5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7, WA 8"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 4.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.06.2022 wurde der Beschluss gefasst, dass der o.g. Bebauungsplan zu überarbeiten ist.

In Teilbereichen der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 wurden die in der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 55 festgesetzten Aufbauten auf den Reihenhäusern durch die Bauträger nicht realisiert. Dies führte nunmehr zu Bauwünschen der Eigentümer im Bereich eines Quartiers.

Nach Nr. 3.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 55 Wohngebiet kann die Positionierung nicht einem Gebäude zugeordnet werden. Vielmehr ist bei Anwendung dieser Festsetzung eine Verschiebung dieser Aufbauten um 10 m möglich. 

Des Weiteren enthält der Bebauungsplan Nr. 55 im Bereich des Bauquartiers WA 8, Wilhelm-Hauff-Straße 47a-f einen offensichtlichen Fehler in der Planzeichnung. Hier wurde der festgesetzte Aufbau die Anzahl der Geschossflächen mit II anstatt mit III versehen.

Eine Überarbeitung und Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aufgrund von Rechtsunklarheit erforderlich.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld“ – 
W 5, MI Gemeinbedarf umfasst folgende Grundstücke:

Im Bauquartier WA 6 die Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286.

Im Bauquartier WA 7 die Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400.

Im Bauquartier WA 8 die Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld“ – 
W 5, MI Gemeinbedarf umfasst folgende Grundstücke:

Im Bauquartier WA 6 die Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286.

Im Bauquartier WA 7 die Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400.

Im Bauquartier WA 8 die Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:32 Uhr