Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510/4, 1510/13 und 1510/14 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 44 und 44a - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.09.2017 ö Beschließend 3.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510/4, 1510/13 und 1510/14 je Gem. Kolbermoor, Königseestraße  44 und 44a als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ anschließend bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 14:27 Uhr