Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Verlängerung der Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 02.06.2022 eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ergebnis des Probebetriebs zeitgerecht darzustellen. Insoweit kann Folgendes mitgeteilt werden:

Durch die Kommunale Verkehrsüberüberwachung wurden seit dem Start im Oktober 2022 insgesamt 336 Verstöße festgestellt. Schwerpunkte der Überwachung waren die Umgriffe des Schulzentrums (47,6 %), der Grundschule am Bergfeld (15 %) und die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (11 %). Somit konzentrierten sich ca. 75 % der Einsätze auf das Thema Schulwegsicherheit; der Auftrag des Gemeinderates vom 02.06.2022 wurde hierdurch erfüllt. 

Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Bearbeitung konkreter Bürgerbeschwerden gelegt und die Kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt in den jeweiligen Straßen eingesetzt. 

In der Sitzung werden durch die Verwaltung entsprechende Zahlen detailliert dargestellt und erläutert. 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine rein mathematische Berechnung im Sinne des Verhältnisses Einsatzstunden – Anzahl der Verwarnungen in Poing nicht zielführend wäre, da die Überwachung nicht punktuell (im Sinne z. B. der Kontrolle eines Parkscheinbereiches in einem Ortszentrum) durchgeführt wurde. Dies wäre auch in Poing aufgrund der baulichen Besonderheiten faktisch nicht möglich. Auch die mündlichen Hinweise an (noch) angetroffene Fahrzeughalterinnen und –halter würden in einer solchen Zahl unberücksichtigt bleiben. Die Wirksamkeit muss daher in Poing an Größen wie z. B. dem Beschwerdeaufkommen aus der Bürgerschaft festgemacht werden. Hier war eindeutig ein erkennbarer Rückgang feststellbar. Aus Sicht der Verwaltung hat sich daher die Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung auch für den ruhenden Verkehr bewährt.

Beschwerden über die Tätigkeit der Kommunalen Verkehrsüberwachung selbst - seitens verwarnter Bürgerinnen und Bürger - gingen nur in einer zu vernachlässigenden Anzahl im unteren einstelligen Bereich ein, die Einwendungen waren zudem rechtlich unbegründet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben sowie den Vertrag mit der Firma NWS nicht zu kündigen. (Hinweis: Vertraglich verbleibt gleichwohl die Möglichkeit der jährlichen Kündigung -jeweils zum 30.09.).

Seitens der Verwaltung wäre es im Falle der Vertragsverlängerung (durch Nichtkündigung) vorgesehen, dem Gemeinderat einen jährlichen Einsatzbericht zu erstatten.

Beschlussvorschlag

  1. Die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben wird nicht gekündigt.

  1. Der Vertrag für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS) wird nicht gekündigt.

Finanzielle Auswirkungen

Bislang belaufen sich die Kosten auf ca. 8.000 €, die Einnahmen auf ca. 6.000 €

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben wird nicht gekündigt.

  1. Der Vertrag für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS) wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 13:54 Uhr