Bauantrag auf Errichtung eines Ersatzbaus für das Edmund-Probst-Haus am Nebelhorn in zwei Bauabschnitten nach Abbruch eines Küchenlager-Anbaus; Fl.Nr. 2842/4, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch und Ersatzbau des Edmund-Probst-Hauses in zwei Bauabschnitten das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vorbehaltlich nachfolgender Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • vertragliche Absicherung der vollständigen Durchführung wegen des Grundsatzes des außenbereichsschonenden Bauens mit Beschränkung auf den Ablauf des Jahres 2030.

  • Rückbauverpflichtung gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB für den Fall, dass die Maßnahme zum Ablauf des Jahres 2030 nicht abgeschlossen ist.

  • Einer Abweichung zu den Bestimmungen der Punkte 3.1, 3.2 und 5.1 OGS wird zugestimmt.

  • Nachweis der gesicherten Erschließung.

  • Übernahme der Abstandsflächen bzw. Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen.

Auf den Nachweis der erforderlichen Stellplätze wird verzichtet, da es sich nur um eine geringfügige Erhöhung der Bettenzahl handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 07:35 Uhr