Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Bauausschuss, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Bauausschuss 20.05.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für den Austausch bzw. für die Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering, auf dem Grundstück Fl.Nr 165/26 der Gemarkung Heimstetten.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind die Eingabeplanung, die Antragsunterlagen mit einer Beschreibung und ein Luftbild beigefügt. Diesen Unterlagen können die wesentlichen Merkmale entnommen werden.

Der Beschreibung ist zu entnehmen, dass das genannte Grundstück angemietet wurde, um es als „reines Außenlager“ ohne den Einsatz von Personal zu nutzen und darauf „ausschließlich leere grüne Containermulden“ abzustellen. Dabei soll weder der Strauch- und Baumbewuchs noch die Zu- und Abfahrt verändert werden. „Es bleibt alles unverändert.“

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als „Gewerbegebiet“ dargestellt.

Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird durch § 8 BauNVO vorgegeben:
  1. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
  2. Zulässig sind
  1. Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser. Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  3. Tankstellen,
  4. Anlagen für sportliche Zwecke.

Das Vorhaben ist demnach gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2.1. BauNVO als Lagerplatz zulässig.

Dem Luftbild ist zu entnehmen, dass sich momentan ein Parkplatz auf dem Baugrundstück befindet.
Bei der Durchsicht der gemeindlichen Bauakten wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl.Nr. 165/26 der Gemarkung Heimstetten Bestandteil einer Baugenehmigung ist, die mit Bescheid vom 28.01.2016 erteilt wurde. Hier werden im Freiflächengestaltungsplan der Baugenehmigung für die „Umnutzung von Flächen in der Nutzungseinheit Bogner als Outletverkaufsfläche und Kantine“ Kfz-Stellplätze dargestellt. Als Nebenbestimmung wird u.a. festgesetzt, dass „für die zugelassene Nutzungsänderung“ „insgesamt 99 Stellplätze für Kraftfahrzeuge bereitzustellen und auf Dauer zu erhalten“ sind.
In den neu vorgelegten Unterlagen wird auf diesen Sachverhalt kein Bezug genommen. Seitens der gemeindlichen Bauverwaltung kann nicht nachgeprüft werden, ob die Stellplätze baurechtlich noch erforderlich sind. 

Nach Meinung der gemeindlichen Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zur Baugenehmigung für das beschriebene Vorhaben, die Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering, auf dem Grundstück Fl.Nr 165/26 der Gemarkung Heimstetten unter der Maßgabe erteilt werden, dass das Landratsamt feststellt, dass die Stellplätze, die im Freiflächengestaltungsplan der Baugenehmigung für die „Umnutzung von Flächen in der Nutzungseinheit Bogner als Outletverkaufsfläche und Kantine“ dargestellt sind, mit der beantragten Nutzung überbaut werden dürfen.

H. Mayer, 
Kirchheim, der 15.05.2025

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering, auf dem Grundstück Fl.Nr 165/26 der Gemarkung Heimstetten mit den eingereichten Antragsunterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe gemäß Sachvortrag erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Stellplätze, die im Freiflächengestaltungsplan der Baugenehmigung für die „Umnutzung von Flächen in der Nutzungseinheit Bogner als Outletverkaufsfläche und Kantine“ dargestellt sind, mit der beantragten Nutzung überbaut werden dürfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering, auf dem Grundstück Fl.Nr 165/26 der Gemarkung Heimstetten mit den eingereichten Antragsunterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe gemäß Sachvortrag erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Stellplätze, die im Freiflächengestaltungsplan der Baugenehmigung für die „Umnutzung von Flächen in der Nutzungseinheit Bogner als Outletverkaufsfläche und Kantine“ dargestellt sind, mit der beantragten Nutzung überbaut werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
2025-05-13, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Eingabeplanung, 25/18, Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering (.pdf)
2025-05-13, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Antrag, 25/18, Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering (.pdf)
2025-05-14, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Freiflächengestaltungsplan Baugenehmigung 2016, 25/18, Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering (.pdf)
2025-05-13, Anlage 4 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Luftbild, Flurkartenausschnitt, 25/18, Errichtung eines Lagerplatzes für leere Containermulden, Nähe Am Werbering (.pdf)

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