Bauantrag zur Errichtung eines Rindermaststalles mit überdachten Festmistlager; Bauort: Fl.Nr.47, Nähe Höhenbergfeld; Bauantrag-Nr.59-2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.47 der Gemarkung Meiling mit einer Größe von 19.474 m² befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein Fahrsilo in den Ausmaßen von ca. 13 m x 30 m. Das Fahrsilo dient dem Hofbetrieb des Antragstellers, der derzeit in Meiling, Dorfstraße 23, Fl.Nr.4 angesiedelt ist.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2019 erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Errichtung Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter. Der Bauantrag wird gegenwärtig beim Landratsamt Starnberg in den Fachstellen geprüft. Zwischenergebnis ist die Auflage des Immissionsschutzes zur Überdachung des Behälters, der bisher in offener Bauweise geplant war. Die abschließende Genehmigung durch das Landratsamt Starnberg steht zurzeit noch aus.

Mit dem vorliegenden Bauantrag begehrt der Antragsteller die Erteilung des Einvernehmens zum Bau eines Rindermaststalls mit überdachten Festmistlager und PV-Anlage. Geplant ist ein Stallgebäude in den Ausmaßen 35, 00 m x 17,00 m zzgl. eines Vordachs mit 3,50 m x 35,00 m auf der Südseite Die Wandhöhen betragen dorfseitig (Südseite) 6,03 m und nordseitig 4,98 m. Das Stallgebäude ist mit einem Satteldach mit 20 Grad Dachneigung geplant. Die Firsthöhe beträgt 8,60 m. Die überbaute GR beträgt 717,50m².
 
Das Festmistlager ist auf der ortsabgewandten Seite in den Abmessungen 12,00 m x 6,50 m mit einem Vordach 2,50 m x 12,00 m geplant. Das Gebäude erhält ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung. Der First ist dorfseitig ausgerichtet. Dementsprechend ergibt sich eine dorfseitige Firsthöhe von 4,94 m und nordseitig von 3,35 m. Die überbaute GR beträgt 108 m².

Anlagen:

  • Eingabepläne
   

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 13.12.2019   wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 13.12.2019   wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 11:27 Uhr