Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd II" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 13.11.2020 zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd II“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße in der Fassung vom 07.09.2020 samt Begründung als Satzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 16:08 Uhr