Daten angezeigt aus Sitzung:
05. Bauausschuss, 20.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde Sitzungen des Bauausschusses am 25.03.2025 behandelt.
Es wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage als Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, wird zu den eingereichten Unterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt,
- dass der Neubau als profilgleicher Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte Poinger Straße 28 a (gemäß Bescheid Baugenehmigung Az. 4.1-0850/19/V) errichtet wird,
- dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist und
- dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.
Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 (Ja) : 0 (Nein)
|
Der Bauantrag befindet sich zur Genehmigungsprüfung beim Landratsamt.
Nach Mitteilung des Landratsamts stellt die Forderung, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist, keine Maßgabe der städtebaulichen Ordnung in einem Baugebiet nach § 34 BauGB dar. Deshalb würde die Untere Bauaufsichtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen müssen.
In Absprache mit dem Entwurfsplaner des Bauantrags soll der Beschluss abgeändert aber auch die Eingabeplanung geändert bzw. angepasst werden:
Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage als Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, wird zu den eingereichten Unterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt,
- dass der Neubau als profilgleicher Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte Poinger Straße 28 a (gemäß Bescheid Baugenehmigung Az. 4.1-0850/19/V) errichtet wird, und
dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.
Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.
Der Anlage dieser Sitzungsvorlage ist eine Entwurfsplanung, eine Gegenüberstellung der Entwurfsplanung und der Eingabeplanung und der letzte Schriftverkehr mit dem Entwurfsverfasser der Eingabeplanung beifügt.
Den Unterlagen sind die Änderungen zur Planung des laufenden Genehmigungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 4.1-0143/25/V zu entnehmen; sie betreffen die durch „Wölkchen“ gekennzeichneten Stellen:
- Zwerchgiebel auf der Nord- und Südseite: Verkleinerung (Breite) von 8,135 m auf 5,33 m (entsprechend der rechtswirksamen Baugenehmigung 4.1-0850/19/V) im Abstand von 1,40 m zur westlichen Grundstücksgrenze und Veränderung der Dachneigung des Satteldaches von 15° auf 16°
- 2 Balkone im Dachgeschoss im Bereich der Zwerchgiebelfassaden: Vergrößerung (Breite) von 2,00 m auf 3,00 m mit/infolge der Veränderung der Giebelfläche
- Terrasse/Balkon im Obergeschoss auf der Ostseite über der Tiefgaragenzufahrt: Verkleinerung der Länge von 5,40 m auf 4,50 m und bauliche Veränderung als freitragender Balkon mit Entkoppelung von der Konstruktion der Überdachung der TG- Abfahrt.
H. Mayer,
Kirchheim, der 15.05.2025
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage als Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, mit der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß Sachvortrag in Aussicht gestellt - unter der Maßgabe,
- dass der Neubau als profilgleicher Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte Poinger Straße 28 a (gemäß Bescheid Baugenehmigung Az. 4.1-0850/19/V) errichtet wird,
und
- dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.
Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.
Die gemeindliche Bauverwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen entsprechend diesen Beschluss auf dem Verwaltungsweg herzustellen, wenn die Entwurfsplanung als Austauschplanung beim Landratsamt eingereicht worden ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage als Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, mit der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß Sachvortrag in Aussicht gestellt - unter der Maßgabe,
- dass der Neubau als profilgleicher Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte Poinger Straße 28 a (gemäß Bescheid Baugenehmigung Az. 4.1-0850/19/V) errichtet wird,
und
- dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.
Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.
Die gemeindliche Bauverwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen entsprechend diesen Beschluss auf dem Verwaltungsweg herzustellen, wenn die Entwurfsplanung als Austauschplanung beim Landratsamt eingereicht worden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
2025-05-13, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Entwurfsplanung, 25/07, Neubau Mehrfamilienhaus mit TG als Anbau an die best. Doppelhaushälfte, Poinger Str. 28 – als Austauschplanung zur Tektur (.pdf)
2025-05-13, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Schriftverkehr, Gegenüberstellung, 25/07, Neubau Mehrfamilienhaus mit TG als Anbau an die best. Doppelhaushälfte, Poinger Str. 28 – als Austauschplanung zur Tektur (.pdf)
Datenstand vom 23.06.2025 10:34 Uhr