Errichtung von Pultdächern auf TG-Rampe, Rosenstraße 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Bauausschuss, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Bauausschuss 27.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Errichtung von Pultdächern auf dem Dach der Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 10 der Gemarkung Heimstetten, Rosenstraße 25.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind die Eingabeplanung und ein Befreiungsantrag, sowie ein Flurkartenausschnitt mit Luftbild und Luftbildisometrien beigefügt; diesen Unterlagen können die wesentlichen Merkmale entnommen werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 74 - „Alter Ortskern Heimstetten“ und der 4. Änderung. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Das Baugebiet ist als Dorfgebiet festgesetzt. 
Neben diesem Bebauungsplan ist die Freiflächengestaltungssatzung zu beachten.

Momentan besteht die Einhausung der Tiefgaragenzufahrt aus vier Abschnitten mit extensiv bepflanztem Flachdach, die sich bezogen auf die Rampenneigung entlang der südlichen Grenze zum Grundstück Fl.Nr. 4/3 der Gemarkung Heimstetten abtreppen.
Die einzelnen Abschnitte sollen jeweils ein in Rampengefälle geneigtes Pultdach mit Blecheindeckung und der Dachneigung von 7° erhalten.

Im Bebauungsplan Nr. 74 ist die Dachform von Einhausungen von Tiefgaragen bzw. Tiefgaragenüberdachungen nicht festgesetzt.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Freiflächengestaltungssatzung sind „Flachdächer von Tiefgaragenzufahrten“ „zu begrünen.“ „Dabei ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 20 cm (einschließlich Drainschicht) vorzusehen. Dies gilt nicht für die durch notwendige technische Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes in Anspruch genommenen Flächen.“

Mit der Errichtung der geplanten Pultdächer wird von dieser Regelung abgewichen.
 
Nach Art. 63 Abs. 3 BayBO kann die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. 

Die genannte Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung wurde schriftlich beantragt und begründet.
Nach Ansicht der gemeindlichen Bauverwaltung kann der Abweichung zugestimmt werden.
Die Genehmigungsbehörde im Landratsamt wird feststellen, ob es sich bei dem Dach mit der Neigung von 7° um ein Flachdach oder um ein Pultdach handelt.

Gemäß Festsetzung Nr. A 8.5 ist „jedem Baugesuch“ „ein Freiflächengestaltungsplan beizugeben, der die Auflagen der Grünordnung erfüllen muss.“

Da nur das Dach der Einhausung der Tiefgaragenzufahrt geändert werden soll, kann auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans verzichtet werden.

Da es sich bei der Einhausung der Tiefgaragenzufahrt um eine „grenzständig“ errichtete bauliche Anlage handelt, sind die Regelungen des Art. 6 BayBO zu beachten.
Nach Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1. BayBO sind „in den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig“ u.a. Tiefgaragenzufahrten „mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m.“ 
Nach Berechnung des Architekten hat die Einhausung der Tiefgaragenzufahrt eine mittlere Wandhöhe von 2,68 m.  

H. Mayer, 
Kirchheim, der 15.09.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Pultdächern auf dem Dach der Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 10 der Gemarkung Heimstetten, Rosenstraße 25, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Abweichung von den Regelungen der Freiflächengestaltungssatzung wegen der Errichtung von Dächern mit 7° Dachneigung und Blecheindeckung anstelle der Dacheingrünung nach § 4 Abs. 2 für Flachdächer wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.
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Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 betreffend die Festsetzung Nr. A 8.5 wegen des Verzichts auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von Pultdächern auf dem Dach der Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 10 der Gemarkung Heimstetten, Rosenstraße 25, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Abweichung von den Regelungen der Freiflächengestaltungssatzung wegen der Errichtung von Dächern mit 7° Dachneigung und Blecheindeckung anstelle der Dacheingrünung nach § 4 Abs. 2 für Flachdächer wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.
.
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 betreffend die Festsetzung Nr. A 8.5 wegen des Verzichts auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Dokumente
2022-09-12, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Eingabeplanung, 22/44, Errichtung von Pultdächern auf TG-Rampe, Rosenstraße 25 (.pdf)
2022-09-12, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Beschreibung Abweichung, 22/44, Errichtung von Pultdächern auf TG-Rampe, Rosenstraße 25 (.pdf)
2022-09-13, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Luftbild Bestand, 22/44, Errichtung von Pultdächern auf TG-Rampe, Rosenstraße 25 (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 14:06 Uhr