5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf" im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.07.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5, MI, Gemeinbedarf im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 gefasst.

Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes wurde Frau Siedenburg beauftragt.

Die Bebauungsplanänderung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Der Umgriff der Bebauungsplanänderung wird im Bauquartier WA 6 um die Fl.-Nr. 3285 ergänzt. In diesem Bereich wurde von den 2 zulässigen Aufbauten ein Aufbau auf der Fl.-Nr. 3285 durch den Bauherrn umgesetzt. Die Flurnummer wird daher in dem Umgriff aufgenommen, um die bestehende Bebauung rechtlich abzusichern.

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 11:01 Uhr