Vorberatung zur Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht – ZustV -). 

Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Seit 01.01.2018 macht die Gemeinde Poing hiervon für den fließenden Verkehr Gebrauch und hat eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben abgeschlossen.

In der Sitzung vom 09.02.2021 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Frage, ob eine Erweiterung auf den ruhenden Verkehr vorgenommen werden soll. Ergebnis der Diskussion war eine Zurückstellung und Wiedervorlage durch die Verwaltung in einem Jahr. 

Diese kann aktuell Folgendes berichten:

1. Einschätzung der Polizei 

Die Gemeinde befragte die Polizeiinspektion Poing um ihre Einschätzung. Diese gab an, selbst 316 Verwarnungen im vergangenen Jahr durchgeführt zu haben und würde einer Einführung positiv gegenüberstehen. Als Schwerpunkte in der Kommune wurden folgende Stellen genannt:

       Das Parken in den Sommermonaten am Bergfeldsee. 
       Die Problematik mit den Elterntaxis bei den Schulen, wie z.B. in der Seerosenstraße oder beim Rondell in der Gruber Straße. Insbesondere hier wird aus polizeilicher Sicht ein sehr großer Nutzen der KVÜ gesehen, da durch konsequentes Ahnden eine massive Verbesserung der Parksituation zu erwarten ist. 
       Das Parken an Engstellen (z.B. Frühlingstraße, Ahorn-, Buchen-, Eichenweg), wo auch die Feuerwehr an ihre Grenzen stößt.
  • Das Problem der Anhänger (länger als 2 Wochen) kann durch den Einsatz der KVÜ in der Bergfeldstraße und Kirchheimer Allee in den Griff bekommen werden. 


2. Abfrage bei Nachbargemeinden

In Folge befragte die Gemeinde Poing vergleichbar große Nachbargemeinden, welche die Kommunale Verkehrsüberwachung - KVÜ - für den ruhenden Verkehr bereits eingeführt haben. Die Auswertung ergab ähnliche, aber doch auch sehr verschiedene Problemstellungen. Als wesentlicher Unterschied wurde deutlich, dass in den Gemeinden mit „KVÜ ruhend“ Ortszentren oder Flächengebiete zur Kontrolle (z. B. Parkscheinsystem wie in Markt Schwaben) vorhanden sind. Ähnlich sind Themen wie z. B. abgestellte Anhänger, die ohne Zugfahrzeug über den Zweiwochenzeitraum abgestellt werden oder Behinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge.

Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung in den Hauptzeiten des schulisch bedingten Verkehrs wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen. Gleiches gilt für Kontrollen in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen.

3. Ortsbefahrung mit dem Dienstleister der Kommunalen Verkehrsüberwachung (NWS)

Insoweit war es geboten, eine umfassende Befahrung des Gemeindegebiets mit dem Dienstleister durchzuführen, um dessen Einschätzung und Bewertung der konkreten Situation zu erhalten. Zu einer üblichen Kontrollzeit wurden u. a. folgende Straßen befahren und die parkenden Fahrzeuge auf Verstöße geprüft:

- Alte Gruber Straße
- Am Hanselbrunn
- Anzinger Straße
- Bahnhofstraße
- Bergstraße (Angelbrechting)
- Bergfeldstraße (auch Bergfeldsee)
- Birkenallee
- Blumenstraße
- Bürgerstraße
- Bürgermeister-Germeier-Straße
- Dahlienstraße
- Dorfstraße (Angelbrechting)
- Eckartstraße
- Endbachweg (auch Friedhof)
- Friedenstraße
- Frühlingsstraße
- Gebrüder-Grimm-Straße (auch Schule)
- Gruber Straße
- Hauptstraße
- Herbststraße
- Hohenstaufenring
- Hohenzollernstraße
- Kampenwandstraße
- Kirchheimer Allee
- Lindacher Straße
- Marktstraße
- Michael-Ende-Straße
- Mitterfeldring
- Neufarner Straße
- Pfarrhofweg
- Poststraße (auch Schule)
- Prielmayrstraße
- Rathausstraße (auch Schule)
- Römerstraße
- Rosenstraße
- Schulstraße
- Seerosenstraße (auch Schule)
- Sultenstraße
- Watzmannstraße
- Westring
- Wildparkstraße
- Wilhelm-Hauff-Straße
- Wittelsbacherstraße

Im Ergebnis konnten keine nennenswerten Verstöße festgestellt werden. Die ca. 5 Verstöße berührten nicht die Verkehrssicherheit, sondern die Ordnung des Verkehrs.

4. Fazit

  • Konkrete Behinderungen: 

Für die situationsbezogenen punktuellen Problemstellungen in Poing – z. B. konkrete Behinderung einer Einfahrt – ist das Konzept der Kommunalen Verkehrsüberwachung weder gedacht noch geeignet. 

Hier ist für die gewünschte Sofortreaktion die Polizei – ggf. gemeinsam mit dem Ordnungsamt - der geeignete Ansprechpartner. Als Beispiel sei hierfür das verbotswidrige Parken am S-Bahnhof Grub nach der Sperrung der S-Bahnstation Poing im vergangenen Jahr genannt. Dieses Problem konnte in dieser Weise pragmatisch und zeitnah gelöst werden.

  • Zu den Anhängern: 

Das Ordnungsamt kontrolliert bereits heute die im Gemeindegebiet abgestellten Anhänger ohne Zugfahrzeug und kontaktiert die Halter bei entsprechend überzogener Abstelldauer. Die Anhängersituation in der Kirchheimer Allee und Bergfeldstraße ist mit dieser Vorgehensweise weitestgehend unter Kontrolle. Die Verkehrssicherheit ist bei dieser Thematik regelmäßig nicht berührt, es handelt sich vielmehr um unerlaubte Sondernutzung.

  • Zu den Lastkraftwägen im Wohngebiet: 

Die Beschwerden, welche z. B. die über Nacht im Wohngebiet parkenden Lkw betreffen, können regelmäßig nur aufgrund von Wahrnehmungen der dort Wohnenden zu den Nachtzeiten wirksam zur Ahndung gebracht werden. Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird den Zeitraum des verbotswidrigen Parkens durch Lkw (Ü 7,5 t) in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Regel nicht abgedeckt.

  • Zu den Elterntaxis (siehe oben)

Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung in den Hauptzeiten des schulisch bedingten Verkehrs wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen.

  • Zur Kontrolle in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen (siehe oben)

Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung zur Kontrolle in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen.


  • Empfehlung der Verwaltung: 

Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Effektivität und Effizienz einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing deutlich unter den Ergebnissen der befragten Vergleichskommunen liegen würde. Die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung sind wirksam, die Beteiligung der Polizei bei konkret auftretenden Problemlagen alternativlos.

Die Verwaltung empfiehlt daher derzeit (noch) keine Einführung. Sollten sich Faktoren ändern, wäre eine neue Betrachtung sinnvoll und erforderlich.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen / nicht empfohlen, die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen

Bereits bei einem niedrigen Wocheneinsatz von nur 5 Stunden ist mit Personalkosten bei der Parkraumüberwachung von mehr als 8.000 Euro jährlich zu rechnen. Hinzu treten Ausgaben im technischen Bereich, im Softwarelizenzbereich, im Fahrtkostenbereich und bei den Fallpauschalen in der Vorgangsbearbeitung. Daneben entstehen Personalkosten in der eigenen Verwaltung. Die Einnahmen werden bereits im Ansatz nicht kostendeckend sein.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss 1

Antrag Gemeinderat Herbert Lanzl:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die uneingeschränkte Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Beschluss 2

Dem Gemeinderat wird empfohlen, eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb im Umfang von ca. fünf Wochenstunden für ein Jahr einzuführen. Das Ergebnis ist zunächst zu evaluieren. Daneben soll die Verwaltung wie bisher konzertierte Aktionen mit der Polizeiinspektion Poing durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.11.2022 10:59 Uhr