Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Kosten für geänderten Energiestandard und Vergrößerung PV-Anlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Auftrag für die Leistungen der Tragwerksplanung wird an das Büro AJG Ingenieure GmbH, 81829 München gem. Angebot vom 11.07.2019 auf Grundlage der HOAI vergeben. […]

Dem Gemeinderat wird folgender als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO erteilter Nachtragsauftrag zur Kenntnis geben:

Im Januar bis März 2020 wurden durch das Büro TBU Geotechnik GmbH Grundwasserstands-messungen durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Grundwasserhöhen zwischen 507,65 m über NN und 507,93 m über NN gemessen. Die Grundwasserschwankung mit Messzeitraum betrug auf dem Baufeld 28 cm. Es lagen durchwegs Niedrigwasserverhältnisse vor, Tendenz fallend.  
Gemäß Stellungnahme des Büros TBU Geotechnik GmbH wäre bei Vorherrschen von Niedrigwasserverhältnissen beziehungsweise mittleren Grundwasserständen keine Bauwasserhaltung erforderlich. Sollten höhere Grundwasserstände vorherrschen, empfiehlt der Bodengutachter eine möglichst wasserdichte Umschließung der Baugrube mit in die bindigen Moränenböden reichenden Spundwänden. 

Die Grundwasserstände sollten in Rücksprache mit dem Büro TBU Geotechnik GmbH während der Entwurfsplanung weiterhin beobachtet werden. Im August 2021 wurde im Baugebiet des neuen Schwimmbads ein Grundwasserstand in Höhe von 508,09 m über NN gemessen. Zudem waren im Jahr 2021 etliche allgemeine Hochwasserereignisse zu verzeichnen, sodass die fallende Tendenz des Grundwassers nicht mehr bestätigt werden konnte.  

Zusätzlich wurde die Dicke der Bodenplatte im kritischen Bereich der Technik durch Anforderungen der HLS-Planung von 45cm auf 80cm verstärkt, sodass sich der Eingriff in die voraussichtlich grundwasserführende Schicht um 35cm erhöht.

Aufgrund der vorgenannten planerischen Änderungen in der Entwurfsplanung sowie den neuen Erkenntnissen aus den Grundwassermessungen ist es zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung deutlich riskanter geworden, zur Bauzeit einen Wasserstand anzutreffen, der eine Baugrube ohne Wasserhaltung möglich macht.

Die zu beachtende Bemessungshöhe Wasser wurde deshalb für die Abdichtung, Baugrube und Gründung auf 510,30 m über NN als Planungsgrundlage festgelegt. Resultierend aus dieser Festlegung war kurzfristig eine Baugrubenumschließung zu planen, welche ebenfalls in der Kostenberechnung und der Terminplanung zu berücksichtigen war.

Gemäß ursprünglicher Terminplanung war die Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat der Gemeinde Poing für den 14.10.2021 vorgesehen. Da die neuen Erkenntnisse zur Bauwasserhaltung erst im August 2021 in der Planung berücksichtigt werden konnten, war eine möglichst zeitnahe Beauftragung der Planung der Baugrubenumschließung, speziell hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kosten in der Kostenberechnung, erforderlich.
Um die Terminschiene nicht zu gefährden, wurde die Planung der Baugrubenumschließung als Nachtragsangebot bei dem beauftragten Tragwerksplaner AJG Ingenieure GmbH angefragt. Mit Angebot vom 19.08.2021 wurden durch AJG Ingenieure GmbH die nachfolgenden Planungsleistungen angeboten:

• Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung
• Tragwerksplanung für den Verbau als Ergänzung der bereits vorliegenden 
Tragwerksplanung des Gebäudes

Die Planungsleistungen wurden aufgrund der Dringlichkeit vorab dem Grunde nach beauftragt und bereits teilweise erbracht.
Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Honorar des geprüften Nachtragsangebots beläuft sich vorläufig auf 45.997,36 € netto für die Objektplanung und örtliche Bauüberwachung sowie 33.464,81 € netto für die Tragwerksplanung des Verbaus, insgesamt also 79.462,17 € netto bzw. 94.559,98 € brutto.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der freigegebenen Kostenberechnung.

Die Summe des bisher erteilten Auftrages beträgt 216.631,28 € netto. Die Summe der bisherigen Änderungen beträgt 0,00 Euro. Die Summe der neuen Gesamtvergütung entspricht mit der 1. Nachtragsvereinbarung 296.093,45 € netto bzw. 352.351,20 € brutto.

Die Mehrkosten sind im Rahmen der am 20.01.2022 genehmigten Kostenberechnung abgedeckt. Nachdem keine wirtschaftlichen und technischen Gründe dagegen sprachen, wurde der Nachtrag für die Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung und die Tragwerksplanung für den Verbau an das Büro AJG Ingenieure GmbH aus München vergeben.

Die Vergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Planungsablauf als Eilgeschäft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       ja
       nein

Begründung:

Datenstand vom 14.04.2023 10:52 Uhr