Bekanntgabe der Beteiligungsberichte 2019 und 2020 der Stadt Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört.
Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme im Geschäftsjahr darstellen.
Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ihre Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen werden.
Der Bericht ist dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO). Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Anschließend ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 GO). Die Beteiligungsberichte werden auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Dokumente
Beteiligungsbericht 2019 (.pdf)
Beteiligungsbericht 2020 (.pdf)
Datenstand vom 02.10.2024 14:25 Uhr