Datum: 11.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Errichtung von einer Flachdachcarport-Reihenanlage in Metallbauweise; Bauort: „Memminger Straße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1086)
1.2 Isolierte Befreiung: Neubau eines Carports; Bauort: „Nähe Bei der Ölmühle 45“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/27)
1.3 Neubau einer Batteriespeicheranlage (SMAREG 12); hier: Tektur; Bauort: Im Rank – Flur-Nr. 1192/1 Gemarkung Vöhringen
1.4 Neubau einer Wasserrettungsstation am Vöhringer See; Bauort: Flur-Nr. 575 Gemarkung Vöhringen
1.5 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: „Kornblumenstraße 6a“ in Illerberg (Flur-Nr. 1200/3)
1.6 Neubau einer landwirtschaftlichen Halle und Errichtung von Stellplätzen; Bauort: „Riedhofstraße 8“ in Thal (Flur-Nr. 51)
2 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung
5 Überblick über den ISEK Prozess und die geplante Beteiligung im Rahmen der Städtebauförderung; Vortrag Annegret Michler (DIE STADTENTWICKLER)
6 Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Bauwerk, Straßendurchpressung, Pumpentechnik; Auftragsvergabe; Vorberatung
7 Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Elektrotechnik; Auftragsvergabe
8 Abwasserbeseitigung; Erneuerung der Kanalnetzpumpstationen Illerzell; Elektrotechnik; Auftragsvergabe
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö 1
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1.1. Errichtung von einer Flachdachcarport-Reihenanlage in Metallbauweise; Bauort: „Memminger Straße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1086)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen regt eine dauerhafte Begrünung des Carportdaches an.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Isolierte Befreiung: Neubau eines Carports; Bauort: „Nähe Bei der Ölmühle 45“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Carports wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ wird zugestimmt.

Der vorgesehene Carport befindet sich allerdings in unmittelbarer Nähe zu einem Strommasten der LEW, so dass nach Ansicht der Stadt Vöhringen eine Realisierung des Vorhabens nur dann zulässig sein dürfte, wenn der Stromnetzbetreiber vorab seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Neubau einer Batteriespeicheranlage (SMAREG 12); hier: Tektur; Bauort: Im Rank – Flur-Nr. 1192/1 Gemarkung Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange auch in Form der Tektur nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Neubau einer Wasserrettungsstation am Vöhringer See; Bauort: Flur-Nr. 575 Gemarkung Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: „Kornblumenstraße 6a“ in Illerberg (Flur-Nr. 1200/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen kann sich die vom Bauwerber dargestellte Nachverdichtung des Grundstücks Flur-Nr. 1200/3 der Gemarkung Illerberg insbesondere bezüglich des vorgesehenen Standorts und der Grundfläche des Neubaus durchaus vorstellen.

Dem Bauwerber wird empfohlen, sich mit dem Stadtbauamt in Verbindung zu setzen, um bei der konkreten Ausformung des Bauvorhabens möglichst eine Lösung zu entwickeln, die einerseits seinen Anforderungen entspricht, andererseits aber auch die städtebaulichen Belange ausreichend berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Neubau einer landwirtschaftlichen Halle und Errichtung von Stellplätzen; Bauort: „Riedhofstraße 8“ in Thal (Flur-Nr. 51)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 1.6

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Vorstellung des Baugesuches wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass entgegen den Bauantragsunterlagen, die im Nordosten des Grundstücks vorgesehene Zufahrt entfallen soll und zwischenzeitlich durch eine Fachfirma in Abstimmung mit der Stadt Vöhringen die Frage der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung geprüft und geklärt wird.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer landwirtschaftlichen Halle sowie die Errichtung von Stellplätzen wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende städtebauliche Belange entgegenstehen.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.

Der Bauwerber hat mit dem städtischen Ver- und Entsorgungsingenieur abzuklären, wie insbesondere die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers unschädlich erfolgen kann.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben. 

Geplant ist auch die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet Weißenhorner Straße. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des alten und neuen Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Vorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 29. Juni 2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 01. August 2023 im Zeitraum bis 20. September 2023 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07. August 2023 bis 20. September 2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29. Juli 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Es werden dennoch Änderungen am Bebauungsplan notwendig, die entweder aus den Abwägungsvorschlägen in Anlage 1 resultieren oder sich infolge geänderter Planungen ergeben haben. Diese wurden in die Planung eingearbeitet. Dies betrifft insbesondere:

  • Erstellung eines Umweltberichtes mit detaillierter Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächengestaltung, entsprechende Übernahme der notwendigen Festsetzung in Planzeichnung und Satzung. 
  • Infolge dessen Ergänzung der Grünordnung.
  • Festsetzungen zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Bundesautobahn A 7. 
  • Anpassungen bezüglich der Erschließung des Plangebietes.
  • Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung zur Festsetzung von Lärmkontingenten


Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 25. April 2024, ausgearbeitet von „abtplan – architektur & stadtplanung“, Kaufbeuren, vor (Anlagen 2 u. 3, 4 und 5 ). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1 -        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29. Juni 2023
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -         Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024.
Anlage 4 -  Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Umweltbericht, Entwurf i.d.F. vom 19.03.2024
Anlage 5 -        Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6 -   Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom Büro abtplan – urban architecture, Kaufbeuren, der zunächst kurz die modifizierte Planung vorstellt, bevor er ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge erläutert.
Nach einer kurzen Aussprache insbesondere zu den festzusetzenden Bauverbots- und Baubeschränkungszonen führt Herr Schöne noch aus, dass der notwendige ökologische Ausgleich bislang nicht abschließend festgelegt sei. Bis zur Sitzung des Stadtrates sei jedoch mit der finalen Abstimmung insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde zu rechnen. 

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungen und Beschlüsse BBP GE Weißenhorner Straße Ost V.pdf
Download alt - Anlage 2 - Planzeichnung BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost E.pdf
Download alt - Anlage 3 - Satzung Begründung BBP GE Weißenhorner Straße Ost E.pdf
Download Anlage 3a zur Begründung Vöhringen_B-Plan_Gewerbegebiet_Weißenhorner_Straße_Ost_VFD.pdf
Download alt - Anlage 4 - Umweltbericht.pdf
Download alt - Anlage 4a - Lageplan-Bestand.pdf
Download alt - Anlage 4b - Lageplan-Realisierung.pdf
Download alt - Anlage 4c - Tabelle Umweltbericht GWG Weißenhorner Str.pdf
Download alt - Anlage 4d - Ausgleichsfläche.pdf
Download Anlage 5 - Geruchsgutachten-Vöhringen-Weißenhorner-Straße-160706.pdf
Download Anlage 6 - Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21. Oktober 2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Den planunterlagen wurde auf Anregung der Regierung von Schwaben eine Standortalternativenuntersuchung ergänzt.
Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2        19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 3        Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, der kurz die einzig für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes relevante Stellungnahme erwähnt, welche von der Regierung von Schwaben kam und, wie mittlerweisle üblich, eine Standortalternativenuntersuchung fordert, die zwischenzeitlich auch erarbeitet wurde.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägungen und Beschlüsse 19. Änderung FNPL.pdf
Download Anlage 2 - Planunterlagen+Begründung+UB - 19. FNPÄnderung Ulmer Straße.pdf
Download Anlage 3 - Standortuntersuchung_19. FNPÄnderung Ulmer Straße.pdf

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4. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21.10.2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Ergänzung der schalltechnischen Festsetzungen auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Büros BEKON
  • Ergänzung des Wasserschutzgebiets der Stadt Senden
  • Ergänzung eines Hinweises zur Bodenfunktionsbewertung
  • Ergänzung eines Hinweises des Staatlichen Bauamts Krumbach

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2        Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
Anlage 3        Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Häußler erläutert kurz die eingegangenen Stellungnahmen der privaten Einwender und der Träger öffentlicher Belange sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge. Sodann führt er aus, dass der notwendige ökologische Ausgleich bislang nicht abschließend festgelegt werden konnte. Bis zur Sitzung des Stadtrates sei jedoch damit zu rechnen, dass die finale Abstimmung insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt sei.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download alt - Anlage 2 - Planzeichung +Satzung +Begründung+UB Entwurf BBPl GE Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße.pdf
Download Anlage 1 - Abwägungen und Beschlüsse BBPl GE Ulmer Straße -Robert-Bosch-Straße.pdf
Download Anlage 3 - Schalltechnische Untersuchung BEKON- BBPl GE Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße.pdf

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5. Überblick über den ISEK Prozess und die geplante Beteiligung im Rahmen der Städtebauförderung; Vortrag Annegret Michler (DIE STADTENTWICKLER)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Michler sowie Frau Nieberle von DIE STADTENTWICKLER, Kaufbeuren.

Frau Michler berichtet einleitend, dass das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) in erster Linie dazu da sei, Ideen, auch (und gerade) aus der Bürgerschaft zu sammeln und Strategien für die weitere Stadtplanung zu entwickeln, nicht jedoch die konkrete Umsetzung einzelner Projekte. Das ISEK sei ein Instrument der langfristigen Planung und Voraussetzung für die Gewährung diverser Fördermittel. Das ISEK beinhalte eine Vielzahl an Handlungsfeldern, die Verfahrensdauer betrage etwa 1 Jahr und beinhalte neben der Einbeziehung der Bürgerschaft regelmäßig auch einen Stadtrats-Workshop.

Frau Nieberle stellt einen möglichen Ablaufplan zum ISEK vor und verweist auf einen Flyer für einen Tag der offenen Baustelle im Stadtcafè Vida (ehemaliges Wieland-Rentnerheim) am 04.05.2024 anlässlich des bayernweiten Tages der Städtebauförderung. 

Auf die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Präsentation zum ISEK darf verweisen werden.

Im Anschluss an die Prozessvorstellung ergibt sich eine kurze Aussprache, bei der Frau Michler ergänzend erläutert, dass beispielsweise das Handlungsfeld Verkehr als Schwäche erkannt werden und damit im Rahmen des ISEK näher untersucht werden könnte. Auch könnten etwa Extrafördergebiete erkannt und fixiert werden. Wichtig sei ein Gleichklang zwischen dem ISEK und dem städtischen Haushalt.

Bürgermeister Neher bedankt sich abschließend bei den Damen und erklärt, dass er sich auf intensive Diskussionen zur Zukunft der Stadt Vöhringen freue. Durch die Durchführung der Stadtputzete am Tag der Städtebauförderung hoffe er, dass die engagierten Vöhringerinnen und Vöhringer dann auch vielleicht beim neuen Stadtcafè vorbeischauen, nicht zuletzt, um sich dort am ISEK zu beteiligen.

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6. Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Bauwerk, Straßendurchpressung, Pumpentechnik; Auftragsvergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen betreibt in Eigenregie die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Vöhringen mit deren Ortsteilen.
Die Aufgaben der Wasserversorgung umfassen die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser als auch die Bereitstellung von Löschwasser.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit wurde in einem ersten Schritt eine Verbundleitung zwischen der Wasserversorgung von Senden und der Wasserversorgung von Vöhringen hergestellt. Durch die Verbundleitung kann zwar das Wasserleitungsnetz der Stadt Vöhringen mit Wasser aus Senden gefüllt werden, aber auf Grund dessen, dass die Hochbehälter der Stadt Senden ca. 5 m niedriger sind, als die Hochbehälter der Stadt Vöhringen, lassen sich die Behälter von Vöhringen nicht füllen. Dies ist aber gerade zur Bereitstellung von Löschwasser zwingend erforderlich.
Deshalb ist als zweiter Schritt die Errichtung einer Pumpstation notwendig.
Der Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen der Pumpstation wurde im März 2022 an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm erteilt. Hierüber wurde der Stadtrat in der Märzsitzung 2022 informiert.
Die optimale Situierung der Pumpstation ist auf dem städtischen Grundstück in der Werner-von- Siemens-Straße, auf dem Grundstück der Abwasserpumpstation, geplant.
Für das kleine Pumpenhaus wurde im März 2023 ein Bauantrag beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht.
Am 04.05.2023 hat die Stadt die Baugenehmigung vom Landratsamt Neu-Ulm erhalten.
Danach hat das Ing.-Büro Wassermüller die notwenigen Arbeiten für die Errichtung der notwendigen Pumpstation in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt. 
Das Stadtbauamt hat Bauleistungen für die Errichtung der Pumpstation öffentlich ausgeschrieben.
Neun Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert bzw. haben Ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet.
Zur Submission am 02.04.2024 haben zwei Firmen Angebote abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, geprüft und gewertet.
Die Bieterfolge stellt sich wie folgt dar:
Fa. Kurt Motz, 89257 Illertissen:                                rd. 285.000,-- €
Fa. Max Wild, 88450 Berkheim:                                rd. 377.000,-- €
Nebenangebot der Fa. Max Wild, Berkheim:        Pauschal: 356.640,--€
Die Angebotspreise sind Bruttopreise!
Die Kosten der Fa. Motz liegen im Rahmen der Kostenschätzung des Ing.-Büros.
Die Fa. Kurt Motz ist der Stadt Vöhringen als zuverlässige und kompetente Firma seit Jahren bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 285.000,00 € sind der Haushaltsstelle 81500.9562 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage des neuen Doppelpumpwerks mit Pumpen, Rohrleitungen und Tiefbauarbeiten, wird an die Fa. Kurt Motz, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd.  285.000,00 € vergeben.

Beschluss

„Der Auftrag über die Lieferung und Montage des neuen Doppelpumpwerks mit Pumpen, Rohrleitungen und Tiefbauarbeiten, wird an die Fa. Kurt Motz, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd.  285.000,00 € vergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Elektrotechnik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen betreibt in Eigenregie die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Vöhringen mit deren Ortsteilen.
Die Aufgaben der Wasserversorgung umfassen die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser als auch die Bereitstellung von Löschwasser.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit wurde in einem ersten Schritt eine Verbundleitung zwischen der Wasserversorgung von Senden und der Wasserversorgung von Vöhringen hergestellt. Durch die Verbundleitung kann zwar das Wasserleitungsnetz der Stadt Vöhringen mit Wasser aus Senden gefüllt werden, aber auf Grund dessen, dass die Hochbehälter der Stadt Senden ca. 5 m niedriger sind, als die Hochbehälter der Stadt Vöhringen, lassen sich die Behälter von Vöhringen nicht füllen. Dies ist aber gerade zur Bereitstellung von Löschwasser zwingend erforderlich.
Deshalb ist als zweiter Schritt die Errichtung einer Pumpstation notwendig.
Der Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen der Pumpstation wurde im März 2022 an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm erteilt. Hierüber wurde der Stadtrat in der Märzsitzung 2022 informiert.
Die optimale Situierung der Pumpstation ist auf dem städtischen Grundstück in der Werner-von- Siemens-Straße, auf dem Grundstück der Abwasserpumpstation, geplant.
Für das kleine Pumpenhaus wurde im März 2023 ein Bauantrag beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht.
Am 04.05.2023 hat die Stadt die Baugenehmigung vom Landratsamt Neu-Ulm erhalten.
Für das Pumpwerk ist auch eine Stromversorgung sowie eine Steuer- und Regeleinrichtung notwendig.
Auch diese Leistungen hat das Ing.-Büro Wassermüller in Zusammenarbeit mit einem Elektroplaner geplant und in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt. 
Das Stadtbauamt hat Elektrotechnikarbeiten für die Pumpstation beschränkt ausgeschrieben.
Acht Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 02.04.2024 haben drei Firmen Angebote abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, geprüft und gewertet.
Die Bieterfolge stellt sich wie folgt dar:
Fa. Elektrotechnik Hafner GmbH, 86470 Thannhausen:                rd. 50.000,-- €
Fa. Häckel GmbH +Co. Elektro KG, 89077 Ulm:                        rd. 58.000,-- €
Fa. Stecklina, 86836 Lagerlechfeld:                                        rd. 59.000,-- €
Die Angebotspreise sind Bruttopreise!
Die Kosten der Fa. Elektrotechnik Hafner liegen im Rahmen der Kostenschätzung des Ing.-Büros.
Die Fa. Hafner ist in der Branche als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 50.000,00 € sind der Haushaltsstelle 81500.9562 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Stromversorgung sowie der Steuer- und Regeleinrichtung für das neue Doppelpumpwerk wird an die Fa. Elektrotechnik Hafner GmbH, 86470 Thannhausen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd.  50.000,00 € vergeben.

Beschluss

„Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Stromversorgung sowie der Steuer- und Regeleinrichtung für das neue Doppelpumpwerk wird an die Fa. Elektrotechnik Hafner GmbH, 86470 Thannhausen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd.  50.000,00 € vergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Abwasserbeseitigung; Erneuerung der Kanalnetzpumpstationen Illerzell; Elektrotechnik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Die Elektroverteilerschränke der beiden Kanalnetzpumpstationen in Illerzell (Vöhringer Straße und Uferstraße) sind in der Zwischenzeit in die Jahre gekommen und störanfällig.
Reparaturen oder eine Teilsanierung lohnen sich nicht mehr.
Deshalb hat die Stadtverwaltung das Ing.-Büro für Elektrotechnik Conplaning, Ulm, damit beauftragt, die notwenigen Arbeiten für die Erneuerung der Elektroschaltschränke zusammen zu stellen und ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Das Stadtbauamt hat die Erneuerung der Elektroschaltschränke beschränkt ausgeschrieben.
Sieben Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 26.03.2024 haben drei Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Conplaning, Ulm, geprüft und gewertet.

Die Bieterfolge stellt sich wie folgt dar:
Fa. Stecklina, 86863 Lagerlechfeld:                        rd. 76.000,-- €
Fa. Elektrotechnik Hafner, 86470 Thannhausen:        rd. 79.000,-- €
Fa. Häckel GmbH + Co. Elektro KG:                        rd. 110.000,-- €

Die Kosten liegen im Rahmen der Kostenschätzung des Ing.-Büros.
Die Fa. Stecklina ist der Stadt Vöhringen als zuverlässige und kompetente Firma seit Jahren bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 76.000,00 € sind der Haushaltsstelle 70000.9632 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Elektroverteilerschränke für die beiden Kanalnetzpumpstationen in Illerzell wird an die Fa. Stecklina GmbH, 86836 Lagerlechfeld, zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.03.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 76.000,00 € vergeben.

Beschluss

„Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Elektroverteilerschränke für die beiden Kanalnetzpumpstationen in Illerzell wird an die Fa. Stecklina GmbH, 86836 Lagerlechfeld, zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.03.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 76.000,00 € vergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö 9

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö 10

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 13.05.2024 14:09 Uhr