Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf haben einen Bauantrag eingereicht. Dieser sieht einen westlichen zweigeschossigen Anbau mit Ausmaßen von 4,00 m x 5,00 m an das bestehende Doppelhaus vor. Im Erdgeschoss soll ein barrierefreier Schlafraum geschaffen werden. Im OG soll ein weiterer Schlafraum für den Familienbedarf geschaffen werden. Mit den Umbau- und Anbauplänen bleibt es bei einer Wohneinheit und somit auch bei den bisherigen Stellplatzanforderungen.
Westlich des Grundstückes der Antragsteller grenzt der gemeindliche Spielplatz an. Für die beantragte Erweiterung muss die Gemeinde die erforderlichen Abstandsflächen in Richtung Westen übernehmen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Ggf. müsste der Bebauungsplan für die Wohnhauserweiterung entsprechend geändert werden bzw. möglicherweise kann hier eine Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen erteilt werden. Dies ist mit dem Landratsamt noch abzustimmen. 
Die Antragstellerin erklärte sich bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen und die Kosten für eine ggf. notwendige Bebauungsplanänderung zu übernehmen. 
Der Bauausschuss hat zum Bauwunsch am 11.03. sowie 13.05.2024 jeweils eine Ortseinsicht vorgenommen. Der Bauausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, aus gestalterischen Gründen sowie aus Präzedenzgründen von einer zweiseitigen Grenzbebauung sowie wegen der Bezugswirkung auf zahlreiche ähnliche Baukörper im Bebauungsplangebiet von einem seitlichen Anbau abzusehen. Das bereits beschlossene Planungsangebot einer Verlängerung des Baukörpers bleibt jedoch bestehen. Dem stimmte der Gemeinderat so zu. Die Antragsteller haben nun mit der vorgelegten Planung die Empfehlungen des Gremiums umgesetzt.
Grundsätzlich wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter der Bedingung erteilt, dass bzgl. der Dachgestaltung eine Änderung erfolge. 
Das Satteldach könne entweder im Süden profilgleich verlängert werden und z.B. für einen Balkon für die Wohnräume mitverwendet werden. Sofern dies nicht erwünscht sei, sollte zumindest der neue Anbau mit einem symmetrischen Satteldach anstelle des Pultdaches versehen werden. Unter dieser Voraussetzung werde einer Befreiung bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen in Richtung Westen zugestimmt. 
Die erwünschte Tektur solle dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung erneut vorgelegt werden.
Sollte in Abstimmung mit dem Landratsamt hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wurde diese in Aussicht gestellt und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Planung eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“ vorzubereiten. 
Ebenso wurde der Übernahme des Grenzabstandes zugestimmt, sofern den genannten gemeindlichen Gestaltungsvorschriften gefolgt werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr