Die wichtigen Verkehrsachsen innerhalb Lindaus sind stark durch den fließenden Kfz-Verkehr geprägt. Straßenräume sind teilweise stark an den Belangen des Kfz-Verkehrs ausgerichtet. An einzelnen Knotenpunkten entstehen Überlastungen zu Spitzenzeiten und Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Das KLiMo verfolgt maßgeblich das Ziel, dass andere Verkehrsmittel eine attraktive Alternative zum Pkw darstellen, sodass der Kfz-Verkehr insgesamt reduziert wird.
Um das Stadtbussystem pünktlich zu machen, müssen diese Ziele konsequent verfolgt werden, nur so kann eine bessere Verträglichkeit und ein besserer Verkehrsablauf erreicht werden.
Obgleich die angepassten Fahrzeiten zu einer betrieblichen Stabilisierung beitragen, können sie Verspätungen durch Stauereignisse, wie sie regelmäßig bei hohem Touristenaufkommen in der Bregenzer Straße und Kolpingstraße auftreten, nicht verhindern.
- Kurzfristig notwendige Verbesserungen (Überbrückung bis zum neuen Stadtbuskonzept)
Pünktlichkeit verbessern und sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten
- Übergangsvariante 1
- Übergangsvariante 2
- Übergangsvariante 3
Übergangsvariante 1
- Die Linie 3 wird ab Gewerbegebiet bis zur Haltestelle Versöhnerkirche verlängert.
- Die Therme wird nur noch aus Richtung Bahnhof Reutin angefahren, nicht aus Richtung Versöhnerkirche.
- Die Linie 5 verkehrt vom ZUP kommend ab der Haltestelle Bahlsen in direkter Fahrt zur Grenzsiedlung Zech auf der Bregenzer Straße. Ab Haltestelle Grenzsiedlung Richtung ZUP verkehrt die Linie 5 rechtsabbiegend in die Zechwaldstraße zum Kopernikusplatz, von dort über Leiblachstraße rechtsabbiegend in die Bregenzer Straße und weiter in der bisherigen Linienführung.
- Die Haltestelle Leiblachstraße entfällt ersatzlos.
Abbildung 1: Liniennetzentwurf Übergangsvariante 1
Unabdingbare Voraussetzung: Im Bereich der Haltestelle Versöhnerkirche wird eine Wendemöglichkeit für die Linie 3 geschaffen.
Bei Umsetzung diese ÜG 1 entsteht kein zusätzlicher Fahrzeugbedarf. Die Variante ist im Vergleich zum Status quo kostenneutral.
Übergangsvariante 2
- Die Linie 5 wird eingestellt.
- Die Linie 3 verkehrt ab Gewerbegebiet weiter bis zur Haltestelle Grenzsiedlung.
- Die Linie 1 kehrt in ihre frühere Linienführung zurück und ersetzt die Linie 5.
- zwischen Josefskirche und Insel, sofern in der Münchhofstraße Parkverbot oder alternativ eine Einbahnstraßenregelung mit Ausnahmeregelung für den Stadtbus eingerichtet werden kann (Untervariante a) oder
- zwischen Köchlin und Insel in beiden Richtungen zwischen den Haltestellen Lugeck (Steig) und Köchlin in direkter Fahrt. (Untervariante b)
Nachteil der Untervariante b: Die Haltestellen Wiedemannstraße und Josefskirche entfallen in beiden Richtungen ersatzlos. Die Haltestelle Schule Reutin wird aus der Schulstraße in die Köchlinstraße verlegt.
- Bei Umsetzung der Varianten 2 entsteht kein zusätzlicher Fahrzeugbedarf. (Linie 5: minus zwei Fahrzeuge; Linien 3 und 1: je ein zusätzliches Fahrzeug)
- Die Variante ist im Vergleich zum Status quo kostenneutral.
Abbildung 2: Liniennetzentwurf Übergangsvariante 2a
Abbildung 3: Liniennetzentwurf Übergangsvariante 2b
Übergangsvariante 3 – Sommerfahrplan
Die Linien 1 und 5 werden alternierend eingekürzt:
- von Anfang Mai bis Ende Oktober
- täglich zwischen 10:10 und 18:10 ab ZUP
- verkehrt die Linie 1 bei jeder Fahrt zur Minute 10 ab ZUP nur bis Haltestelle Nobelstraße und dreht dort um. Damit entsteht im oben genannten Zeitraum zwischen Nobelstraße und Oberhochsteg ein Stundentakt der zwischen den Haltestellen Rickenbach und Bahnhof Reutin (an Sonn- und Feiertagen allerdings nur im Zwei-Stunden-Takt) durch die RAB-Linien 16 und 21 verdichtet werden kann.
- verkehrt die Linie 5 bei jeder Fahrt zur Minute 10 ab ZUP nur bis Haltestelle Bahlsen und dreht im Gewerbegebiet um. Damit entsteht im oben genannten Zeitraum an den Haltestellen in der Grenzsiedlung (Metzeler bis Grenzsiedlung) ein Stundentakt.
Bei Umsetzung der Variante 3 entsteht kein zusätzlicher Fahrzeugbedarf. Die Reduzierung der Kilometer ist nicht EAV-relevant. Damit ist die Variante 3 im Vergleich zum Status Quo kostenneutral.
Abbildung 4: Liniennetzentwurf Übergangsvariante 3
- Antrag Fraktion Bürger Union
Der ursprüngliche Antrag wurde im Mai 2022 gestellt und in verschiedenen Varianten des neuen Stadtbuskonzepts berücksichtigt. In Bezug auf die Übergangsvarianten sollte die Linienführung im Altstadtkern aus fachlicher Sicht nicht kurzfristig geändert werden.
Begründung SVL:
Als ÖPNV-Betreiber werden die Konsequenzen der vorgeschlagenen Maßnahme für die ÖPNV-Kunden bewertet und versucht, eine Interessenabwägung zwischen diesen und den Argumenten der Antragsteller zu finden (Kundenbrille). Vor diesem Hintergrund, insbesondere in Bezug auf die der Interessen älterer und mobilitätseingeschränkter Fahrgäste kommt der SVL zu dem Ergebnis, dass es dieser Fahrgastgruppe nicht zuzumuten ist, den Weg zwischen der dann nur noch zur Verfügung stehenden Haltestelle Inselhalle und ihren Zielen im Inselkern, bergauf und über unebenes Pflaster, zu nehmen.
Begründung Stadtverwaltung:
Das vorrangige Ziel des ÖPNV-Angebotes ist die möglichst attraktive, fußläufige Erreichbarkeit der Haltestellen im Stadtgebiet Lindau. Der Inselkern als Stadtzentrum ist das Ziel- und Startpunkt für mehrere Fahrgäste. Die Insel Linie 2 hat keine Verspätungsprobleme so dass die Streichung der Linie durch den Inselkern im Hinblick auf die Pünktlichkeit des Stadtbusses nicht nötig ist.
Die Herausnahme der beantragten Linienführung durch den Inselkern in einigen zukünftigen Varianten muss in der Gesamtbetrachtung des künftigen Stadtbuskonzeptes und seines gewollten Leistungsversprechens betrachtet werden und sollte als Einzelmaßnahme nicht vorab herausgelöst werden.