Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd II" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Horlacher persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Horlacher nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Piesenhausen Süd II“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Memminger, Marquartstein, in der Fassung vom 01.04.2020 samt Begründung zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 13:40 Uhr