Datum: 04.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:43 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Frau Dr. Alfons eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.
Sie begrüßt die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Presse und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.
OB Dr. Alfons verkündet, dass TOP 10 nicht entscheidungsreif ist und deshalb abgesetzt wird.
Stadtrat Hübler fragt nach dem Grund.
Herr Koschka antwortet, dass es einen Ortstermin gab und sich herausstellte, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Beurteilung möglich ist.
OB Dr. Alfons ergänzt, dass im Flächennutzungsplan ein Hochwasserrückhaltebecken vorgesehen ist.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es liegen keine aktuellen Bekanntgaben für die öffentliche Sitzung vor.
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3. Teil-Abstufung der öffentlichen Verkehrsfläche "Felix-Wankel-Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt einen Teilbereich der Ortsstraße Felix-Wankel-Straße, Flurnummer 1736/27 und 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG zu einem beschränkt-öffentlichem Weg mit der Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei, abzustufen.
Die Widmung ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Es befindet sich dort eine Fahrradstraße und ein Gehweg mit der Beschilderung ohne Freigabe für den Kfz-Verkehr. Die für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehene Straße endet bei der Zufahrt zum Felix-Wankel-Gebäude (Obrist). Daher muss der Bereich danach in einen beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft werden (siehe Anlage Lageplan).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, der Lindau Tourismus und Kongress GmbH, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.
Fachliche Bewertung
- Abstufung eines Teilbereichs der Ortsstraße O-114 zum beschränkt- öffentlichen Weg BÖW-305
- Ortsstraße
Bei der Felix-Wankel-Straße handelt es sich nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG um eine Ortsstraße, da diese die Merkmale einer Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erfüllt. Die Felix-Wankel-Straße wurde mit Eintragungsverfügung vom 11.02.2005 gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast für Ortsstraßen ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B).
- beschränkt-öffentlicher Weg
Die Teilfläche „Felix-Wankel-Straße“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG der Straßenklasse beschränkt-öffentlicher Weg zuzuordnen und erfüllt nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG den Merkmalen eines beschränkt-öffentlichen Weges. Der Träger der Straßenbaulast für beschränkt-öffentliche Weg ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B).
- Teil-Abfstufung Ortsstraße O-114 zum beschränkt-öffentlichem Weg BÖW-305
Die dominierende und auch gewünschte Verkehrsart auf der betreffenden Fläche ist Geh- und Radverkehr. Entspricht die Verkehrsbedeutung bzw. die Einstufung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, so ist die Verkehrsfläche in die entsprechende und richtige Straßenklasse (Art. 3 BayStrWG) einzustufen, d.h. in diesem Fall umzustufen (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Nachdem der Teilbereich Felix-Wankel-Straße nach der Einfahrt zum Felix-Wankel-Gebäude die Merkmale einer Ortsstraße nicht mehr erfüllt, sondern nur die Merkmale eines beschränkt-öffentlichen Weges, ist der Bereich der Felix-Wankel-Straße in die niedere Straßenklasse eines beschränkt-öffentlichen-Weges abzustufen. Da der Weg durch Fußgänger und Radfahrer sowie dem landwirtschaftlichem Verkehr (Bewirtschaftung der angrenzenden Felder) genutzt werden kann, ist bei der Abstufung die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufzunehmen. Die Deutsche Bahn ist Eigentümerin über einen Teilbereich des Flurstücks 1736/27 Gemarkung Reutin und wird über die Abstufung schriftlich informiert.
Beschluss
Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilbereich Felix-Wankel-Straße zwischen Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Flurnummer 1736/27, Gemarkung Reutin und dem Campingplatz Zech, Ende Flurnummer 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG abzustufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan_Teilbereich_Felix-Wankel-Straße_Abstufung.pdf
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4. Neubau Berufsschulzentrum Lindau, Planungsstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
1. Vorhaben
Geplant ist der Neubau des Berufschulzentrums (BFZ), das aus sechs Gebäudeeinheiten besteht und hofartig um einen zentralen Freiraum angesiedelt wird.
Das Berufliche Schulzentrum Lindau mit über 2.000 Schüler/innen und drei Teilschulen Berufsschule, Technikerschule sowie Fach- und Berufsoberschule bildet als Teil des bestehenden Schulcampus mit Bodenseegymnasium, Realschule und Sporteinrichtungen einen wichtigen Bildungsschwerpunkt der Stadt Lindau sowie des Landkreises.
Das bestehende Schulgebäude erfüllt hierbei nach ca. 45 Jahren die Anforderungen an Raumbedarf, Raumstruktur sowie pädagogischen Funktionsabläufen für einen zukunftsträchtigen Unterricht nicht mehr in ausreichendem Maße. Hierzu wurden durch den Landkreis in einer Machbarkeitsstudie in 2019 der bestehende Standort hinsichtlich der Möglichkeiten einer Sanierung und Erweiterung bzw. möglicher Neubaulösungen näher untersucht.
Kern ist eine kammartige Struktur in Verlauf West-Ost, die vier Gebäude nach Süden und ein quadratisches Gebäude nach Norden anbindet. Die Geschossigkeit ist dreigeschossig mit Höhen bis 14,90 m vorgesehen. Der östlichste Gebäudeteil erreicht wegen höherer Geschosshöhen im 2. OG voraussichtlich eine Attikahöhe bis 17,90 m. Die Kammstruktur soll als erstes gebaut werden, während im Bestandsgebäude noch beschult wird. Nach Abbruch des Bestands soll schließlich die Turnhalle errichtet werden.
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.04.2024 wurde das Projekt intensiv diskutiert. In der Sitzung wurde durch die CSU-Fraktion ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Projekt gestellt. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass zunächst eine weitere Planungsbesprechung zwischen Landkreis uns Stadtbauamt erfolgen soll. Kurz danach hat der Landkreis den Bau- und Umweltausschuss zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in welcher das Projekt detailliert vorgestellt werden soll. In dieser Veranstaltung wurde die Frage des Bestandserhaltes sowie der Nordverschiebung des geplanten Gebäudekörpers diskutiert. Nach Aussage sämtlicher mit der Planung beauftragten Gutachter ist dies nicht in vertretbarem Rahmen und nicht ohne teure Interimslösungen (z.B. Container) möglich. Als Stimmungsbild wurde in der Sitzung dann eine Mehrheit für die Realisierung des geplanten Baukörpers sowie die Durchführung eines Bauantragsverfahrens erkennbar.
Das Vorhaben sollte dann in der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2024 erneut vorgestellt werden und die Nichtrealisierbarkeit eines Bestandserhalts sowie eines abschnittsweisen Neubaus weiter nördlich nochmals erläutert werden. Ebenso relevant wurde die frühzeitige Einbeziehung relevanter Träger öffentlicher Belange sowie der direkt betroffenen Angrenzer vereinbart, und das hier erreichte Ergebnis in der Sitzung ebenfalls kommuniziert werden.
- Bestand
Das Schulzentrum in Aeschach besteht aus dem Bogy im Norden, das 1959 den Beginn der Entwicklung als Schulstandort mit Bezug zu Reutiner Straße bildete. Das BSZ (1982) führte den Charakter von Solitärbauten im Landschaftsraum weiter und nahm mit seiner Nordkante räumlich Bezug auf den grünen Innenraum des Bogy.
Titelbild der Festschrift 1982
Eingangsbereich und Vorplatz 1982, Quelle: Festschrift 1982, S. 41
Insbesondere die gegliederte Dachlandschaft des BFZ hob sich von der pavillonartigen Architektur des Bogy ab. In westlicher Richtung bilden die zugehörigen freistehenden Turnhallen einen Übergang zur Realschule des Landkreises, die ab 2008 entstand. Das Areal wurde zuletzt im Kern um ein Wohnheim und eine Mensa mit zugehörigen Freiraum erweitert. Das gesamte Areal ist geprägt durch einen wirksamen Bestand an Altbäumen, wobei besonders die Platanen vor dem Eingangsbereich und östlich der Turnhalle auffallen. Das BSZ ist trotz seiner Ausdehnung in Ost-West Richtung mit maximal 130 m als freistehender Solitär erkennbar.
Bereits zur Erbauungszeit waren ein Atrium, Freiräume und die Sportflächen südlich der Gebäude in Verbindung mit einer großzügigen öffentlichen Durchwegung angelegt. Auch die Nord-Süd Durchquerung ist an drei Stellen möglich. So bettet sich das Areal insgesamt, trotz seiner großen Flächenausdehnung und der starken Solitärbaukörper, als Stadtbaustein selbstverständlich in den Stadtteil Aeschach ein.
3. Neuplanung
3.1 Positionierung des Bestandsgebäudes
Im Entwurf dominiert nun eine kammartige Struktur, die funktional und in der Grundrissfigur nachvollziehbar aufgebaut ist. Der geplante Baukörper wird überwiegend südlich des bestehenden BFZ-Gebäudes positioniert. Dieser Bereich ist mit Freiflächen, Wegen und Nebengebäuden baulich vorgeprägt. Das gesamte Areal des Aeschacher Schulzentrums ist Teil des Landschaftsfingers und darin überwiegend Teil der Aufmerksamkeitsbereiche (s. Freiraumkonzept S. 33).
Um die Freiräume bestmöglich zu schützen empfahl das Stadtbauamt Lindau daher zunächst, die Baukörper nach Norden zu verschieben und auch die Parkplatzflächen für eine Überbauung zu nutzen. Die Baukörper sollten einen räumlichen Bezug zu den umgebenden Bestandsbauten aufweisen. Durch eine Positionierung des Gebäudes nach Norden könnten die Freiräume und Sportflächen in Richtung Freiraum orientiert werden, was einen besseren Übergang nach Süden schaffen würde.
Für weitere detaillierte Beschreibungen des Vorhabens wird auf die Anlagen verwiesen.
3.2 Prüfung zur Verschiebung nach Norden
Der Landkreis hat diese Möglichkeit geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich sei, da im alten BFZ-Gebäude der Unterricht parallel zur Neuerrichtung des neuen Schulgebäudes erfolgen muss. Daher wurde die Positionierung unmittelbar südlich des bestehenden Schulgebäudes gewählt.
Das bestehende Schulgebäude weist neben den, dem Alter entsprechenden Mängeln im Bereich Gebäudehülle, haustechnischen Anlagen sowie nicht zeitgemäßer funktionaler Defizite und unpassenden Raumzuschnitten, insbesondere Schäden im Bereich Gründung und Tragwerk auf. Diese Schäden, die bereits seit der Errichtung bestehen, sind nach vielfachen Versuchen sowie Gutachten nicht mit den heute erforderlichen Gewährleistungen behebbar und verhindern somit den Erhalt der Gebäude im Zuge einer Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes. Des Weiteren kann die Tragfähigkeit einzelner Teilgebäude im Zuge einer möglichen bauabschnittweisen Neubaulösung nicht nachgewiesen werden, da das derzeit eingestellte statische Gleichgewicht des Gesamtsystems verändert würde. Weitere erhebliche Setzungen sowie Lastveränderungen des Tragsystems sind unvermeidlich.
Fachliche Bewertung
Da die Planung sich an der 2020 im Stadtrat vorgestellten Variante „L-Winkel“ orientiert, für welche der Stadtrat als erste Reaktion Zustimmung signalisiert hat, wird die Überschreitung der o.g. Achse hingenommen.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage vom 16.04.2024 ausgeführt, liegt das Neubauvorhaben südlich des Bestandsgebäudes innerhalb eines baulich mit Wegen, Nebengebäuden und Freiflächen vorgeprägten Bereichs. Der Bereich liegt räumlich-funktional noch innerhalb des Schulareals, auch der Flächennutzungsplan stellt dieses Areal als Schulfläche dar.
Die Schwierigkeiten, die mit einer Bestandsanierung bzw. einer Nordverschiebung des Gebäudes auftreten und die nach Aussage des Landkreises keine funktionelle und wirtschaftliche Realisierung des Neubauprojektes ermöglichen würden, lassen im Grunde nur diesen jetzt gewählten Standort zu. Positiv dabei ist der Erhalt der Bestandsbäume im nördlichen Freibereich und deren Integration in das geplante Freiraumkonzept. Da die Planung bereits weit fortgeschritten ist (LP2 abgeschlossen) zeigen sich keine größeren Möglichkeiten zur Veränderung der Planung. Damit kann das Vorhaben im Rahmen eines Bauantragsverfahrens abgearbeitet werden.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Abstimmungen mit dem maßgeblichen Träger öffentlicher Belange und Angrenzern wird in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Beschlussvorschlag:
1.) Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB geprüft.
2.) Der Antrag von Stadtrat Büchele aus der Sitzung vom 16.04.2024 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird abgelehnt.
Beschluss
1.) Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB geprüft.
2.) Der Antrag von Stadtrat Büchele aus der Sitzung vom 16.04.2024 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Außenanlagenplan_240306.pdf
Download Grundrissplan_1 OG_240223.pdf
Download Grundrissplan_2 OG_240223.pdf
Download Grundrissplan_Dach_240223.pdf
Download Grundrissplan_EG_240223.pdf
Download Lageplan_240227.pdf
Download Luftbild.pdf
Download Perspektive_240221.pdf
Download Projektbeschreibung_BFZ.pdf
Download Projektvorstellung_Präsentation.pdf
Download Schnitte_240223.pdf
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5. Inselentwicklungskonzept - Sachstandsbericht 1. Jahr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
- Förderung und Schlussbescheid
Anfang April 2024 ging der Schlussbescheid zur „Maßnahme IEK (Innenstadtentwicklungskonzept)-Konkretisierung Teilbereich ISEK“ bei der Stadtverwaltung ein.
Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von: 96.875 €
Sind endgültig förderfähig: 96.000 €
Die Höhe der Zuwendung beträgt (80 v.H.) 76.800 €
Die Höhe der Kosten der Stadt 20.075 €
Die Auszahlung der gesamten Schlussrate wurde veranlasst. Eine Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Schwaben ergab keine Beanstandungen.
- Hintergrund
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2023 das Inselentwicklungskonzept mit den darin aufgelisteten 47 Maßnahmen als Rahmenkonzept beschlossen.
Ziel des Konzeptes ist es, die bislang isoliert durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Insel durch einen Rahmenplan in strategische und operative Leitplanken zu orchestrieren. Der Prozess wurde strukturiert in drei Ebenen: Beteiligung, Arbeitsprozess und Abstimmungen in einer Arbeitsgruppe.
Fachliche Bewertung
- Stand der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Um die gute Zusammenarbeit, die sich während des Erstellungsprozesses in der Arbeitsgruppe ergeben hat, zu verstetigen, wurde der „Runde Tisch Insel“ gegründet. Gemeinsam sollen niederschwellige Lösungen zu identifizierten Problemlagen der Insel erarbeitet und auch umgesetzt werden.
Mitglieder des Runden Tisch Insel sind:
- Fr. Haußer von der IHK Schwaben
- Hr. Douar von der Zukunft Insel e.V.
- Fr. Ellensohn vom HDE (Handelsverband)
- Hr. Coenen von der Handwerkskammer
- Fr. Möller und Fr. Höntsch für die Stadtverwaltung
- Hr. Holtz von der LTK, wenn es um touristische Belange geht.
Der Runde Tisch ist bewusst aus einem kleinen Teilnehmerkreis zusammengesetzt, um agil agieren zu können. Werden Themen aufgerufen, die Unterstützung von außen benötigen, dann werden Gäste eingeladen.
- Projekte und Ideen aus dem Runden Tisch Insel
After-Work-Shopping
Das After Work Shopping war das erste Projekt, das Zukunft Insel e.V. und IHK im Runden Tisch vorgestellt haben. Lerneffekte werden in der Runde rückgekoppelt.
Stadtführungen „Lindau für Lindauer“:
Wie begeistern wir Lindauer für Lindau? Das ist die Ausgangsfrage. Die Antwort sollen Führungen über die Insel, geführt von Stadtführerinnen im Tandem mit Mitarbeitenden des Bauamts sein.
Pro Monat der Nebensaison gibt es je 2 Führungen zu einem Thema. Von Fassademalereien bis zur Entwicklung Hintere Insel werden Führungen angeboten. Diese sind im Gegensatz zu den touristischen Führungen nicht auf reine Wissensvermittlung ausgelegt, sondern auf einen Dialog. So liefern die Stadtführerinnen einen theoretischen Input während die Mitarbeitenden des Bauamts einen aktuellen Einblick einbringen. Während der Führungen soll ein Austausch miteinander und untereinander stattfinden.
Die Führungen sollen möglichst mit dem After-Work-Shopping korrespondieren und daher jeweils am ersten Donnerstag sowie am dritten Donnerstag des Monats angeboten werden. Die Vermarktung und Organisation der Führungen erfolgen über die bewährten Systeme der LTK.
Maßnahmen aus dem IEK
Bereits vorhandene Informationen und barrierefrei zugängliche Restaurants und Besucherziele sollen auf einen bereits vorhandenen Webseite (z.B. Homepage Stadt Lindau) zusammengefasst und auch hier barrierefrei zugänglich gemacht werden.
Der Eichmeisterbrunnen sollte der Brunnen des Jahres 2024 werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden jedoch keine Mittel zur Verfügung gestellt. Für das kommende Haushaltsjahr werden Mittel angemeldet, um die Idee nicht versanden zu lassen.
Ein Beschlussvorschlag zum Aufstellen / Bau zweier Trinkwasserspender auf der Insel wurde in der Sitzung des Werkausschusses GTL am 16.03.2023 abgelehnt. Da der Wunsch nach Trinkwasserspendern in Bürgerbeteiligungen (zum IEK, zu den Landschaftsfingern…) regelmäßig genannt wird, wird hier weiterhin nach Lösungen / Möglichkeiten gesucht.
Über das vergangene Jahr wurde ersichtlich, dass Innenstädte generell funktionsvielfältiger werden, weniger auf Einzelhandel konzentriert und mehr als ein wichtiger Wirtschaftsstandort begriffen werden sollten.
Bei der Arbeit im Runden Tisch Insel wurde aber auch deutlich, dass es zwar viele Ansatzpunkte und sogar konkrete Aufgaben gäbe, die die Insel stärken würden. Jedoch gibt es in der Stadtverwaltung keine personellen Ressourcen, die diese umsetzen können. Bei Recherchen und in diversen Fortbildungen wird deutlich, dass bei Innenstadtthemen Wirtschaftsförderungen inzwischen unerlässlich sind. Das Fehlen solcher Personalstellen kann sich für die Stadt Lindau zum Nachteil entwickeln. Eine neue Stelle des Inselkümmerers soll Ausgangs- und Knotenpunkt für viele Maßnahmen auf der Insel sein. Ebenso die Stelle der Wirtschaftsförderung als eine zentrale Servicestelle sollte baldmöglichst etabliert werden, um die Insel als starken Wirtschaftsstandort zu fördern und Synergien mit dem Festland zu generieren. In der Sitzung vom 12.06.2023 wurde dem Bauausschuss die Priorisierung der Maßnahmen des IEK vorgelegt. Mit darin enthalten war der Beschluss „Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Stadtverwaltung die Vorarbeiten für die neuen Stellen Inselkümmerer:in und Wirtschaftsförderung zu starten. Personalkosten und sonstige Ausgaben sind zu bilanzieren und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorzutragen.“ Der Bauausschuss hat diesen Beschluss abgelehnt. Inzwischen befindet sich die Stelle einer Wirtschafsförderung in der Ausschreibung.
Die Reparaturwerkstatt benötigt einen einigermaßen barrierefreien Zugang und gute Anbindung an verschiedene Verkehrsmittel. Als erster Standort wurden die Stadtbibliothek und die direkte Umgebung geprüft. Dieser kommt leider aufgrund mangelnder personeller und räumlicher Ressourcen nicht in Frage. Die Container der Museumspädagogik sollen bald abgebaut werden und weitere beheizbare Räumlichkeiten sind im Umfeld der Bibliothek nicht vorhabenden. In einem nächsten Schritt zur Umsetzung der Maßnahme sollen nun andere potenziell mögliche Standorte ausfindig gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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IV. Diskussionsverlauf:
Stadtrat Obermayr merkt an, dass das Wohnraumkonzept nicht explizit erwähnt ist.
Herr Koschka führt aus, dass der Wettbewerb Hintere Insel fertiggestellt ist. Die Verhandlungen mit DB Immo laufen, die Vorbereitung Baufeld „M“ stellt einen enormen Zeitaufwand dar.
Stadtrat Obermayr fragt, ob die Wettbewerbsergebnisse veröffentlicht werden.
Herr Koschka antwortet, dass dies möglich ist.
Stadtrat Hummler fragt, wieso die Stelle Wirtschaftsförderer ausgeschrieben ist, welche aber bereits abgelehnt wurde.
OB Dr. Alfons erklärt, dass der Inselkümmmerer und der Wirtschaftsförderer für die Insel abgelehnt wurden. Hier handelt es sich um eine andere Stelle, welche aufgrund eines Wechsels freigeworden ist.
Dokumente
Download Priorisierung der Maßnahmen_BUA_12.06.2023.pdf
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6. Zechareal - Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
- Hintergrund
Im Stadtteil Zech befindet sich das Zechwaldareal ehemals Kunertareal, das im April 2019 an die Rhomberg Bau GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Süd Immobilien GmbH verkauft wurde. Diese hat ihren Deutschlandsitz im Areal und ist vornehmlich in den Geschäftsbereichen Immobilienentwicklung und Bauträgerschaft tätig.
- Vorhaben und Prozess
Das Zechwaldareal soll sich nun in ein lebendiges Ortszentrum für Zech verwandeln. Dazu wurden folgende Ziele definiert, in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2023 und 11.01.2024 vorgestellt und beschlossen wurden:
- Schaffen eines Stadtteilareals mit gemischten Nutzungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege
- Bauliche Verdichtung und Schaffung von neuem Wohnraum
- Anteile sozialer Nutzungen bzw. von Nutzungen für das Allgemeinwohl
- Sozialverträglicher und hochwertiger Gewerbeanteil
- Erhalt des Nahversorgers für Lebensmittel
- Minimieren des Anteils an PKW-Stellplätzen
- Erhöhung des Grünflächenanteils und grüne Einbindung in die umliegenden Quartiere
- Konzipieren des Areals im Sinne der Idee der Schwammstadt
Um das Vorhaben gut umsetzen zu können, soll es einen umfassenden Bürgerbeteiligungsprozess geben. Dafür wurde eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, die den Prozess als Arbeitsgremium begleitet. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind:
- Vertretung des Bau- und Umweltausschusses: Herr Fehrer, Herr Strauß, Herr Hummler sowie Prof. Schöffel
- Vertreter der Rhomberg Bau GmbH: Herr Weiner
- Vertretung Clavis: Frau Kühn-Ulrich
- Vertretung des Stadtbauamtes: Herr Koschka, Frau Möller, Frau Höntsch
- Vertretung Mobilität und GTL: Herr Valdes und Herr Dietrich
- Vertretung Presse und Beteiligung: Frau Wind und Herr Schmitz
- Aktueller Stand und Ausblick
Im Februar dieses Jahres konnte der Prozess gestartet werden. Bislang haben 4 von 7 Sitzungen der Steuerungsgruppe stattgefunden. Die Steuerungsgruppe bereitet die Termine und die Inhalte der Bürgerbeteiligung vor und begleitet diese. Zum Beispiel werden Rahmenbindungen als „Leitplanken“ festgelegt, innerhalb derer sich die Bürger beteiligen können und welche Grundvoraussetzungen für das Projekt gelten müssen (wie die Definition von Gewerbe oder der vorstellbaren Dichte der Bebauung).
Am 17. April startete dann die Beteiligung offiziell mit einer großen öffentlichen Auftaktveranstaltung auf dem Gelände. Nach einer Begrüßung von Frau OB Alfons und Herrn Nägele (Geschäftsführer Rhomberg Bau GmbH) wurde das Projekt den rund 50 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und der Beteiligungsprozess vorgestellt. Bereits in der Halle konnten die Bürgerinnen und Bürger auf erste Impulsfragen antworten und sich für die Planungsdialoge im Juni anmelden. Gleichzeitig wurden alle Anwohnenden von Zech über eine Postwurfsendung zur Beteiligung eingeladen. Die Information und Beteiligung ist über die Webseite https://www.zechwald-areal.de/ jederzeit möglich. Zudem gibt es von Rhomberg einen Newsletter, der regelmäßig informiert.
In den ersten beiden Juniwochen finden vier Planungsdialoge statt, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Themenexperten (sog. Stakeholder wie GWG, IHK etc.) gemeinsam an den Themen arbeiten sollen.
- Planungsdialog: „Zukunftsperspektiven für den Stadtteil Zech und neue Stadtteilsmitte“; Montag, 03.06.2024
- Planungsdialog: „Leben, Wohnen & Freizeit im Zechwald-Areal“; Donnerstag, 06.06.2024
- Planungsdialog: „Arbeiten und Gewerbe im Zechwald-Areal“; Montag, 10.06.2024
- Planungsdialog: „Gestaltung Öffentlicher Raum, Mobilität und Nachhaltigkeit“; Mittwoch, 12.06.2024
Im Nachgang der Planungsdialoge trifft sich Steuerungsgruppe nochmal, um die Ergebnisse der Planungsdialoge zusammenzuführen. Die öffentliche Abschlussveranstaltung am 23. Juli präsentiert dann die zusammengefassten und aufbereiteten Ergebnisse der Planungsdialoge.
Damit der Stadtrat transparent informiert wird, erhält er vor der Abschlussveranstaltung in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 einen eigenen Bericht über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.
Über die Sommerpause werden alle Ergebnisse sauber aufbereitet, damit der Stadtrat in der Sitzung am 25.09.2024 einen Beschluss über die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses fassen kann.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Der Zwischenbericht wurde zur Kenntnis genommen.
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7. Wettbewerb Berliner Platz
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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beschließend
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Sachverhalt
1. Anlass und Ziel
Die Umgestaltung des Berliner Platzes stellt eine der zentralsten Aufgaben der Entwicklung von Reutin-Mitte dar. In seiner heutigen Form ist der Berliner Platz vor allem von motorisierten Individualverkehr geprägt und weist große Defizite in der Funktion als Verkehrsknoten auf. Eine geringe Aufenthaltsqualität und unstrukturierte Wegebeziehungen für die Nutzer sind ebenfalls in den vorangegangenen Bestandsaufnahmen festgestellt worden. Durch die Veränderung der prägenden Stadtbausteine im direkten Umfeld (Fernbahnhof Lindau-Reutin, 4-Linden-Quartier und Umbau Lindaupark) ist eine grundlegende Umstrukturierung unumgänglich und bietet eine große Chance den Platz einer neuen Geltung als öffentlicher Raum und Stadtteilzentrum zuzuführen.
Für die Ermittlung einer guten städtebaulichen Lösung ist ein städtebaulicher Wettbewerb unter Einbeziehung von Verkehrsplanern, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern vorgesehen.
Angestrebt wird eine multimodale Mobilitätsdrehscheibe, die klimaschonende und zukunfts-fähige Mobilitätsangebote vereint. Durch den Ausbau des Bahnhofs Lindau-Reutin zum Fernbahnhof, die Verlegung des zentralen Umsteigepunkts sowie die bislang lediglich provisorische Verkehrsführung durch den Turbokreisel sind Planungen für die verkehrliche und städtebauliche Entwicklung des Berliner Platzes erforderlich.
Ein gemeinsamer Workshop im Juli 2022 mit Stadträtinnen und Stadträten hatte zum Ziel Grundlagen für das Bauamt zur Bearbeitung dieser planerischen Herausforderungen zu schaffen. Gemeinsam wurden für das neue Stadtbuskonzept, die städtebauliche Neugestaltung des Berliner Platzes sowie die Mobilitätsdrehscheibe Ziele und Anforderungen erarbeitet.
2. Ziele des Wettbewerbs
Demnach soll der neugestaltete Berliner Platz
- eine starke Identität vermitteln und somit eine neue Visitenkarte der Stadt Lindau sein.
einen positiven Beitrag zur Verkehrswende in Lindau leisten.
unter Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere der Anliegerinnen und Anliegern und Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümern entstanden sein.
in einem offenen Prozess ohne Denkeinschränkungen entstanden sein.
Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr priorisieren.
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden beitragen.
Der Berliner Platz soll als Ort des Ankommens und Weggehens
- ein starkes, belebtes, gemischtes Quartier sein.
- über eine breite, grüne Gleisüberbrückung für Fuß- und Radverkehr verfügen, die durch Aufenthaltsqualität mehr als nur eine Verkehrsfunktion übernehmen soll.
Der Berliner Platz soll als Mobilitätsdrehscheibe und Ort des Umsteigens
- barrierefrei sein.
- über ein übersichtliches Leitsystem zur guten Orientierung verfügen.
- Raum für den Stadtbus, Regionalbusse, Fernbusse, Taxen, On-Demand-Angebote sowie Fahrräder und Mieträder bieten.
- direkte Zugangsmöglichkeiten zu den Gleisen haben.
- überdachtes Bike + Ride ermöglichen.
- ein Parkhaus für Park + Ride bereitstellen.
Das Ankunftsgebäude am Berliner Platz/Bahnhof Reutin soll
- ein „Kristall“ sein in dem Sinne, dass es zum einen ein herausstechendes Merkmal der Stadt Lindau und zum anderen blickdurchlässig zum See ist.
- eine klare Raumkante darstellen.
- Gewerbenutzungen beinhalten.
Der Berliner Platz soll städtebaulich
- eine klare Identität entwickeln.
- den Vorplatz des Lindauparks einbinden und aufwerten.
- von eindeutig herausgebildeten Raumkanten und ins Gesamterscheinungsbild passenden Dachformen umgeben sein.
- Freiraum- und Verweilqualität aufweisen.
- ausreichend kühlende und schattenspendende Bepflanzung erhalten.
- über genügend Radabstellanlagen verfügen.
Anforderungen an die Bausteine des Wettbewerbs
Parkhaus:
Gemäß der Fortschreibung des Parkraukonzepts Lindau (Januar 2024) lässt sich ein unmittelbarer Bedarf zum Bau einer großen Anzahl weitere Parkplätze ableiten, wenn aktuell bestehende Parkplätze wie P1 Blauwiese oder der Interimsparkplatz Bauhof wegfallen. Es wird eine Kapazitätserhöhung auf 470 P&R Stellplätze sowie 30 Kurzzeitparkplätze empfohlen.
Verkehrsführung:
Im Vorfeld wurden bereits verschiedene Erschließungsformen durch das Büro Besch und Partner KG geprüft. Die Vorzugsvariante ist eine gegenüber dem Kreisverkehr deutlich leistungsfähigere Kreuzung. Diese soll im Kreuzungsbereich Bregenzer Straße / Kemptener Straße / Rickenbacher Straße langfristig umgesetzt werden. Vor allem eine Ampelschaltung, auch in Verknüpfung mit vorgelagerten Knotenpunkten, soll die Verkehrslage signifikant verbessern. Zudem kann durch eine Kreuzung die Ein- bzw. Ausfahrt vom Berliner Platz durch Busse zum neuen Mobility Hub ermöglicht werden.
Die bereits 2022 vorgestellt Variante muss nochmals auf die geänderten Rahmenbedingungen wie Verkehrszahlen und Eigentumsverhältnisse geprüft und ggf. angepasst werden. Hierzu liegt ein Angebot des Büros Besch und Partner KG vom 13.05.2024 vor.
Weitere Anforderungen:
Die Abstimmungen mit den öffentlichen und privaten Grundstückseigentümern erfolgt zeitnah im Zuge der Vorbereitung des Auslobungstextes des Wettbewerbes.
3. Städtebaulicher Wettbewerb
Um all den Zielsetzungen und Anforderungen gerecht zu werden soll ein städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Wettbewerb durchgeführt werden. Er wird sich voraussichtlich in einen Ideen- und in einen Realisierungsteil unterteilen. Ein entsprechender Vorschlag für einen Umgriff des Wettbewerb sowie der Aufteilung wird als Anhang beigefügt.
Für die professionelle Betreuung des komplexen Wettbewerbsverfahrens soll nun ein externes Büro ausgewählt werden. Die Wettbewerbsbetreuenden müssen ausreichend leistungsfähig und qualifiziert sein die Auslobungsunterlagen zu erarbeiten, die geforderten Wettbewerbsleistungen vergleichend aufzubereiten, die Vorprüfung vorzunehmen und die neutrale Steuerung der Präsenztermine zu gewährleisten. Hierzu werden ca. drei bis sechs Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der entsprechende Ausschreibungstext (im Anhang) wurde mit der Regierung von Schwaben abgestimmt. Die Bewertung der eingegangenen Angebote wird entsprechend einer Bewertungsmatrix aufbereitet und gegenübergestellt.
Fachliche Bewertung
Die zeitnahe Durchführung des Wettbewerbs Berliner Platz wird als positiv bewertet. Hierdurch kann es gelingen den Berliner Platz zu einem einladenden und hochwertigen Bestandteil des öffentlichen Raums umzuwandeln, die angegliederten Mobilitäts- und Gewerbeelemente wie Fernbahnhof, ZUP und Lindaupark und Rickenbacher Straße zu verbinden und so das neue attraktive und zukunftsfähige Zentrum von Reutin-Mitte zu schaffen. Der interdisziplinäre Wettbewerb soll erreichen, die hohen funktionalen Anforderungen eines bedeutenden Verkehrsknotenpunks zu erfüllen. Gleichzeitig soll der Verkehrsknoten in der Lage sein, die räumlichen Bezüge der Umgebung aufzunehmen und Bewegungs- und Aufenthaltsräume für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Um zeitnah mit der Wettbewerbsverfahren starten zu können, wird vorgeschlagen, dass die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Alfons die Vergabe der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens „Berliner Platz“ bis zu einer Höhe von in Summe 150.000 € brutto tätigen darf. Einer der ersten Schritte des betreuenden Büros wird die Vorbereitung des Auslobungstextes sein, der dann dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt wird.
Zudem soll gemeinsam mit dem betreuenden Büro der Umfang der Beteiligung während des Wettbewerbverfahrens abgestimmt werden, sodass die Ergebnisse bereits in den Auslobungstext einfließen können. Das Ergebnis des interdisziplinären Neuordnungsprozesses soll durch eine weitere separat ausgeschriebene und beauftragte professionelle kommunikative Projektbegleitung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt sind 1,1 Mio. € Restmittel aus den Anmeldungen der letzten Jahre für die Städtebauförderung in Lindau vorhanden die abgerufen werden können. Das muss zeitnah geschehen, da bereitgestellte Mittel nach 7 Jahren verfallen und anderen Projekten zugeteilt werden können. Der Kauf der Parkplatzflächen sowie der städtebauliche Wettbewerb am Berliner Platz fallen unter die förderfähigen Maßnahmen. Es wird davon ausgegangen dass der städtebauliche Wettbewerb 60-80 % förderfähig ist.
Zusätzliche Bereitstellung von Mitteln im kommenden Jahr für eine professionelle kommunikative Projektbegleitung. Auch hierfür könnten voraussichtlich Mitteln der Städtebauförderung zur Unterstützung bereitgestellt werden.
IV. Diskussionsverlauf:
Frau Möller hält einen Sachvortrag.
Stadtrat Hübler merkt an, dass bei der Gartenschau das Schwammstadtkonzept angewandt wurde und fragt, ob das wieder in das Konzept eingearbeitet wird. Außerdem fragt er nach der zeitlichen Komponente der Nummer 2 in der Beschlussvorlage.
Herr Koschka erklärt, dass es seit 2019 eine Anbahnung gibt. Es ist eine Wettbewerbsbetreuung notwendig. Das Schwammstadtkonzept wird aufgenommen, auch der neue Betreiber des Lindauparks ist sehr interessiert.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel stimmt dem zu. Er stellt die Frage, ob die Rickenbacher Straße auch in den Gestaltungsbeirat aufgenommen wird.
Frau Möller verweist auf die nicht-öffentliche Sitzung.
Herr Koschka merkt an, dass Anwohner und Gewerbetreibende eingebunden werden müssen.
Stadträtin Schäfler erkundigt sich darüber, ob die Bahn sich einbringt.
Herr Koschka erläutert, dass bereits Kontakt mit der DB Immo besteht und Interesse an Wettbewerb da ist. Die Umsetzung Bahnflächen erfolgt erst nach der Entwicklung.
Stadtrat Hummler erkundigt sich nach der Zustimmung der DB bezüglich der Verbindung mit der Ladestraße.
Herr Koschka antwortet, dass dies SoBoN relevant ist, bei der Erschließung Reutin Süd.
Stadtrat Obermayr stellt die Frage, wieso Buttlerhügel nicht mit eingeschlossen wurde.
Frau Möller erläutert, dass der Wettbewerb nur mit sinnvoller Abgrenzung umsetzbar ist und der Fokus auf den gewerbliche Flächen liegt.
Beschluss
- Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausschreibung zur Betreuung des Wettbewerbsverfahrens „Berliner Platz“ zu und beauftragt die Stadtverwaltung, drei bis sechs Büros um eine Angebotsabgabe zu bitten.
- Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Oberbürgermeisterin, die Vergabe der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens „Berliner Platz“ bis zu einer Höhe von in Summe 150.000 € brutto zu tätigen.
- Dem Bau- und Umweltausschuss empfiehlt 2025 Mittel für eine professionelle kommunikative Projektbegleitung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1: Leistungsbild WB Berliner Platz (Entwurf).pdf
Download Anlage 2: Umgriff WB Berliner Platz (Entwurf).pdf
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8. Bebauungsplan Nr. 37 "Berliner Platz", 1. Änderung "Mobilitätsdrehscheibe“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans, Ziele und Zweck
In der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes Lindau (Vorstellung in der Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024) wurde der Bedarf einer Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof Reutin mit dem Angebot eines P&R-Auffangparkplatzes als Handlungsmaßnahme für ein ganzheitliches Verkehrskonzept aufgeführt.
Die Mobilitätsdrehscheibe soll durch die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote zu einem attraktiven und innovativen Ort werden. Zusätzlich zu den Hauptbestandteilen „Parkhaus für PKWs“ und „Zentraler Umsteigepunk für Busse“ sollen weitere Mobilitätseinrichtungen wie z.B. Taxi- oder Car-Sharing-Angebote oder Stationen für Mikromobilität (z. B. Elektromopeds, Tretroller, (Lasten-) Fahrräder, E-Scooter) in diesem Bereich gebündelt werden können. Durch die Schaffung einer P+R Anlage (ca. 500 Stellplätze) sowie der Vernetzung von verschiedenen Verkehrsmitteln soll zusätzlich die Verlagerung von MIV-Nutzern bestärkt werden. Für die Attraktivität sollte die Mobilitätsdrehscheibe so gestaltet sein, dass nicht ausschließlich Touristen angesprochen werden, sondern auch Lindauerinnen und Lindauer von den Angeboten profitieren können.
Diese Anforderungen sowie die Gestaltung der Mobilitätsdrehscheibe sollen durch den städtebaulichen Wettbewerb geklärt und umgesetzt werden. Damit die künftige Mobilitätsdrehschiebe am Bahnhof Lindau-Reutin zeitnah nach Abschluss des Wettbewerbes umgesetzt werden kann, soll jetzt bereits Baurecht geschaffen werden.
Die Grundstücke der zu beplanenden Fläche wurden im Oktober 2023 erworben. Aktuell wird diese Fläche als ebenerdiger Parkplatz mit Zufahrt im Osten von der Bregenzer Straße genutzt. Gemäß Kaufvertrag hat die südliche Grundstücksgrenze einen Abstand von 10 m zur nördlichsten Gleisachse – diese Vermessung muss noch durch eine Korrektur angepasst werden. Nördlich schließt ein städtischer Radweg an, der als Schnellverbindung in das Gewerbegebiet Reutin und nach Zech führt. Zudem befinden sich an der Bregenzer Straße aktuell Haltestellen des Stadtbusses, des Landkreises, des Landbusses Unterland als Teil des Vorarlberger Landbussystem sowie für dem Flixbus.
Der Bau des über dem Busbahnhof angedachten Parkhauses wurde bereits in Testentwürfen vor dem Kauf geprüft und ist trotz der geringen Tiefe der Fläche grundsätzlich umsetzbar. Aufgrund der jetzt vorliegenden Eigentumsverhältnisse muss die Planung intern nochmal geprüft und gegebenfalls korrigiert bzw. konkretisiert werden.
Sinn und Zweck der bereits jetzt vorgesehenen Bebauungsplanänderung zur Errichtung der Mobilitätsdrehscheibe liegt in dem Zeitvorteil, der hier ermöglicht wird. Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll vor bzw. parallel zur Vorbereitung und Durchführung des kommenden Wettbewerbs erfolgen und nicht erst nach dem Vorliegen des Wettbewerbsergebnis. Das Gebäude für die Mobilitätsdrehscheibe soll im Wettbewerb als Realisierungsteil erarbeitet werden. Dies ermöglicht eine hohe Detailtiefe, die dann im Nachgang, nach entsprechender planerischer Anpassung, direkt im Zuge eines Bauantragsverfahrens genehmigt werden kann. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Umsetzung des Projekts.
- Planungsrechtliche Vorgaben
Bebauungsplan:
Der rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 37 „Berliner Platz“ (rechtsverbindlich seit 23.03.2013) stellt im Bereich der künftigen Mobilitätsdrehscheibe eine nachrichtliche Übernahme „Bahnanlagen“ dar.
Um ein Parkhaus umsetzen zu können, muss der Bebauungsplan geändert werden. Die 1. Änderung „Mobilitätsdrehscheibe“ des Bebauungsplanes Nr. 37 „Berliner Platz“ soll voraussichtlich in dem Bereich eine Sonderfläche „Mobilitätsdrehscheibe“ festsetzen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 umfasst den Teilbereich südlich der Rickenbacher Straße. Das Mischgebiet und das Allgemeine Wohngebiet werden zusätzlich zur Fläche für Bahnanlagen aufgenommen, da hier geprüft werden muss, ob sich immissionsschutzfachliche Änderungen ergeben. Der Geltungsbereich kann sich jedoch im Laufe des Verfahrens noch verändern.
Die Bebauungsplanänderung wird voraussichtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und im Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt im Bereich des Plangebietes Flächen für Bahnanlagen dar.
Das Gebiet soll nun als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit einer Zweckbestimmung ausgewiesen und durch einen Sonderbaukörper bebaut werden. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden.
- Weiteres Vorgehen
Vor dem förmlichen Einstieg in die Bauleitplanverfahren muss unter anderem noch folgendes geklärt werden:
- Korrektur der Vermessung
- Erstellung von erneuten Testentwürfe durch Hochbauabteilung des Bauamtes aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen (schmaleres Grundstück)
- Erneute Prüfung der Kreuzungssituation durch Verkehrsplaner (ebenfalls auf Grund des Grundstückzuschnittest) und Planung der Mobilitätsstation (EG)
- Klärung mit DB, ob die Nutzung des angrenzenden Grundstückes für Wartungszwecke und in der Bauphase möglich ist
Nachfolgend wird ein Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung durch das Stadtbauamt erstellt. Im Stadtrat sollen dann der jeweilige Aufstellungsbeschluss und der Beschluss für die frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Fachliche Bewertung
Die geplante Umnutzung der aktuell als Parkplatz genutzten Fläche zu einer Mobilitätsdrehscheibe wird von der Stadt- und Mobilitätsplanung sehr positiv bewertet. Vor allem durch die Bündelung der verschiedenen Mobilitätsangebote sowie weitere Angebote im Umfeld kann der Standort zu einem attraktiven Ort gestaltet und die Verlagerung von MIV-Nutzern auf andere Verkehrsmodi so zusätzlich verstärkt werden.
Die Bebauungsplanänderung ist inhaltlich eng mit dem Wettbewerb Berliner Platz verknüpft. Um eine optimale Einbindung in das städtebauliche und freiräumliche Gefüge sowie eine ansprechende Gestaltung zu erzielen, soll die Mobilitätsdrehscheibe durch einen hochbaulichen Realisierungsteil des Wettbewerbes umgesetzt werden.
Der 1. Änderung „Mobilitätsdrehscheibe“ des Bebauungsplan Nr. 37 “Berliner Platz“ kann daher zugestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Es werden Kosten für Gutachten (Immissionsschutz, Bodenschutz/Altlasten, etc.) in Höhe von ca. 60.000 € entstehen.
IV. Diskussionsverlauf:
Frau Möller führt das Thema anhand eines Sachvortrags aus.
Frau Möller ergänzt, dass der Parkdruck zu nimmt und Wettbewerb und Schaffung des Baurechts parallel erfolgen sollen. Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sollen auf die Parkhausfläche erweitert werden.
Stadtrat Obermayr erklärt, dass beim Bau des Parkhauses die Verkehrswende beachtet werden muss. Ein Omnibusbahnhof ist essentiell für die Verkehrslösung. Er stimmt, trotz Parkhaus, dem Vorhaben zu. Vor Realisierung des Parkhauses sollte das Geschäftsmodell sichtbar gemacht werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt dem Stadtrat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Berliner Platz“ sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem betreffenden Bereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1: BP037_Berliner_Platz_Plan.pdf
Download Anlage 2: BP037_1_Aend.pdf
Download Anlage 3: FNP_Ausschnitt_Berliner_Platz.pdf
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9. Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung für Höhenreute
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Am 25.02.2024 ging in der Bauverwaltung ein Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Höhenreute ein. Die Antragsteller beantragen eine Erweiterung der Satzung nach Norden auf Teilflächen ihrer Grundstücke mit den Fl.-Nr. 583 und 583/2 (Gemarkung Oberreitnau) westlich des Höhenreutener Weges bis zur ehemaligen Hofstelle auf den Grundstücken mit der Fl.-Nr. 583/3 und 584 (Gemarkung Oberreitnau). Die Abgrenzung der beantragten Erweiterung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Begründet wird der Antrag mit der unentgeltlichen Pflege der in der Satzung als Dorfplatz festgesetzten Teilfläche ihres Grundstücks, welche aus Sicht der Antragsteller eine Kompensation rechtfertigt. Weiterhin wird genannt, dass es sich bei einer nördlichen Bebauung der Ortsabrundung um eine Lückenbebauung handelt und eine Weiterentwicklung der Satzung auch auf Grund der Entwicklung des Bedarfs geboten sei. Als zusätzlichen Aspekt wird die bauliche Ertüchtigung des Einfirsthofes auf Fl.-Nr. 581 genannt, welche im Interesse der Stadt sei und nur mit finanziellen Mitteln aus Grundstückserlösen zu bewerkstelligen wäre.
Ortsabrundungssatzung Höhenreute
Die Ortsabrundungssatzung Höhenreute ist seit der öffentlichen Bekanntmachung vom 01.06.1994 rechtskräftig und legt gem. §34 (4) Nr. 2 BauGB bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wurden einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile miteinbezogen, da eine bauliche Prägung durch den angrenzenden Bereich bestand.
In der Satzung werden einige Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Grünordnung getroffen.
Innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung Höhenreute befinden sich noch mehrere unbebaute Grundstücke, welche auf Grundlage der Satzung bebaut werden könnten (Siehe Anlage 6). Der Geltungsbereich der Satzung dehnt sich um den Mittelpunkt des Ortsteils Höhenreute (Kreuzung) nach Süden, Westen und Norden in ähnlichem Maße aus.
Die Abgrenzung orientierte sich zum Zeitpunkt der Aufstellung an der bereits vorhandenen Bebauung. Bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude und Hauptgebäude, welche über Privilegierungstatbestände im Außenbereich zulässig sind, wurden nicht in den Geltungsbereich miteinbezogen, wenn Sie nicht in dem aus städtebaulichen Gesichtspunkten begründbaren Bereich der Satzung lagen (z.B. Fl.-Nr. 579/2). Im zentralen Bereich der Satzung ist auf dem Grundstück der Antragsteller eine „von der Bebauung freizuhaltende Fläche (Dorfplatz)“ festgesetzt. Der Dorfplatz ist noch nicht hergestellt, die Fläche ist derzeit eine Grünfläche.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt in dem zur Erweiterung beantragten Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Falle einer Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung wäre der Flächennutzungsplan zu ändern, da die Satzung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Regionalplan
Im Regionalplan der Region Allgäu (16) liegt der zur Erweiterung vorgeschlagene Bereich am Rande des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets Nr. 22 „Moränenhügel nördlich Lindau“. Das Vorbehaltsgebiet erstreckt sich dabei im Bereich nördlich von Höhenreute bis an die Ortsstraße. Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege gemäß den Ausführungen im Regionalplan besonderes Gewicht zu. Eine ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung erfährt dadurch keine Beschränkung.
Fachliche Bewertung
Aus Sicht der Stadtplanung besteht derzeit kein Anlass die Ortsabrundungssatzung Höhenreute zu erweitern.
Die bisherige Abgrenzung ist aus städtebaulichen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Ein Bedarf zur Erweiterung der Satzung ist nicht erkennbar. Dies begründet sich unter anderem auf den Aspekt, dass innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung noch ca. 9 unbebaute Grundstücke liegen. Der bestehende Abstand zwischen Satzungsgrenze und der ehemaligen Hofstelle im Außenbereich ist zum Schutz des Außenbereichs gem. §35 BauGB geboten. Mit einem Abstand von ca. 100 m liegt hier auch keine Baulücke vor. Eine einseitige Erweiterung nach Norden hätte zur Folge, dass diese auch an den übrigen Grenzen der Satzung erfolgen müsste, da insbesondere im Süden ähnliche Rahmenbedingungen bestehen.
Im Vordergrund der Begründung der Beibehaltung der derzeitigen Satzungsgrenzen steht in diesem Bereich auch das Landschaftsbild, welches durch eine Bebauung außerhalb der bisherigen Satzungsgrenzen beachtlich verändert werden würde. Im Regionalplan liegt die Fläche innerhalb eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets, so dass auch hier bekräftigt wird, dass an dieser Stelle die Belange der Landschaft höher zu gewichten sind, als der Belang zur Schaffung weiteren Wohnraums. Die Freihaltung mit landwirtschaftlicher Nutzung ermöglicht reizvolle Blickbeziehungen in westliche Richtung über die Wiese zum Waldrand und zu Obstbäumen. Eine Bebauung westlich der Straße würde die landschaftliche Zäsur am nördlichen Rand von Höhenreute auflösen. In der derzeitigen Siedlungsstruktur ist zudem der Weiler Höhenreute noch deutlich als Haufendorf erkennbar. Bei einer Bebauung entlang der Straße würde auch diese Struktur verloren gehen.
Eine Erweiterung der Satzung in den Außenbereich zur Schaffung von zusätzlicher Wohnbebauung entspricht zudem nicht dem städtischen Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung (aus 2018).
Das Gebäude Nr. 73 auf dem Flurstück 581 ist mit dem Wohnteil, seiner Kubatur und Setzung ortsbildprägend. Sein Erhalt kann jedoch leider nicht durch die Erweiterung der Satzung gefördert werden.
In der Begründung der Antragsteller zur Erweiterung der Satzung wird auf die unentgeltliche Pflege des in der Satzung festgesetzten Dorfplatzes verwiesen. Eine Koppelung von diesem Aufwand zu einem Anspruch auf Erweiterung der Satzung ist nach Auffassung der Stadtplanung nicht möglich, da die Voraussetzungen einer Erweiterung ausschließlich nach städtebaulichen und öffentlich-rechtlichen Belangen zu prüfen sind. In der Ortsabrundungssatzung Höhenreute ist der Dorfplatz festgesetzt, jedoch noch nicht umgesetzt worden. Es handelt sich daher nach wie vor um eine private Fläche, welche als solche genutzt werden kann. Festgesetzt ist lediglich die Freihaltung der Fläche von baulichen Anlagen. An der Festsetzung des Dorfplatzes wird festgehalten, da eine künftige Herstellung dieses Platzes nach wie vor städtebaulich zu befürworten ist, und dem Ortsteil Höhenreute, mit seinem ländlichen Charakter, zusätzliche Qualität bieten kann.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die beantragte Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Höhenreute ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1: Antrag-Änderung-Ortsabrundungssatzung-25022024_geschwärzt.pdf
Download Anlage 2: Luftbild.pdf
Download Anlage 3: Übersicht Satzung.pdf
Download Anlage 4: FNP-Ausschnitt.pdf
Download Anlage 5: Auschnitt Regionalplan.pdf
Download Anlage 6: Vorhandene Bebauungsmöglichkeiten.pdf
Download Anlage 7: Ortsabrundungssatzung Höhenreute.pdf
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10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 83 "Bei der Kirche", 4. Änderung - Vorstellung des Vorhabens und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Bei der Kirche“ und wäre nach den rechtsgültigen Festsetzungen planungsrechtlich nicht zulässig. Eine Änderung des BP bzw. die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) ist notwendig.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberreitnau östlich des „Alten Schulwegs“ und erstreckt sich westlich entlang des Hepbachs. Es umfasst das Flurstück Nr. 6/0 mit einer Gesamtfläche von 2722 m². Die genaue Lage und Abgrenzung des Vorhabenbereiches ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung (s. Anlage).
Ziel und Anlass
Ziel der Planung ist, durch eine entsprechende Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Mit der Umwandlung der im Bebauungsplan festgesetzten „Fläche für die Landwirtschaft“, welche im Flächennutzungsplan bereits als Mischgebiet dargestellt ist, in ein allgemeines Wohngebiet (WA) soll das Ziel der Schaffung von Wohnbauland verfolgt werden. Die neue Bebauung soll sich dabei hinsichtlich ihrer städtebaulichen Gestaltung der umliegenden Bebauung anpassen.
Rahmenbedingungen
Rechtsverbindlicher Bebauungsplanes Nr. 83 „Bei der Kirche“:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 83 „Bei der Kirche“, rechtsverbindlich seit 30.04.1985. Der betreffende Bereich ist derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft, Erwerbsobstgarten und Hofweide“ festgesetzt. Ebenso ist in einem östlichen Teilbereich des Vorhabenbereichs ein Hochwasserrückhaltebecken festgesetzt sowie ein Fuß- und Radweg, welcher das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung durchquert. Die Fortsetzung des Weges nach Norden führt über ein weiteres Privatgrundstück.
Der Bebauungsplan Nr. 83 wurde bereits dreimal geändert. In der 2. Änderung wurde eine Teilfläche der im Urplan festgesetzten „Fläche für die Landwirtschaft“ als Wohnbaufläche festgesetzt.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich des Flurstücks Nr. 6/0 „Gemischte Bauflächen“ dar. Entlang des Baches ist ein „Bestand Feldgehölze“ dargestellt, sowie ein Suchraum für Entwicklungsflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Nordöstlich ist ein Hochwasserrückhaltebecken dargestellt.
Das Hochwasserrückhaltebecken wird in der im Bebauungsplan festgesetzten Lage nicht mehr benötigt, da dieses bereits an einer anderen Stelle errichtet wurde.
Planung
Für die vorgesehene Bebauung liegen derzeit zwei Varianten vor.
Variante 1.1 und 1.2:
Die Variante 1.1 sieht zwei Einfamilienhäuser (Haus 1 und 3) und ein Doppelhaus (Haus 2A und 2B), jeweils mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung vor. Die Erschließung erfolgt von Westen über den „Alten Schulweg“. Zudem wird eine fußläufige Verbindung von Südosten dargestellt, welche zum Vorplatz von Haus 3 führt. Das Doppelhaus und das nördlichere Einfamilienhaus sind zweigeschossig mit Satteldach und einer Dachneigung von 30° Grad konzipiert, die Grundflächen betragen 92m² (EFH) und 168 m² (2 x 84m²; DH). Das südliche Einfamilienhaus ist als eingeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss und einer Kniestockhöhe von 1,20 m vorgesehen. Die Grundfläche beträgt hier 145 m² und sieht eine im Gebäude integrierte Garage vor. Die Variante 1 sieht pro EFH und Doppelhaushälfte jeweils zwei Stellplätze vor, sowie einen weiteren für die Einliegerwohnungen. Im Plangebiet entstehen 7 Wohneinheiten und 12 Stellplätze, davon eine ins Gebäude integrierte Doppelgarage, sieben Carport-Stellplätze und drei offene Stellplätze.
Die Variante 1.2. stellt zusätzlich einen Fuß- und Radweg entlang des Baches, wie im bestehenden Bebauungsplan festgesetzt, dar.
Variante 2.1 und 2.2:
Die Variante 2.1 unterscheidet sich von der Variante 1 in dem südlichen Bereich (Haus 3) sowie der Anordnung der mittigen Doppelhäuser (Haus 2A und 2B). Haus 3 ist in dieser Variante als Doppelhaus (ohne Einliegerwohnung) statt des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung konzipiert. Auch hier unterscheiden sich die Varianten 2.1 und 2.2 durch die Darstellung des Fuß- und Radwegs entlang des Baches.
Verfahren
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird angesichts der Inanspruchnahme von bisher unbebauten Bereichen und wegen umweltrelevanter Thematiken im Vollverfahren durchgeführt.
Für den Einstieg in das Verfahren wird ein Scoping-Termin mit zuständigen Fachbehörden vorgeschlagen. Dieser dient zur Klärung der notwendigen Gutachten und deren Umfang. Anschließend sind der Aufstellungsbeschluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Offenlage im Stadtrat vorgesehen.
Fachliche Bewertung
Aus Sicht des Stadtbauamtes kann der geplanten Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in einem Bereich, welcher auf der Ebene des Flächennutzungsplanes bereits für Wohn- bzw. Mischnutzung vorgesehen ist. Das Vorhaben soll sich hierbei mit Art und Maß in die vorhandene Struktur einfügen.
Aus Sicht der Stadtplanung ist die Variante 2.2 die zu bevorzugende Variante, da hier durch das Doppelhaus eine etwas höhere Wohndichte und mehr familiengeeigneter Wohnraum entsteht. Der in dieser Variante dargestellte Fuß- und Radweg ist aus stadtplanerischer Sicht ebenfalls zu begrüßen, da dieser perspektivisch zu einem besseren Wegenetz in Oberreitnau, auch als Schulweg, beiträgt und ein naturräumlich reizvoller Bachabschnitt öffentlich erlebbar wird.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Dieser TOP wurde abgesetzt.
Dokumente
Download Anlage 1: Luftbild.pdf
Download Anlage 2: Lageplan.pdf
Download Anlage 3: Ausschnitt FNP.pdf
Download Anlage 4: Ausschnitt BP mit Änderungen.pdf
Download Anlage 5: Vorhaben_ALTER SCHULWEG Sammelmappe.pdf
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11. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.06.2024
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich nach der Situation Schönbühl.
Herr Koschka verweist auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
Stadträtin Schäfler merkt an, dass ein früherer Versand der Informationen zur besseren Verständlichkeit führt.
Herr Koschka antwortet, dass dies schwierig umsetzbar ist, aber sie bemüht sind.
Datenstand vom 14.08.2024 11:08 Uhr