Datum: 08.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Modifizierung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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Beschließend
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Diskussionsverlauf
Vor der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung findet um 17:30 Uhr für interessierte Stadträte eine Besichtigung des neuen Jugendhauses direkt in der Wielandstraße statt. Bürgermeister Neher führt durch die neuen Räumlichkeiten von Keller bis Obergeschoss. Die Stadträte zeigen sich sehr interessiert und loben den gelungenen Umbau.
Bürgermeister Neher stellt um 18:30 Uhr die nicht-Öffentlichkeit im Sitzungssaal her.
Hr. Lackner erscheint um 18:35 Uhr zur Sitzung.
Ab 18:38 Uhr wird die Öffentlichkeit im Sitzungssaal wieder hergestellt und die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung beginnt.
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2. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport;
Bauort: „Heerstraße 15b“ in Illerberg (Flur-Nr. 1484/1)
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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Beschließend
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2.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 3 „Hinter den Gärten und an der Heerstraße“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.2. Erweiterung eines bestehenden Balkons;
Bauort: „Riedstraße 43“ in Vöhringen (Flur-Nr. 976/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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Beschließend
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2.2 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.3. Bauvoranfrage für den Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes mit Garage und Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus (5 Wohneinheiten) mit 5 Garagen und 5 Stellplätzen;
Bauort: „Schillerstraße 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 817/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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Beschließend
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2.3 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht nach kurzer Aussprache folgender Beschluss:
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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2.4. Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Zaunes mit Sichtschutz mit einer Höhe von 2,00m
Hier: Modifizierung des Antrages bezüglich der geplanten Einfriedungshöhe – neu 2,40m statt 2,00m
Bauort: „Uferstraße 4“ in Illerzell (Flur-Nr. 183/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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Beschließend
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2.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben in der modifizierten Form, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange ebenfalls nicht entgegenstehen, nachdem die Einfriedung im rückwärtigen (der Straße abgewandten) Teil des Grundstücks errichtet werden soll, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans „Illerzell Nord“ wird wiederum zugestimmt, nachdem auch bei einer Einfriedungshöhe von 2,40m auf Grund dessen, dass das Baugrundstück ca. 1,00m unter dem Nachbargrundstück liegt, dem Gebot der Rücksichtnahme ausreichend Rechnung getragen wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg",
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes,
- Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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Vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“. Das Plangebiet ist in allen Richtungen von Bebauung umgeben. Im Norden begrenzt die „Illerberger Straße“ den Bereich im Osten schließt das Plangebiet an der „Mittelstraße“ ab. Im Westen bildet die Bahnlinie Ulm – Memmingen die natürliche Demarkation. Im Süden endet das Plangebiet an der „Rue de Vizille und grenzt dort an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstr. u. Memminger Str.“ Die Grundstücke des Bebauungsplanes „Reihenhauswohnanlage Weißenhorner Straße 1-13“ sind nicht Teil des Plangebietes, da sie bereits überplant sind. Das Plangebiet selbst stellt ein gewachsenes Wohngebiet mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen dar, welches seit den 1940er Jahren sukzessive bebaut wurde.
Derzeit ist für ein Grundstück im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets ein Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals gewerblich /handwerklich genutzten Gebäudes in eine Asylbewerberunterkunft beim Landratsamt Neu-Ulm anhängig. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen verweigert. Weiter zeichnet sich in dem Gebiet ein Generationenwechsel ab, der ebenfalls in absehbarer Zeit zu Nutzungs- bzw. baulichen Veränderungen in dem Gebiet führen wird. Aus diesem Grund sieht es die Stadt als erforderlich an, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern und ihre städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet bauleitplanerisch zu sichern. Ziel ist es, die vorhandene Nutzungsstruktur zu erhalten sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu ermöglichen. Da das Plangebiet aktuell gem. §34 BauGB bebaubar wäre, ist zur städtebaulichen Steuerung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Am 25.01.2024 hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes “Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg” sowie einer Veränderungssperre hierfür beschlossen.
Ferner wurde in der Sitzung vom 26.09.2024 seitens des Stadtrats die frühzeitige Beteiligung beschlossen, welche im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 stattfand.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.05.2025 erarbeitet und stellt diesen in der Sitzung vor.
Durch die getroffenen Festsetzungen entspricht der Bebauungsplan einem einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, wodurch sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, im Übrigen aber nach § 34 BauGB richtet.
Anlagen
Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, in der Fassung vom 22.05.2025.mit folgenden Bestandteilen
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Textteil/Satzung
Anlage 3: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS Consult, Memmingen.
Herr Wandinger stellt einleitend mit einem Zeitplan den bisherigen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens vor. Er erläutert anhand einer Präsentation die frühzeitige Beteiligung sowie die Abwägungen zu den Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Trägern. Anschließend geht Herr Wandinger auf die Bedingungen des einfachen Bebauungsplans ein, welcher nach Festsetzungen beurteilt wird. Hier gibt es keine Grundflächenzahl GRZ und keine Baugrenzen.
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.05.2025, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 Planzeichnung E BP Ahornweg PLAN.pdf
Download Anlage 2 Text-Satzung E BP Ahornweg TEXT.pdf
Download Anlage 3 Umweltbericht E BP Ahornweg UB.pdf
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost";
- Beratung und Abwägung der zur erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB eingegangenen Stellungnahmen,
- Satzungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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Vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst.
Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet.
Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des „alten“ und „neuen“ Bebauungsplanes möglich ist.
Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Aufstellung bzw. Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert.
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 26.02.2025 die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis genommen und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB wurde in der Zeit vom 10.03. 2025 bis einschließlich 26.03.2025 durchgeführt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 08.03.2025 hingewiesen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB erfolgte mit Schreiben vom 27.03.2025 mit Termin bis zum 10.04.2025.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Änderungen am Bebauungsplan waren nicht notwendig.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 22.05.2025, ausgearbeitet vom Büro abtplan, büro für kommunal entwicklung, Kaufbeuren, vor.
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden
Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit auf dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2/§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4aBauGB zum Entwurf vom 26.02.2025
Anlage 2 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ , zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 22.05.2025
Anlage 3 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung (Textteil) und Begründung, i.d.F. vom 22.05.2025
Anlage 4 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“; Umweltbericht 25.11.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 26.02.2025 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost", bestehend aus der Planzeichnung und der Satzung/Begründung in der Fassung vom 22.05.2025, sowie dem Umweltbericht vom 25.11.2024 als Satzung.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren.
Herr Haag erklärt anhand einer Präsentation, dass keine Einwände der Naturschutzbehörde bestehen. Die Stellungnahmen sind abgewägt, die Trägerbeteiligung ist erfolgt. Herr Haag erläutert eine Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Beeinträchtigung wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen genauer und verliest dann den Abwägungsbeschluss hierzu. Das Abstimmungsergebnis der Stadträte zu diesem Abwägungsbeschluss ergibt 13:0.
Danach ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße" in der Fassung vom 26.02.2025 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost", bestehend aus der Planzeichnung und der Satzung/Begründung in der Fassung vom 22.05.2025, sowie dem Umweltbericht vom 25.11.2024 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - BBP GE Weissenhorner Straße Ost E Abwägung.pdf
Download Anlage 2- BBP Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost -Planzeichnung.pdf
Download Anlage 3 - BBP GE Weißenhorner Straße Ost S Satzung Begründung.pdf
Download Anlage 4 - 241125 -23-20_Umweltbericht -2.pdf
Download Anlage 4.1 - 241125_23-20_Lageplan-Bestand.pdf
Download Anlage 4.2 - 241125_23-20_Lageplan-Kompensationsbedarf.pdf
Download Anlage 4.3 - 241125 Tabelle Umweltbericht GWG Weißenhorner Str.pdf
Download Anlage 4.4 - 241125_23-20_Ausgleichsfläche -23-20.pdf
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5. Neue Rathaus-Mitte; Vorstellung des Siegerentwurfes aus dem Bewertungsgremium und Entscheidung über die Vergabe des ausgeschriebenen Grundstückes;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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Vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2024 beschlossen, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (kurz: KE) mit der Durchführung eines Investoren-Auswahlverfahrens für die Grundstücke der Neuen Rathaus-Mitte zu beauftragen.
Die Vergabekriterien wurden in der darauffolgenden Sitzung am 19.12.2024 beschlossen. Dabei wurde festgehalten, dass die Projektidee mit einer Gewichtung von 70% (qualitative Aspekte) und der Kaufpreis zu 30 % in die Bewertung eingehen. Die Präzisierung erfolgte durch das Bewertungsgremium.
Am 30.04.2025 versammelte sich das Bewertungsgremium im Sitzungssaal des Rathauses Vöhringen, um das Verfahren durchzuführen. Der Ablauf sowie die Ergebnisse der Sitzung sind im Protokoll - Anlage 1 - festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Sitzungsvorlage ist.
Demnach hat sich das Bewertungsgremium mehrheitlich für die Konzeptidee von IllerSENIO Caritas Verein Illertissen Betriebs GmbH entschieden.
Im Zentrum der Projektidee von IllerSENIO steht ein Wohnkonzept und Versorgungsmodell für Menschen im Alter sowie einer Tagespflege („Komplettversorger des Quartiers“), die aktuell in Vöhringen in dieser Form nicht existiert.
Anhand der eingereichten Präsentation des Investors wird das Konzept im zuständigen Gremium vorgestellt - Anlage 2 -.
Am 14.05.2025 soll der Siegerentwurf im Rahmen der öffentlichen Sitzung im Kulturzentrum ebenso vorgestellt werden.
Mit einer bewussten Entscheidung für die Vergabe des Grundstückes an den Investor und der Realisierung dieses Projektes könnte die Stadt Vöhringen ihre städtebaulichen Planungsziele aus dem laufenden ISEK-Prozess (Etablierung einer Tagespflege in zentrale Nähe) ein Stück näherkommen. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung, sich für den Verkauf des Grundstückes an die Caritas zu entscheiden.
Anlage: Anlage1_Protokoll Sitzung Bewertungsgremium vom 30.04.2025
Anlage 2_Siegerentwurf IllerSENIO aus dem Bewertungsgremium
Anlage 3_Präsentation Verfahren
Empfehlung
1. Das Bewertungsgremium empfiehlt dem Stadtrat, das ausgeschriebene Grundstück der Neuen Rathaus-Mitte an den Investor IllerSENIO Caritas Verein Illertissen Betriebs GmbH auf Basis der vorgelegten Konzeptidee zu veräußern.
2. Die Vergabe erfolgt unter den Kriterien, die im Rahmen eines noch abzuschließenden Kaufvertrages sowie städtebaulichen Vertrages fixiert werden. Diese Kriterien sind in der Niederschrift der Sitzung des Bewertungsgremiums vom 30.04.2024 festgehalten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rommel und Herrn Söhner von IllerSenio, Vöhringen, um ihren Siegerentwurf für die Neue Rathaus-Mitte vorzustellen.
Herr Rommel stellt zuerst anhand einer Präsentation seine bereits vorhandenen Standorte von IllerSenio als Referenzobjekte im „Rosengarten Illertissen“, auf der „Hasenwiese Weißenhorn“ und dem „Schloss Laupheim“ vor. Danach weist er auf die Wichtigkeit von Tagespflege und Betreutem Wohnen in einer immer älter werdenden Gesellschaft hin. Herr Söhner erklärt, dass IllerSenio den Bebauungsplan mit 3-Geschossigkeit und Satteldach genau einhalten könne und dass sie mit regionalen Architekten zusammenarbeiten. Geplant sei zusätzlich ein Cafe, evtl. eine Arztpraxis und ein Self-Check-in-Hotel in der Neuen Rathaus-Mitte unterzubringen.
Im Anschluss an die Vorstellung des Siegerentwurfs entsteht eine längere Diskussion im Gremium. Hierbei zeigt sich, dass viele Stadträte von dem Konzept überzeugt sind, da es ökologisch wertvoll gebaut werden soll und somit ein Quartier „mit viel Grün“ entstehen wird. Ebenso sind viele Gremiumsmitglieder von der geplanten Tagespflege begeistert und dass hierdurch auch vieles fußläufig für die Senioren erreichbar sein wird. Eine Fortsetzung der Wasserachse wäre ebenfalls möglich.
Die SPD-Fraktion verweist auf ihr Bürgerbegehren welches am 22.05.2025 in der Stadtratssitzung behandelt werden wird und den damit verbundenen Sperrfristen für den Verkauf der Grundstücke der Neuen Rathaus-Mitte.
Ein weiteres Stadtratsmitglied wünscht sich, dass die Bebauung nicht so dicht erfolgen solle, damit mehr Freiraum für das Quartier entstünde. Herr Rommel bestätigt, dass für ihn eine schlankere Bebauung, wenn dies von der Stadt Vöhringen gewünscht werde, auch umsetzbar sei.
Abschließend fasst Bürgermeister Neher zusammen, dass es sehr positiv ist, einen Investor vor Ort gefunden zu haben. Bei der Freianlagengestaltung wären noch viele Möglichkeiten offen, z.B. auf Grund einer kleineren Tiefgarage könnten wiederum größere Bäume in der Neuen Rathaus-Mitte gepflanzt werden.
Beschluss 1
1. Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das ausgeschriebene Grundstück der Neuen Rathaus-Mitte an den Investor IllerSENIO Caritas Verein Illertissen Betriebs GmbH auf Basis der vorgelegten Konzeptidee zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
2. Die Vergabe erfolgt unter den Kriterien, die im Rahmen eines noch abzuschließenden Kaufvertrages sowie städtebaulichen Vertrages fixiert werden. Diese Kriterien sind in der Niederschrift der Sitzung des Bewertungsgremiums vom 30.04.2024 festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Dokumente
Download Anlage 1_Protokoll Sitzung Bewertungsgremium vom 30.04.2025.pdf
Download Anlage 2_Siegerentwurf IllerSENIO aus dem Bewertungsgremium.pdf
Download Anlage 3_Präsentation Verfahren.pdf
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6. Außenbestuhlung Ulmer Straße 12 (ehemals Milos) in Vöhringen;
Antrag des Pächters auf Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der neue Pächter des ehemaligen Café Milos in der Ulmer Straße 12 in Vöhringen hat mit Schreiben vom 28.04.2025 einen Antrag auf Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes für eine Außenbestuhlung vor dem Café (Hausnummer 12) für den Zeitraum von Mai bis Ende September eines jeden Jahres gestellt.
Nach Angabe des Pächters ist eine ordentliche Terrasse geplant, die nicht nur das Café, sondern auch das Stadtbild verschönert.
Er würde auf die bestehende Bestuhlung direkt an seinem Café verzichten und die Außenbestuhlung nur auf der bestehenden Parkfläche errichten. Damit kann eine Mindestgehwegbreite von 2,50 m gewährleistet werden.
Benötigte Fläche: ca. 25 qm
Die Stadtverwaltung steht dem Antrag positiv gegenüber, da die Ausweitung der Außenbestuhlung die Attraktivität der Straße erhöht, wie an den umliegenden Gastronomiebetrieben zu sehen ist.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag des Pächters auf Nutzung der Parkfläche vor dem Grundstück Ulmer Straße 12 als Außenbestuhlung für die Sommermonate von Mai bis Ende September zu.
Diskussionsverlauf
Nach der Vorstellung des Tagesordnungspunkts entsteht eine kurze Diskussion im Gremium über die allgemeinen Regelungen bei solchen Sondernutzungen. In diesem vorgestellten Fall wäre es möglich, im Winter den Parkplatz wieder normal zu nutzen und im Sommer z.B. mit Blumenkübeln eine straßenverkehrliche Absicherung bzw. Abtrennung herzustellen.
Ein Gremiumsmitglied wünscht sich eine genaue Regelung für Sondernutzungen in einer Satzung. Bürgermeister Neher erklärt, dass hierfür sicher bereits Richtlinien im Ordnungsamt bestünden, aber das Ordnungsamt auch eine Satzung erstellen könnte.
Beschluss
„Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag des Pächters auf Nutzung der Parkfläche vor dem Grundstück Ulmer Straße 12 als Außenbestuhlung für die Sommermonate von Mai bis Ende September zu.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan.pdf
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7. Radschnellverbindung in der Region Donau-Iller - Unterzeichnung Absichtserklärung; Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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Vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Ausgangslange und Zielsetzung:
„Die Realisierung von Radschnellverbindungen ist mit dem Ziel verbunden, den Radverkehr auch für längere Distanzen attraktiv zu gestalten, denn dieser ist gegenwärtig stark entfernungssensibel. Um das Potenzial des Radverkehrs auch für längere Entfernungen zu aktivieren, bedarf es einer hochwertigen Infrastruktur, die dem Radverkehr höhere Geschwindigkeiten ermöglicht und so auch in größeren Entfernungsbereichen einen Zeitvorteil verschafft. Dabei geht es nicht um „Rennstrecken“ für eine kleine Nutzungsgruppe, sondern ein gutes Angebot für Menschen, die für ihre alltäglichen Wege zur Arbeit, zur Schule und zum Ausbildungsplatz das Fahrrad nutzen möchten.
Der Regionalverband Donau-Iller hat vor diesem Hintergrund die wichtigsten Pendlerachsen in der Region auf ihre potenzielle Radschnellverbindungseignung hin untersucht. Hieraus kristallisierten sich 14 Korridore sowie Korridorabschnitte heraus, die im Jahr 2020durch eine extern vergebene Potenzialanalyse untersucht wurden.
Durch die Potenzialanalyse konnte auf den Achsen
- Blaustein – Ulm,
Ulm – Neu-Ulm,
Neu-Ulm – Senden – Vöhringen – Bellenberg – Illertissen,
Ulm – Erbach, Ulm – Elchingen, Neu-Ulm – Nersingen,
Senden – Weißenhorn,
Biberach – Warthausen,
Memmingen – Heimertingen
ein mögliches Potenzial für weitere Untersuchungen nachgewiesen werden.
Als erster Schritt soll der Korridor Blaustein – Ulm – Neu-Ulm – Senden – Vöhringen – Bellenberg nach Illertissen mit Abzweig zwischen Ulm und Erbach einer Machbarkeits-untersuchung unterzogen werden.“ (Quelle: Planungsbüro VIA eG; Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH. Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung in der Region Donau Iller. Seite 3; Köln/Dortmund 2024).
Streckenabschnitt Senden – Vöhringen – Bellenberg:
Nach der Prüfung einer durchgängigen Radschnellwegeverbindung und einem Vorschlag für die Trassenführung, wurde eine erweiterte Potenzialstudie durchgeführt. Das Ergebnis ist, dass eine Radschnellverbindung nicht überall möglich ist (<2.000 Radfahrer pro Tag) -Auf dem Streckenabschnitt Senden – Vöhringen – Bellenberg wird daher eine Radvorrangroute empfohlen.
Radschnellweg:
4,00 m Breite und getrennter Gehweg (2,50 m)
Radvorrangroute:
>=3,00 m Breite und getrennter Gehweg (2,50 m)
Abstimmung mit den Nachbarkommunen im Rahmen des Projektes:
Besonders erwähnenswert ist, dass im Rahmen des Projektes der interkommunale Austausch von allen beteiligten Kommunen und Ämtern als positiv und dringend notwendig erachtet wurde. Die gemeinsame Absprache soll weiterhin erfolgen. Die Planungen der Nachbarkommunen sind beim Ausbau des eigenen Radwegenetzes mit einzubeziehen. Ziel muss es sein, dass das eigene Radwegenetz an das der Nachbarkommunen anschließt.
Weiteres Vorgehen und Finanzierung:
Im nächsten Schritt stehen die Leistungsphasen 2-4 an. Die anfallenden Kosten sind von den entsprechenden Baulastträgern zu tragen. Die Planungskosten in Vöhringen betragen ca. 0,73 Mio. € und wären weit überwiegend vom staatlichen Bauamt zu tragen.
Anmerkungen:
Die detaillierte Studie steht auf der Homepage des RVDI zum Download zur Verfügung.
Als Entscheidungsgrundlage liegt der Sitzungsbeilage neben der Absichtserklärung ebenfalls die Kurzfassung der Machbarkeitsstudie, eine Kostenübersicht des RVDI und ein Auszug zu den für Vöhringen relevanten Maßnahmen der ausführlichen Machbarkeitsstudie bei.
Empfehlung
- Der Stadtrat nimmt die Absichtserklärung zur Verwirklichung einer verbindenden Radinfrastruktur zwischen den Gebietskörperschaften wohlwollend zur Kenntnis. Es bestehen keine Änderungswünsche zum Inhalt der Absichtserklärung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Absichtserklärung, inklusive eventueller Änderungen, zu unterzeichnen.
Diskussionsverlauf
Nach einer kurzen Diskussion im Gremium ergeht folgender
Beschluss
„1. Der Stadtrat nimmt die Absichtserklärung zur Verwirklichung einer verbindenden Radinfrastruktur zwischen den Gebietskörperschaften wohlwollend zur Kenntnis. Es bestehen keine Änderungswünsche zum Inhalt der Absichtserklärung.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Absichtserklärung, inklusive eventueller Änderungen, zu unterzeichnen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Auftragsvergabe Grundschule Vöhringen Nord; Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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ö
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Vorberatend
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8 |
Sachverhalt
Mit dem Beschluss vom 26.02.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen.
Inhalt des Beschlusses war ebenfalls, dass die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage 100 kWp betragen soll und ein Stromspeicher als Alternativposition auszuschreiben ist.
Bei dem derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz von 0% für Photovoltaikanlagen wurden die Kosten wie folgt geschätzt:
Photovoltaikanlage 100 kWp: ca. 100.000 € brutto
Erneuerung der Wandlermessung: ca. 17.000 € brutto
Stromspeicher: 66kWh: ca. 35.750 € brutto
Ausschreibung:
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die Vergabeplattform „vergabe.bayern“. Zur Submission am 29.04.2025 hat eine von sechs aufgeforderten Firmen ein Angebot abgegeben.
Ergebnis der Ausschreibung – Preise brutto, bei einem MwSt.-Satz von 0%
Aufgeforderte Unternehmen: 6
Abgegebene Angebote: 1
Zuschlag Photovoltaikanlage
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 100.676,53 €
Alternativposition:
Stromspeicher 66kWh: 32.468,75 €
Anmerkung zur Ausschreibung:
Die Erneuerung der Messwandler-Anlage war Teil des Leistungsverzeichnisses für die PV-Anlage.
Bau der PV-Anlage mit oder ohne Stromspeichersystem
Wie in der Sitzungsvorlage „Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften – Projekte 2025“ beschrieben sind die Stromspeicherkosten je kWh zwischen 2023 und 2024 nochmals deutlich gesunken. Die Anschaffungskosten haben sich durchschnittlich von über 1.000 €/kWh auf ca. 500 €/kWh reduziert.
Dies entspricht auch in etwa dem Preis, der in der Ausschreibung erzielt werden konnte.
Spätestens seit 2024 sollte bei Photovoltaikprojekten immer die Installation eines Stromspeichers in Betracht gezogen werden.
Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage
Prinzipiell lässt sich sagen, dass die Investitionskosten mit Stromspeichersystem erst einmal höher sind. Die Amortisationsdauer verschiebt sich oft um ein bis zwei Jahre nach hinten. Positiv zu bewerten ist die Entwicklung des jährlichen Cashflows durch die erhöhte Eigenverbrauchsquote. Speziell mit Blick auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist die Installation eines Stromspeichers in den meisten Fällen zu empfehlen.
Erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat hierbei der Strompreis. Je höher die Strompreise, desto lukrativer werden Stromspeichersysteme.
Änderung des EEG – „Solarspitzen-Gesetz“
Am 25. Februar 2025 ist das umgangssprachlich genannte „Solarspitzen-Gesetz“ in Kraft getreten.
Was regelt das Solarspitzen-Gesetz?
Kurzüberblick:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
- Nachholzeit für Nullvergütung
Zeiten, in denen die Nullvergütung greift, können im Anschluss an die übliche 20-jährige Förderperiode nachgeholt werden
- PV-Anlagen ohne Smart-Meter müssen die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen
Die Leistungsbegrenzung auf 60 % hat nahezu keine Auswirkungen auf eine Photovoltaikanlage, wenn der Eigenverbrauch optimiert wird. Hierfür ist die Installation eines Speichers notwendig. Außerdem ist der Stromspeicher so einzustellen, dass dieser priorisiert zu den Mittagszeiten lädt. Die Stromeinspeisung ins Netz soll sich somit von mittags auf vormittags und nachmittags verschieben.
Empfehlung
- Der Auftrag über die Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 99,90 kW auf den Dächern der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Ausschreibungsangebotes (100.676,53 € brutto) vergeben.
- Mit dem Auftragsschreiben der PV-Anlage ist die Alternativposition zur Lieferung und Installation eines Stromspeichers, zu den Bedingungen des Ausschreibungsangebotes (32.468,75 € brutto) zu beauftragen.
Beschluss
1. Der Auftrag über die Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 99,90 kW auf den Dächern der Grundschule Vöhringen Nord wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Ausschreibungsangebotes (100.676,53 € brutto) vergeben.
2. Mit dem Auftragsschreiben der PV-Anlage ist die Alternativposition zur Lieferung und Installation eines Stromspeichers, zu den Bedingungen des Ausschreibungsangebotes (32.468,75 € brutto) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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ö
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9 |
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9.1. Vergabeveranstaltung „Wohnbaugrundstücke Kranichstraße Ost“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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ö
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Beschließend
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9.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher spricht die Vergabeveranstaltung „Wohnbaugrundstücke Kranichstraße Ost“ am 06.05.2025 an. Hierbei wurden die vorhandenen 20 Grundstücke (für Einfamilienhäuser und Kettenhäuser) vergeben. Bei dieser Vergabeveranstaltung war Notar Dr. Strauß aus Illertissen anwesend, um die rechtgemäße Grundstücksvergabe zu überwachen. Bürgermeister Neher dankt der Bauverwaltung für die gute Vorbereitung der Vergabeveranstaltung. Eventuell könnte es zu einer weiteren kleinen Vergabeveranstaltung kommen, wenn einige Bewerber ihr Grundstück innerhalb der 4-Wochen-Frist wieder zurückgeben würden.
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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08.05.2025
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ö
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10 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
Datenstand vom 13.05.2025 09:04 Uhr