11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling), Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des  Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 17.11.2015 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 25.01.2016 bis zum 26.02.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 26.02.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die Auslegung des nachfolgenden Bebauungsplanentwurfes wird in Kürze durchgeführt.  

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregunge n und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 15.03.2016). Die Abwägung vom 15.03.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 15.03.2016 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr