a)Mit Schreiben vom 14.03.2025 beantragt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die Einkommensgrenze für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von bislang 160.000 € plus Kinderfreibetrag auf nun 200.000 € plus Kinderfreibetrag anzuheben. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, es obliegt dem Stadtrat, hierüber zu entscheiden. Im vorliegenden -Antrag wird angeregt, das Punktesystem bzw. die prozentuale Abstufung zu wandeln. Hiervon wird dringend abgeraten, da die Systematik der Punktevergabe vom Fachanwalt anhand von juristischen Entscheidungen aufgebaut hat. Das System, wie es jetzt vorhanden ist, hat der rechtlichen Prüfung standgehalten. Sollte dieses System gewandelt werden, steht zu befürchten an, dass ggfs. eingereichte Beschwerden gegen das Vergabeverfahren (z.B. wenn Bewerber nicht zum Zuge kommen) eventuell eine langwierige juristische Prüfung nach sich ziehen könnte.
Stadtrat Friedrichs begründet den Antrag noch einmal und reduziert den Antrag auf den leicht veränderten Satz 1.
Beschluss:
Im Rahmen der Einheimischen-Baulandvergabe im Baugebiet „Friedenseiche VIII“ sollen die Einkommensgrenzen in den geltenden Vergaberichtlinien der Stadt Ebersberg, vorbehaltlich der Überprüfung auf Vereinbarkeit mit EU-Recht, auf 200.000 € / Einzelpersonen 115.000 € festgelegt.
22 Ja : 0 Nein
b) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 einstimmig beschlossen:
Der Stadtrat beschließt, die beiden MFH Nordost nicht als sozialen Wohnungsbau sondern als Wohnungsbau Sonderförderung anzubieten. Der Verkaufspreis für die Reihen- und Kettenhäusergrundstücke wird mit 425 €/qm festgelegt, ebenso der Preis für die Grundstücke mit den MFH Nordost. Die Grundstücke für die 4 MFH für den sozialen Wohnungsbau werden auf 50 € (so lange es bei 250 € Erschließungskosten/qm bleibt, ansonsten wird angeglichen) festgelegt.
Zum Vergabeverfahren gilt es zu überlegen, ob für die 12 Kettenhäuser (Eigenbau), Reihenhäuser und Wohnungen ein gemeinsames Vergabeverfahren oder drei getrennte Verfahren durchgeführt werden sollen.
Getrennte Verfahren würden sicher der Klarheit dienen und es wäre für alle Beteiligten übersichtlicher. Teilnehmer an der Vergabe müssten sich also im Vorwege entscheiden, ob sie selbst bauen oder ein Reihenhaus oder eine Wohnung vom Bauträger kaufen wollen.
Ein gemeinsames Verfahren hätte den Vorteil, dass Teilnehmer ihre Prioritäten festlegen könnten, z.B. Priorität 1 selbst bauen, Priorität 2 Reihenhaus kaufen oder Priorität 3 Wohnung kaufen.
Zuerst würden dann die Baugrundstücke vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser, letztlich die Wohnungen.
Beispiel 1: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Kettenhaus: aufgrund der Punktzahl wird der Platz 13 erreicht und die 12 Kettenhäuser sind schon vergeben und werden auch nicht zurückgegeben. Dann könnte im Vergabeverfahren angegeben werden, dass statt eines Kettenhauses in Eigenbau auch ein Reihenhaus (vom Bauträger gebaut) als zweite Priorität und der Kauf einer Wohnung (vom Bauträger gebaut) als dritte Priorität gewünscht ist. Dort würde der Bewerber dann aufgrund des Platzes 13 an erster Stelle stehen.
Beispiel 2: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Reihenhaus und als zweite Priorität Wohnung bei erreichtem Platz 20. Wenn die ersten 12 Plätze sich für ein Kettenhaus entschieden hätten, die weiteren sieben als zweite Priorität ein Reihenhaus wählen würden, wäre der Bewerber auf Platz 8 für ein Reihenhaus.
Das würde zwar zu einem längeren Vergabeverfahren führen, hätte aber den Vorteil, dass in der Verwaltung nur eine Liste geführt werden müsste und tatsächlich die Bewerber in der Reihenfolge der erreichten höchsten Punktzahlen zum Zuge kommen. Die Baugrundstücke können sofort vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser und die Wohnungen. Der Bauträger braucht die Benennung der Kaufwilligen erst etwa ab
Für den Kriterienkatalog sollte die Vorlage aus der letzten Baulandvergabe gewählt werden. Diese ist rechtlich geprüft und dadurch abgesichert.
Einzig bei der Höhe der Einkommens- und Vermögensgrenzen muss überlegt werden, was angesichts eines Investments in Höhe von 700.000 bis 800.000 € als machbar erscheint. Seitens der Verwaltung wird eine Einkommensgrenze in Höhe von 70.000 € bei Einzelbewerbern und 140.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind vorgeschlagen. Als Vermögensgrenze werden 300.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, vorgeschlagen.
Der Kriterienkatalog ist entsprechend aufbereitet und liegt in der Anlage bei.
Das Vergabeverfahren soll baldmöglichst gestartet werden und soll eine Laufzeit von etwa drei Monaten haben. Die Erschließungsarbeiten haben schon begonnen. Planmäßig sollen diese bereits im Herbst beendet sein.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2015 dem Stadtrat empfohlen, als Vermögensgrenze 500.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, festzulegen. Ebenso hat er dem Stadtrat empfohlen, die Vergabe der Kettenhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen in einem Verfahren vorzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Einkommensgrenze in Höhe von 90.000 € bei Einzelbewerbern und 160.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind.