1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Teilgebiet Südlich der Wittelsbacherstraße"; Änderung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

08.03.2022                BUA (TOP 2.3)
                       Aufstellungsbeschluss
26.07.2022                BUA (TOP 3.2)
                       Vorstellung Bebauungsplanentwurf
08.09.2022 mit
14.10.2022                Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Behörden-                                        /Trägerbeteiligung
29.11.2022                BUA (TOP 2.3)
                       Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen
                       Billigungs- und Auslegungsbeschluss
24.01.2023                Bauvoranfrage Fl.-Nr. 409


Der Gemeinde Poing liegt eine Bauvoranfrage für die Fl.-Nr. 409 vor.

Diese wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 24.01.2023 vorgestellt und beraten. Der Umsetzung des Bauvorhabens wurde im Rahmen einer Bebauungsplanänderung zugestimmt.

Das Vorhaben liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilgebiet Südlich der Wittelsbacherstraße“, so dass ein gemeinsames Verfahren (Änderung/Erweiterung des bisherigen Geltungsbereiches) von Seiten der Verwaltung für beide Grundstücke eingeleitet wurde.

Die Antragsteller wurden hierüber informiert und sind mit der Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden.

Sobald der Bebauungsplanentwurf der Verwaltung vorliegt, wird dieser gemeinsam mit dem Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

Der Erweiterung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilgebiet Südlich der Wittelsbacherstraße“ um Fl.-Nr. 409 wird zugestimmt.

Beschluss

Der Erweiterung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilgebiet Südlich der Wittelsbacherstraße“ um Fl.-Nr. 409 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2023 09:38 Uhr