Datum: 28.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:11 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates. Sie begrüßt die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Presse. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben, sie gilt somit als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2 |
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2.1. Weiteres Vorgehen nach dem Bürgerentscheid "Entwicklung Hintere Insel" in Bezug auf den städtischen Haushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass nach den Bürgerentscheid nun innerhalb der Verwaltung nun geprüft wird, wie die Umsetzung des Rahmenplans erfolgen kann. Ergebnisse hierzu werden dann dem Bauausschuss vorgelegt.
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Horbach, führt folgendes aus:
Die mittelfristige Finanzplanung der Stadt baut auf der Annahme einer Bebauung der Hinteren Insel auf. Im Finanzplan sind Verkaufserlöse für Grundstücke auf der Hinteren Insel eingeplant. Die Verkaufserlöse sind zur Finanzierung von Investitionen in anderen Aufgabenbereichen vorgesehen, die größtenteils bereits angestoßen worden sind bzw. für die Verpflichtungsermächtigungen bereits in Anspruch genommen worden sind.
Nach der Entscheidung am 25.09.22 ist nun klar, dass diese Verkaufserlöse voraussichtlich nicht realisiert werden können.
Die Stadtkämmerei wird nun zeitnah prüfen, ob und inwieweit noch im HH-Jahr 2022 auf die geänderten Rahmenbedingungen zu reagieren ist.
Zunächst erfolgt die Abstimmung mit der Rechtsaufsicht und dem bayerischen Städtetag.
Bereits jetzt ist jedoch schon absehbar, dass sich der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Lindau deutlich verringern wird. Es wird unter den aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine große Herausforderung, die bereits angestoßenen Investitionen zu finanzieren.
Eine Verschiebung der Beschlussfassung des HH 2023 in den Januar oder Februar 2023 ist sehr wahrscheinlich.
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2.2. Bericht von Treffen mit syrischer Flüchtlingsfamilie, die vergangenes Jahr aus einem griechischen Flüchtlingslager
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass die syrische Familie (Eltern und zwei Buben) Anfang März 2021 aus einem griechischen Flüchtlingslager nach Lindau gekommen ist.
Über die GWG konnte eine Wohnung organisiert werden, die Erstausstattung inklusive Einbau der Küche fand durch das Unternehmen Chance statt. Großer Dank für tolle Zusammenarbeit an die GWG, Unternehmen Chance, das Landratsamt, das Jobcenter, den Dolmetscher, die Diakonie, die Stadträte Rundel, Reich und Schäfler für die Sachspenden.
In der ersten Woche hat das Landratsamt die Familie betreut, danach eine Mitarbeiterin der Diakonie mit toller Unterstützung durch den Dolmetscher Shamal Fattah; die Finanzierung des Dolmetschers und Teil der Erstausstattung erfolgte durch den Fonds von Pfarrer Bertele. Ende Juli 2022 fand ein Treffen der Familie mit Oberbürgermeisterin Dr. Alfons und Hauptamtsleiterin Bohnert statt, in dem man sich einen eigenen Eindruck von der Situation der Familie machen konnte (Platz für persönlichen Eindruck). Die Kinder gehen ab September wieder in den Kindergarten, der Vater ist auf Jobsuche, die Mutter möchte mittelfristig auch eine Ausbildung machen. Die Eltern werden weiter einen Sprachkurs besuchen.
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2.3. Solidarische Unterstützung der Stadt Irshava
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Die Stadt Irshava ist eine ukrainische Stadt im Grenzgebiet zu Ungarn. Die private Initiative „Lindau hilft“ hat persönliche Kontakte zu Ansprechpartnern in Irshava und bereits mehrere Hilfstransporte organisiert, kennt den Bedarf vor Ort.
Stadträtin Vira Hluschko war im Juli im Lindauer Stadtrat und hat eindrücklich von der Situation in der Ukraine berichtet. Schreiben des Bürgermeisters von Irshava, Viktor Simkaninets, wurde von OB Dr. Alfons beantwortet à „Brücke der Solidarität“.
Die Hilfe der Stadt am effektivsten durch Unterstützung/Kooperation der Initiative „Lindau hilft“, dort kann auf vorhandene gute Strukturen aufgesetzt werden. Stadt kann ausgesonderte Möbel, Maschinen, Fahrzeuge u. ä. stiften und „Lindau hilft“ zum Transport übergeben oder bei Suche nach benötigten Hilfsmittel behilflich sein. Es gibt keine finanziellen Mittel im städt. Haushalt; ggf. kann auf Spende von Pfarrer Bertele („Für die Ärmsten der Armen“) oder andere Spenden/Stiftungen zurückgegriffen werden. Ansprechpartner der Stadt sind bestimmt (Fr. Miller, Hr. Wenzler), treffen sich mit „Lindau hilft“.
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2.4. Einladung Zukunftsforum Losland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Zum Zukunftsforum im Rahmen des Bürgerbeteiligungs-Projekts Losland lädt die Stadt Lindau am Sonntag, 16. Oktober, von 14 bis 17.30 Uhr, in die Kolping Akademie Lindau ein. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die sich zu den Ideen aus dem Zukunftsrat in lockerer Atmosphäre austauschen möchten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: „Wie bewahren und gestalten wir Lebensraum für das Miteinander heutiger und zukünftiger Generationen unserer Stadt?“
Am Veranstaltungstag werden den Teilnehmern am Zukunftsforum diejenigen Ideen und Ergebnisse vorgestellt, die die 16 gelosten Mitglieder des Zukunftsrats an den beiden vorangegangenen Tagen zur genannten Fragestellung erarbeitet haben. An diesem Sonntag haben auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht in den Zukunftsrat gelost wurden, aber Interesse daran haben, die Zukunft ihrer Stadt mitzugestalten, Gelegenheit, sich einzubringen.
Lindau ist eine von zehn Kommunen, die für das Projekt Losland ausgewählt wurden. Gefördert wird das Projekt von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Mitglieder des Stadtrats sind herzlich eingeladen teilzunehmen und werden gebeten, die Veranstaltung aktiv zu bewerben. Es stehen Plakate, Flyer wie auch Social Media Postings zur Verfügung und können bei der Projektstelle Bürgerbeteiligung angefordert werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.5. Anfrage von Stadtrat Obermayr zur "Kommune mit angespannten Wohnungsmarkt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt
Stadtrat Obermayr stellte im Vorfeld folgende Anfrage:
Hallo in die Toskana,
neuerdings ist Lindau eine Kommune mit anerkannt angespanntem Wohnungsmarkt. Gefühlt sind wir das ja schon länger, um so besser wenn es jetzt auch amtlich ist. Mir stellen sich daraus Fragen:
- Anhand welcher Kriterien stellt das Ministerium fest, das wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben?
Wie haben die sich in den letzten Jahren entwickelt?
Wie werden sie erhoben?
Die wichtigste Frage ist aber natürlich, was ändert sich für uns durch diese Feststellung?
Welche Instrumente bekommen wir zusätzlich in die Hand?
Ich bitte um Antwort im kommenden Stadtrat. Vielen Dank schon jetzt!
Herzliche Grüße
Daniel Obermayr
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Denkmalschutz, Frau Möller antwortet darauf folgendes:
Laut der bayerischen „Verordnung zur bauplanungsrechtlichen Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vom 06.09.2022 hat Lindau einen angespannten Wohnungsmarkt.
Was heißt das?
Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist in einer Gemeinde oder in einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet.
Welche Kriterien dienten zur Bestimmung dieser Gefahr?
Statistische Grundlage ist das durch das Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt erstellte Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern vom 18. Februar 2019 (im Folgenden: Erstgutachten). Darin wurden zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausgehend von den in § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB genannten Kriterien folgende fünf Indikatoren bzw. „Teilbedingungen“ zugrunde gelegt:
- hohes Wohnungsdefizit (§ 556d Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 BGB),
- niedrige Leerstandsrate (§ 556d Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 BGB),
- unzureichende Neubautätigkeit bzw. Erhöhung des Wohnungsdefizits oder Rückgang des Wohnungsüberhangs (§ 556d Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BGB),
- überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote (§ 556d Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB) und
- überdurchschnittlich starke Mietpreissteigerung (§ 556d Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BGB).
Was ist für Lindau nun möglich?
Für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mehrere besondere Maßnahmen zum Schutz der Mieter vor:
- die Begrenzung der zulässigen Anfangsmiete auf höchstens 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB),
- die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum von drei Jahren auf bis zu zehn Jahre (§ 577a Abs. 2 BGB).
Als Stadtbauamt könnten wir auf der Grundlage von § 201 a) Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit 31 (3) Baugesetzbuch gegebenenfalls Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes für Wohnbauvorhaben erteilen. Außerdem haben wir über § 25 (1) Nr. 3 b BauGB ein gewisses Vorkaufsrecht in Gebieten nach § 34 und § 30 BauGB an unbebauten und brachliegenden Grundstücken und können bei Bedarf auch eingeschränkt Baugebote anordnen.
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2.6. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten und Preisträger "Mittelschule Lindau, Blauwiese"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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2.6 |
Sachverhalt
Herr Ordelheide, Leiter der Hochbauabteilung, berichtet, dass die Jury von den 23 Wettbewerbsarbeiten zur Mittelschule Lindau, Blauwiese fünf ausgewählt haben. Zwei haben eine Anerkennung und drei haben Preise erhalten. Es handelt sich hierbei um folgende:
1. Preis (1018)
Schaudt Architekten GmbH
Florian Hagmüller
Hafenstraße 10
78462 Konstanz
Siegmund und Winz Landschaftsarchitekten
Holger Winz
Friedrichstraße 46
72336 Balingen
3. Preis (1009)
Glaser Architekten GmbH
Wolfgang Glaser
Parkstraße 10
80339 München
Lex Kerfers Landschaftsarchitekten
Rita Lex-Kerfers
Emling 25
85462 Bockhorn
3. Preis (1016)
ama_architekturbüro
Michael Auerbacher
Marktler Straße 15b
84489 Burghausen
lohrer hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH
Axel Lohrer
Ursula Hochrein
Bauerstraße 8
80796 München
Anerkennung (1003)
Franz Ondra Architekten
Franz Ondra
Joringelweg 20
70567 Stuttgart
Gesswein Landschaftsarchitekten
Volker Stauch
Burgstraße 67
73614 Stuttgart
Anerkennung (1014)
Baumschlager Hutter Architekten
Oliver Kaps
Ungererstraße 40
80802 München
Stautner und Schäf, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartG
Markus Schäf
Frundsbergstraße 23
80634 München
Stadtrat Hummler erinnert daran, dass die Stadtratsmitglieder sich noch bei Frau Binder, Hochbauabteilung, melden sollen, wann sie die Ausstellung im Alten Rathaus besuchen möchten.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons lädt die Öffentlichkeit ein, auch die Ausstellung zu besuchen.
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3. Sachstand und weiteres Vorgehen Erschließung Gleisdreieck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Zuge der ABS 48 wurden umfangreiche Baumaßnahmen am Gleiskörper im Lindauer Stadtgebiet durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung im dazu erforderlichen Planfeststellungsverfahren vom 27.06.2018 bis 26.07.2018 könnte sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren.
Im darauffolgenden Erörterungstermin am 08.11.2018 wurde dann der Einwand hervorgebracht, dass sich die Schrankenschließzeiten erheblich erhöhen werden, da wegen des neuen Fahrplans die Zugzahlen aus Reutin in Richtung Insel signifikant zunehmen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gleisdreiecks wird das Ein- und Ausfahren und somit die Erreichbarkeit insgesamt deutlich erschwert.
Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2018 planerisch nicht berücksichtigt. Daher hat die Regierung von Schwaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens angeordnet, das eine neue Erschließung des Gleisdreiecks vorsieht und das Problem der Erreichbarkeit löst. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juli 2019 mussten die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten, Erschließung Giebelbachviertel und Beseitigung Bahnübergang Hasenweidweg Ost unter anderem durch Neubau einer Eisenbahnüberführung im Zuge eines Planänderungsverfahrens durch die DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden.
Die Planungen für eine neue Erschließung des Gleisdreiecks begannen ab Juli 2019. Die Vorplanungen wurden durch die DB Netz AG am 30.10.2020 abgeschlossen. Die Pläne wurden sodann 04.12.2020 im Zuge des Planänderungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.
Die Planänderungsunterlagen „EÜ Hasenweidweg Ost“ wurden vom 28.06.2021 bis zum 27.07.2021 öffentlich ausgelegt. Die Stadt hat in ihrer damaligen Stellungnahme den Bau einer Eisenbahnüberführung („Unterführung“) als Verbindung von Hasenweidweg und Alpengarten grundsätzlich zugestimmt.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerschaft Einwendung hervorgebracht. Entscheidend waren u.a. Einwendungen, welche die Einbeziehung privater Grundstücke ablehnten. Zudem wurde im Zuge des Planänderungsverfahrens erkennbar, dass der Baumbestand im Bereich Alpengarten nicht erhalten werden kann. Weiter müssten zur Erschließung der weiter westlich gelegenen Wohnhäuser zusätzliche Grünflächen überbaut werden.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, rechtsverbindlich seit dem 15.09.1969, setzt eine Verlängerung des Hasenweidweg mittels eines Überführungsbauwerks zur Holdereggenstraße fest. Diese Spange wurde nie umgesetzt. Die Bahn sieht die Umsetzung dieser festgesetzten Erschließungslösung als zielführender an. Die Stadt sieht dies ebenfalls so, hält aber auch das Unterführungsbauwerk Hasenweidweg Ost für genehmigungsfähig, da das Planänderungsverfahren mit Zustimmung der Stadt hier eine andere Erschließung realisieren könnte.
In einer Besprechung zwischen Bahn und Stadt am 28.10.2021 einigte man sich auf eine planerische Untersuchung der Erschließungsvariante „SÜ Holdereggenstraße“, die im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Der Stadtrat hat der weiteren Planung / Untersuchung dieser Erschließungsvariante in seiner Sitzung am 15.12.2021 zugestimmt.
Seitens der Stadt wurde gegenüber der Bahn eine frühzeitige Information der Anwohner gefordert. Die Planungen haben im Hinblick auf die möglichen Eingriffe in den denkmalgeschützten Holdereggenpark und die Höhenentwicklung Kritik seitens Bürgerinnen und Bürgern hervorgerufen. Zusätzlich hat die Stadt am 26.07.2022 zu einer Infoveranstaltung eingeladen, in der die Historie der Planänderungsverfahren, der Anlass der neuen Planungsvariante und die Vor- und Nachteile dargelegt wurden. Zudem konnten die Anwesenden Fragen stellen und auf Bedenken hinweisen, die alle schriftlich aufgenommen wurden (Anlage 1). Die Stadt hat zugesagt, den Stadtrat über die Fragen und Bedenken der BürgerInnen zu informieren, eine Visualisierung für das Brückenbauwerk zu erstellen und beide Varianten nochmals ergebnisoffen zu prüfen und dem Stadtrat nach der Sommerpause zur Entscheidung vorzulegen.
Im Nachgang zur Informationsveranstaltung haben Stadt und Bahn die Planungen eingehend geprüft und Optimierungen vorgenommen. Insbesondere beim Trassenverlauf ließen sich Korrekturen vornehmen, die es ermöglichen, den Eingriff in den Holdereggenpark auf ein Minimum zu reduzieren.
Fachliche Bewertung
1. EÜ Hasenweidweg Ost
Die Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost dient allein der Erschließung des Gleisdreiecks und verbindet das Gleisdreieck mit dem Alpengarten. Wendemöglichkeiten auf öffentlichem Grund sind nicht möglich, dafür ist weiterhin eine Durchfahrt über den EÜ Hasenweidweg West in den Heckenweg notwendig. Eine Erschließung nach Norden in Richtung Holdereggenstraße und Giebelbach ist vom Gleisdreieck aus nicht vorgesehen.
Das Bauwerk hat den Vorteil, als Unterführung im Boden zu liegen und nicht weiträumlich sichtbar zu sein.
Dagegen ist die Boden- und Flächeninanspruchnahme sehr hoch. Bautechnisch muss die Erschließung der westlich gelegenen Wohngebäude im Bereich Alpengarten nach Norden verbreitert werden, so dass nach jetzigem Planungsstand alle Straßenbäume (ca. 16 – 18 Großbäume) gerodet werden müssen (Anlage 2). Ein Erhalt der Bäume ist auch bei Abflachung des Kreuzungswinkels der Eisenbahnüberführung nicht möglich. Stattdessen wird bei dieser Lösung die Erschließung der westlichen Wohngebiete durch die Verengung des Straßenraums erheblich erschwert (Anlage 3).
Die Unterführungslösung EÜ Hasenweidweg-Ost erfordert die Einbeziehung privater Grundstücke, wofür kein Einverständnis seitens der Eigentümer (Eigentümergemeinschaft) besteht. Zwar ist es möglich, Eigentümer in Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu enteignen und auch eine frühzeitige Besitzvornahme vorzunehmen, so dass sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Allerdings stellt dies einen erheblichen Eingriff in das private Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern dar, was nicht leichtfertig vorgenommen werden sollte. Zudem ist ein jahrelanger Rechtsstreit über die Höhe der Entschädigungsleistungen zu erwarten. Eine fristgerechte Errichtung des Bauwerks erscheint so unmöglich.
2. SÜ Holdereggenstraße
Auf Basis des bestehenden Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ kann eine Erschließung des Gleisdreiecks über die Holdereggenstraße mittels eines Überführungsbauwerks über die Gleise erfolgen. Nach Querung der Bahnanlagen würde die verlängerte Holdereggenstraße dann im Bereich des Bahnübergangs Hasenweidweg West in den Hasenweidweg münden. Am östlichen Ende des Hasenweidweges würde die Straße als „Sackgasse“ mit einem Wendehammer enden.
Teil der Gesamtkonzeption ist auch, eine Wegeverbindung zwischen der Holdereggenstraße und dem Giebelbachviertel sowie eine neue, östlich der Schienen verlaufenden Wegeanbindung zur geplanten Eisenbahnüberführung am Lotzbeckweg zu schaffen. Die drei Bahnübergänge Hasenweidweg Ost, Holdereggenstraße sowie Hasenweidweg West könnten bei dieser Lösung auf Basis des aktuellen Bebauungsplan entfallen. Die Variante „Holdereggenstraße“ kann zudem an die geplante Fußgänger- und Radüberführung von der Holdereggenstraße zum Heckenweg angeschlossen werden (Anlage 4).
Die Beseitigung des Bahnübergangs Holdereggen ist wegen der hohen Schrankenschließzeiten notwendig. Daher ist die Errichtung eines barrierefreien Überführungsbauwerks für Fußgänger und Radfahrer am Bahnübergang Holdereggen, unabhängig von der Erschließungslösung des Gleisdreiecks, ohnehin notwendig. Mit der Variante SÜ Holdereggenstraße ist hier zudem auch für den PKW-Verkehr eine technisch einfachere und eine verkehrlich bessere Anbindung möglich.
Durch die Umsetzung der Erschließungskonzeption für das Wohngebiet im Gleisdreieck entsprechend des Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ werden umfangreiche Eingriffe im Bereich Alpengarten vermieden und eine insgesamt bessere Verknüpfung mit angrenzenden Siedlungsbereichen und so eine bessere Erschließungssituation des gesamten Gebiets erreicht. Aus diesem Grund ist der vorwiegende Mehrwert der weiteren Planungen die sich ergebende Verbesserung der Erschließungssituation unter Berücksichtigung aller vorherrschenden Verkehrsbeziehungen, insbesondere auch des Fuß- und Radverkehrs.
Die notwendigen Straßen-, Wege- und Brückenquerschnitte ergeben sich aus den Verkehrszahlen und werden auch dementsprechend dimensioniert. Neben dem motorisierten Verkehr soll auf der Fahrbahn der geplanten Erschließungsstraße auch der Radverkehr im Mischverkehr geführt werden. Für die Fußgänger soll ein separater Gehweg auf der West- / Südseite der Fahrbahn angelegt werden. Alle im Gebiet befindlichen Gebäude wurden bei der Planung der SÜ Holdereggenstraße berücksichtigt. Durch die Planung fallen keine Zufahrten zu den Privatgrundstücken weg. Gerade im Bereich Holdereggenstraße/ Naeherweg wird die Straße lediglich im Süden leicht angehoben werden müssen, der Kreuzungsbereich Holdereggenstraße zum Naeherweg bleibt im Wesentlichen unverändert.
Der Eingriff in den Holdereggenpark wird planerisch minimiert. Die Stadt hat die zugesagten Visualisierungen auf Grundlage der optimierten Planungen und insbesondere des korrigierten Trassenverlaufs erstellt. Anhand dieser Visualisierungen (Anlagen 5 bis 12) ist erkennbar, dass der Eingriff nur in geringem Maße von außen im Böschungsbereich stattfindet und der eigentliche Park unangetastet bleibt. Für die Bewertung der Eingriffe wird aktuell ein Parkpflegewerk erarbeitet. Während der Baumaßnahme wird in den Holdereggenpark im Böschungsbereich in einer Größenordnung von rund 425 m² eingegriffen. Zu beachten ist jedoch, dass die Böschung nach Abschluss der Maßnahme größtenteils wieder hergestellt wird und lediglich 175 m² der Park- und Böschungsfläche dauerhaft entfallen (Anlage 13). Im Bereich der Böschung werden rund sechs bis acht Bäume geringer Größe sowie Strauch- und Buschwerk entfallen, die an gleicher Stelle nachgepflanzt werden können.
Die Einbeziehung des Randbereichs eines Privatgrundstücks ist auch bei der Variante SÜ Holdereggenstraße notwendig, allerdings in viel geringerem Umfang, als bei der Variante EÜ Hasenweidweg-Ost. Damit fallen auch die Eingriffe in Privateigentum erheblich geringer aus.
3. Abschließende fachliche Bewertung
Unter Gesamtwürdigung der verkehrlichen, technischen und verfahrensrechtlichen Aspekte wird die Variante SÜ Holdereggenstraße aus fachlicher Sicht als die geeignetere Variante angesehen. Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegenübergestellt:
Kriterien
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SÜ Holdereggenstraße
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EÜ Hasenweidweg Ost
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Verkehrliche Verknüpfung
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+
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-
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Landschaftlicher Eingriff
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-
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-
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Flächenverbrauch
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0
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-
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Zeitliche Umsetzbarkeit
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+
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-
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Grundstücksverfügbarkeit
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-
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-
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+ = gut; 0 = mittel; - = schlecht
Zum einen bietet sie eine verkehrliche Anbindung des Gleisdreiecks an die Holdereggenstraße, was besonders während der Tourismussaison eine Verkehrsführung über den Europaplatz und die Inselstraße vermeidet. Zudem schafft die Variante SÜ Holdereggenstraße eine verkehrliche Verknüpfung zwischen den Bereichen Giebelbach, Gleisdreieck, Lotzbeck und Aeschach für Fußgänger und Radfahrer und kommt damit einem weit größeren Nutzerkreis zugute.
In der landschaftlichen Bewertung wird der Verlust der Straßenbäume im Bereich Alpengarten (etwa 16-18 Bäume) und den randlichen Eingriffen in den Holdereggenpark (etwa 6 - 8 Bäume) gleichgestellt.
Im Ergebnis stellt sich die Variante SÜ Holdereggenstraße fachlich als die geeignetere Lösung dar.
Finanzielle Auswirkungen
Über die Kosten kann derzeit immer noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Hierzu ist zunächst eine Entwurfsplanung zu erstellen, um eine erste Kostenschätzung durchführen zu können. Hinsichtlich der Kostentragung geht die Stadtverwaltung und die DB Netz AG davon aus, dass es sich bei beiden Maßnahmen um die notwendige Maßnahme nach § 13 Abs. 2 EKrG handeln könnte, wonach die Kostenteilung zwischen Bund (3/6), Land (1/6) und DB Netz AG (2/6) erfolgt. Bei der SÜ Holdereggenstraße ist noch zu erwähnen, dass sich durch die Realisierung dieser Erschließungslösung ein barrierefreies Überführungsbauwerk im Bereich Bahnübergang Holdereggen erübrigt, welches bei Realisierung der Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost notwendig wäre.
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Bandte hat einen Erweiterungsantrag zum baulichen Schutz der Wurzelräume der anliegenden Bäume.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, antwortet, dass dies nicht extra beantragt werden muss, da man darauf achtet, dass die Bäume den größtmöglichen Schutz erhalten.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer beantragt, dass das Brückenbauwerk möglichst schmal sein soll. Ihrer Meinung nach wurde eine einspurige Brücke mit einer Ausweichstelle oder einer Ampellösung ausreichen. Sie bittet dies zu prüfen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es heute lediglich um die Entscheidung der vorliegenden Trassenvariante geht.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, merkt an, dass diese Anregung mitgenommen wird, man jedoch auch auf die Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen in diesen Beriech achten muss, da es viele Radfahrer und Fußgänger gibt. Auch er betont, dass es heute nur darum geht, welche Variante weiterverfolgt werden soll.
Stadtrat Kaiser merkt an, dass es wichtig ist, mit dem Denkmalschutz zusammenzuarbeiten. Zudem regt er die Installation einer Bedarfsampel an.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass das Parkpflegewerk, welches für die Schutzmaßnahmen während des Baus maßgeblich ist, in Erstellung ist. Grundsätzlich wird auch hier der Denkmalschutz darüber schauen.
Stadtrat Brombeiß bittet darum, dass in den Beschlussvorschlag Ziffer 1 „in Verbindung mit Eisenbahnüberführung Lotzbeck“ aufgenommen wird.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht sich für einen Abgang mit Aufzug aus.
Bürgermeisterin Dorfmüller findet die Anregung von Stadtrat Brombeiß eine zielführende Einbindung.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte nimmt die Anregungen, die in der Sitzung vorgebracht wurden mit. Dennoch rät er dazu, das Regelwerk zu fordern und nicht, die Brücke so schmal wie möglich zu bauen.
Auch Stadtrat Fehrer fände eine kleinere Spindel oder einen Fahrstuhl besser und bittet um eine Prüfung.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass fachlich geprüft wird, ob es eine Alternative zu einer Rampe (Spindel oder Aufzug) geben kann.
Stadtrat Jöckel möchte wissen, ob die Brücke auch noch geeignet ist, sollte es zu einem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke kommen. Zudem regt er an, PV oder andere energetisch sinnvolle Maßnahmen am Geländer zu installieren.
Beschluss
1.) Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Planung der Variante SÜ Holdereggenstraße in Verbindung mit der EÜ Lotzbeck und beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf dieser Grundlage fortzuführen.
2.) Der Stadtrat ermächtigt die Oberbürgermeisterin, auf dieser Basis eine Planungsvereinbarung über Grundlagen, Umfang und Durchführung der Maßnahmen sowie Kostentragung der Planung mit der DB Netz AG zu unterzeichnen.
3.) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf die bauliche Sicherung der Wurzelräume der anliegenden Bäume gesonderten Wert zu legen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4
Dokumente
Download Anlage_1.pdf
Download Anlage_10.pdf
Download Anlage_11.pdf
Download Anlage_12.pdf
Download Anlage_13.pdf
Download Anlage_2.pdf
Download Anlage_3.pdf
Download Anlage_4.pdf
Download Anlage_5.pdf
Download Anlage_6.pdf
Download Anlage_7.pdf
Download Anlage_8.pdf
Download Anlage_9.pdf
Download STR-2022-09-28_TOPÖ03-Präsentation.pdf
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4. Beschlussvorlage zur Zweckvereinbarung gem. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zur Betreuung der Schul-IT an den Schulen im Landkreis Lindau (Bodensee)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In den letzten Jahren sind von Bund und Land eine Reihe von Förderprogrammen zur Schaffung einer zeitgemäßen und gut funktionierenden Infrastruktur an den Schulen und für die Anschaffung der Geräte für den (Distanz-)Unterricht aufgelegt worden. Alle bisherigen Förderverfahren wurden von der Stadt ausgeschöpft und erfolgreich umgesetzt.
Nachdem im Juli 2021 im Stadtrat das Digitalisierungskonzept der Schulen beschlossen und zusätzliche Mittel für die Umsetzung freigegeben wurden, hat die Verwaltung den Förderantrag für das Programm „DigitalPakt Schule“ gestellt (August 2021) und mit der Realisierung des Digitalisierungskonzeptes begonnen.
Im Jahr 2022 wurden in zeitlicher Abfolge nacheinander die Elektroinstallationen für die Herstellung der aktiven und passiven Infrastruktur an den Schulen realisiert und/oder verbessert. Derzeit sind alle Schulen bis auf die Grund- und Mittelschule Lindau (Standort Reutin) abgeschlossen. Bis spätestens Anfang Dezember 2022 wird auch dieser Standort voraussichtlich abgeschlossen werden.
Parallel wurde auf Basis eines Digitalisierungskonzepts eine weitere Anschaffung von über 1000 Geräten an den Schulen auf Basis eines europäischen Vergabeverfahrens in die Wege geleitet. Die Anschaffung erfolgt über 3 Jahre (2022-2024) in drei Tranchen. Die Vergabeentscheidung der ersten Tranche in Form von 4 Losen (PC-Technik, Präsentationstechnik, Tablets und LAN-Technik) wurde planmäßig in der Stadtratssitzung vom 05.05.2022 beschlossen und die Auslieferung und Einrichtung erfolgt derzeit an den Schulen.
Im August 2021 wurde bereits ein Förderprogramm für die IT-Administration an Schulen veröffentlicht. Die Schulaufwandsträger können aus diesen Mitteln sowohl eigenes Personal (Personalmittel für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren) als auch Administrations- und Supportverträge mit externen Dienstleistern (Sachmittel für professionelle Administrations- und Support-Strukturen) finanzieren. Bereits im Juli 2021 kam von Seiten des Stadtrats die Bitte um Prüfung, ob eine gemeinsame IT-Betreuung im gesamten Landkreis Lindau in Form eines Zweckvereinbarung realisiert werden könnte.
Zusammen mit dem Hauptamt prüfte das Amt für Organisationsentwicklung & Digitalisierung in den letzten Monaten intensiv eine mögliche Umsetzung dieser Idee. Zuletzt wurde hierzu im Hauptausschuss im März 2022 sowie in der Stadtratssitzung im Juli 2022 berichtet.
Seit Mitte September 2022 liegt nun ein finaler Entwurf dieser Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit zur Betreuung der Schul-IT an den Schulen im Landkreis Lindau seitens des Landratsamts vor. Ein Start ist zum 01.10.2022 geplant.
Fachliche Bewertung
Aufgrund der enorm steigenden Anzahl der zu betreuenden Schulgeräte, kann die Administration durch die IT-Abteilung der Stadtverwaltung mit dem heutigen Personal nicht realisiert werden. Sollte dennoch eine interne Betreuung angestrebt werden, rechnet das Amt für Organisationsentwicklung und Digitalisierung auf Basis einer breiten Umfrage an bayrischen Kommunen mit einem notwendigen Personalaufbau von 1,5-2,0 Vollzeitstellen in mind. E9c (Arbeitsplatzkosten von 96.100 € jährlich pro 1,0 Vollzeitstellen). Dies deckt sich mit der aktuellen Schätzung des bayrischen Städtetages von deutlich mehr als 100 € pro Schüler und Jahr (bei 1115 Schülern - Stand 2021) als Kosten für die interne IT-Betreuung in großen Kreisstädten. Eine schnelle Besetzung ist am derzeitigen Arbeitsmarkt nicht zu erwarten. Ggfs. müsste für die erste Phase auf Zeitarbeitsfirmen zurückgegriffen werden. Diese erhöht die Kosten um weitere 30-50%.
Die sehr aktuelle Schätzung durch Experten von ca. 170.000 € jährlich für die Vergabe der IT-Betreuung an eine externen Anbieter beläuft sich auf mind. 153 € pro Schüler pro Jahr Ein voraussichtliches, europäisches Vergabeverfahren würde zusätzlich ~3-5 Monate Zeit und zusätzliche interne Kosten (Belastung Beschaffungsamt) wie externe Kosten (Beratungsleistung Managed Service Konzeption) verursachen.
Das Landratsamt (LRA) schätzt die Kosten derzeit in mehrere Varianten mit drei oder vier Mitarbeitern, sowie mit und ohne Förderung (siehe Anhang). Dadurch, dass nach derzeitigem Stand die meisten Kommunen ihre vorbehaltliche Zustimmung rückgemeldet haben, hält die Stadtverwaltung Lindau die Variante 2 & 3 mit vier Mitarbeitern für die realistischste. Ohne Förderung würden die Gesamtkosten für alle Kommunen 299.437 € jährlich betragen. Hinzu kommen nach Ansicht der Stadtverwaltung Lindau in der LRA-Kalkulation nicht enthaltende Arbeitgeberanteile bei den Personalkosten in Höhe von 63.943 € jährlich. Von den Gesamtkosten aller Sachaufwandsträger trägt die Stadt Lindau mit 1115 Schülern verteilt auf 6 Schulen 15,04% - 45.041 € + 9.618 € (zusätzliche Arbeitgeberanteile). Die Zweckvereinbarung gilt zunächst für volle 5 Jahre, um die Ausgabenstabilität für alle Teilnehmer zu gewährleisten. Die Aufgabenverteilung entspricht den Vorstellungen der Stadtverwaltung Lindau. Die grobe Planung der Meilensteine zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Betreuung-Konstrukts erscheint ambitioniert und realistisch.
Kosten
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Eigener Ressourcenaufbau*
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Vergabe nach Extern**
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Teilnahme Zweckvereinbarung***
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Arbeitsplatzkosten / Personalkosten
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ab 144.000 € / Jahr
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~ 151.000 € / Jahr
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~ 60.000 € / Jahr
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Ausschreibung / Vergabe
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-
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+ 19.200 € / einmalig
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-
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Förderung bis 2024
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~ 30.000 € / Jahr
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~ 30.000 € / Jahr
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~ 30.000 € / Jahr
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*Quelle: eigener Aufwandsschätzung & Umfrage des Bayrischen Städtetags
**Quelle: Kostenschätzung externe Beratung
***Quelle: Kostenschätzung durch Kostenkalkulation des Landratsamts Lindau für das erste Jahr
Trotz der langen Vertragslaufzeit und den heute nicht genau zu definierenden zukünftigen Kosten, empfiehlt das Amt für Organisationsentwicklung & Digitalisierung zusammen mit dem Hauptamt eine Teilnahme an der Zweckvereinbarung. Gründe hierfür sind u.a. die zu erwartenden geringeren Kosten auf Basis der damit möglichen Skalierbarkeit der IT-Betreuung im Landkreis Lindau, sowie der zu erwartenden effektiveren und synergetisch professionelleren Strukturen.
Gleichzeitig empfehlen wir in den Haushalt 2023 eine aufgerundete Ausgabenposition von 60.000 € jährlich laufende Kosten einzustellen. Mit Fördergeldern von ca. 30.000 € jährlich bis 2024 (einmalige Fördersumme von 50.997 € aus Bundesmitteln und 4 x 14.157 €) bleiben so ca. 30.000 € nicht förderfähige Kosten pro Jahr bis 2024. Über eine Anschlussförderung ist derzeit landesseitig noch nicht entschieden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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-
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60.000 €
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Mittel stehen nicht zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Neue, dedizierte Haushaltsstelle wird durch Kämmerei erstellt.
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Beschluss
- Der Stadtrat nimmt die Empfehlung der Stadtverwaltung bzgl. der IT-Betreuung der Schulen zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zur Betreuung der Schul-IT an den Schulen im Landkreis Lindau (Bodensee) beizutreten.
Die zur Umsetzung benötigten Mittel werden in den Haushalt 2023 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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5. Sirenenwarnnetz für die Stadt Lindau (B) - Sachstand Fachplanung und weitere Umsetzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Warnung der Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist ein wichtiges Anliegen der Gefahrenvorsorge und des Bevölkerungsschutzes und wird nicht zuletzt angesichts der durch den Klimawandel bedingten Gefahrenlagen (Starkregenereignisse, Sturm, etc.) zunehmend wichtiger. Dabei ist es zielführend, einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Warnsysteme (Sirenen, Apps, Rundfunk, Warn-SMS) zu haben, um auch im Falle einer Überlastung des Mobilfunks oder eines Stromausfalls gerüstet zu sein. Aus diesem Grund wird seit letztem Jahr aus bereitgestellten Mitteln des Bundeshaushaltes über das Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen) ein flächendeckender Ausbau des Sirenenwarnnetzes unterstützt. Das Sirenensignal soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Da die Sirenen aufgrund ihrer Akkupufferung auch bei Stromausfall noch mindestens vier Warn- und Entwarnungszyklen aussenden können und aufgrund ihres Weckeffektes, wird ihnen in der Warninfrastruktur eine große Bedeutung zugemessen.
Der Hauptausschuss der Stadt Lindau (B) hat mit Beschluss vom 15.03.2022 die Verwaltung beauftragt, in Abhängigkeit von einer Förderzusage aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ bis zu 10 Sirenen im Stadtgebiet an dafür geeigneten Standorten zu errichten.
1. Sachstand Planung
Die beauftragte Fa. „accellonet GmbH“ aus Neu-Ulm hat bis zum aktuellen Zeitpunkt folgende Planungen durchgeführt:
- Standortsuche, Beschallungskonzept
Grobplanung der Standorte
Feinplanung zur optimierten Standortplanung
Detaillierte Planung der vorgesehenen Standorte
Die Planungen wurden mit Vertretern der Abteilung Hochbau, der Bauordnung und Bauverwaltung, der GWG, der Abteilung GT-Projekte bei der GTL, der Abteilung Liegenschaften und der Feuerwehr abgestimmt und das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt. Mit dem Projektleiter Digitale Alarmierung bei der ILS Allgäu hat ebenfalls ein erster fachlicher Austausch bzgl. der digitalen Ansteuerung der elektronischen Sirenen und des Anschlusses an das modulare Warnsystem des Bundes (MoWas) stattgefunden. Die denkmalrelevanten Sirenenstandorte wurden mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege besprochen, welches in Anbetracht des öffentlichen Gewichtes, das dem Bevölkerungsschutz zuzumessen ist, gewisse Bedenken der Denkmalpflege gegen die Aufstellung und Anbringung der Sirenenelemente zurückstellt.
Die erarbeitete Beschallungsübersicht (konzeptionelle Schallausbreitung) und eine Übersicht der für geeignet befundenen, beplanten und abgestimmten Sirenenstandorte (8 Sirenen in Dach-/Gebäudemontage, 2 Mastsirenen) sind dieser Vorlage beigefügt (Anlage 1 und Anlage 2). Herr Patrick Drews, der verantwortliche Projektleiter bei der accellonet GmbH, wird in der Sitzung per Videokonferenz zugeschaltet sein und die Planungsergebnisse kurz erläutern. Darüber hinaus wird er auch für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung stehen.
Auf die Möglichkeit, an den Sirenenstandorten Sprachdurchsagen tätigen zu können, wurde verzichtet, da die erforderliche Sprachverständlichkeit eine Mehrung und Verdichtung der Sirenenstandorte bedeutet hätte.
Des Weiteren wurde nach Abwägung des Für und Wider von einer regenerativen Energieversorgung (z.B. Solar) der Sirenenstandorte Abstand genommen. Der ungefähre, jährliche Stromverbrauch bei den Sirenen liegt bei ca. 100 KWh pro Standort, so dass es bei diesem geringen Stromverbrauch unverhältnismäßig wäre, eine eigene Stromversorgung mit regenerativer Energie aufzubauen. Dies würde nur bei exponierten Standorten Sinn machen, an welchen keine Stromversorgung vorzufinden ist und massive Arbeiten für die Verlegung von Strom notwendig wären. Dies ist jedoch bei den ausgewählten Standorten nicht der Fall.
2. Sachstand zum „Sonderförderprogramm Sirenen“ und Förderantrag
Die Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushaltes wurde mit Erhalt der Bescheide am 07.09.2022 in der beantragten Höhe über die Regierung von Schwaben bewilligt. Für die geplanten Sirenentypen beläuft sich der Zuwendungsbetrag auf insgesamt 121.500 Euro.
Der Förderzeitraum für das „Sonderförderprogramm Sirenen“ läuft zum 31.12.2023 aus. Bis dahin muss die Sirenenanlage betriebsbereit und die Maßnahme bereits bis Oktober 2023 kassenwirksam abgeschlossen sein. Die Beauftragung (unbedingter Vertragsabschluss) einer für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Sirenenanlage qualifizierten Firma hat gemäß Zuwendungsbescheid bis 31.12.2022 zu erfolgen und ist durch Vorlage bei der Regierung von Schwaben nachzuweisen.
Die notwendige Ausschreibung wäre daher schnellstmöglich durchzuführen.
Fachliche Bewertung
1. Kostenschätzung und Finanzierung
Für die Errichtung der geplanten Sirenen ergibt sich eine grobe Kostenkalkulation auf Basis der aktuellen Material-/Handwerker-/Baupreise in Höhe von ca. 350.000 Euro (inklusive ca. 12.000 Euro für einen Wartungsvertrag über die ersten 5 Jahre). Gemäß den derzeit vorherrschenden Lieferengpässen bei bestimmten Bauteilen sowie den allgemeinen Preissteigerungen beim Material aber auch wegen der gestiegenen Nachfrage bzgl. Sirenen liegt die Kostenschätzung damit weit über der zunächst angenommenen Investitionssumme.
Der Eigenanteil für die Stadt Lindau (B) beläuft sich abzüglich der Fördersumme auf ca. 230.000 Euro.
Da die reservierten Haushaltsmittel in der Rücklage für den zu erwartenden Investitionsbedarf aktuell nicht ausreichen, werden eine Verpflichtungsermächtigung über 350.000 Euro im Jahr 2022 und entsprechende Ansätze im Haushalt 2023 benötigt. Eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach Art. 67 Abs. 5 GO darf laut Stadtkämmerei überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn 1. ein dringendes Bedürfnis besteht (Voraussetzung ist eine zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit) und 2. der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
Das dringende Bedürfnis kann dadurch begründet werden, dass das Innenministerium einen Ausbau des Sirenenwarnnetzes als wichtig und dringlich ansieht. Mithilfe des Sonderförderprogramms Sirenen sollen die Kommunen darin unterstützt werden, den Ausbau zeitnah anzugehen.
Die Deckung kann dadurch sichergestellt werden, dass an anderer Stelle die Verpflichtungsermächtigung „Zuschüsse an Kitas“ nach aktuellem Stand nicht in der veranschlagten Höhe in Anspruch genommen wird.
Nach aktuellem Stand der verwaltungsinternen Vorberatungen zum Haushalt 2023 ist von einer angespannten Haushaltslage im Jahr 2023 auszugehen. Sollte die Fortführung des Projektes beschlossen werden, reduzieren sich die Finanzierungsspielräume in anderen Bereichen. Aus Sicht der Stadtkämmerei wäre es daher ratsam, die Maßnahme zu verschieben.
2. Weitere Umsetzung des Projekts, Abwägung, Ausblick Sirenenausbau
Es ist zu entscheiden, ob unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen die Errichtung fest stationierter Sirenen weiterhin befürwortet wird.
Auf der einen Seite ist wie dargestellt die Sirenen-Ausstattung sinnvoll, um im Gefahrenfall eine schnelle Warnung mit hohem Erreichungsgrad zu gewährleisten und damit Schäden möglichst abzuwenden. Andererseits trifft die Stadt Lindau (B) auf Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten (u.a. Autobahn, Schiene, Seenähe) und des Risikopotenzials (u.a. Klimawandelstudie) im Rahmen ihrer gemeindlichen Alarm-/Notfallplanung selbst die Entscheidung, ob Sirenen für den Ereignisfall vorgehalten werden.
Der flächendeckende Ausbau der Sireneninfrastruktur wird vom Bayerischen Innenministerium nachhaltig gewünscht. Es besteht deshalb theoretisch die Wahrscheinlichkeit, dass von Bund oder Land weitere Förderprogramme aufgelegt werden. Ob diese ggf. höhere Förderbeträge beinhalten könnten bzw. ob die Stadt Lindau evtl. später eine Förderung bewilligt bekäme, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten. Gleichsam lässt sich nicht abschätzen, zu welchen Konditionen die Maßnahme in Zukunft realisierbar wäre.
Sollte der Lindauer Stadtrat der Fortführung des Projekts unter den dargestellten Rahmenbedingungen positiv gegenüberstehen, müssten folgende Beschlüsse gefasst werden:
- Die Ausschreibung nach VOB ist schnellstmöglich durchzuführen.
Es wird im Haushalt 2022 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro bei Haushaltsstelle 11000.94000 beschlossen.
Im städtischen Haushalt 2023 wird bzgl. des zu erwartenden Investitionsbedarfs für den Ausbau der Sirenen ein Haushaltsansatz in Höhe von 350.000 Euro eingestellt.
Für die Wartung der Sirenen werden jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 2.400 Euro sowie jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 300 Euro im städtischen Haushalt veranschlagt.
Die Fa. accellonet GmbH wird umgehend beauftragt folgende Leistungen zu erbringen:
1. Vorbereitung der Ausschreibung (inkl. Erstellen eines produktneutralen Leistungsverzeichnisses) und Begleitung bei der Vergabe.
2. Bauüberwachung (Oberbauleitung) bis zur Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe an den Betreiber
Sollte der Lindauer Stadtrat eine Fortführung des Projekts unter den dargestellten Rahmenbedingungen nicht befürworten, wäre eine Warnung der Bevölkerung im Ereignisfall mit den bestehenden bzw. althergebrachten Warnmitteln/-methoden (Rundfunk, Internet, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen von Polizei und ggf. Feuerwehr, mobile Sirene, gezielte Benachrichtigungen besonders schützenswerter Einrichtungen, Kirchenglocken) sowie noch zu erprobenden, neuen Warnmethoden wie das sog. „Cell Broadcast“ durchzuführen. Auf Sirenen könnte im Ernstfall nicht zurückgegriffen werden.
Zu bedenken ist, dass Polizei und Feuerwehr mittels Lautsprecherdurchsagen bzw. mobiler Sirene nur bedingt eine Warnung der Bürger vor Gefahren übernehmen können, wenn tatsächlich Kapazitäten verfügbar sind und diese Institutionen nicht schon anderweitig gebunden sind. Außerdem ist damit ein hoher Personal- und Fahrzeugaufwand sowie ein großer Zeitaufwand für ein relativ kleines Gebiet verknüpft. Lautsprecherdurchsagen und mobile Sirene wirken nur mit Verzögerung und haben eine eingeschränkte Reichweite.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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350.000 Euro
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300 € Strom/Jahr +2.400 € Wartung/Jahr (ab 2029)
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Jäger spricht sich dafür aus, am Warnsystem festzuhalten. Nur digital zu warnen, ist seiner Meinung nach zu wenig.
Stadtrat Nüberlin merkt an, dass es zu Problemen kommt, wenn Sirenen längerfristig ausfallen.
Stadtrat Freiberg berichtet, dass andere Gemeinden ähnliche Probleme haben und Drohnen sowie Lautsprecher einsetzen. Seiner Auffassung nach könnten diese von Feuerwehr, THW und GTL zentral gesteuert werden.
Für Stadtrat Reich ist es wichtig, am Thema dran zu bleiben. Er zeigt sich jedoch bezüglich der Finanzierung besorgt.
Stadtrat Kaiser merkt an, dass eine Sirene lediglich warnt, jedoch nicht sagt, was zu tun ist.
Herr Drews berichtet, dass eine Sirene den Vorteil hat, schlafende Personen aufmerksam zu machen. Grundsätzlich ist ein Warnmittelmix sinnvoll.
Für Stadtrat Hummler ist es wichtig, dass Bürger sofort informiert werden, wenn etwas passiert. Er möchte wissen, ob es nächstes Jahr noch die Förderung gibt.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Maucher, antwortet, dass die Aufträge an Baufirmen in diesem Jahr vergeben werden müssen.
Dem Kommandanten der Feuerwehr, Herrn Witzigmann, ist es wichtig, dass man im Zuge einer Gefahrenabwehr kurzfristig auf Sirenen der Feuerwehr zugreifen kann. Dennoch sind die Sirenen der Feuerwehr nicht für den Katastrophenschutz gedacht. Seiner Meinung nach ist die Zeit zu knapp, um alle Aspekte vernünftig abzuwiegen. Sein Vorschlag ist es, die Sirenenwarnung zu verfolgen, aber heute keine ad hoc Entscheidung zu treffen.
Für Stadtrat Reich macht eine Verschiebung keinen Sinn, wenn es jetzt Fördermittel dafür gibt.
Herr Drews merkt an, dass Drohnen nur im Sichtbereich fliegen dürfen und es daher keine Alternative darstellt.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons fasst zusammen, dass über folgendes nun Beschluss gefasst wird:
- Die Ausschreibung nach VOB ist schnellstmöglich durchzuführen.
Es wird im Haushalt 2022 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro bei Haushaltsstelle 11000.94000 beschlossen.
Im städtischen Haushalt 2023 wird bzgl. des zu erwartenden Investitionsbedarfs für den Ausbau der Sirenen ein Haushaltsansatz in Höhe von 350.000 Euro eingestellt.
Für die Wartung der Sirenen werden jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 2.400 Euro sowie jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 300 Euro im städtischen Haushalt veranschlagt.
Die Fa. accellonet GmbH wird umgehend beauftragt folgende Leistungen zu erbringen:
1. Vorbereitung der Ausschreibung (inkl. Erstellen eines produktneutralen Leistungsverzeichnisses) und Begleitung bei der Vergabe.
2. Bauüberwachung (Oberbauleitung) bis zur Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe an den Betreiber
Beschluss
- Die Ausschreibung nach VOB ist schnellstmöglich durchzuführen.
Es wird im Haushalt 2022 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro bei Haushaltsstelle 11000.94000 beschlossen.
Im städtischen Haushalt 2023 wird bzgl. des zu erwartenden Investitionsbedarfs für den Ausbau der Sirenen ein Haushaltsansatz in Höhe von 350.000 Euro eingestellt.
Für die Wartung der Sirenen werden jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 2.400 Euro sowie jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 300 Euro im städtischen Haushalt veranschlagt.
Die Fa. accellonet GmbH wird umgehend beauftragt folgende Leistungen zu erbringen:
1. Vorbereitung der Ausschreibung (inkl. Erstellen eines produktneutralen Leistungsverzeichnisses) und Begleitung bei der Vergabe.
2. Bauüberwachung (Oberbauleitung) bis zur Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe an den Betreiber
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 15
Dokumente
Download Endgültige Liste Sirenenstandorte.pdf
Download Feinplanung_Sirenennetz_Lindau.pdf
Download Präsentation_Stadtrat_Lindau.pdf
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6. Änderung der Parkgebührenordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Aufgrund der nachstehenden Veränderungen beim Thema Parken bedarf es einer Änderung der Parkgebührenordnung (PGO):
- Wegfall des Interims-Parkplatzes P2 „Vier-Linden-Quartier“
Inbetriebnahme des Interims-Parkplatzes auf dem ehemaligen Bauhofgelände (künftiger P2)
Einstellung des Shuttlebusbetriebes ab P1 „Blauwiese“
Fachliche Bewertung
Folgende Anpassungen sind in der PGO vorzunehmen:
(= Beschlusslage, Stadtrat 18.11.2021: kein Stundentarif, Tageskarte 7 Euro, max. Höchstparkdauer 4 Tage)
(zuletzt kein Stundentarif, Tageskarte 2 Euro (wahlweise plus 5 Euro Shuttlebus), max. Höchstparkdauer 1 Tag, Gebührenpflicht täglich von 09 – 22.00 Uhr).
Hierzu werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
(weiterhin nur) Tageskarte à 5 Euro, max. Höchstparkdauer 4 Tage, Gebührenpflicht täglich von 08 – 20.00 Uhr.
Damit wäre der weiter von der Insel entfernt liegende P1 „Blauwiese“ als Sparanreiz zwei Euro günstiger als der näher gelegene P2 „Bauhof“. Aufgrund der Einstellung des Shuttlebusbetriebes kann auch von der Begrenzung der Höchstparkdauer wieder Abstand genommen werden. Deshalb wird eine Höchstparkdauer vergleichbar P2 „Bauhof“ von vier Tagen vorgeschlagen. Für eine längere Parkdauer steht derzeit weiterhin der Langzeitparkplatz in Zech zur Verfügung (max. 14 Tage). Wegen des Wegfalls des seinerzeit zu Grunde gelegten Dauer des Fahrbetriebes des Shuttlebusses kann die Dauer der Gebührenpflicht jetzt wieder auf den im Stadtgebiet allgemein üblichen Zeitraum „täglich 08 – 20.00 Uhr“ reduziert werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Nicht konkret bezifferbare Mehreinnahmen auf dem P1 Blauwiese
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Hummler merkt an, dass es sich im Beschlussvorschlag zum Parkplatz P1 „Blauwiese“ um einen Schreibfehler handeln muss und es richtigerweise 20 Uhr heißen müsse.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bejaht, dass 20 Uhr richtig ist.
Stadtrat Jöckel möchte wissen, wieso kein Stundentarif angeboten wird.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons entgegnet, dass mit diesem Parkplatz Tagestouristen abgefangen werden sollen und dies der Ersatz für den Parkplatz beim Vier-Linden-Quartier ist.
Stadtrat Hübler dankt, dass die Hoteliers bereits über die Änderung des Parkplatzes informiert wurden.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Parkgebühren auf dem Parkplatz P1 „Blauwiese“ wie folgt:
Tageskarte 5 Euro, max. Höchstparkdauer 4 Tage, Gebührenpflicht täglich von 08 – 20.00 Uhr
- Der Stadtrat beschließt den Erlass der anliegenden „3. Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 2
Dokumente
Download STR-2022-09-28 Änderung der PGO ANLAGE 1.pdf
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7. Empfehlung aus dem Klimabeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Aufgabe des Klimabeirates ist es, für das beschlossene Lindauer Klimaziel, einen strategisch und realistisch umsetzbaren Weg aufzuzeigen. Nur so kann eine Klimaneutralität der Stadt Lindau (B) in ihrem Zuständigkeitsbereich bis zum Jahr 2035 erreicht werden.
Die Energieversorgung ist – nicht nur auf Grund der aktuellen Energiekrise, ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität.
Aus der Energie- und Treibhausgas- Bilanz geht hervor, dass die größten Potentiale in der Wärmeversorgung und im Gebäudebestand liegen.
In den letzten Sitzungen des Klimabeirates wurden gemeinsam mit den Stadtwerken, der GWG und dem Hochbau konkrete Maßnahmen und Meilensteine erarbeitet. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die kurzfristig, wie mittelfristig bis langfristig durch die Stadt und ihre Töchter umgesetzt werden können.
Der Klimabeirat legt dem Stadtrat folgende Empfehlung vor:
- Gesamtstädtisches energetisches Quartierskonzept / Energetische Stadtsanierung
Der Klimabeirat empfiehlt dem Stadtrat, ein gesamtstädtisches energetisches Quartierskonzept / Energetische Stadtsanierung auf Grundlage der Lindauer Klimaziele durch eine erfahrene Energieagentur für die Stadt Lindau (B) erstellen zu lassen.
Ziel ist, ein Konzept für eine nachhaltige Energieversorgung zu entwickeln, um so die CO2- Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu senken.
In einer energetischen Stadtsanierung werden unter Betrachtung baukultureller und denkmalfachlicher, sozialer wie auch wirtschaftlicher Aspekte, Energieeinsparpotenziale, Synergien und Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien für das gesamte Stadtgebiet aufgezeigt. Hierzu wird das Stadtgebiet in sogenannte „energetische Quartiere“ aufgeteilt. Vorgesehen ist mit der Insel zu beginnen.
So, wie es unterschiedliche Arten von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl, Erdgas usw. gibt, so gibt es unterschiedliche Arten von erneuerbaren Energien. Ein energetisches Konzept zeigt auf, wo Synergien und Einsparpotenziale liegen und welche Arten der erneuerbaren Energien, wie die Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie bis hin zur Nutzung von Seewasser, am effizientesten sind.
Für die Stadtwerke ist ein solches Konzept entscheidend für die künftige energetische und thermische Versorgung der Stadt. Es soll aufzeigen, in welchen Bereichen des Stadtgebiets eine Nahwärmeversorgung Sinn macht und wo nicht. Deshalb werden die Stadtwerke auch einen Beitrag der Erstellungskosten für das Konzept übernehmen.
In einem ersten Schritt werden die Quartiere festgelegt. Der Begriff des „Quartiers“ bezeichnet einen räumlichen Ansatz, wie beispielsweise Stadt- oder Ortsteile. Darüber hinaus können sich Quartiere hinsichtlich ihrer Entstehungsgeschichte, baulichen Gestalt und Funktion, sozialen Identität, Größe und Lage oder Eigentümerstruktur unterscheiden. Diese Unterschiede führen zu unterschiedlichen Herausforderungen bei der Erarbeitung der Quartierskonzepte und der späteren Umsetzung der energetischen Maßnahmen. So weisen beispielsweise reine Wohngebiete andere Ausgangsbedingungen und Anforderungen an die energetische Sanierung und Energieversorgung auf als historische Stadt- und Ortskerne, hier wird vermehrt die Einhaltung des Denkmalschutzes oder die vorherrschende bauliche Dichte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Maßnahmen spielen.
In einem weiteren Schritt wird ermittelt, wer braucht wieviel Energie. Alle relevanten Daten wie Alter der Gebäude, des Gebäudetyps, Art und Alter der Heizanlage, Anzahl der Personen im Haus, der tatsächliche Energieverbrauch und bereits durchgeführte Sanierungen werden ermittelt (Bestandsanalyse). In einem weiteren Schritt werden die Potenziale ermittelt. Hierzu wird ein sogenannter Wärmeplan (Abwärmenutzung) erstellt sowie Potenziale für erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, bis hin zur Seethermie) ermittelt. Darauf aufbauend wird ein Handlungskonzept erstellt mit Konkreten Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten.
Laut Auskunft einer Energieagentur liegt die Konzepterstellung für ein Quartier bei maximal 18 Monate.
Aktuell liegen für die Stadt Lindau (B) keine konkreten Zahlen vor. Als Anhaltspunkt kann die Stadt Bad Waldsee dienen. Die Stadt Bad Waldsee hat ein Quartierskonzept für ihre Altstadt mit 440 Gebäuden durchgeführt. Hier lagen die Kosten für die Konzepterstellung bei 199.000,00 €. Wenn man es auf die Gebäude umrechnet, so liegen die Kosten bei ca. 450,00 € pro Gebäude.
Das Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert die Erstellung von energetischen Konzepten und die Leistung von Sanierungsmanagern mit einem Zuschuss in Höhe von 75 % über die KfW.
- Hochbau Klimaneutralität der kommunalen Liegenschaften – Budgetanpassung
Wie eingangs erwähnt, liegt im Gebäudesektor ein weiteres großes Potenzial, durch die Einsparung von Energie, Nutzung erneuerbarer Energien sowie für energetische Sanierungen. Die Stadt mit ihren kommunalen Liegenschaften nimmt hier eine Vorbildfunktion ein und möchte dieser auch gerecht werden.
Lindau ist geprägt durch die historisch mittelalterliche Altstadt mit einer dichten Baustruktur auf der Insel und mit einer Vielzahl historischer Gebäude auf dem Festland. Der sehr heterogene Gebäudebestand spiegelt sich in den kommunalen Liegenschaften wieder. Was auf der einen Seite eine große Bereicherung ist, ist auf der anderen Seite eine große Herausforderung in Bezug auf Einsparung von Energie, Nutzung erneuerbarer Energien sowie für energetische Sanierungen.
Um den beschlossenen Lindauer Klimazielen Rechnung zu tragen, war eine Konkretisierung der Begrifflichkeit „Klimaneutralität“ für Bestandgebäude zwingend erforderlich. Nur so können konkrete Maßnahmen geplant und Umsetzung werden.
Nachdem gemeinsam mit dem Klimabeirat eine Definition für die Klimaneutralität der kommunalen Bestandsgebäude erarbeitet wurde, konnten konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.
Durch den heterogenen Gebäudebestand ist eine Vorplanung der einzelnen Liegenschaften erforderlich, da es sehr individuelle Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie für Energieeinsparpotenziale gibt. Um zügig mit der Maßnahmenumsetzung beginnen zu können ist ein Budget in Höhe von 150.000,00 € im Jahr für Planung und Maßnahmenumsetzung erforderlich. So muss nicht für jede einzelne Maßnahme separat Geld im Haushalt beantragt werden. Welche Maßnahmen mit dem Budget im Einzelnen umgesetzt werden sollen (Fokusmaßnahmen), wird derzeit im Klimabeirat beraten.
Der Klimabeirat empfiehlt dem Stadtrat ein jährliches Budget in Höhe von 150.000,00 € p.a „für Planungs- und Maßnahmenkosten Klimaneutralität“ für den kommunalen Hochbau im Haushalt bereitzustellen.
Fachliche Bewertung
- Gesamtstädtisches energetisches Quartierskonzept / Energetische Stadtsanierung
Aus der Energie -und Treibhausgas – Bilanz wissen wir, dass 88 % fossiler Energieträger für Wärmeerzeugung generiert wird. Die Energieversorgung nimmt einen zentralen Baustein für die Stadt Lindau (B) ein. Aus diesem Grund ist es notwendig für das gesamte Stadtgebiet ein maßgeschneidertes energetisches Konzept zu erarbeiten.
Durch die Einbindung aller relevanten Akteure wie Bürger, Wohnungsbaugesellschaften, private Eigentümer, Mieter und den Energieversorger, werden die beschlossenen Klimaziele möglich und langfristig werden die Energiekosten der Bürgerinnen und Bürger gesenkt sowie die CO2-Emissionen auf dem Stadtgebiet.
In einem Energiekonzept geht es darum, wie die Energieverbräuche Wärme, Kälte, Strom, evtl. Mobilität) minimiert und sinnvolle Nutzungen von alternativen Vor-Ort-Energiepotenzialen (Abwärme, erneuerbare Energien) erfolgen können.
Eine Energetische Stadtsanierung mit maßgeschneiderten Quartierslösungen eröffnen die Chance nachhaltige Ziele konkret in die Praxis umzusetzen um eine lokale, bürgernahe Energieversorgung aufzubauen, Energie effizient zu nutzen und für eMobility gerüstet zu sein.
- Hochbau Klimaneutralität der kommunalen Liegenschaften – Budgetanpassung
Es gibt keine klare Definition für die Begrifflichkeit „Klimaneutralität“ im Gebäudebereich für Bestandsgebäude. Aber nur so können die Fragen hinsichtlich des Ausgleiches, Datenerhebung oder der Anwendung der Definition der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) geklärt werden. Der Klimabeirat hat im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und basierend auf dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates eine Definition für die kommunalen Bestandsgebäude erarbeitet. Demnach bedeutet Klimaneutralität, dass weder Treibhausgase noch CO2-Emissionen anfallen, wobei in Fällen, in denen vollständige Emissionsfreiheit nicht oder nicht bis 2035 erreichbar ist, auch Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zur Anwendung kommen können.
- Definition für die kommunalen Bestandsgebäude
Die Klimaneutralität der Stadt Lindau (B) soll insbesondere durch die Einsparung von Energie, durch die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Dabei ist auf die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen zu achten.
- Ausgleich und Kompensation von Treibhausgasen
Oberstes Ziel ist es, die Emissionen vor Ort zu senken und Kompensationsmöglichkeiten nur nachrangig und analog der Priorisierung bzw. Kaskade analog des Naturschutzrechtes zuzulassen:
1. Vermeidung von Emissionen
2. Ausgleich vor Ort – also am Ort des Geschehens
3. Kompensation im Stadtgebiet
4. Kompensationszahlung
Der Verursacher ist verpflichtet, vermeidbare Emissionen von Treibhausgasen zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn es zumutbare Alternativen gibt oder mit geringeren Beeinträchtigungen des Klimas zu erreichen sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Klimaschutzes auszugleichen durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen oder zu ersetzen durch Erstsatzmaßnahmen bzw. Kompensationsmaßnahmen.
Als ausgeglichen gilt eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die verursachten Treibhausgasemissionen den Emissionen gegenübergestellt werden, die durch den Export von gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energie vermieden wurde. Der Verursacher ist verpflichtet, vermeidbare Emissionen von Treibhausgasen zu unterlassen.
Ersetzt bzw. kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die verursachten Treibhausgasemissionen den Emissionen gegenübergestellt werden, die durch den Export von erzeugter erneuerbarer Energie im Stadtgebiet vermieden wurde. Ebenso als kompensiert gilt eine Beeinträchtigung, wenn die dort verursachten Treibhausgasemissionen durch natürliche Senken wie Moorrenaturierung oder Waldaufforstung aufgenommen werden, so dass eine ausgeglichene CO2-Bilanz erreicht wird.
Die Kompensationszahlung ist das letzte Mittel. Klare Priorität hat die Vermeidung und Minimierung der Emissionen, gemäß der Reihenfolge vermeiden - vermindern - kompensieren.
Das vorliegende Papier orientiert sich, wie auch die aktuelle Veröffentlichung „Klimaneutralität“ des Rates für nachhaltige Entwicklung, an der Definition der Treibhausgasneutralität des deutschen Klimaschutzgesetzes: Sie ist für eine einzelne Region dann erreicht, wenn die dort anthropogen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase bilanziell bei null liegen.
Diese Emissionsminderungen werden „bilanziell“ in der THG-Bilanz verrechnet. Zur „bilanziellen“ Emissionsminderung trägt die Nutzung kommunaler Dachflächen bei, denn dadurch beteiligt sich die Kommune in adäquater Weise direkt am Ausbau erneuerbarer Energien.
Für die „bilanzielle“ Erfassung von sogenannten natürlichen Treibhaussenken, wie Aufforstungsprojekte oder Moorrenaturierungen, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine einheitliche Berechnungsgrundlage. Somit können vorerst solche Projekte „bilanziell“ nicht klar erfasst werden.
Was heißt das konkret für die kommunalen Gebäude?
Ein Gebäude oder ein Standort wird „klimaneutral betrieben“, wenn auf ein Jahr gerechnet eine ausgeglichene CO2-Bilanz erreicht wird. Dabei werden die durch den Energieverbrauch verursachten Treibhausgasemissionen den Emissionen gegenübergestellt, die durch den Export von erzeugter erneuerbarer Energie vermieden werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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ca. 450,00 € / Gebäude für die energetische Stadtsanierung
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150.000,00
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Bürgermeisterin Dorfmüller wirbt dafür, die Vorschläge anzunehmen. Innerhalb des Klimabeirates wurde konstruktiv zusammengearbeitet.
Stadtrat Hübler merkt an, dass es erstrebenswert wäre, die Satzung anzupassen, so dass auf denkmalgeschützten Dächern PV-Anlagen angebracht werden dürfen. Der Bedarf hierzu ist da.
Bürgermeisterin Dorfmüller antwortet, dass dies auf dem Schirm ist.
Beschluss
- Der Stadtrat empfiehlt dem Finanzausschuss, ein jährliches Budget in Höhe von 150.000,00 € für Planungs- und Maßnahmenkosten zur Erreichung der Klimaneutralität für den kommunalen Hochbau im Haushalt bereitzustellen.
- Der Stadtrat beschließt, zur Umsetzung der Lindauer Klimaziele eine „Energetische Stadtsanierung“ durch eine erfahrene Energieagentur erstellen zu lassen.
- Der Stadtrat empfiehlt dem Finanzausschuss entsprechende Mittel für den Haushalt 2023 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 1
Dokumente
Download SR_2022_03_29_TOP5_Ö7_Empfehlung-KBR-.pdf
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8. Stadtwerke Lindau (B):
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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8 |
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8.1. Jahresabschluss Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
festzustellen.
2. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
3. Ergebnisverwendung:
Den Gewinnvortrag in Höhe von € 45.836,53 und den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von € 5.032,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download 2022-09-28_Stadtrat_SWL_GmbH-Jahresabschluss-2021.pdf
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8.2. Jahresabschluss Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG mit einem Jahresüberschuss von € 2.487.288,47 festzustellen.
einen, nach der Berechnung der Körperschaftsteuer, verbleibenden Jahresüberschuss 2021 den Rücklagen der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG zuzuführen.
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download 2022-09-28_Stadtrat_SWL_KG-Jahresabschluss-2021.pdf
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8.3. Jahresabschluss Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der SVL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH (SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2021 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download 2022-09-28_Stadtrat_SVL_Jahresabschluss-2021.pdf
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8.4. Jahresabschluss Telekommunikation Lindau (B) GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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8.4 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der TKL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH ((SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2021 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download 2022-09-28_Stadtrat_TKL_Jahresabschluss-2021.pdf
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9. IML Immobilienmanagement Lindau:
- Vollzug der Eigenbetriebsverordnung:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Lagebericht 2021 der IML Immobilienmanagement Lindau
- Entlastung des Werkleiters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Am 12.07.2022 hat eine Werkausschusssitzung der IML stattgefunden.
- Jahresabschluss 2021 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschlusses 2021 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch den Werkausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der Lagebericht 2021 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2021 erteilt.
- Entlastung des Werkleiters
Der Werkleiter Alexander G. Mayer soll für das Geschäftsjahr 2021 sowie für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 der IML Immobilienmanagement Lindau entlastet werden.
Beschluss
- Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
- Der Stadtrat nimmt den Lagebericht 2021 und den Bericht der Prüfung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Stadtrat erteilt gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 der IML Immobilienmanagement Lindau wie folgt:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2021 auf 7.222.531,82 €
Die Jahresrechnung 2021
a) Erträge insgesamt 290.975,53 €
b) Aufwendungen insgesamt 347.343,43 €
c) Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) -56.367,90 €
- Entlastung des Werkleiters
Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Werkausschusses vom 12.07.2022 und erteilt dem Werkleiter Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung. Der Stadtrat erteilt zudem dem Werkleiter Alexander G. Mayer für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
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10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134
"Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt"
Aufstellungsbeschluss nach § 8 (3) BauGB
Billigungsbeschluss zum vBP
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Behörden nach § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
An der Bösenreutiner Steig, Gemarkung Reutin, soll eine Lagerhalle mit befestigtem Treib-holzlagerplatz für das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) errichtet werden. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage auf städtischen Flächen. Aufgrund des Neubaus der GTL und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist nun eine Standortverlagerung notwendig. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.
- Projektbeschreibung
- Standort und Beschreibung der Anlage
Beim Plangebiet handelt es sich um einen Teilbereich der Waldflächen zwischen Rickenbach und Bösenreutin entlang der Straße "Bösenreutiner Steig", nordöstlich des Siedlungsbereiches von Lindau (B). Die Straße "Bösenreutiner Steig" verläuft westlich angrenzend an das Plangebiet. Südwestlich, auf gegenüberliegender Straßenseite liegt das "Umlade- und Wertstoffzentrum Lindau", welches von weiteren Waldflächen umgeben ist. Südlich grenzt eine Zufahrtsstraße an, welche zu dem östlich außerhalb liegenden Parkplatz führt. Südlich der Zufahrtsstraße liegen Intensivobstplantagen. Östlich jenseits des Parkplatzes und nördlich angrenzend stocken weitere Waldflächen an. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit den Fl.-Nrn. 1435/8 (Teilfläche), der Gemarkung Reutin, Stadt Lindau (B).
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" ist die Absicht des Vorhabenträgers (Wasserwirtschaftsamt Kempten) für seine Seemeisterstelle Lindau einen befestigten Treibholzlagerplatz mit Lagerhalle zu errichten. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage Lindau. Aufgrund des Neubaus der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist eine Standortverlegung notwendig. Der ausgewählte Standort ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.
- Erschließung
Die straßenverkehrliche Erschließung erfolgt direkt über die Kreisstraße LI 1 "Bösenreutiner Steig" und einen vorhandenen öffentlichen Weg auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1477, Gemarkung Reutin, der Stadt Lindau (B). Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (B) (GTL), die Wasserversorgung durch Anschluss an den Zweckverband Wasserversorgung Handwerksgruppe. Zudem ist die Löschwasserversorgung durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Darüber hinaus wird die Stromversorgung durch Anschluss an die Stadtwerke Lindau (B) garantiert. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig.
- Plangrundlagen
- Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Ausschnitt in Anlage 2) stellt im Bereich des geplanten Treibholzlagerplatzes Waldfläche mit Schutzfunktion dar. Zusätzlich ist eine Fläche Aufschüttungen dargestellt. Die Fläche wurde früher als Mülldeponie genutzt.
- Landschaftsplan
Die Karte 8.2 „Planungsvorgaben – Forstwirtschaft“ definiert die Schutzfunktion ‚Landschaftsbild‘ für den Bereich des Vorhabens.
- Weitere Planungsgrundlagen
Das ISEK 2030 trifft für diese Fläche keine Aussage, ebenso wenig das Freiraumkonzept. Weitere relevante Plangrundlagen liegen für diese Fläche nicht vor.
Fachliche Bewertung
Der Standort „Bösenreutiner Steig“ wird begrüßt. Aufgrund der vormaligen Nutzung als Mülldeponie eignet sich der Standort als fast vollständig versiegelter Lagerplatz und die entsprechend notwendige Erschließung ist bereits vorhanden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird daher empfohlen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Bandte möchte wissen, ob es keine geeignete Ersatzfläche näher am See gibt.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Denkmalschutz, Frau Möller, antwortet, dass man keine geeignete Ersatzfläche gefunden hat und es daher keine andere passende Lösung gibt.
Stadtrat Reich äußert Bedenken, dass dies eine ungünstige Route für die An- und Abfahrt ist.
Stadtrat Kaiser erkundigt sich, wieso die Ablagerung nicht weiter hinten stattfinden kann.
Herr Fichtl antwortet, dass eine Starkstromleitung über den Platz führt und man hier 20 Meter Abstand halten muss.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ mit Stand vom 05.09.2022
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
Dokumente
Download Anlage 1 Verortung im Stadtgebiet.pdf
Download Anlage 2 Flächennutzungsplan.pdf
Download Anlage 3 vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Stand vom 05.09.2022.pdf
Download Anlage 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 05....pdf
Download Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.pdf
Download STR_2022_09_28_TOPö10_BP134.pdf
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11. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungplanes "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt"
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
An der Bösenreutiner Steig, Gemarkung Reutin, soll eine Lagerhalle mit befestigtem Treib-holzlagerplatz für das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) errichtet werden. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage auf städtischen Flächen. Aufgrund des Neubaus der GTL und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist nun eine Standortverlagerung notwendig. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Projektbeschreibung und Standort der Anlage
Beim Plangebiet handelt es sich um einen Teilbereich der Waldflächen zwischen Rickenbach und Bösenreutin entlang der Straße "Bösenreutiner Steig", nordöstlich des Siedlungsbereiches von Lindau (B). Die Straße "Bösenreutiner Steig" verläuft westlich angrenzend an das Plangebiet. Südwestlich, auf gegenüberliegender Straßenseite liegt das "Umlade- und Wertstoffzentrum Lindau", welches von weiteren Waldflächen umgeben ist. Südlich grenzt eine Zufahrtsstraße an, welche zu dem östlich außerhalb liegenden Parkplatz führt. Südlich der Zufahrtsstraße liegen Intensivobstplantagen. Östlich jenseits des Parkplatzes und nördlich angrenzend stocken weitere Waldflächen an. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit den Fl.-Nrn. 1435/8 (Teilfläche), der Gemarkung Reutin, Stadt Lindau (B).
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 "Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt" ist die Absicht des Vorhabenträgers (Wasserwirtschaftsamt Kempten) für seine Seemeisterstelle Lindau einen befestigten Treibholzlagerplatz mit Lagerhalle zu errichten. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage Lindau. Aufgrund des Neubaus der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist eine Standortverlegung notwendig. Der ausgewählte Standort ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.
- Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ überwiegend Waldflächen mit Schutzfunktion dar. Zudem liegen in dem Bereich „Flächen für Aufschüttungen vor.
Im gesamten Planbereich wird eine Sonderfläche „Treibholzlagerplatz/Betriebshof“ festgesetzt. Die Flächen für Aufschüttungen bleiben unverändert bestehen.
Fachliche Bewertung
Der Standort „Bösenreutiner Steig“ wird begrüßt. Aufgrund der vormaligen Nutzung als Mülldeponie eignet sich der Standort als fast vollständig versiegelter Lagerplatz und die entsprechend notwendige Erschließung ist bereits vorhanden.
Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Flächen nicht mit den im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen übereinstimmen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan zu ändern. Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Auslegung zu beschließen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 134 „Treibholzlagerplatz und Betriebshof Wasserwirtschaftsamt“ mit Stand vom 05.09.2022
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
Dokumente
Download Anlage 1: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.pdf
Download Anlage 2: Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.pdf
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12. Fristverlängerung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.120 "Erweiterung Maria-Martha-Stift"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die evangelische Diakonie Lindau e.V. möchte den Maria-Martha-Stift in der Zwanzigerstraße 20-26, Gemarkung Lindau, erweitern. Hierfür wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.120 „Erweiterung Maria-Martha-Stift“ aufgestellt, welcher am 12.01.2019 rechtsverbindlich bekannt gemacht wurde. Im Durchführungsvertrag wurde eine Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens von 5 Jahren ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses festgelegt. Die Frist zur Umsetzung würde somit am 12.01.2024 enden. Im Durchführungsvertrag wurde ebenfalls festgehalten, dass der Vorhabenträger unter Darlegung von Gründen eine angemessene Fristverlängerung beantragen kann, sofern eine Fertigstellung innerhalb der genannten Frist aus - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - nicht vorhersehbaren Ereignissen oder Umständen nicht möglich ist.
Fachliche Bewertung
In vorliegendem Fall sind insbesondere durch ein Gerichtsverfahren zur Baugenehmigung unvorhersehbare Verzögerungen entstanden. Die Baugenehmigung lag nach gerichtlicher Einigung zwischen den Nachbarn, der Stadt Lindau und der evangelischen Diakonie Lindau e.V. und Tekturplanung im September 2021 vor (Bescheid vom 17.09.2021). Darüber hinaus führen die Covid19-Pandemie und der Ukraine-Krieg zu veränderten und zeitverzögernden Rahmenbedingungen bei der Realisierung des Bauvorhabens innerhalb der gesetzten Frist. Eine Fristverlängerung ist daher verhältnismäßig und wird empfohlen.
Beschluss
Einer Verlängerung der Frist gem. Punkt 5.1 des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.120 „Erweiterung Maria-Martha-Stift“ zwischen der Stadt Lindau und der evangelischen Diakonie Lindau e.V. bis zum 12.01.2029 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Ansicht Süd, Vorhaben- und Erschließungsplan zum vBP Nr.120.pdf
Download Anlage 2 - Auszug Durchführungsvertrag, Fristen.pdf
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13. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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28.09.2022
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Stadtrat Hübler möchte nochmals wissen, ob auf der Hauptfeuerwache eine PV-Anlage möglich ist und zu welchen Kosten. Laut dem Leiter des Stadtbauamtes sei dies im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Denkmalschutz und Umwelt wird dies nochmals mitnehmen und sichert eine schriftliche Beantwortung zu.
Zudem möchte Stadtrat Hübler wissen, ob der IML Workshop ganz abgesagt wurde oder es einen Ersatztermin gibt.
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Horbach, antwortet, dass der Workshop auf Anraten der Stadtverwaltung abgesagt wurde. Es handelt sich hier um ein komplexes Thema, das in Hinblick auf steuerrechtliche und kommunalrechtliche Fragestellungen einer intensiven Prüfung bedarf. Auch haushaltsrechtlich sind einige Problemstellungen zu beachten, die bei Aufgabenverlagerung entstehen können. Alles in allem erfordert dies eine intensive Prüfung, die aufgrund einer angespannten Personalsituation in der Liegenschaftsabteilung so nicht leistbar war. Ggfs. wird der Workshop in 2023 verschoben.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass intern der Prozess weiterläuft.
Ferner führt sie aus, dass beim Auswahlverfahren zur Werkleiternachfolge in der GTL die Fraktionen eingebunden werden und man zunächst im WAS GTL darüber beraten wird.
Stadtrat Freiberg erkundigt sich nach der Abrechnung der Gartenschau.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass es demnächst eine AR NiL geben wird und das Thema dann in den Stadtrat kommt.
Stadtrat Jöckel erkundigt sich nach dem Kinderfest und dem U&D im Bürgerpark.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist auf die bereits versandte E-Mai zu diesem Thema und berichtet von einer einvernehmlichen Lösung.
Datenstand vom 14.10.2022 14:14 Uhr