Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radwegs zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2017 die Verwaltung beauftragt, eine Verlängerung des Geh- und Radweges an der Kirchheimer Allee (Lückenschluss Ost – West Richtung) zu prüfen. 

Die Umsetzung der Maßnahme ist als Netzergänzung im Radverkehrskonzept der Gemeinde unter der Maßnahmennummer 1.3.1 aufgeführt. Unter der Maßnahmennummer 1.3.2 ist zudem der Lückenschluss zwischen EBE 1 / EBE 17 und Bergfeldstraße aufgeführt.

Vom Planungsbüro liegt die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 25.08.2022 vor.

Objekt 1: Geh- u. Radweg südl. der Kirchheimer Alle (Ost-West Verbindung)
Gemeinsamer Geh- und Radweg an der Kirchheimer Allee zwischen dem Kreisel Bergfeldstraße zum Bestand. Der Entwurf vom 25.08.2022 sieht eine Fortführung des Bestands in gleicher Breite (3 m) vor. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern wird jedoch nur die nach den einschlägigen Regelwerken empfohlene Mindestbreite von 2,50 m gefördert.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Fortführung des Bestands in 3 m Breite analog zu bereits im Gemeindegebiet neu gebauten bzw. geplanten Geh- und Radwegen, beispielsweise Am Hanselbrunn, Bergfeldstraße und Westring.

Objekt 2: Radweg westlich Kirchheimer Alle (Nord-Süd Verbindung)
Vom neuen Kreisverkehr an der Kreuzung mit der Bergfeldstraße wird westlich ein neuer Radweg bis zum Kreisverkehr der Gruber Straße errichtet und schließt die vorhanden Lücke nach Grub. Der Radweg wird in einer Breite von 2 m mit Asphaltbefestigung ausgeführt und liegt vollständig in der Förderung. 

Die vorhandenen 2 Bushaltestellen an der Kirchheimer Allee werden höhenmäßig in die neuen Wege übernommen und barrierefrei umgestaltet; dabei ist es erforderlich, zwei Bäume (Stammumfang ca. 45 cm) zu fällen. Ein Baum aus der Bepflanzung am Kreisel ist zur Anbindung des Geh- u. Radweg zu versetzen.

Die Bushaltestelle an der Bergfeldstraße vor dem OMV Kreisel wird barrierefrei ausgebaut.
In dem Bereich der Baumaßnahmen liegen Verdachts-Flächen zum Denkmalschutz und müssen bodendenkmalfachlich begleitet werden.

Gesamtkosten laut Kostenberechnung vom 25.08.2022 (3 m Breite):        brutto 774.550,00 €

Seitens der Regierung von Oberbayern werden 75 % der förderfähigen Kosten als Zuwendung nach BayGVFG in Aussicht gestellt. Dies entspricht für die förderfähige Mindestbreite von 2,50 m in etwa einer Summe von brutto 406.500,00 €.

Die erforderlichen Eigenmittel betragen demnach ca. 368.050,00 €.

Voraussetzung der Förderung ist der Beginn der Ausführung im Jahr 2023.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 25.08.2022 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind Mittel in Höhe von € 840.000 für die Maßnahme im Haushalt 2022 und 2023 auf der HH-Stelle 63000.95000 eingestellt.

Die Fördermittel wurden im Haushalt 2024-2026 auf HH-Stelle 63000.361000 i.H.v. 472.000 € angesetzt.

Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel betragen demnach 368.000,00 €.

Ggf. notwendige Anpassungen werden im Zuge der Haushaltsplanung 2024 eingearbeitet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ, dient jedoch der Mobilitätswende
       nein

Beschluss

Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 25.08.2022 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 12:40 Uhr