Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Seefeld" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 9

Sach- und Rechtslage

Für das Gewerbegebiet am Jahnweg existiert der seit 15.11.2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Jahnweg“, welcher mehrfach geändert und angepasst wurde (zuletzt 2013). Aus folgenden Gründen besteht derzeit ein planerischer Handlungsbedarf für diesen Bereich und die unmittelbar angrenzenden Flächen:
-        Aktuelle Anfragen mehrerer ortsansässiger Unternehmen nach zusätzlichen gewerblichen Bauflächen/Erweiterungsflächen,
-        Bedarf zusätzlicher überdachter Lager- und Stellflächen für den gemeindlichen Bauhof,
-        Möglichkeit des kurz- bis mittelfristigen Erwerbs der östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Grundstücke Flur Nr. 414 und 415, welche zukünftig als gewerbliche Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen könnten,
-        Erfordernis der planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Anbindung zwischen „Meilinger Weg“ und „Am Gewerbepark“.

Vor diesem Hintergrund sollte der Bereich des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg sowie die angrenzenden potentiellen Erweiterungsflächen einer neuen Bebauungsplanung unterzogen werden. Ein erstes Grobkonzept hierzu wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 09.06.2015 vorgestellt. Im Zuge einer Neuüberplanung eröffnet sich zudem die Möglichkeit, die in diesem Bereich bereits bestehenden fünf Bebauungsplansatzungen in einen neuen Gesamtbebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ zusammenzuführen. Dies würde zu einer wesentlichen Erleichterung und Vereinfachung der Handhabbarkeit und Lesbarkeit des Bebauungsplanes für Verwaltung und Bürger führen.  

Neben der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (12. Änderung), da die gewerblichen Erweiterungsflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind.       

Im Vorfeld sollten allerdings die hinfälligen Bauleitplanverfahren für den Bereich „Jahnweg-Ost“ (4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Jahnweg“ sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1) formal eingestellt werden. Diese im Jahr 2010 eingeleiteten Planungen zielten auf eine Osterweiterung des Gewerbegebietes in größerem Umfang ab, wurden aber aufgrund der Auswahl des Alternativstandortes Am Oberfeld in Hechendorf nicht fortgeführt.  

Beschluss

I.        Einstellung der bisherigen Bauleitplanverfahren für den Bereich „Jahnweg-Ost“

       Der Gemeinderat beschließt, die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnweg-Ost“ (4. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnweg“) sowie zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1, einzustellen.


II.        Beschluss zur Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage 1 „Geltungsbereich FNP-Änderung“ dargestellten Bereich.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


III.        Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage 2 „Geltungsbereich Bebauungsplan“ dargestellten Bereich.

2.        Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen am Jahnweg.

3.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Lärmschutz, Artenschutz, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2015 10:33 Uhr