1.1 Antrag der CSU-Fraktion / Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2017
In der Verkehrsangelegenheit „Westring / Bergfeldstraße / Kirchheimer Allee“ hatte auf einen Antrag der CSU-Fraktion der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 nachfolgenden Beschluss einstimmig gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation am Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Poing zu überprüfen und dem Gemeinderat im Anschluss geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen. Insbesondere soll zeitnah eine Neuregelung der Parksituation im Westring vorgenommen werden und die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße geändert werden.“
1.2 Empfehlung der Bürgerversammlung / Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2017
Am 11.05.2017 wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass dem Gemeinderat zu empfehlen sei, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten. Die Anwohner sowie die angrenzenden Anlieger hatten bereits im April 2017 einen inhaltsgleichen Antrag an die Verwaltung gestellt und eine Unterschriftenliste mit 154 Unterschriften übergeben. Der Gemeinderat hat am 22.06.2017 einstimmig beschlossen, die Empfehlung der Bürgerversammlung zurückzustellen und im Rahmen der durch den Gemeinderat bereits beauftragten Überprüfung zu würdigen.
1.3 Radverkehrsunfälle
Ferner ereigneten sich 2016 und 2017 Radverkehrsunfälle im Westring. Hierbei wurde der unklare Ausbauzustand bzw. die Beschilderungssituation auf der Seite der Anwesen bei der Unfallaufnahme 2016 durch die Polizei bemängelt. Ein Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird durch Polizei und Gemeinde somit gesehen.
1.4 Informationsveranstaltung am 28.06.2017
Zu berücksichtigen sind auch die Wortmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die am 28.06.2017 in der Informationsveranstaltung und öffentlichen Anhörung in der Aula der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule vorgetragen wurden.
1.5 Zeitkritische Umsetzung aufgrund Schulbeginn
Einige Änderungen (siehe Ziffer 4 Fazit) sind aus Sicht der Verwaltung zeitkritisch zu veranlassen bzw. sind bereits in Bearbeitung, da mit Schuljahresbeginn die Inbetriebnahme von zwei Grundschulen und zwei Kindertagesstätten an der Gebrüder-Grimm-Straße stattfindet. Ferner ist an der Bergfeldstraße eine Betriebskita für das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 geplant.
2. Gefahrenprognose/Verkehrssicherheit
Im Rahmen der Erstellung einer Gefahrenprognose (Verkehrssicherheit) ist überdies Folgendes zu berücksichtigen:
Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung - die Radfahrprüfung findet in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt - altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass im Nahbereich der Kitas/Grundschulen in der Gebrüder-Grimm-Straße bzw. an der Bergfeldstraße ein Ziel- oder Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden sein wird.
Ferner findet ein Schulbusverkehr zwischen Poing-Süd und Poing-Am Bergfeld statt, um die Schülerinnen und Schüler während des Ersatzneubaus Grundschule an der Karl-Sittler-Straße sicher zu transportieren.
Es muss daher vordringliches Ziel aller Beteiligten sein, den Schulweg/Weg zu den Schulen/Kindertagesstätten sicher zu gestalten und gleichzeitig den Verkehrsfluss (auch und gerade zugunsten des ÖPNV und des Schulbusverkehrs) zu erhalten. Dabei kommt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs - neben dem Schulbus - dem Rad- und Fußgängerverkehr eine Schlüsselrolle zu.
Umleitungs- und Verdrängungseffekte in Wohngebiete (hier insbesondere W 5 Zauberwinkel) sind ebenfalls zu vermeiden.
Gleichzeitig soll - so auch der Wunsch insbesondere der Anlieger des Westrings - eine Reduzierung - zumindest keine signifikante Erhöhung - des ortsfremden Durchgangsverkehrs sowie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen angestrebt werden.
3. Maßnahmenvorschläge der Verwaltung
3.1 Westring
3.1.1 Einführung eines temporären Haltverbots
Derzeit sind im Westring nur geringfügig Haltverbote angeordnet worden. Diese dienen insbesondere für die Rangiermöglichkeiten von Entsorgungsfahrzeugen im Zusammenhang mit den beiden Containerstandorten sowie für die Schleppkurve des öffentlichen Busses.
In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass sich durch parkende Autos - und die damit verbundene Reduzierung der Fahrbahn auf eine Fahrspur - Rückstaus entwickeln. Dies führt insbesondere dazu, dass der öffentliche Bus seinen Fahrplan nicht mehr einhalten kann und Anschlüsse nicht mehr erreicht werden. Diese Situation wird sich naturgemäß mit der Einführung des Schulbusverkehrs und des Hol- und Bringverkehrs zu den Schulen/Kitas deutlich verschärfen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst von Montag bis Freitag in der sog. Morgenspitze ein Haltverbot auf beiden Seiten einzurichten. Der zeitliche Umfang soll mit der Polizei abgestimmt werden.
Ein temporäres Haltverbot harmonisiert die nachvollziehbaren Interessen der Anlieger mit den Erfordernissen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Maßnahme ist daher aus Sicht der Verwaltung auch verhältnismäßig.
Dabei wird nicht verkannt, dass mit parkenden Autos oftmals eine Reduzierung der Geschwindigkeit einhergeht. Die Auswertungen der gemeindlichen Verkehrsmessungen belegen jedoch, dass trotz parkender Autos und Anhänger im Westring bereits heute zu schnell gefahren wird. Die Verwaltung sieht daher hier als geeignetes Instrument den Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung an.
3.1.2 Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings sowie Querungshilfe am Übergang Bergfeldstraße/Westring
Der Westring wurde im Bebauungsplan von 1986 zwischen dem Ausgang Bergfeldpark und der Rosenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der tatsächliche Ausbau vor den südlichen Anwesen ist jedoch eine Stückelung von asphaltierten Grundstückszufahrten unterschiedlicher Länge, optischen Gehwegen (Münchner Platte) sowie Ausfahrten aus südlichen verkehrsberuhigten Bereichen (wobei das entsprechende Verkehrszeichen Ende verkehrsberuhigter Bereich im Westring nahe der Fahrbahn angebracht ist).
Ein verkehrsberuhigter Bereich soll aber eine „Mischverkehrsfläche eigener Art“ sein und keine Fahrbahn oder Gehbahn besitzen. Gewünscht ist dabei ein friedliches, verkehrssicheres Nebeneinander. Die Herstellung einer derartigen Fläche - wie eigentlich im Bebauungsplan ausgewiesen - wäre mit hohen Kosten, auch für die Anlieger, verbunden.
Insoweit wurde als Vorzugsvariante - im Grundsatz abgestimmt mit Polizei und Landratsamt - die Anlage von baulichen Rad- und Gehwegen favorisiert. Hierzu hat das Planungsbüro Staudinger zwei Studien erstellt (Anlagen 1 und 2).
3.1.2.1 Radweg auf der südlichen Seite des Westrings
Die Verwaltung hat im Herbst 2015 ein Wegstück - als Verlängerungsvariante des südlichen Radweges an der Bergfeldstraße - durch den Bergfeldpark asphaltiert. Dieser befestigte Radweg stößt nunmehr direkt auf die beschriebene Fläche aus Grundstückszufahrten etc. im Westring. Ein faktischer Zweirichtungsradverkehr - mit all seinen Problemen - findet somit direkt an den Grundstückszufahrten, Hauseingängen, Einmündungen etc. statt. Die Situation wird durch eigentlich rechtswidrig auf den Zufahrten parkenden Autos verschärft.
Aus Verkehrssicherheitsgründen ist es daher sinnvoll, diesen Weg oder den in der Bergfeldstraße vorhandenen Radweg bis zur Radverkehrsanlage Plieninger Straße als baulichen Radweg durchgängig zu verlängern. Hierfür empfiehlt die Verwaltung die Variante durch die Baumreihen, da hier zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf Parkbuchten erstellt werden könnten. Da derzeit die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, hat der Radfahrer an den Einmündungen Blumenstraße/Rosenstraße ohnehin eine Wartepflicht. Bei Änderung der Vorfahrtsregelung Westring ist zu prüfen, ob dem Radfahrer auch künftig eine Wartepflicht auferlegt werden sollte.
Bei einer direkten Verlängerung des Radweges ab dem baulichen Radweg Bergfeldstraße würde durch den erforderlichen Grünrückschnitt /Hügelverkleinerung die Verkehrssicherheit an der Querungshilfe durch verbesserte Sichtbedingungen weiter (zu der bislang schon durchgeführten Rodungsmaßnahme) verbessert werden. Ebenfalls würde die Straßenlaterne diese Übergangsstelle besser ausleuchten können.
Sollte die Tempo 30 - Zone in Folge der Ampelanlage aufgehoben werden müssen (siehe Ziffer 3.1.3), empfiehlt die Verwaltung, hier eine Streckenbeschränkung auf Tempo 30 anzuordnen.
3.1.2.2 Getrennter Rad- und Gehweg auf der nördlichen Seite des Westrings
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung).
Bereits aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung als Ringschluss der nördlichen Radverkehrsanlage einen Radweg sowie einen entsprechenden Gehweg.
Dieser getrennte Rad- und Gehweg kann so dimensioniert werden, dass weiterhin eine Sichtschutzhecke entlang der Kleingartensiedlung realisiert werden kann. Diese Sichtschutzhecke filtert auch in einem gewissen Maße den Straßenlärm.
Die Variante Ackerweg muss aus verschiedenen Gründen ausscheiden:
- Die Akzeptanz von Rad- und Gehwegen hängt von einer möglichst kurzen Wegführung ab. Insoweit würde der Radweg - außer für Radfahrer aus Pliening kommend - nicht angenommen werden. Die Folge wäre ein faktischer Zweirichtungsradverkehr im Süden des Westrings, der sich in der Bergfeldstraße fortsetzt und dort schon zur Bürgerbeschwerden führte.
- Ferner handelt es sich um ein Sicherheitsthema. Der Ackerweg ist derzeit nicht beleuchtet. Kinder somit auf einen unbeleuchteten und zudem schlecht einsehbaren Weg - noch dazu hinter einer Kleingartenanlage - zu schicken, verbietet sich aus Sicht der Verwaltung aus Sicherheitsüberlegungen.
- Darüber hinaus wurde die Sichtverbindung an der Verlängerung der Radtangente aus dem Bergfeldpark nach Pliening kritisiert. Gerade die Anlage eines Rad- und Gehweges wird durch den entsprechenden Grünrückschnitt die Sichtverbindung zwischen Radfahrern/Fußgängern und Fahrzeugführern deutlich verbessern und ist daher ein eindeutiger Sicherheitsgewinn. Die Verwaltung hat daher bereits heute auf die Anregungen der Bürger aus der Infoveranstaltung reagiert und einen Rückschnitt im Übergangsbereich vorab veranlasst.
- Ferner liegt der Ackerweg nahezu vollständig auf Plieninger Flur.
3.1.3 Kreisverkehr/Lichtzeichenanlage/Linksabbiegerspur
Wie durch den Verkehrsgutachter Herr Schuster vom Büro Professor Kurzak im Gemeinderat und bei der Informationsveranstaltung dargestellt worden ist, ist die Einmündung Westring in die Plieninger Straße bei Umsetzung W 7 / 8 für einen sinnvollen Verkehrsfluss umzugestalten.
Die Verwaltung sieht bei der Erforderlichkeit eines Umbaus als Vorzugsvariante einen Kreisverkehr (u.a. aufgrund der geringeren Auswirkungen auf eine Zone 30) (vgl. Anlage 3). Entsprechende Gespräche mit den Grundeigentümern wurden begonnen. Auch entsprechende Tauschflächen wären zu prüfen.
Ein weiterer Lösungsvorschlag in der Prüfung ist derzeit die Linksabbiegespur auf der Plieninger Straße mit Lichtzeichenanlage. Das Planungsbüro Staudinger hat hierzu einen Entwurf erstellt (Anlage 3).
Landratsamt Ebersberg und Polizeiinspektion Poing haben im Vorfeld darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante neben der Anordnung der Lichtzeichenanlage auch Haltverbote im Vorlauf der Ampel ausgewiesen sowie die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ im Westring aufgehoben werden müssen. Eine Tempo 30-Zone sei aus gesetzlichen Gründen dann nicht (länger) zulässig.
Auch aus diesen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung der Bau von Rad- und Gehwegen dringend geboten.
Insoweit sieht die Verwaltung aber auch zum heutigen Zeitpunkt für den Westring noch keine Erforderlichkeit einer vorgezogenen Aufhebung der Tempo-30-Zone.
3.1.4 Wertstoffinseln
Gegenüber den Einmündungen Westring / Rosenstraße und Westring / Blumenstraße befindet sich jeweils ein Wertstoffsammelplatz direkt an die Fahrbahn des Westringes angrenzend. Die Wertstoffentsorgungsfahrzeuge müssen zur Abholung der Container vorwärts an diese Plätze heranrangieren und blockieren hierbei den gesamten Einmündungsbereich.
Die Polizei hat bereits mit Schreiben vom 26.10.2010 empfohlen, die Standorte der Wertstoffsammelplätze nochmals zu überprüfen. Aktuelle Überprüfungen haben ergeben, dass die Standorte ohnehin überwiegend von Kraftfahrern - auch aus Pliening kommend - genutzt werden.
Alternativstandorte - grundsätzlich denkbar z.B. der Parkplatz der Kleingartenanlage - sollten geprüft werden.
3.2 Bergfeldstraße
3.2.1 Bauliche Anlage von potentiellen Verkehrshelferübergängen / Entschärfung von Gefahrensituationen
3.2.1.1 Einmündung Gebrüder-Grimm-Straße/Bergfeldstraße
Für Verkehrshelferübergänge wird eine Mindestbreite von 3,00 m durch Landratsamt und Polizei gefordert. Diese Breite war bei dem jetzigen Ausbauzustand nicht vorhanden. Aufgrund des Schulbusverkehrs von den Sammelstellen Poing-Süd ist an dieser Stelle ein gesicherter Übergang aus Verkehrssicherheitsgründen jedoch unerlässlich. Die Verwaltung hat daher bereits eine Firma beauftragt, diesen Einmündungsbereich „lotsengerecht“ umzubauen und wird dort einen Verkehrshelferübergang anordnen.
3.2.1.2 Übergang zwischen Dornröschenstraße und Gebrüder-Grimm-Straße / Gehweg vor Schulen und Kitas
Als problematisch wurde seitens der Verwaltung, aber auch seitens von Eltern im Zauberwinkel ebenfalls der Übergang Dornröschenstraße (Gehbahn) zum Gehweg vor den Schulen/Kitas erachtet, da die direkte Linie durch Kopfparkplätze unterbrochen wurde. Die Verwaltung hat auch hier Änderungen im Ausbauzustand bereits in Auftrag gegeben, um die baulichen Voraussetzungen für einen potenziell später erforderlichen Verkehrshelferübergang zu schaffen und bereits heute den Kindern eine (zur bisherigen Planung) gefahrenreduzierte Querungsmöglichkeit zu schaffen.
Zur klaren Abtrennung wurde hier in der Fahrbahn das Pflaster entnommen und durch Asphalt ersetzt. Ansonsten wäre der optische und damit gefährliche Eindruck entstanden, die Gehbahn würde über die Fahrbahn der Gebrüder-Grimm-Straße gezogen werden und diese unterbrechen.
3.2.2 Sperrung Eigentümerwege Drosselbartweg und Rübezahlweg
Wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt ist davon auszugehen, dass im Nahbereich der Kitas/Grundschulen in der Gebrüder-Grimm-Straße bzw. an der Bergfeldstraße ein Ziel- oder Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden sein wird. Um die negativen Auswirkungen insbesondere in den Eigentümerwegen Drosselbartweg und Rübezahlweg durch an- und abfahrende Eltern, die die kürzeste „Ringverbindung“ wählen wollen, gering zu halten, wird die Verwaltung entsprechend der Widmung der Wege den Verkehr mittels Verkehrszeichen auf den Anliegerverkehr beschränken. Ein Teil des Verkehrs wird somit dann über die Gebrüder-Grimm-Straße - Dornröschenstraße - Wilhelm-Hauff-Straße (bzw. in umgekehrter Richtung) erfolgen. In Abwägung mit den Gefahren bei Rangiermanövern auf der Gebrüder-Grimm-Straße durch Autofahrer, denen keine Parkplätze (mehr) zur Verfügung stehen, ist dies aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll.
3.2.3 Prüfung Anordnung Tempo 30 Bergfeldstraße
Die Verwaltung wird im Benehmen mit der Polizei weiter prüfen, ob an der Bergfeldstraße in Höhe der Schule auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m ein abgesenkter Geschwindigkeitsbereich mit Tempo 30 km/h angeordnet werden kann. Dies kommt aus Sicht der Verwaltung in Betracht, da die Schule „Am Bergfeld“ zu der Seite Bergfeldstraße über einen direkten Zugang verfügt. Ferner wird im Nahbereich der Einmündung Ziel- oder Quellverkehr mit seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden sein.
Eine vergleichbare Prüfung wird die Verwaltung im Zusammenhang mit der Eröffnung der Betriebskita an der Bergfeldstraße vornehmen (vermutlich 2018).
3.2.4 Verlängerung Radweg bis zum Knotenpunkt
Die Verwaltung empfiehlt ferner, den Radweg in der Bergfeldstraße, der derzeit auf der östlichen Seite in einer gedachten Verlängerung des Minervaweges endet, bis zum Knotenpunkt Bergfeldstraße/Kirchheimer Allee fortzuführen, um das Radwegenetz sinnvoll zu verlängern.
Das Landratsamt Ebersberg hat im Zusammenhang mit dem überörtlichen Radverkehrsnetz diese Stelle auch aktuell kritisiert.
3.3 Knotenpunkt Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße
Durch den Verkehrsgutachter Herrn Schuster wurde die Errichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Bergfeldstraße/Kirchheimer Allee als erforderliche Verkehrsanlage dargestellt. Dies ist auch die Empfehlung der Verwaltung.
Das Planungsbüro Staudinger hat hierzu ebenfalls einen Entwurf erstellt (Anlage 5).
Ebenfalls sinnvoll wäre es aus Sicht der Verwaltung das Radverkehrsnetz im Bereich der Kirchheimer Allee / Ost-West-Verbindung (zwischen Knotenpunkt und Gruber Straße) z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder durch eine Radverkehrsanlage zu schließen.
3.4 Weiteres
Die Verwaltung wird ab Schuljahresbeginn Displaymessgeräte im Westring und in der Bergfeldstraße aufstellen.
4. Fazit und Empfehlung der Verwaltung
4.1 Folgende Sofortmaßnahmen sind bereits in Bearbeitung:
- Umbau der Übergänge Einmündung Gebrüder-Grimm-Straße / Bergfeldstraße sowie Dornröschenstraße / Gebrüder-Grimm-Straße - Gehweg vor Schulen und Kitas
- Herstellung des Benehmens mit der Polizei Poing hinsichtlich der Einrichtung eines Verkehrshelferübergangs im Übergang Gebrüder-Grimm-Straße/Bergfeldstraße während der Auslagerung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, danach Prüfung eines alternativen Standortes
- Herstellung des Benehmens mit der Polizeiinspektion Poing hinsichtlich des abgesenkten Geschwindigkeitsbereiches im Bereich Schulen/Kitas / Bergfeldstraße und später Prüfung eines abgesenkten Geschwindigkeitsbereich bei Inbetriebnahme der Betriebskita an der Bergfeldstraße
- Herstellung des Benehmens mit der Polizei hinsichtlich Sperrung der Eigentümerwege Drosselbartweg und Rübezahlweg (Anlieger frei)
- Rückschnitt der Anpflanzungen im Sichtdreieck Querungshilfe Westring/Bergfeldstraße
- Beschaffung von weiteren Displaymessgeräten für Westring und Kirchheimer Allee („Smiley“)
4.2 Folgende Sofortmaßnahme ist umgehend erforderlich:
- Anordnung eines temporären Haltverbots im Westring von Montag bis Freitag in der Morgenspitze
4.3 Folgende Maßnahmen sind näher/weiter zu prüfen und im Anschluss eine Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen:
- Prüfung der Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings aufgrund der Studien des Planungsbüros Staudinger
- Prüfung von Alternativstandorten für die dann entfallenen Containerstandplätze im Westring
- Prüfung künftige Thematik des Einmündungsbereichs Plieninger Straße / Westring auf Grundlage der Studien Planungsbüro Staudinger insbesondere mit Polizei, Landratsamt Ebersberg und Staatlichem Bauamt Rosenheim
- Prüfung eines Knotenpunkts Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße auf Grundlage der Studie Planungsbüro Staudinger mit entsprechenden Anschlussstellen für den Rad- und Fußgängerverkehr
- Prüfung einer Verlängerung des östlichen Radwegs in der Bergfeldstraße bis zum Knotenpunkt
- Prüfung, um das Radverkehrsnetz im Bereich der Ost-West-Achse der Kirchheimer Allee - z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder Bau einer Radverkehrsanlage - zu schließen