Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:

Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden:

-        Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m-Becken

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten.
Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio € sind im Haushalt zu veranschlagen.

Dem Gemeinderat wurde in dieser Sitzung neben den Kosten auch ein Generalterminplan vorgestellt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass dieser Terminplan aufgrund der in der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt fehlenden personellen Kapazitäten zur Baurechtsschaffung und Projektvorbereitung nicht eingehalten werden kann.

Durch die anstehenden weiteren Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird es ggf. erforderlich, die Baustelleneinrichtung auf der für das Schwimmbad vorgesehenen Baufläche unterzubringen, so dass hier eine zeitliche Verzögerung beim Bau entstehen kann. Hierüber und über die voraussichtliche Zeitschiene der Baumaßnahmen zum Instandsetzungspaket Teil 3 wurde der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 informiert.

Zu diesem Zeitpunkt war angestrebt, ab dem 1. Quartal 2016 4 Klassen auszulagern, um vor allem die Schadstoffsanierung im Altbau und weitere Arbeiten durchführen zu können. Insgesamt sollten mit Jahresende 2016 alle Arbeiten zum Projekt „Instandsetzung Teil 3“ abgeschlossen sein, vorausgesetzt Ausweichmöglichkeiten stünden zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Der Gemeinderat wurde ebenfalls darüber informiert, dass, wenn eine Auslagerung nicht möglich sein sollte, von einer Bauzeit bis zum 3. Quartal 2018 auszugehen ist. 

Bereits am 26.03.2015 wurde die Terminschiene aufgrund des aktualisierten Bedarfs der Schule an Klassenzimmern (Schule bedarf bereits ab Sept. 2015 regulärer Auslagerungsmöglichkeiten für 4 Klassen, so dass eine zusätzliche Auslagerung, bedingt durch die Baumaßnahmen Instandsetzung Teil 3, zeitlich und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist) deshalb nochmals konkretisiert. 

Die Fläche, die als Baufläche für das Schwimmbad festgelegt wurde, wird bis zum Abschluss der Baumaßnahmen Instandsetzungspaket Teil 3 in der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule ggf. als Fläche für Baustelleneinrichtung benötigt. 

Baumaßnahmen zur Errichtung eines Schulschwimmbades können daher erst nach Räumung der entsprechenden Flächen (voraussichtlich ab 2. Quartal 2019) erfolgen (Fertigstellung dann voraussichtlich 2. Quartal 2021). Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht sinnvoll, die Bauleistungen zur Errichtung des Neubaus vor Herbst/Winter 2018/19 zu vergeben.

Es spricht jedoch nichts dagegen, die vorhergehenden Planungen (Baurechtschaffung; Vorbereitung und Beauftragung der Planerleistungen; Planung bis zur Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse) bereits zum heutigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten.

Es sollten jedoch vorab die Anforderungen an das Schwimmbad aufgrund geänderter Schüleranzahl sowie mögliche Förderungen abgeklärt und geprüft werden. 

Beschlussvorschlag

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 100.000 € im Jahr 2015 (Übertrag auf 2016), 300.000 € im Jahr 2017 und 3.100.000 € im Jahr 2018 angesetzt. Eine Anpassung der Mittelverteilung entsprechend des geänderten Bedarfs erfolgt im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt 2017.

Beschluss

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden:
-        Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m-Becken
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten.
Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio € sind im Haushalt zu veranschlagen.

Dem Gemeinderat wurde in dieser Sitzung neben den Kosten auch ein Generalterminplan vorgestellt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass dieser Terminplan aufgrund der in der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt fehlenden personellen Kapazitäten zur Baurechtsschaffung und Projektvorbereitung nicht eingehalten werden kann.
Durch die anstehenden weiteren Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird es ggf. erforderlich, die Baustelleneinrichtung auf der für das Schwimmbad vorgesehenen Baufläche unterzubringen, so dass hier eine zeitliche Verzögerung beim Bau entstehen kann. Hierüber und über die voraussichtliche Zeitschiene der Baumaßnahmen zum Instandsetzungspaket Teil 3 wurde der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 informiert.
Zu diesem Zeitpunkt war angestrebt, ab dem 1. Quartal 2016 4 Klassen auszulagern, um vor allem die Schadstoffsanierung im Altbau und weitere Arbeiten durchführen zu können. Insgesamt sollten mit Jahresende 2016 alle Arbeiten zum Projekt „Instandsetzung Teil 3“ abgeschlossen sein, vorausgesetzt Ausweichmöglichkeiten stünden zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Der Gemeinderat wurde ebenfalls darüber informiert, dass, wenn eine Auslagerung nicht möglich sein sollte, von einer Bauzeit bis zum 3. Quartal 2018 auszugehen ist. 
Bereits am 26.03.2015 wurde die Terminschiene aufgrund des aktualisierten Bedarfs der Schule an Klassenzimmern (Schule bedarf bereits ab Sept. 2015 regulärer Auslagerungsmöglichkeiten für 4 Klassen, so dass eine zusätzliche Auslagerung, bedingt durch die Baumaßnahmen Instandsetzung Teil 3, zeitlich und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist) deshalb nochmals konkretisiert. 
Die Fläche, die als Baufläche für das Schwimmbad festgelegt wurde, wird bis zum Abschluss der Baumaßnahmen Instandsetzungspaket Teil 3 in der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule ggf. als Fläche für Baustelleneinrichtung benötigt. 
Baumaßnahmen zur Errichtung eines Schulschwimmbades können daher erst nach Räumung der entsprechenden Flächen (voraussichtlich ab 2. Quartal 2019) erfolgen (Fertigstellung dann voraussichtlich 2. Quartal 2021). Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht sinnvoll, die Bauleistungen zur Errichtung des Neubaus vor Herbst/Winter 2018/19 zu vergeben.
Es spricht jedoch nichts dagegen, die vorhergehenden Planungen (Baurechtschaffung; Vorbereitung und Beauftragung der Planerleistungen; Planung bis zur Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse) bereits zum heutigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten.
Es sollten jedoch vorab die Anforderungen an das Schwimmbad aufgrund geänderter Schüleranzahl sowie mögliche Förderungen abgeklärt und geprüft werden. 

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Datenstand vom 31.05.2022 12:28 Uhr