14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße; Änderungsbeschluss sowie Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ durchzuführen. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert werden (u.a. Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).

Die neu geplante Lagerhalle erstreckt sich auch auf Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 306, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Auch wenn es sich um eine relativ kleinflächige Abweichung handelt, so ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Starnberg eine Änderung des Flächennutzungsplanes unumgänglich.

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung (14. Änderung) soll daher der bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 306 in das bereits ausgewiesene Sondergebiet „Holz“ integriert werden. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets „Holz“ wird in Anbetracht der neu hinzukommenden Nutzung (Heizkraftwerk) zudem entsprechend erweitert („Holzhandel, Holzverarbeitung, energetische Verwertung“).

Die Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ (1. Änderung).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den Bereich Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schlecht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr