Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd II" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd II“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Auch im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwände vorgebracht und Empfehlungen berücksichtigt.
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 07.09.2020 samt Begründung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2020 18:47 Uhr