1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Teilgebiet Südlich der Wittelsbacher Straße"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.03.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilgebiet südlich der Wittelsbacher Straße “ gefasst.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu erstellen und diesen dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, negativ (Energieverbrauch)

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

Nein; Ressourcen schonende Innenentwicklung durch Nachverdichtung, dadurch Verhinderung einer Flächeninanspruchnahme im Außenbereich mit dem Erfordernis neuer Erschließungsmaßnahmen. Teilweise Entsiegelung von derzeit versiegelten Flächen.
Die festgesetzte Dachbegrünung und Versickerungsfähigkeit der Beläge im Bereich von Stellplätzen, Zufahrten und Abstellflächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas sowie zur Verringerung des Wasserabflusses im Fall von Starkregenereignisse bei.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:32 Uhr