3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des BP Nr. 129 Alte Stadtgärtnerei, Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 15.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Ausgangslage/ Wettbewerbsergebnis 

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Stadtteil Aeschach im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Stadtgärtnerei.

Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen stimmen nicht mit den im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ geplanten Nutzungen überein. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ werden im Parallel­verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.


  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, und 206, jeweils Gemarkung Aeschach. 

Der Umgriff der 3. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: 

  • Im Norden und Nordwesten durch Flächen für die Landwirtschaft. 
  • Im Nordosten durch Wohnbauflächen. 
  • Im Süden und Südosten durch Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Schule, Öffentliche Verwaltung, Sportliche Zwecke) sowie die Ludwig-Kick-Straße. 
  • Im Westen durch Wohnbauflächen und ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Kirche) sowie die Anheggerstraße. 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirt-schaft und Gemeinbedarf für die Stadtgärtnerei und einen Kindergarten dargestellt. Im Zuge der Planung soll der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer öffentlichen Grünfläche und von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche im Südosten und einer Wohnbaufläche im Nordosten geändert werden.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.10.2023 fand in der Zeit vom 06.11.2023 bis 01.12.2023 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung textlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 25.10.2023 zwei Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 07.11.2023 an insgesamt 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 25.10.2023 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 15.05.2024 eingearbeitet:

  • Ergänzung/ Änderung der Begründung:

  • Ergänzung von Aussagen zum Bedarf an Siedlungsflächen (Höhere Landesplanung)
  • Anpassung der Ausführungen zum aktualisierten LEP von Juni 2023 (Höhere Landesplanung)
  • Ergänzung eines Kapitels zu Klimaschutz und Klimaanpassung (Höhere Landesplanung)
  • Ergänzung eines Kapitels zum Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde)

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Die Billigung des Entwurfes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Ludwig-Kick-Straße“ und die Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird zur Sicherung der in der Begründung aufgeführten Planungsziele empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Entwurf der 3. Flächennutzungs­plan­än­der­ung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“, mit Stand vom 15.05.2024. 

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Beteiligung (.pdf)
Anlage 2 Entwurf Flächennutzungsplanänderung (.pdf)
Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung (.pdf)
Anlage 4 Artenschutzbericht Stadtgärtnerei (.pdf)
Anlage 5 Zauneidechsen Zwischenbericht (.pdf)
Anlage 6 Schallschutzgutachten (.pdf)
Anlage 7 Baumschutz (.pdf)
Anlage 8 Baumbilanzplan (.pdf)
Anlage 9 Baugrundgutachten (.pdf)
Anlage 10 Abfallrechtliche Vorbewertung (.pdf)
Anlage 11 Verkehrstechnische Stellungnahme (.pdf)
Anlage 12 Brandschutz (.pdf)

Datenstand vom 03.06.2024 15:40 Uhr