Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" Aufstellungsbeschluss nach § 8 (3) BauGB Billigungsbeschluss zum vBP Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden nach § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 9. Sitzung des Stadtrates 28.09.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

 An der Bösenreutiner Steig, Gemarkung Reutin, soll eine Lagerhalle mit befestigtem Treib-holzlagerplatz für das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) errichtet werden. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage auf städtischen Flächen. Aufgrund des Neubaus der GTL und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist nun eine Standortverlagerung notwendig. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.

  1. Projektbeschreibung 
  1. Standort und Beschreibung der Anlage
Beim Plangebiet handelt es sich um einen Teilbereich der Waldflächen zwischen Rickenbach und Bösenreutin entlang der Straße "Bösenreutiner Steig", nordöstlich des Siedlungsbereiches von Lindau (B). Die Straße "Bösenreutiner Steig" verläuft westlich angrenzend an das Plangebiet. Südwestlich, auf gegenüberliegender Straßenseite liegt das "Umlade- und Wertstoffzentrum Lindau", welches von weiteren Waldflächen umgeben ist. Südlich grenzt eine Zufahrtsstraße an, welche zu dem östlich außerhalb liegenden Parkplatz führt. Südlich der Zufahrtsstraße liegen Intensivobstplantagen. Östlich jenseits des Parkplatzes und nördlich angrenzend stocken weitere Waldflächen an. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit den Fl.-Nrn.  1435/8 (Teilfläche), der Gemarkung Reutin, Stadt Lindau (B). 

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" ist die Absicht des Vorhabenträgers (Wasserwirtschaftsamt Kempten) für seine Seemeisterstelle Lindau einen befestigten Treibholzlagerplatz mit Lagerhalle zu errichten. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage Lindau. Aufgrund des Neubaus der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist eine Standortverlegung notwendig. Der ausgewählte Standort ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.

  1. Erschließung 
Die straßenverkehrliche Erschließung erfolgt direkt über die Kreisstraße LI 1 "Bösenreutiner Steig" und einen vorhandenen öffentlichen Weg auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1477, Gemarkung Reutin, der Stadt Lindau (B). Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (B) (GTL), die Wasserversorgung durch Anschluss an den Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe. Zudem ist die Löschwasserversorgung durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Darüber hinaus wird die Stromversorgung durch Anschluss an die Stadtwerke Lindau (B) garantiert. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig.

  1. Plangrundlagen 
    1. Flächennutzungsplan 
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Ausschnitt in Anlage 2) stellt im Bereich des geplanten Treibholzlagerplatzes Waldfläche mit Schutzfunktion dar. Zusätzlich ist eine Fläche Aufschüttungen dargestellt. Die Fläche wurde früher als Mülldeponie genutzt.

    1. Landschaftsplan 
Die Karte 8.2 „Planungsvorgaben – Forstwirtschaft“ definiert die Schutzfunktion ‚Landschaftsbild‘ für den Bereich des Vorhabens. 

    1. Weitere Planungsgrundlagen 
Das ISEK 2030 trifft für diese Fläche keine Aussage, ebenso wenig das Freiraumkonzept. Weitere relevante Plangrundlagen liegen für diese Fläche nicht vor.

Fachliche Bewertung

Der Standort „Bösenreutiner Steig“ wird begrüßt. Aufgrund der vormaligen Nutzung als Mülldeponie eignet sich der Standort als fast vollständig versiegelter Lagerplatz und die entsprechend notwendige Erschließung ist bereits vorhanden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird daher empfohlen. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Bandte möchte wissen, ob es keine geeignete Ersatzfläche näher am See gibt.

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Denkmalschutz, Frau Möller, antwortet, dass man keine geeignete Ersatzfläche gefunden hat und es daher keine andere passende Lösung gibt.

Stadtrat Reich äußert Bedenken, dass dies eine ungünstige Route für die An- und Abfahrt ist.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, wieso die Ablagerung nicht weiter hinten stattfinden kann.

Herr Fichtl antwortet, dass eine Starkstromleitung über den Platz führt und man hier 20 Meter Abstand halten muss. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ mit Stand vom 05.09.2022
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Dokumente
Anlage 1 Verortung im Stadtgebiet (.pdf)
Anlage 2 Flächennutzungsplan (.pdf)
Anlage 3 vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Stand vom 05.09.2022 (.pdf)
Anlage 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 05... (.pdf)
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (.pdf)
STR_2022_09_28_TOPö10_BP134 (.pdf)

Datenstand vom 14.10.2022 14:14 Uhr