Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.
Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.
Der Stellenplan 2016 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.
Der Inhalt des Stellenplanes war Gegenstand der Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 17.03.2016.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2016 folgenden Stellenplan:
1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16
4 Laufbahnbeamte
davon 2 Beamte BesGr A 13
1 Beamter BesGr A 9 + Z
1 Beamtin BesGr A 8
46 Stellen für tariflich Beschäftigte
davon 1,0 Stelle EG 11
2,0 Stellen EG 10
4,0 Stellen EG 9
6,0 Stellen EG 8
5,0 Stellen EG 6
19 Stellen EG 5
1,0 Stelle EG 4
1,0 Stelle EG 3
5,0 Stellen EG 2
1,0 Stelle EG S9
1,0 Stelle EG S4
Für das Jahr 2016 ist die Einstellung einer/s Auszubildenden für die Verwaltung vorgesehen.
Der Stellenplan 2016 wird mit diesen Stellen festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.06.2016 08:25 Uhr