Landesgartenschau 2024 - Hochbaulicher Teilbereich "Parkpavillon", Fl.Nr. 1342 Gemarkung Kirchheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Bauausschuss, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Bauausschuss 27.09.2022 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für den Neubau einer baulichen Anlage für die Landesgartenschau 2024 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1342 der Gemarkung Kirchheim in der Nähe zur Heimstettner Straße westlich des Eingangsbereichs des Gymnasiums Kirchheim und nördlich des WR 13.

Der Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, die Zeichnungen des Bauantrags, der Befreiungsantrag mit Begründung und Ausschnitte der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 100 und der 1. Änderung beigefügt. 

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 100 – „Kirchheim 2030“ befindet. Das Grundstück ist durch Planzeichen A) 6.1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt und als Spielplatz als Hinweis D) 7) mit vorgeschlagenen Standorten für Bäume als Hinweis D) 8) dargestellt.

In der noch nicht rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplans wird für den Bereich, auf dem die bauliche Anlage – Parkpavillon – errichtet werden soll, 
  1. durch Planzeichen A) 6.1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt mit vorgeschlagenen Standorten für Bäume als Hinweis D) 10) dargestellt und
  2. durch Planzeichen eine Fläche als „Park-Pavillon“ dargestellt. 

Überbaubare Flächen werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans und der 1. Änderung durch Baulinien (Planzeichen A) 3.5) und Baugrenzen (Planzeichen A) 3.6) definiert. Für das Langhaus ist kein Bauraum festgesetzt.
Für die Errichtung des Parkpavillons wird möglicherweise eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der 1. Änderung erforderlich sein.

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 und falls erforderlich auch von der 1. Änderung kann zugestimmt werden.

H. Mayer,
Kirchheim, der 20.09.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer baulichen Anlage, das „Parkpavillon“, für die Landesgartenschau 2024 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1342 der Gemarkung Kirchheim in der Nähe zur Heimstettner Straße westlich des Eingangsbereichs des Gymnasiums Kirchheim und nördlich des WR 13, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 und der 1. Änderung wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer baulichen Anlage, das „Parkpavillon“, für die Landesgartenschau 2024 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1342 der Gemarkung Kirchheim in der Nähe zur Heimstettner Straße westlich des Eingangsbereichs des Gymnasiums Kirchheim und nördlich des WR 13, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 und der 1. Änderung wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2022-09-22_Parkpavillon - Genehmigungsplanung (.pdf)
Kirchheim_Parkpavillon_lq_Nachbarabstimmung (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 14:06 Uhr