Bürgerhaus Heimstetten; Beschlussfassung über die Anpassung des Raumprogramms und die Fortführung der Planung nach Abschluss der Leistungsphase 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 30.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aktuelle Beschlusslage:
  • In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 wurde das ausgearbeitete Raumprogramm (siehe Anlage) für die Neugestaltung des Bürgerhauses beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein VgV- Verfahren für die Objektplanung durchzuführen.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2018 wurde u.a. beschlossen, die Realisierung von Bürgerhaus und Bürgersaal aus Kostengründen zurückzustellen, bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses. Derweil erfolgt jeweils die Vorplanung (bis Leistungsphase 2).
  • In der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 wurde beschlossen, das vom Vergabegremium beauftragte Architekturbüro Probst aus München für die Objektplanung gem. §33 ff. HOAI zur Sanierung des Bürgerhauses zu beauftragen.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020 wurde der Neubau des Rathauses inkl. zeitgleicher Realisierung des Bürgersaals beschlossen.

Parallele Entwicklungen: Im Juli 2019 gab es erste Anfragen, ob der Bürgersaal beim neuen Rathaus (hinsichtlich Landesgartenschau) doch gleich realisiert werden solle und nicht erst nach Fertigstellung des neuen Rathauses. Daher hat die Gemeindeverwaltung angefangen, in diese Richtung zu arbeiten und alles vorzubereiten, um dem Gemeinderat im Januar 2020 die entsprechenden Planungen und Kosten vorlegen zu können. Zudem hat das Kulturreferat an dieser Stelle angeregt, die Planungen für das Bürgerhaus zu überdenken, wenn man den Bürgersaal beim Rathaus gleich realisiert. Dies hatte mehrere Gründe:
  1. Die Gemeinde Kirchheim benötigt nach Einschätzung des Kulturreferats keine zwei Veranstaltungsräume (Saal im Bürgerhaus und Bürgersaal).
  2. In den Schulen steigt der Bedarf der Mittagsbetreuung von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass außerschulische Nutzer (Theaterbühnen, Ensembles, etc.) auf lange Sicht dem Schulbetrieb inkl. Mittagsbetreuung weichen müssen.
  3. Wenn man dem Bürgerhaus eine Nutzung durch Vereine aus den Bereichen Kunst, Musik, Tradition zuführt, so können sich dort Synergien ergeben.
Daher wurde im Sommer 2019 das Architekturbüro Probst mit einer Planungsvariante beauftragt, auf Grundlage eines alternativen Raumprogramms (siehe Anlage).

Dieses Raumprogramm sowie die dazugehörigen Entwürfe des Architekturbüros (siehe ebenfalls Anlage) wurden dann am 05.11.2019 bei einem Infoabend den interessierten Gemeinderäten sowie am 03.02.2020 den möglichen, künftigen Nutzern vorgestellt. An beiden Abenden konnten eine breite Zustimmung sowie gute Anregungen verzeichnet werden.

Um den städtebaulichen Anforderung an das historische Gebäude gerecht werden zu können, wurden die Entwurfsvarianten von Beginn an mit der Förderstelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mögliche Förderungen für das Projekt erörtert.  Je nach Förderprogramm ist für die Sanierung des Bürgerhauses eine optionale Förderung von bis zu 90% der förderfähigen kosten möglich.
Der Planungsansatz des Architekturbüros Probst, die historische Fassadenansicht des Bürgerhauses gestalterisch zu erhalten, fand dabei große Zustimmung. Im Innenraum soll das Gebäude durch eine moderne Ausstattung und ein intelligentes Raumkonzept überzeugen.
In Punkto Brandschutz und Barrierefreiheit wird den Bedürfnissen der Nutzer nach aktuellen Standards Rechenschaft getragen.

Die nach DIN 276 erstellte Kostenschätzung ergibt eine vorläufige Gesamtsumme in Höhe von 5.950.000,00 € brutto.  Darin ist bereits ein Puffer von 5% enthalten. Die detaillierten Zahlen können Sie der Kostenschätzung in der Anlage entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Bürgerhaus auf Basis des vorgestellten Konzeptes des Architekturbüros Probst sanieren zu lassen. Die vorläufigen kosten für die Sanierung des betragen 5.950.000,00 € brutto. Das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Das Architekturbüro Probst wird auf Basis des bestehenden Vertrages für die nächste Leistungsstufe beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Bürgerhaus auf Basis des vorgestellten Konzeptes des Architekturbüros Probst sanieren zu lassen. Die vorläufigen kosten für die Sanierung des betragen 5.950.000,00 € brutto. Das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Das Architekturbüro Probst wird auf Basis des bestehenden Vertrages für die nächste Leistungsstufe beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
19191_HEM_Vorentwurf_20200311 (.pdf)
Anlage GR; Entwurf Raumkonzept Bürgerhaus 21.10.2015 (.pdf)
Bürgerhaus Kirchheim Heimstetten VORENTWURF Präsentation 11.03.2020 (.pdf)
Kirchheim-Heimstetten Bürgerhaus Kostenschätzung 20191212 (.pdf)
Raumprogramm Bürgerhaus Vereine 11.03.2020_Probst (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 09:19 Uhr