Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Bepflanzungsplanung der Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radweges zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Objekt 1: Geh- und Radweg südl. der Kirchheimer Allee (Lückenschluss Ost – West)
Am 16.01.2024 wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über das Ergebnis des Vor-Ort-Termins vom 23.11.2023 zur Dimensionierung der Schutzmaßnahmen und Definition einer möglichen Baubreite des gemeinsamen Geh- und Radweges (mind. 2,50 m) informiert.

Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Ebersberg wurden zwei Varianten zum Umgang mit den Bäumen entlang des neu zu bauendem Radweg vorgestellt. Dabei wurde mit Schreiben vom 01.12.2023 eine Variante zum Erhalt der Bäume aufgrund des bereits heute vorhandenen „desolaten Zustands“ nicht empfohlen und folgendes ausgeführt:

Bei diesem breiten Grünstreifen und damit möglichem durchwurzelbarem Raum müsste es den Bäumen eigentlich gut gehen. Bei genauerer Betrachtung kann man jedoch feststellen, dass nahezu alle Bäume eine schlechte Vitalität aufweisen. Die Ursache liegt vermutlich […darin…], dass die Bäume in den blanken Kies gepflanzt wurden und mit gerade einmal […] einer 15-20 cm Oberbodenschicht auskommen müssen. Dementsprechend können keine Tiefwurzeln ausgebildet werden […]. [Die] oberflächennahen Wurzeln [sorgen] dafür, dass die Bäume weniger resilient gegenüber starker Sonneneinstrahlung und Trockenheit sind, weshalb die Bäume im Sommer vermutlich unter Trockenstress leiden.

Nach Abstimmung eines realisierbaren Konzepts zur Beseitigung betroffener Bäume und Nachpflanzung inkl. Bodenverbesserung und Bewässerungskonzept findet am 19.02.2024 ein Ortstermin zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, dem Bund Naturschutz, den Sachverständigen (Herr Ferres, LRA Ebersberg/ Untere Naturschutzbehörde; Herr Bauer, Landschaftsarchitekturbüro Bauer; Herr Huber, Gemeinde Poing) und dem Bund Naturschutz Ortsgruppe Poing statt.

Folgende Varianten werden dabei vorgestellt.

Variante 1: Mögliches Vorgehen zum Erhalt der Bäume mit Baumschutzmaßnahmen
Baumschutz gem. Vorgaben der Normen und technischen Standards nicht möglich. Reduzierte Maßnahmen wären:
  • Durchführung Kronenrückschnitt
  • Anbringen eine Stammschutzes
  • Auslegen von Lastverteilungsplatten im Wurzelbereich
  • Erstellen eines Wurzelvorhanges

Gemäß dem durchgeführten Schürfen zur Wurzelerkundung (Abstand vom Stamm ca. 1,50 m) ist beim geplanten Fuß- und Radweg mit Grobwurzeln zu rechnen. Ausfälle und Folgeschäden können bei diesem Vorgehen nicht ausgeschlossen werden. Erhöhter Aufwand beim Tiefbau, aufgrund der Einschränkungen durch den Baumbestand bei der Abwicklung (Kosten).
Vorab ergeben sich grob geschätzte Kosten bei der Umsetzung durch eine qualifizierte Ausführungsfirma für den Landschaftsbau in Höhe von ca. 190.000 EURO brutto, hinzu kommen Planungskosten in Höhe von ca. 35.700 EURO brutto.

Variante 2: Neupflanzung der Bäume
Gemäß der Einschätzung des Kreisfachberaters Herr Ferres könnte ein Alternativkonzept wie folgt aussehen:
  • Beseitigung der betroffenen Bäume
  • Optimierung der Baumstandorte (z.B. Einbau von Baumsubstrat, Bodenverbesserung des kompletten Baumgrabens, Einbau Bewässerungssystem.
  • Nachpflanzung, jedoch in reduzierter Anzahl mit einem Abstand von 15 m zwischen den Bäumen, anstatt bisher 10 m
  • Verwendung unterschiedlicher Baumarten nach den Angaben des Kreisfachberaters (Feld-Ahorn, Hainbuche, Baumhasel, Hopfenbuche und kleinkronige Winter-Linde)

Durch das beschriebene Vorgehen würden keine Bäume erhalten bleiben, es müssten 59 Bäume gefällt und 37 Bäume würden als „neue“ Baumreihe gepflanzt werden. Optimale Standortbedingungen mit langfristigem Entwicklungspotential der Bäume können dadurch geschaffen werden. Ebenfalls ergibt sich ein reduzierter Aufwand beim Tiefbau, da keine Einschränkungen durch den Baumbestand bei der Abwicklung der Baustelle vorhanden sind.

Vorab ergeben sich grob geschätzte Kosten bei der Umsetzung durch eine qualifizierte Ausführungsfirma in Höhe von ca. 119.000 EURO brutto zzgl. Planungskosten in Höhe von ca. 23.800 EURO brutto.

Wie bereits beim Westring erfolgen alle Erdbauarbeiten vorab, damit von Seiten des Landschaftsbaues lediglich Pflanzenlieferung und Pflanzung in das Pflanzloch, sowie Einbau der Bewässerung und Ansaat der Flächen erfolgen muss. Die Kosten für den Erdbau, wie z.B. Baumsubstrat oder Rotlage, sind somit Teil der Ausschreibung Fuß- und Radweg.

Variante 3: Ersatzpflanzung in 2 Bauabschnitten
Um längere Ausfallzeiten der Bäume möglichst kurz zu halten, ist zu berücksichtigen, dass die Baumfällungen grundsätzlich nur von Oktober bis Ende Februar möglich sind. Somit würden die Bäume im 1. BA im Bereich des Erdwalls Anfang Oktober 2024, die Bäume im 2. BA (20 Stck. zw. Wall und Kreisverkehr) voraussichtlich im Zeitraum zwischen Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 gefällt werden. Bei einer angenommenen Bauzeit von ungefähr drei Monaten könnte die Nachpflanzung im 1. BA dann voraussichtlich bereits Ende 2024 erfolgen und im 2. BA nach Abschluss der Baumaßnahme voraussichtlich im März / April 2025. Witterungsbedingte Verschiebungen aufgrund der Frostperiode bleiben unberücksichtigt.
Zusätzliche Mehrkosten der Variante 2 werden mit ungefähr 5.000 EURO wegen
Aufgrund 2x Fällen und 2x Pflanzenlieferung einschl. Pflanzungen kalkuliert.

Variante 4
Die Überlegung, jeden 2ten Baum zu ersetzen, würde dazu führen, dass bei den zu erhaltenden Bäumen dennoch ein Baumschutz notwendig wäre (analog Variante 1) und aufgrund des weiterhin vorhandenen Baumbestandes für die Neupflanzung kein idealer Standort geschaffen werden kann (wie in Variante 2 Neupflanzung der Bäume).
Somit ergibt sich kein Vorteil aus einer Kombination der beiden Varianten, sondern die Nachteile überwiegen:
  • Hohe Kosten für Baumschutz, trotzdem sind Ausfälle und Folgeschäden zu erwarten
  • Teilfällung notwendig
  • Neupflanzung ohne den kompletten durchgängigen Pflanzgraben herzustellen
  • Erhöhter Aufwand beim Tiefbau, aufgrund der Einschränkungen durch den Baumbestand und Wurzelschutz

Somit wird die Ausführung der Variante 4 nicht vorgeschlagen.

Unabhängig der Variante soll der Geh- und Radweg (Lückenschluss Ost – West) in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden, um für den Pflanzstreifen mit den Baumgruben eine ausreichende Breite zu erhalten.

Objekt 2: Radweg westlich Kirchheimer Allee (Nord-Süd Verbindung)
Die Festlegungen der Entwurfsplanung wird nach Beschluss des Gemeinderats vom 20.04.2023 ohne Änderung in die Ausführungsplanung übernommen.


Die umgehende Ausschreibung der Leistung zum Bau der Radwege (Nord-Süd-Verbindung und Ost-West-Verbindung) ist verbindlich, um die Frist bis zum 01.05.2024 zur Einreichung der Ausschreibungsergebnisse bei der Förderstelle einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung aus dem Konzept der Vorplanung des Landschaftsarchitekten Bauer vom 07.02.2024 wird nach Variante 1 / 2 / 3 / 4 zugestimmt. 

Die Anpassung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Wegebauarbeiten erfolgt durch das Planungsbüro Niedenzu.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel der Planungskosten des Landschaftsplaners, sowie die Kosten zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten, sind beim Bau des Geh- und Radweges bisher nicht berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Die Auswirkungen zum Klimaschutz wurden im Beschluss vom 20.04.2023 bereits erläutert.

Beschluss

Der Entwurfsplanung aus dem Konzept der Vorplanung des Landschaftsarchitekten Bauer vom 07.02.2024 wird nach Variante 2 mit der Maßgabe des Ersatzes von 56 Bäumen (möglichst an gleicher Stelle) zugestimmt. 

Die Anpassung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Wegebauarbeiten erfolgt durch das Planungsbüro Niedenzu und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.05.2024 13:06 Uhr