Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind Eigentümer der Hofstelle sowie des Grundstückes Fl.Nr. 1639 der Gemarkung Wattersdorf. Nördlich der Hofstelle ist nun ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 13 m x 7,50 m mit einer Wandhöhe von 5,70 m für den Familienbedarf geplant. Östlich angrenzend angebaut an das Wohnhaus ist eine Doppelgarage vorgesehen. Die Zufahrt soll über die bestehende Grundstückseinfahrt erfolgen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück im unbeplanten Außenbereich gem. § 35 BauGB und es ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn so dargestellt. Sofern eine Privilegierung vorliegt bzw. das Landratsamt Miesbach eine vom Flächennutzungsplan abweichende Beurteilung nach § 34 BauGB vornimmt, wird angeregt, das Anwesen etwas mehr nach Südosten zu verrutschen. Sollte eine Bauleitplanung erforderlich sein, so wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche Fl.Nr. 1639 im südlichen Bereich der Hofstelle im Bereich der Ortsabrundungssatzung „Kleinpienzenau-Süd“ befindet. Hier wäre die Gemeinde bereit, im Rahmen der bodenpolitischen Grundsätze eine alternative Planung vorzunehmen. Dies hätte den Vorteil, dass durch die anliegenden nördlichen Flächen mit gewerblichen Nutzungen keine Konflikte entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr