Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des Straßenteilstücks "Zum Beckenkeller" zur Erschließung des Baugebietes "Sommerwiesen, BA 3", Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2023 ö beschliessend 12

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung des Baugebietes „Sommerwiesen, BA III“ wurde das Straßenteilstück „Zum Beckenkeller“ von km 0,352 bis km 0,517 auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß zusätzlich befestigt und verbreitert. Das Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Das in der Stadt Vohenstrauß gelegene Straßenteilstück „Zum Beckenkeller“ (auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1411 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,352 bis km 0,517 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Teilstrecke beginnt im Süden bei Fl.Nr. 1432/57 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,352) und endet im Norden bei der Süd-West-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1481 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,517)

Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,352 bis km 0,517 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 13:58 Uhr