AGFK Bayern; Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung und Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinde Poing fand am 19.07.2021 die sogenannte Hauptbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) statt. Mit positivem Ergebnis: Die AGFK Bayern-Bewertungskommission empfiehlt dem Verkehrsministerium, Poing als fahrradfreundliche Gemeinde auszuzeichnen. 

Die Gemeinde Poing darf nach der offiziellen Verleihung im Januar 2022 für sieben Jahre den Titel „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ tragen. 

Nach sieben Jahren steht eine Rezertifizierung an. Für diese Neubewertung der Fahrradfreundlichkeit in Poing werden weitere Anstrengungen im Radverkehr verlangt. So fordert die AGFK Bayern ein grundsätzliches Bekenntnis zur Radverkehrsförderung der Gemeinde Poing. Außerdem muss der Radverkehrsanteil im Modal Split (Verkehrsmittelwahl) durch geeignete Maßnahmen von aktuell etwa 17,5 % (Haushaltsbefragung Poing 2019) innerhalb von sieben Jahren um fünf Prozentpunkte angehoben werden. 

Diese Erhöhung des Radverkehrsanteils kann u.a. mit der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen im Radverkehrskonzept geschehen. Für die Messung des Radverkehrsanteils im Modal Split sollte vor der Rezertifizierung wieder eine Erhebung der Verkehrsmittelwahl durchgeführt werden.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Radverkehrs ein.

Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split soll durch geeignete Maßnahmen so angehoben werden, dass bis 2028 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf mindestens 22,5 % erreicht wird.  

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
nein

Beschluss

Der Gemeinderat setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Radverkehrs ein.

Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split soll durch geeignete Maßnahmen so angehoben werden, dass bis 2028 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf mindestens 22,5 % erreicht wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:51 Uhr