Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aufträge aus Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt. 

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt. 

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird folgende Zielvorgabe festgelegt: 
b) Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55 (als Mindeststandard) 

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich. 

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe. 

Zudem erging der Auftrag an die Verwaltung, die Erweiterung der PV-Anlage hinsichtlich Kosten und Amortisation gesondert zu überprüfen und dabei die Szenarien Einspeisung in das Gebäude der Anni-Pickert-Schule sowie die Herstellung eines Stromspeichers zu berücksichtigen.

Ebenfalls wurde angefragt, ob eine Sprachverbindung zw. der Anni-Pickert-Schule und Schwimmbad / Mensa vorhanden sein wird.

Energiestandard

Mit Pressemeldung vom 24.01.2022 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgendes bekannt:

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende [31.01.2022] ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute [24.01.2022] mit sofortiger Wirkung stoppen.
[…] Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. 

Die angestrebte Förderung konnte seitens der Gemeinde Poing nicht mehr beantragt werden.

Derzeit ist unklar, ob und wann es zur Fortführung eines Förderprogramms für EG40-Neubauten kommt. Voraussetzung für die Beantragung einer KfW- Förderung ist bis dato, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen sein darf. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Dies wäre mit der vorgezogenen Ausschreibung und Vergabe der Gewerke Edelstahlbecken und Hubboden gem. Terminplan im August 2022 der Fall, mit der Ausschreibung und Vergabe der Erd- und Verbauarbeiten im September 2022.
Ob also eine Förderung im Rahmen eines Folgeprogramms rechtzeitig beantragt werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
Deshalb ist durch den Gemeinderat nun nochmals die Frage zum zu erreichenden Energiestandard und damit auch zu den damit zusammenhängenden Mehrkosten unabhängig von einer Förderung zu beantworten.

Stellungnahme der Fachplanung Bauphysik vom 17.02.2022:

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass mit den derzeit geplanten haustechnischen Anlagen, sowie einer PV-Anlage mit ca. 30 kWp sowohl der gesetzliche Mindeststandard, als auch der Effizienzgebäude EG55 EE erreicht werden kann.
Um darüber hinaus den Effizienzgebäude-Standard EG40 EE erreichen zu können, ist es erforderlich eine PV-Anlage mit einer Leistung von 50 kWp umzusetzen. Zusätzlich sind im Vergleich zu dem gesetzlichen  Mindeststandard, sowie dem EG55-Standard teilweise dickere Dämmstoffstärken und Qualitäten der Bauteilhülle erforderlich.

Die Auswirkungen auf die Kosten werden in der Sitzung vorgestellt. 

Im Hinblick auf die Bewertung des anzustrebenden Standards gibt die Fachplanung Bauphysik den Hinweis, dass der EG55-Standard vermutlich zeitnah dem gesetzlichen Mindeststandard
entsprechen wird. […] Mit der geplanten Fertigstellung des Gebäudes Ende 2024 wäre auch
nicht auszuschließen, dass sich der gesetzliche Mindeststandard bis dahin ggf. nochmals verschärfen wird. Auch angesichts einer gewissen Vorbildfunktion der Gemeinde Poing empfiehlt die Fachplanung Bauphysik daher den Effizienzgebäude-Standard EG40 EE für das geplante Bauvorhaben anzustreben und umzusetzen.

Photovoltaik-Anlage

Derzeit sieht die Planung gem. Beschluss vom 25.02.2021 zur Vorplanungsgenehmigung eine PV-Anlage mit 30 kWp vor. Zu prüfen waren bzw. sind noch folgende Varianten:

  1. sinnvolle Größe für Eigennutzung Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa - ESNM (mit der aktuell beschlossenen Ausstattung inkl. Wärmepumpe)
  2. sinnvolle Größe für Eigennutzung ESNM + Anni-Pickert-Schule - APS
  3. vollflächige Eindeckung mit Eigennutzung durch ESNM + APS + sinnvolle Größe Stromspeicher

Die Ergebnisse der Untersuchung zu 1) sowie erste Schätzungen zu 2) und 3) werden von der Fachplanung präsentiert.

Zu beachten wäre bei Erweiterung der PV-Anlage, dass die bis dato vorgesehene Dachbegrünung in diesen Bereichen entfällt. Eine Dachbegrünung hat u.a. den Vorteil, dass Regenwasser zwischengespeichert und nur verzögert wieder abgegeben wird, was gerade bei Starkregenereignissen Überschwemmungen vorbeugen kann. Zudem sorgt die Verdunstung des gespeicherten Wassers für Abkühlung.

Sprachverbindung

Derzeit sieht die Planung lediglich eine Aufschaltung von Schulgong-Signalen vor.

Eine Erweiterung der Elektroakustischen Anlage für Sprachdurchsagen der Anni-Pickert-Schule in Schwimmbad und Mensa wäre nach Aussage der Fachplanung ohne relevante Mehrkosten umzusetzen. Die Planer wurden bereits beauftragt, die Erweiterung in der weiteren Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird unabhängig von einer eventuellen Förderung der KfW folgende Zielvorgabe festgelegt: 

Standard für ein Effizienzgebäude 40 EE

  1. Die PV-Anlage wird mit folgender Größe festgelegt:

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt stehen im Bereich der Ausgaben für die Maßnahme insgesamt 17.486.437 € zur Verfügung (280.000 € davon außerhalb des Finanzplanungszeitraumes).

Die mit Gemeinderatsbeschluss bis dato genehmigten Kosten inkl. KG 800 (Baupreissteigerung in Höhe von 3 % / Jahr bis Mitte der Bauzeit + Risikoansatz von 2 % der KG 300+400) betragen 16.850.047,95 € brutto.

Die Mehrkosten zum Erreichen des Effizienzgebäude-Standards EG40 EE und zur Vergrößerung der PV-Anlage von 30 kWp auf 50 kWp betragen nach den bisherigen Abstimmungen 17.850,00 € brutto inkl. NK und können von den aktuell im Haushalt angesetzten Mitteln abgedeckt werden.

Beschluss

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird unabhängig von einer eventuellen Förderung der KfW folgende Zielvorgabe festgelegt: Standard für ein Effizienzgebäude 40 EE.
  2. Die PV-Anlage wird mit folgender Größe festgelegt: 2 x 99 kWp (1x 99 kWp f. ESNM + 1x 99 kWp f. APS) auf beide Dächer.
Der nachträgliche Einbau eines Stromspeichers soll baulich und technisch vorbereitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 00:08 Uhr