Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung sowie Entscheidung über die Beauftragung weiterer Auftragsstufe(n)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Vorplanung mit Kostenschätzung zum Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa wird genehmigt.
Dem weiteren Vorgehen gemäß Variante 2 (Fortführung zunächst der Leistungsphasen 3 und 4) wird zugestimmt.
Die Projektsteuerung sowie die Planer werden mit der nächsten Projektstufe (Leistungsstufe 2 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt.

Im Zuge der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung sollten zudem Varianten des Energiestandards und deren Auswirkungen auf die Betriebskosten detailliert untersucht und diskutiert werden.

Vorstellung Entwurfsplanung und Kostenberechnung:

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die nachfolgenden Kostenmehrungen berechnet, auf die der Gemeinderat keinen Einfluss nehmen kann:


Beschreibung
Mehrkosten zur Kostenschätzung vom 30.07.2020 netto exkl. NK (29%)
1.
Baupreissteigerungen aus dem Jahr des Planungsverzuges 1. Quartal 2020 – 1. Quartal 2021

Ca. 316.000 €
2.
Verbau / Wasserhaltung

301.773,60 €
3.
Automatische Alarmierungsanlage

70.000 €

Zudem kam es aufgrund der Corona-Pandemie und global gestörter Lieferketten im ersten Halbjahr 2021 zum Teil zu gravierenden Materialpreissteigerungen, welche in der Kostenberechnung berücksichtigt werden mussten.

Weiterhin wurden diverse Optimierungen und Ergänzungen abgestimmt, die allesamt in der seitens der Projektsteuerung geprüften Kostenberechnung mit Stand 12.01.2022 enthalten sind:


Beschreibung
Mehr-/ Minderkosten zur Kostenschätzung vom 30.07.2020 netto exkl. NK (29%)
1.
Ostseite Mensa teilweise geschlossen und an geschlossene Fassade anlaufender Wall

- 76.089 € 
2.
Sonnenschutz als feststehende Alulamellen im Scheibenzwischenraum

- 4.500 € 
3.
Zulage Linea-Fassade
+ 41.024,23 €

4.
Extensive Dachbegrünung
+ 103.891,31 €

5.
Kassenanlage
+ 44.800 €

6.
Unterwasserscheinwerfer
+ 12.600 €

7.
Schließanlage

+ 30.000 €
8.
Adiabatische Kühlung / Verdunstungskühlung (Mensa)
+ 30.000 €

9.
Entwicklungspflege
+ 11.190 €

10.
Zusätzliche Fluchttüre Stiefelgang

+ 10.800 €
11.
T60 Tür Foyer

+ 7.822,50 €
12.
Geländersicherung an Kante Hubboden/ Schleppe

+ 4.875 €
13.
Enthärtungsanlage Schwimmbad

+ 2.500 €
14.
Brandschottungen Mensa

+ 16.220 €
15.
Brandschutzklappen – Zulage Datenpunkte

+ 3.780 €
16.
Höhere Qualität Beleuchtung

+ 5.350 €
17.
Lautsprecheranlage

+ 13.009,50 €
18.
Monitor Speisenanzeige

+ 1.785 €
19.
Lastenaufzug/ Hebebühne

+ 29.000 €
20.
Granitpflaster (Mehrkosten zu Beton)

+ 21.400 €

Ebenfalls in der Kostenberechnung enthalten sind folgende Optionen, die bereits mit der Vorplanung und Kostenschätzung beschlossen wurden, jedoch ggf. Einsparungspotenzial bieten:


Beschreibung
In KB enthaltener Ansatz netto exkl. NK (29%)
1.
Wärmepumpe
148.184 €

2.
Photovoltaikanlage 30 kWp
39.000 €

3.
Ertüchtigung Scooter- und Fahrradständer
75.805,00 €


Die Gesamtkosten werden auf eine Summe von ca. 13.185.122,40 € netto inkl. 29 % NK bzw. 15.690.295,66 € brutto inkl. 29 % NK berechnet. Mit einer berücksichtigten Baupreissteigerung in Höhe von 3 % / Jahr bis Mitte der Bauzeit (Ges. 6 % der KG 200-700) und einem Risikoansatz von 2 % der KG 300+400 berechnen sich die Gesamtkosten derzeit auf ca. 16.850.047,95 € brutto.

Es folgen die Vorträge der jeweiligen Fachplaner zur Entwurfsplanung in eigener Zuständigkeit.
In den Vorträgen wird auch zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen PV-Anlage und Wärmepumpe Stellung genommen.

Energiestandard:

Mit der aktuellen Planung werden die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) erfüllt. Gem. §10 (1) GEG ist ein Neubau als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Mit geringem Mehraufwand ist demnach das Erreichen eines Standards für ein KfW-Effizienzgebäude 55 möglich.
Bei weiterer Anpassung von Dämmstärken, Fensterqualitäten, etc. wäre auch der Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 40 zu erreichen. Dies würde jedoch (bis dato nicht bezifferte) Mehrkosten verursachen und ggf. eine Anpassung der bereits begonnenen Genehmigungsplanung erfordern. Es wird angestrebt, die Mehrkosten durch einen möglichen Zuschuss durch das KfW-Förderprogramm zu decken.

Die Verwaltung empfiehlt hier aufgrund des niedrigeren Primärenergiebedarfes und des niedrigeren Transmissionswärmeverlustes das Erreichen des Standards für ein KfW-Effizienzgebäude 40 als Ziel zu definieren. 

Die Darstellung und Erläuterung der Kostenberechnung erfolgt durch die Projektsteuerung.

Beschlussvorschlag

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt.

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt.

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird folgende Zielvorgabe festgelegt:

  1. Gesetzliche Mindestanforderungen gem. GEG
  2. Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55
  3. Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 40

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich.

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa wurden im Haushalt 2021 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2024 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten - Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) Mittel in Höhe von 12.730.000 € angesetzt und 2.270.000 € für die Jahre 2025-2029 vorgemerkt. 

Eine Kostenmehrung für zus. Optionen, Verbau, höhere Baupreissteigerung in Höhe von 2.486.436,70 € wurde in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt und im Haushalt 2022 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2025 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten – Hochbaumaßnahmen: 1.864.827,7 €) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen: 621.609 €) angesetzt. Im Haushalt stehen damit im Bereich der Ausgaben für die Maßnahme insgesamt 17.486.437 € zur Verfügung (280.000 € davon außerhalb des Finanzplanungszeitraumes).

Die Investitionskosten werden voraussichtlich mit bis zu 4.550.524 € durch Fördermittel und Zuschüsse gedeckt.
Diese sind im Haushalt 2022 – 2025 wie folgt dargestellt:
FAG – Förderung Schwimmbad: 
2024: 640.000 €; 2025: 1.000.000 €
FAG – Förderung Mensa:
2025: 500.000 €
Mitfinanzierung Lkr. Zur Mensa:
2023: 422.000; 2024: 422.000: 2025: 421.405
Rd. 1.145.119 € Fördermittel/ Zuschüsse werden in den Folgejahren 2026-2029 im Haushalt noch abgebildet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
☒ ja, negativ durch Flächenversiegelung, Energieverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

☒ ja, Revidieren der Grundsatzbeschlüsse vom 04.07.2013 und 27.04.2017 zur Realisierung eines Schulschwimmbades

Beschluss

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt.

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt.

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird der Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55 (als Mindeststandard) festgelegt.

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich.

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Photovoltaik-Anlage hinsichtlich Kosten und Amortisation gesondert zu überprüfen und dabei die Szenarien Einspeisung in das Gebäude der Anni-Pickert-Schule sowie die Herstellung eines Stromspeichers zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:51 Uhr