Bauvoranfrage auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2290 in der Hofkapellenstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat der vorgelegten Bauvoranfrage nicht zu. Zunächst ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Piesenhausen Süd II“ für diesen Bereich gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Eckpunkten erforderlich:
  • Das Maß der baulichen Nutzung ist als Geschoßflächenzahl festzusetzen (max. 0,45).
  • Hinsichtlich der Waldnähe ist bezüglich der Baumfallzone eine Festsetzung mit aufzunehmen, dass der Dachstuhl einsturzsicher auszuführen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2020 10:37 Uhr