Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht – ZustV -). 

Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Seit 01.01.2018 macht die Gemeinde Poing hiervon für den fließenden Verkehr Gebrauch und hat eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben abgeschlossen.

In der Sitzung vom 10.05.2022 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Frage, ob eine Erweiterung auf den ruhenden Verkehr vorgenommen werden soll. Ergebnis der Beratung war dem Gemeinderat zu empfehlen, zunächst eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb im Umfang von ca. fünf Wochenstunden für ein Jahr zu beschließen und diesen Zeitraum zunächst zu evaluieren. Daneben soll die Verwaltung (wie bisher) – konzertierte Aktionen – mit der Polizeiinspektion Poing durchführen.

Auf die entsprechenden Sitzungsunterlagen wird verwiesen. 

Sollte sich der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses anschließen, stehen folgende weitere Schritte an:

  1. Abschluss einer neuen „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2023. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.09.2023 die Vereinbarung gekündigt worden ist. In den Folgejahren verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.
  2. Abschluss eines Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird. 
  3. Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg und der Polizeiinspektion Poing.

Ein zeitlich realistischer Start könnte im Spätsommer / Herbst erfolgen. 

Beschlussvorschlag

  1. Eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr wird im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Das Ergebnis des Probebetriebs ist durch die Verwaltung zeitgerecht darzustellen. 

  1. Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben wird zugestimmt.

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden dabei im erforderlichen und nach genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

       § 2 Nr. 1 Zweckvereinbarung (fließender und ruhender Verkehr)
       § 3 Nr. 1 Zweckvereinbarung (Ordnungswidrigkeitenverfahren)

  1. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird, ermächtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Bereits bei einem niedrigen Wocheneinsatz von nur 5 Stunden ist mit Personalkosten bei der Parkraumüberwachung von mehr als 8.000 Euro jährlich zu rechnen. Hinzu treten Ausgaben im technischen Bereich, im Softwarelizenzbereich, im Fahrtkostenbereich und bei den Fallpauschalen in der Vorgangsbearbeitung. Daneben entstehen Personalkosten in der eigenen Verwaltung. Die Einnahmen werden nicht kostendeckend sein.

Für die im Jahr 2022 ggf. bereits anfallenden anteiligen Ausgaben sind Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 11000.633001 vorhanden. Für das Jahr 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

  1. Eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr wird im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Das Ergebnis des Probebetriebs ist durch die Verwaltung zeitgerecht darzustellen. 

  1. Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben wird zugestimmt.

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden dabei im erforderlichen und nach genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

       § 2 Nr. 1 Zweckvereinbarung (fließender und ruhender Verkehr)
       § 3 Nr. 1 Zweckvereinbarung (Ordnungswidrigkeitenverfahren)

  1. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird, ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.04.2023 10:52 Uhr