Kommunale Verkehrsüberwachung; Vertragsverlängerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.05.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“

Die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr hat der Gemeinderat hingegen mehrheitlich abgelehnt. 

Durch Zweckvereinbarung hat die Gemeinde Poing sodann dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Bereich des fließenden Verkehrs übertragen. Ferner wurde durch die Zweckvereinbarung auch die Übertragung der notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung auf den Markt Markt Schwaben festgelegt. Hierzu zählen sämtliche mit dem Verfahren verbundene hoheitliche Entscheidungen.

Die Aufnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgte zum 01.01.2018. Die Zweckvereinbarung wurde durch Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 29.11.2017 genehmigt und im dortigen Amtsblatt vom 01.12.2017 veröffentlicht.

Aufgrund der Kündigungsfrist von 3 Monaten - sowohl in der Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben als auch im Vertrag mit dem Dienstleister Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft - muss der Gemeinderat nunmehr entscheiden, ob er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Andernfalls würde sich die Zweckvereinbarung bzw. der Vertrag sich jeweils immer um ein Jahr automatisch verlängern.

Herr Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft steht für Informationen und Fragen in der Gemeinderatssitzung zur Verfügung. 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der bisherigen Erfahrungen, die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben und den Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft nicht zu kündigen.

Beschlussvorschlag

Die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben die Kommunale Verkehrsüberwachung - fließender Verkehr - betreffend und der entsprechende Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft werden nicht gekündigt. 

Beschluss

Die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben die Kommunale Verkehrsüberwachung - fließender Verkehr - betreffend und der entsprechende Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft werden nicht gekündigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Kurzbericht

Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 – Vertragsverlängerung kommunale Verkehrsüberwachung

(rei) Die Aufnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgte zum 01.01.2018 für einen Probebetrieb von 24 Monaten. 
Aufgrund der Kündigungsfrist von 3 Monaten - sowohl in der Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben als auch im Vertrag mit dem Dienstleister Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft - musste der Gemeinderat nunmehr entscheiden, ob er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Andernfalls würde sich die Zweckvereinbarung bzw. der Vertrag sich jeweils immer um ein Jahr automatisch verlängern

Dem Gemeinderat wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen empfohlen, die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben und den Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft nicht zu kündigen.
Der Beschluss erfolgte mit 8 Gegenstimmen.

Datenstand vom 27.05.2022 11:47 Uhr