Formlose Bauvoranfrage; Fl.Nr.58,60,64 in der Starnberger Straße 15 in Drößling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die von der Planung betroffene Fläche der Grundstücke Fl.Nr.58,60,64 in Dröling hat zusammen eine Größe von ca. 1.980 m².  Ein Bebauungsplan existiert für diese Gebiet nicht. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Zulässig sind danach u.a. landwirtschaftliche Wirtschaftsstellen und Wohnen.
Der Bauwerber bittet um Beratung von drei Bebauungsvarianten im Hinblick auf die Entwicklung des Ortsbildes, bevor eine Variante ausgewählt und zur Genehmigung ausgearbeitet wird. Es soll ausdrücklich Rücksicht auf ortsgestalterische Aspekte genommen werden und der Gemeinderat soll wegen der zukünftig prägenden Wirkung des Bauvorhabens für die Ortsmitte von Drößling möglichst frühzeitig eingebunden werden.  

  1. Variante:
Der Bestand des Bauernhauses im vorderen Wohnteil soll erhalten bleiben und saniert werden. Für den hinteren Teil erfolgt ein Ersatzbau in Form eines Mehrfamilienhauses. Zusätzlich entsteht ein weiteres Mehrfamilienhaus nördlich des derzeitigen Bauernhauses und südlich davon ein Zweifamilienhaus. Insgesamt entstünden dabei 13 Wohneinheiten mit 21 Stellplätze und einer GRZ von 0,31.
  1. Variante:
Das derzeit bestehende Bauernhaus wird komplett beseitigt. Dafür entstehen zwei Mehrfamilienhäuser, ca. 15 m zurückgesetzt von der Straße. Es entstehen 13 Wohneinheiten und 21 Stellplätze bei einer GRZ von 0,21.
  1. Variante:
Der Bestand des Bauerhauses mit seinem derzeitigen Wohnteil bleibt straßenseitig bestehen. Der hintere Teil wird beseitigt. Es entstehen zusätzlich zwei Mehrfamilienhäuser, nördlich und südlich des derzeitigen Bauernhauses. Hierbei entstehen 12 Wohneinheiten mit 20 Stellplätzen und einer GRZ von 0,24.

Aus baurechtlicher Sicht dürften alle Varianten nach § 34 BauGB genehmigungsfähig sein. Der Ortskern von Drößling ist vorgeprägt durch einige größere Baukörper, die teils zu Wohnzwecken, teils als Wirtschaftsgebäude genutzt werden und somit ein vergleichbares Maß der baulichen Nutzung vorgeben.  Angesichts der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan eine Wohnnutzung zulässt und eine Durchmischung mit Wirtschaftsstellen auch zukünftig geben sein wird, dürfte sich das Vorhaben auch im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung Wohnen einfügen.
Vom Bauwerber wird die Variante 2 präferiert. Die Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Grundstuck ist vom Bauherrn angedacht.
Aus Sicht der Verwaltung bietet die Variante 2 den Vorteil, dass die beengte Kreuzungssituation beim Abzweig von der Starnberger Straße in Richtung Unering aufgelöst wird. Die Beengung ist derzeit über den Bestand des Bauernhauses und des gegenüberliegenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr.47 vorgegeben. In der Variante 2 tritt die zukünftige Bebauung ca. 15 m von der Straße zurück. Damit wird Raum geschaffen für eine Ortsentwicklung mit einem Gehweg und ggf. der Veränderung der Kreuzungssituation. Zudem steigt die Wohnqualität der zukünftigen Anwohner im Hinblick auf die Lärmimmissionen von der doch stark befahrenden Staatsstraße.


Anlagen:
  • Eingabepläne

Sitzungsverlauf

Das Gremium diskutiert die verschiedenen Varianten. Nach überwiegender Ansicht bietet die Variante 2 Vorteile und wird befürwortet. Sie erhält mittels der Zurücksetzung der neuen Mehr- familienhäuser von der Straße den dörflichen Charakter von Drößling am besten.

Der Bauwerber wird darauf hingewiesen, dass eine Tiefgarage die Vielzahl von oberirdischen Stellplätzen überflüssig machen würde.

Die Herstellung eines Gehwegs zur Starnberger Straße und zur Uneringer Straße hin, über die gesamte Grundstückslänge, soll durch die Verwaltung mit dem Bauwerber besprochen und verhandelt werden.

Eine Begradigung der St 2020 im Bereich des Abzweigs zur Uneringer Straße wird kritisch gesehen, weil höhere Geschwindigkeiten bei den Verkehrsteilnehmern befürchtet werden.

Beschluss

Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage in der Fassung vom 31.10.2019 kann die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Variante 2 in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2020 13:10 Uhr