Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde
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Sachverhalt
Harald Vauk stellt folgende Fragen:
Harald Vauk berichtet über die Demonstration Fridays for Future, an der ca. 50 Personen teilgenommen haben. Leider sei kein Mitglied des Umweltbeirates mitgegangen. Könne ein Umweltbeirat ernst genommen werden, wenn er sich nicht für die Umweltsorgen der Jugend stark macht?
Harald Vauk erklärt, dass in anderen Städten ein Haushaltskonsolidierungskonzept öffentlich gemacht und die Bürger mit einbezogen werden. Das habe er in Füssen vermisst.
Bei der Vorstellung im Festspielhaus wurde ebenfalls schon die Frage gestellt, ob nicht immer wieder die gleichen Personen Grundstücke erwerben. Außerdem spricht Herr Vauk intransparente Grundstücksveräußerungen im Weidach an.
Weiter geht er auf das Defizit im Bereich des Parkierungskonzeptes ein.
Auch die Sondernutzungssatzung müsse überarbeitet werden, insbesondere die Preise für die Parkflächen und Mietflächen um alle gerecht zu behandeln, ebenso wie das Plakatieren.
Zu den Vorwürfen der Intransparenz von Grundstücksverkäufen führt Bürgermeister Maximilian Eichstetter aus, dass es für 5 Reihenhäuser 22 Bewerber gab. 18 von ihnen haben aus finanziellen Gründen ihre Bewerbung zurückgezogen. Somit blieben 4 und einer kam nachträglich dazu. Er verweise sich gegen den Vorwurf der Intransparenz. Ausschreibungen werden über Immobilienscout ausgeschrieben.
Auf die Frage bezüglich des Plakatierens, antwortet Bürgermeister Maximilian Eichstetter, dass in der Sondernutzungssatzung die Zeit vor eine Wahl besonders geregelt werde.
Die Parkierungskosten müssen aus steuerlichen Gründen, wie bereits im HFSK erläutert, um 49 % angehoben werden.
Die Preise für die Freischankflächen müssen um 100 % angehoben werden.
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2. Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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Sachverhalt
Der HFSK hat in seiner Sitzung vom 20.09.2022 den 1. Nachtragshaushalt 2022 vorberaten und mehrheitlich den Empfehlungsbeschluss gefasst diesen dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Der Nachtrag wird keine neuen Projekte enthalten, sondern bezieht sich nur auf Kostenmehrungen in bestehenden Bereichen sowie Verschiebungen von Einnahme und Ausgabepositionen. Der Vorbericht wird den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die Änderungen sind hier umfassend erläutert. Ebenfalls werden das aktualisierte Investitionsprogramm sowie die Gruppierungsübersicht bereitgestellt. Die geänderten Werte des Investitionsprogrammes gegenüber der Ursprungsplanung sind farblich hervorgehoben.
Die Stadt Füssen befindet sich trotz des verabschiedeten Haushaltskonsolidierungskonzepts weiter in einer finanziell sehr angespannten und bedrohlichen Haushaltslage. Aufgrund äußerlichen und internen Faktoren sind in Teilbereichen des Haushalts massive Verschiebungen und Veränderungen an den ursprünglich geplanten Ansätzen abzusehen. Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen werden ihre Potentiale aufgrund der zunächst notwendigen Umsetzung erst im Jahr 2023 entfalten und können daher nur partiell bereits zur Entlastung des aktuellen Haushalts beitragen. Der Stadtrat und die Verwaltung haben alle Hebel und Energien in Bewegung zu setzen die Konsolidierungsmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen um Entlastungen für den städtischen Haushalt herbeizuführen.
Zur ohnehin äußerst prekären Finanzlage der Stadt Füssen kommen nun die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die damit einhergehenden Energiekostenexplosionen hinzu, welche die Stadt mit Ihrer Vielzahl an Gebäuden und der bestehenden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen mit voller Wucht treffen und den Verwaltungshaushalt weiter belasten. Die bereits seit der Corona Krise vorherrschende Rohstoffknappheit und damit einhergehende Preissteigerungen werden durch die Kriegsgeschehnisse weiter verschärft und belasten städtische Bau- und Unterhaltsmaßnahmen. Auch die Auswirkungen hieraus auf das städtische Großbauprojekt Neubau/Sanierung der Grund- und Mittelschule sind aktuell kaum absehbar.
Für die Stadt wird sich aufgrund der hohen Verschuldung das Thema Zinsen wieder in den Vordergrund drängen. In den vergangenen Jahren fand dies aufgrund der Niedrigzinsphase kaum mehr Beachtung. Die Zinssteigerungen seit Jahresbeginn - auch im Bereich der Kommunaldarlehen - wurden in dieser Größenordnung nicht erwartet. Aufgrund der anstehenden geplanten Neuverschuldungen und einem voraussichtlichen Schuldenstand des Kernhaushalts von über 50 Mio. EUR zum Jahresende 2022 werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden um die Zinssteigerungen kompensieren zu können.
Im laufenden Jahr finden zudem Bereinigungen der städtischen Haushaltsbücher statt. Hier sind teils Forderungen in beträchtlicher Höhe aus früheren Jahren eingebucht, welche auf Grund von bspw. Unternehmensinsolvenzen abgeschrieben werden müssen und somit negative Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die allgemeine Bereinigung des städtischen Haushaltswesens wird hier noch weitere Zeit in Anspruch nehmen und auch Thema der künftigen Haushaltsjahre sein. Nach aktuellen Erkenntnissen werden sich die Bereinigungen der Kasseneinnahmereste im Jahr 2022 auf ca. 1,9 Mio. EUR belaufen.
Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2021 konnten aufgrund des Personalengpasses erst nach Verabschiedung des Haushalts abgeschlossen werden. Der Verlustvortrag konnte sich hier aufgrund haushalterischer Korrekturen auf knapp 9 Mio. EUR verringern und liegt damit ca. 5 Mio. EUR unter dem in der Ursprungsplanung angenommenen Gesamtverlust aus Vorjahren.
Der, im Haushalt 2022, geplante Veräußerungserlös der Augsburger Straße 15 mit veranschlagten 6,5 Mio. EUR ist derzeit nicht absehbar und mit einer Einnahme im Jahr 2022 kann nicht mehr gerechnet werden.
Die aufgezeigten erheblichen Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Haushalt machen einen Nachtrag gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GO notwendig.
Der Schuldenstand wird sich auf dieser Grundlage voraussichtlich auf den Betrag von ca. 51,8 Mio. EUR zum Ende des Jahres 2022 belaufen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022.
Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplanes zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Thomas Klöpf beantwortet die gestellten Fragen.
Dr. Christoph Böhm regt an, dass Haus Hopfensee zu verkaufen. Es sei ein „Fass ohne Boden“. Ebenso der Siebensteinbrunnen bei dem sich nur zwei Steine drehen. Vielleicht sollte, in Anbetracht dessen, dass der Betrieb 18.000.- € kostet, der Brunnen zu einem stehenden Standbild werden.
Sodann machten Christine Fröhlich und Ilona Deckwerth einige Anmerkungen zum Nachtragshaushalt. Dazu wird jeweils auf die beiliegende Anlage verwiesen.
Peter Hartung dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung. Die Sanierung des BSP müsse durchgeführt werden. Wichtig für Ihn sei es vorwärts zu kommen und eine Linie reinzubringen. Konsolidierungshilfen werden den Schuldenstand verbessern aber keine Erleichterung für den Haushalt bringen. Die CSU-Fraktion wird den Haushalt unterstützen.
Nikolaus Schulte spricht dem Kämmerer seine Hochachtung aus. Es wurde kein neuer Haushalt gemacht, vielmehr wurden die Haushaltsstellen bereinigt. Er verstehe nicht, dass das überhaupt gemacht werden muss. Leider konnten die Immobilien nicht verkauft werden. Der Stadtrat müsse sich mit den Immobilien der Stadt beschäftigen und den Bau Dreitannenbichl weiter vorantreiben. Für den BSP habe die Fraktion Füssen-Land den Antrag gestellt, die Zahlen zu erfahren. Er appelliert an den Kämmerer, den Haushalt 2023 möglichst schnell anzugehen damit genügend Zeit bleibe darüber zu sprechen. Die Fraktion Füssen-Land stimmt dem Nachtragshaushalt zu.
Wolfgang Bader ist überrascht, dass Haushaltsreden gehalten werden. Er plädiert für eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen. Die Fraktion der Grünen stimmt dem Nachtragshaushalt zu.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022.
Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplanes zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
Dokumente
Download 2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltsplan Verwaltungshaushalt.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltssatzung.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Stand der Schulden 2022.pdf
Download 2022-09-20 Power Point Nachtragshaushalt Vorstellung Entwurf im HFSK am 20-09-2022.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Gruppierungsübersicht.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Haushaltsquerschnitt Einzelplan 9 Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Haushaltsquerschnitt Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Nachtragshaushaltsplan Vermögenshaushalt Stadt Füssen 2022.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Stand der Rücklagen Stadt Füssen Nachtrag 2022.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Stellenplan Nachtragshaushalt Stadt Füssen Kernverwaltung.pdf
Download 2022-09-21 Entwurf Vorbericht Nachtragshaushalt Stadt Füssen 2022.pdf
Download 2022-09-21 Investitionsprogramm Stadt Füssen 2022 Nachtragshaushalt ff.pdf
Download 20220927 Nachtrags-Haushaltsrede Stadtrat 2022 SPD.pdf
Download 220919 Haushaltsrede zum Nachtragshaushalt 2022 FW.pdf
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3. Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohnflächen durch Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen;
Vorstellung erster Vorentwürfe für ein geplantes Neubaugebiet in Weißensee - Pitzfeld/Alte Steige und weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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3 |
Sachverhalt
Das vom Stadtrat beauftragte Architektur- und Stadtplanungsbüro Arnold aus Memmingen hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erste Varianten für ein neues Wohnbaugebiet im östlichen Anschluss an das Baugebiet Pitzfeld erstellt. Ziel der Beratung ist es, das weiterzuverfolgende Konzept festzulegen, um in einer der nächsten Sitzungen die weiteren Beschlüsse für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren fassen zu können.
Die Planung beinhaltet folgende Ziele:
- Unterschiedliche Wohnformen anstatt der fast ausschließlichen Einzel- und Doppelhausbebauung in der näheren Umgebung
Zeitgemäße, verdichtete Siedlungsentwicklung durch diese Bebauungsarten und –formen, teilweise mit Kettenhäusern
Mehrfamilienhausbau mit gestaffelten Baukörpern im Südwesten, als Baugruppe verbunden mit einem Doppel- und Reihenhausbau mit Tiefgarage
Guter Mix an möglichen Wohnungsgrößen
Haustypen, die sowohl Eigentum in Form von Grundstücken mit Häusern, aber auch Wohnungen als Eigentums- und/oder Mietwohnungsbau ermöglichen
Reduzierte Verkehrsflächen mit möglichem verkehrsberuhigtem Ausbau
Angepasster Übergang zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden
- Schaffung einer Anbindung an die bestehende Bebauung im Westen mit einem Fuß- und Radweg
- Erhalt von Sichtbeziehungen der bestehenden Nachbarbebauung im Westen in Richtung Osten
- Berücksichtigung der Rückbehaltsflächen der derzeitigen privaten Eigentümer
- Spielplatz an der Südseite der Mehrfamilienhäuser
- Erhaltung und Einplanung der Festwiesennutzung an der Südostseite mit zusätzlicher privatrechtlicher Absicherung (Eintragung einer Duldungsverpflichtung im Grundbuch der Baugrundstücke)
Beschlussvorschlag
Angesichts des sowohl durch die Wohnraumbedarfsanalyse konkret festgestellten, aber auch anhand der Anfragen- und Vormerkliste tatsächlich nachgefragten Bedarfs an Wohnraum begrüßt der Stadtrat die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen ausdrücklich. Die dazu vom Architektur- und Städtebaubüro Arnold in Memmingen vorgestellten Entwurfsvarianten für das geplante neue Baugebiet „Oberkirch 4 – Pitzfeld Ost“ werden zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat beschließt, die aufgezeigte Variante 2a weiter zu verfolgen, da dort die angestrebten städtebaulichen Ziele einerseits und die Voraussetzungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum berücksichtigt werden können:
Der vorgestellten Variante wird unter folgenden Änderungen oder Ergänzungen zugestimmt:
- ____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Variante 2a im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens weiter zu entwickeln.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Beratungen stellte Herr Arnold vom gleichnamigen Stadtplanungs- und Architekturbüro die erarbeiteten Alternativen vor, erklärte die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten (die vor allem bei den Haustypen liegen) und die Hintergründe und Überlegungen bezüglich der Erschließung und städtebaulichen Gestaltung. Letztlich, so Herr Arnold zusammenfassend, habe man sich in mehreren Besprechungen mit der Verwaltung für die Variante 2a entschieden.
Dr. Martin Metzger führt aus, dass der Bebauungsplan-Entwurf mit so vielen Einfamilienhäusern wegen des enormen Baulandverbrauches nicht mehr zeitgemäß sei und so nicht verwirklicht werden kann. Außerdem weist er auf eine energetische Bauweise hin. Für ihn könne nur ¼ des Bereiches mit Einfamilienhäuser, der andere Teil müsse verdichteter bebaut werden.
Für Jürgen Doser würden die Häuser auf der Ostseite schöner aussehen, sollten aber nach Süden ausgerichtet sein, insbesondere im Hinblick auf PV-Anlagen. Ein Energiekonzept ist seiner Ansicht nach uninteressant.
Erich Nieberle spricht sich für ein frühzeitiges Energie-/Quartierskonzept aus. Außerdem sieht er hinsichtlich der städtebaulichen Gestaltung Nachbesserungsbedarf.
Nikolaus Schulte erklärt, dass es etwas zu wenig verdichtet ist. Mit den Einliegerwohnungen jedoch würde es gehen. Seiner Meinung nach müsste nochmals ein Mehrfamilienhaus geplant werden. Dies sei wegen der Stellplatzsatzsatzung nicht möglich, führt Architekt Arnold aus.
Jürgen Doser weist auf die 4 Bauabschnitte hin. Es werde sich über 10-15 Jahre erstrecken. Biogasanlagen sind grenzwertig.
Für Andreas Eggensberger mache ein Quartierskonzept keinen Sinn, besser wären Wärmepumpen. Er schlug vor, dass sich mit der Energieversorgung der Klimabeirat befassen sollte.
Christoph Weisenbach verweist auf die Arbeit der Arbeitsgruppe SOBON. Der Bedarf müsse optimiert werden. Er bemängelt die Positionierung der Garagen in den Kettenhäusern 11 – 17. Sie liegen auf der Südseite.
Für Dr. Martin Metfzger seien die Kettenhäuser zu einfach. Warum gebe es im 4. Abschnitt keine Alternativen.
Ilona Deckwerth befürwortet ein Energiekonzept. Außerdem müsse enger gebaut werden und evtl. die Häuser außenherum mit einbezogen werden.
Dr. Christoph Böhm führt aus, dass er der Planung nicht zustimmen könne. Sie sei „aus der Zeit gefallen“.
Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter wies darauf hin, dass die Art der im Entwurf enthaltenden Haustypen dem in der Wohnraumbedarfsanalyse festgestellten Bedarf entsprechen.
Beschluss 1
Angesichts des sowohl durch die Wohnraumbedarfsanalyse konkret festgestellten, aber auch anhand der Anfragen- und Vormerkliste tatsächlich nachgefragten Bedarfs an Wohnraum begrüßt der Stadtrat die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen ausdrücklich.
Die dazu vom Architektur- und Städtebaubüro Arnold in Memmingen vorgestellten Entwurfsvarianten für das geplante neue Baugebiet „Oberkirch 4 – Pitzfeld Ost“ werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt den bisherigen Entwurf dahingehend zu überarbeiten, dass der Fokus stärker auf eine verdichtete Bebauung (mehr Mehrfamilienwohnhäuser) und auf Energieeffizienz gelegt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.
Beschluss 3
Hinsichtlich der Energieversorgung des künftigen Baugebietes ist der Klimabeirat der Stadt Füssen zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.
Dokumente
Download V 1.2_Gestaltungsplan Alt. 1_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download V 2.1a_Übersichtsplan Alt. 2a_1-2500_Oberkirch 4.pdf
Download V 2.2_Gestaltungsplan Alt. 2_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download V 2.2a_Gestaltungsplan Alt. 2a_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download V 2.4a_Haustypen Alt. 2a_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download Vorentwurf 3D Alt. 2a_1-1000_Oberkirch 4.pdf
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4. Eigenwirtschaftlicher Breitband- Glasfaserausbau durch Netzbetreiber
Mitwirkung durch die Stadt Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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Sachverhalt
Bei der Stadt Füssen wurde von mehr als einem Anbieter Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser-Direktanschlüssen (FFTH/B) angemeldet. In Anbetracht des stetig steigenden Bandbreitenbedarfs führt zukünftig kein Weg an einer solchen Technik vorbei. Die Stadt Füssen hat dadurch einen wichtigen Standortvorteil für Gewerbeansiedlungen, für den Tourismus aber ebenso für Privathaushalte.
So positiv die Situation erscheint, so schwieriger wird es im Detail. Die Stadt Füssen sollte einen Netzbetreiber wählen, der für dieses zukunftsweisende Projekt die meisten Vorzüge für die Nutzer und die Stadt bietet. Denn der tatsächliche Eigenausbau dieses Telekommunikationsunternehmens wird nicht zuletzt auch durch die Anzahl von Vorverträgen bestimmt; der Netzbetreiber wird zusammen mit der Stadt Füssen für den Ausbau des Glasfaser-Netzes und neue Anschlüssen werben. Je mehr Siedlungsbereiche durch einen Eigenausbau angeschlossen werden, desto weniger muss die Stadt selbst, wenn auch durch ein Förderverfahren nur anteilig, zuschießen müssen. Die Vorvermarktungsquote wird letztlich vor allem von betreiberabhängigen Faktoren abhängen wie z.B. Produktpalette, Preis, Service-Qualität usw.
Vor dem Hintergrund dieser vielen Faktoren sollte der Stadtrat Füssen nun also fundiert eine Entscheidung über den Kooperationspartner im Breitbandausbau treffen. Ein offenes und transparentes Auswahlverfahren ist für die Stadt selbstverständlich, unterstützt wird sie dabei von dem Fachbüro Corwese.
Dazu hat das Büro einen Kriterienkatalog und eine Bewertungsmatrix zusammengestellt.Der Fragebogen wurde an die interessierten Netzbetreiber verschickt. Darin sind detailliert Fragen zu u.a. folgenden Punkten enthalten:
- Zahlen zum geplanten eigenwirtschaftlichen Erschließungsgebiet
- Vorvermarktungsquote
- Vertragsmöglichkeiten
- Netzoffenheit
- Servicekonzept
- Fragen zur Bauausführung
- Bauablauf
Details dazu und zu den Ergebnissen der Anfragen an die Netzbetreiber stellte das Büro Corwese mit der beiliegenden Powerpoint-Präsentation vor. Darin wurde auch das Auswahlverfahren und dessen Ergebnis vorgestellt. Darauf wird verwiesen.
Der Stadtrat sollte im Anschluss einen Beschluss über den offiziellen Kooperationspartner der Stadt Füssen fassen. Trotzdem sollen zukünftig, wie bisher auch, Aufgrabegenehmigungen für Vorhaben aller Netzbetreiber z.B. gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ausgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Anhand der Ergebnisse des Bewertungsverfahrens beschließt der Stadtrat mit dem Unternehmen Telekom eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Insbesondere werden weder eine Exklusivität noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.
Beschluss
Anhand der Ergebnisse des Bewertungsverfahrens beschließt der Stadtrat mit dem Unternehmen Telekom eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Insbesondere werden weder eine Exklusivität noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022-09-14_Füssen_EWA_Präsentation.pdf
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5. Ehem. Benediktinerkloster St. Mang (Lechhalde 3) - Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung;
Vorstellung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen als Voraussetzung für weitere Maßnahmen und Förderungen
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Im Hinblick auf kurz- und mittelfristig anstehende Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im ehem. Benediktinerkloster St. Mang hat sich das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege mit der Frage beschäftigt, ob dem Baudenkmal nationale Bedeutung zuerkannt werden kann. Mit Schreiben vom 9. November 2021 hat das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Füssen dazu schließlich mitgeteilt, dass diese Frage bejaht wird.
Zusammenfassendes Zitat aus dem Schreiben des Bayer. Landesamts vom 9. November 2021:
„Bei dem ehem. Benediktinerkloster St. Mang in Füssen handelt es sich nach dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege um eine der bemerkenswerten barockisierten Klosteranlagen innerhalb der bayerischen und deutschen Kunstlandschaft. Für die hohe kunsthistorische Bedeutung des Klosters ist insbesondere der Einflussbereich Johann Jakob Herkomers wesentlich, nach dessen Plänen unter Beteiligung namhafter Künstler die neue stadtbeherrschende Anlage errichtet wurde.
Darüber hinaus war St. Mang rund 1000 Jahre lang religiöser Mittelpunkt im Ostallgäu; Kloster und Königshof bildeten den Ursprung der mittelalterlichen Stadt Füssen, die als Umschlagplatz für den Italienhandel diente. St. Mang hat in seiner fast tausendjährigen Geschichte als kultureller Kristallisationspunkt und als Mittelpunkt des Glaubenslebens maßgeblich Füssen und die gesamte Region geprägt. Den kunsthistorisch und geschichtlich wertvollen Gebäuden kommt innerhalb Bayerns und Deutschlands ein besonderer Stellenwert zu. Bei dem Kloster handelt es sich um ein national wertvolles Kulturdenkmal.
Die Voraussetzungen für die Antragstellung bei Fördermittelgebern, die nationale Bedeutung fordern, sind daher gegeben.“
Diese hohe Einstufung ist für Füssen eine wichtige und nachhaltige Entscheidung. Sie kann den Zugang zu wichtigen Förderquellen mit einer deutlich höheren Förderung für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen eröffnen. Um hierzu aber konkretere Aussagen sowohl zum Sanierungsbedarf als auch zu möglichen Finanzierungen machen zu können, ist eine umfangreiche denkmalschutzfachliche Voruntersuchung nötig.
Die Vorbereitung dafür wurden in den vergangenen Wochen unter Federführung des Architekturbüros Pfanzelt Architekten aus Lechbruck in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und der Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben getätigt. Die dafür voraussichtlich zu erwartenden Kosten sind in der beiliegenden Zusammenstellung enthalten. Diese wurde im Rahmen der Beratung kurz vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wird der schlechte technische und bauliche Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage des Klosterkomplexes in Erinnerung gerufen, der dem Stadtrat in der Sitzung am 18. Mai 2021 vorgestellt und erläutert wurde. Hier besteht aktueller Handlungsbedarf.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den notwendigen denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen für das Denkmal von nationaler Bedeutung der ehemaligen Klosteranlage St. Mang Kenntnis und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Dokumente
Download 220204_RHF_KS_vorprojekt.pdf
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6. Mobilfunk - Ersatzstandorte von Netzbetreibern
Einbindung der Stadt bei der Standortentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Am 29.06.2021 hatte der Stadtrat bereits von seinem Mitwirkungsrecht gemäß dem Bayerischen Mobilfunkpakt Gebrauch gemacht. Zu einzelnen Suchkreisanfragen zweier Netzbetreiber waren grundsätzliche Beschlüsse zu Standorten gefasst worden.
Zwischenzeitlich hat sich nun eine weitere Suchkreisanfrage bzw. Änderung ergeben.
Standort 4/2021: Füssen-Gewerbepark Allgäuer Land und Kemptener Straße / Festplatz
Dieser Suchkreis war bereits in der Stadtratssitzung vom 29.06.2021 behandelt worden. Es erfolgte damals ein Beschluss zur Empfehlung für das Grundstück der Stadtwerke Füssen als Dachstandort. Lange Zeit war dort weiter nichts hinsichtlich Planung passiert, so dass dann zwischenzeitlich die Stadtwerke Vorbehalte über etwaigen zukünftigen Ausbaubedarf vorgebracht hatten. Ein Dachstandort würde diesen verhindern.
Als Ersatz zu diesem Standort wird nun von der Stadtverwaltung ein Maststandort 4B am Festplatz vorgeschlagen. Geeignet wäre ein Standort am südwestlichen Rand des Festplatzes, südlich des Geh- und Radwegs am Fuße des Kobelhangs. Der Netzbetreiber Telefonica hat diesen Vorschlag bereits untersuchen lassen und für funktechnisch geeignet erklärt. Durch die Lage am Rande des Gewerbegebiets Kemptener Straße im unmittelbaren Übergang zum bewaldeten Kobelhang wäre die Sendeanlage optisch weniger auffallen. Der Flächenbedarf beträgt bis ca. 12 x12m. Mit dem Standort jenseits des Geh- und Radwegs wäre nach Einschätzung der Stadtverwaltung keine Einschränkungen im Betrieb des Festplatzes verbunden. Der Standort betrifft die stadteigenen Grundstücke 740, 1713, 1713/2, 755 und 1180 (Gemarkung Füssen).
Abb. ungefähre Lage Baufenster
Abb. aktuelle Planung Telefonica
Abb. Lage am Waldrand
Neue Suchkreisanfrage 01/ 2022: Telefonica vom 02.06.2022, Standort Tunnel Reinertshof, A7
Am 02.06.2022 ist bei der Stadt Füssen eine Suchkreisanfrage für einen Mobilfunkstandort für den Bereich Reinertshofer Tunnel eingegangen.
Eine Prüfung der Stadtverwaltung hat ergeben, dass nur ein kleiner Teil des Suchkreises die Stadt Füssen betrifft. Entsprechende Flächen auf Füssener Flur am Tunnel-Nordportal sind weder in städtischem Eigentum, noch aufgrund überwiegend naturschutzfachlicher Belange geeignet.
Eine Prüfung der Stadtverwaltung hat ergeben, dass nur ein kleiner Teil des Suchkreises die Stadt Füssen betrifft. Entsprechende Flächen auf Füssener
Flur am Tunnel-Nordportal sind weder
in städtischem Eigentum, noch aufgrund überwiegend naturschutzfachlicher Belange geeignet.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, für diese Suchkreisanfrage keine Standortvorschläge auf Füssener Gebiet zu empfehlen und
von der Mitwirkung gemäß Bayerischem Mobilfunkpakt abzusehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, für diese Suchkreisanfrage keine Standortvorschläge auf Füssener Gebiet zu empfehlen und von der Mitwirkung gemäß Bayerischem Mobilfunkpakt abzusehen.
Abb. Suchkreisanfrage, O2 – PB München
Beschlussvorschlag
Standort 4B/2021 Füssen-Gewerbegebiet Allgäuer Land und Kemptener Straße / Festplatz:
Der Stadtrat beschließt, dass im Rahmen des kommunalen Beteiligungsverfahrens als Ersatzstandort für das Gebäude der Stadtwerke Füssen ein Standort am südwestlichen Randbereich des Festplatzes vorgeschlagen wird. Nach endgültiger positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch Telefonica soll die Standortalternative 4B realisiert werden.
Die Stadt ist bereit, Teile der Grundstücke 740, 1713, 1713/2, 755 und 1180 (Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde stellt als Zuwegung die gemeindeeigenen Flurstücke 1713 bzw. 740 zur Verfügung. Der Vorsitzende wird mit der Verhandlung und Unterzeichnung des Mietvertrags beauftragt.
Neue Suchkreisanfrage 1/ 2022: Telefonica, Standort Tunnel Reinertshof, A7:
Der Stadtrat beschließt, dass eine Mitwirkung im kommunalen Beteiligungsverfahren am Standort Tunnel Reinertshof-A7 nicht wahrgenommen wird und dementsprechend aktuell kein Standortbeschluss auf Füssener Gebiet erfolgen soll.
Beschluss 1
Standort 4B/2021 Füssen-Gewerbegebiet Allgäuer Land und Kemptener Straße / Festplatz:
Der Stadtrat beschließt, dass im Rahmen des kommunalen Beteiligungsverfahrens als Ersatzstandort für das Gebäude der Stadtwerke Füssen ein Standort am südwestlichen Randbereich des Festplatzes vorgeschlagen wird. Nach endgültiger positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch Telefonica soll die Standortalternative 4B realisiert werden.
Die Stadt ist bereit, Teile der Grundstücke 740, 1713, 1713/2, 755 und 1180 (Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde stellt als Zuwegung die gemeindeeigenen Flurstücke 1713 bzw. 740 zur Verfügung. Der Vorsitzende wird mit der Verhandlung und Unterzeichnung des Mietvertrags beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 2
Neue Suchkreisanfrage 1/ 2022: Telefonica, Standort Tunnel Reinertshof, A7:
Der Stadtrat beschließt, dass eine Mitwirkung im kommunalen Beteiligungsverfahren am Standort Tunnel Reinertshof-A7 nicht wahrgenommen wird und dementsprechend aktuell kein Standortbeschluss auf Füssener Gebiet erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Änderung der Parkraumbewirtschaftung;
Neuerlass der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde unter anderem auch die räumliche Ausweitung der Parkgebührenpflicht auf die bisher zwei gebührenfreien Parkplätze Bundesstützpunkt und Festplatz sowie eine Änderung bei der Festsetzung der Parkgebühren bzw. der Taktung angesprochen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass mit der Einführung der Umsatzbesteuerung für Kommunen zum 1. Januar 2023 die sog. „selbstständigen Parkplätze“, soweit sie bisher noch „steuerfrei“ waren, künftig steuerpflichtig werden. D.h. die Stadt muss die Besteuerung nicht nur in der entsprechenden Parkgebühren-Verordnung regeln, sondern auch bei der Gebührenbemessung entsprechend berücksichtigen. Schließlich muss die Stadt dann für die selbstständigen Parkplätze 19 % Steuer abführen.
Die Parkierung wird darüber hinaus dann ein sog. „Betrieb gewerblicher Art (BgA)“ sein, mit der Folge, dass zumindest bei diesen Parkplätzen alle Anschaffungen und alle Aufwendungen steuerlich betrachtet werden müssen. Das bedeutet, dass beim Ankauf die Vorsteuer gezogen werden kann und alle Anschaffungen mit Steuer auszuweisen sind.
Neben der Umsatzsteuerpflicht entsteht für die Parkeinrichtung der Stadt aufgrund der Einnahmesituation auch eine Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht, die jeweils 15 % der steuerpflichtigen Aufwendungen ausmachen wird. Mit der Umsatzsteuerpflicht bedeutet dies eine – nur steuerlich bedingte – Erhöhung um 49 % gegenüber bisher (19 % Umsatzsteuer, 15 % Körperschafts- und 15 % Gewerbesteuer). Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass wir künftig mehr denn je alle Kosten (z.B. alle tatsächlichen Verwaltungskosten) dort auch in voller Höhe verbuchen.
Welche Parkplätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes künftig konkret steuerpflichtig sind, wurde von der Finanzverwaltung mit der uns beratenden Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüft und definiert. In jedem Fall werden dies die sog. „selbstständigen“ Parkplätze sein, wohl nicht die straßenbegleitenden bzw. „unselbstständigen“ Parkflächen. Ein Termin mit der Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei hat ergeben, dass folgende Parkplätze zweifelsohne der Steuerpflicht unterliegen werden:
- Parkplatz Bundesstützpunkt (neu ab 01.01.2023)
Parkplatz Festplatz (neu ab 01.01.2023)
Parkplatz Feneberg
Parkplatz Bootshafen
Parkplatz Bad Faulenbach Gipsbruchweiher
Parkplatz Hopfen am See Campingplatz
Parkplatz Alatsee (mit Ausnahme der Parkflächen entlang der Saloberstraße)
Parkplatz Weißensee Ost
Parkplatz Weißensee Strandbad
Auch die technischen Voraussetzungen an den Parkuhren bzw. beim Handyparken und die rechtlichen Anforderungen bei einer künftigen Steuerpflicht müssen entsprechend geschaffen werden.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen gibt es aktuell keine eindeutige Regelung hinsichtlich selbst- und unselbstständiger Parkplätze und daraus resultierenden Steuerpflichten. Die Kämmerei und die Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei empfehlen auf Grundlage der vorliegenden Einnahme- und Parkplatzsituation deshalb keine Differenzierung bei der Erhöhung der Parkgebühren nach steuerpflichtigen und steuerfreien Parkflächen sondern eine pauschale Gebührenerhöhung über alle Bereiche von 30 %. Damit wäre auch ein gewisses Risiko anderweitiger Auffassungen der Finanzämter für mögliche diskussionsbedürftige Parkflächen eingepreist.
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 dem Stadtrat empfohlen, im Hinblick auf die Einführung der Steuerpflicht die Parkgebühren wie im beiliegenden Tarifverzeichnis dargestellt anzupassen und die Parkgebührenverordnung der Stadt Füssen zum 1. Januar 2023 zu ändern bzw. neu zu erlassen. Diese liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der beiliegende Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die neuen gebührenpflichtigen Parkplätze am Bundesstützpunkt und Festplatz erforderlichen Parkscheinautomaten anzuschaffen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der beiliegende Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die neuen gebührenpflichtigen Parkplätze am Bundesstützpunkt und Festplatz erforderlichen Parkscheinautomaten anzuschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Verlustausgleich gem. § 8 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) für die Stadtwerke Füssen - Parkierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Nach § 8 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Aus den Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV) § 8 ist zu entnehmen: Ergibt sich mehrere Jahre hindurch ein Verlust, so richtet sich der Verlustausgleich durch spätere Gewinne (§ 8 Abs. 2 EBV) nach den einzelnen Wirtschaftsjahren, in denen die Verluste entstanden sind. Der älteste Jahresverlust ist zuerst zu tilgen.
Ein Verlustvortrag kann, außer durch den Einsatz des Gewinns, jederzeit mit Haushaltsmitteln der Gemeinde abgedeckt werden. Eine Abbuchung von den Rücklagen des Eigenbetriebs ist erst möglich, wenn ein Verlustvortrag nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgt wurde und die Eigenkapitalausstattung das zulässt.
Erlaubt die Eigenkapitalausstattung keine Entnahme aus den Rücklagen, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Füssen (SWF) stellte der Bay. Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wie in den Vorjahren fest:
Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio. € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Unter Einschluss des Jahresverlusts 2020 fehlen zum 31.12.2020 auf das Stammkapital 972 T€.
Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Über die nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgten Verlustvorträge wurde bisher noch nicht durch den Stadtrat entschieden. Grundsätzlich wären diese Verluste aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen oder ausnahmsweise durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage zu tilgen.
Erneut weist der BKPV in seinem Bericht auf die sehr niedrige Eigenkapitalausstattung hin, welche den Bilanzaufbau als nicht zufriedenstellend darstellt.
Die Verlustvorträge der Stadtwerke Füssen –Parkierungsanlagen- betragen zum 31.12.2020 insgesamt 3.856.161,18 €. Der älteste Jahresverlust aus dem Jahr 2007 beläuft sich auf 376.684,67 €. Im Jahr 2022 hat die Stadt im Haushalt einen Ausgleich des Verlustes aus dem Jahr 2007 von 376.700 € eingestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2007 zulässt.
Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung 2022 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 376.684,67 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2007.
Des Weiteren sind für den Verlustausgleich 2008 die Mittel i.H.v. 414.800 € im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2007 zulässt.
Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung 2022 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 376.684,67 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2007.
Des Weiteren sind für den Verlustausgleich 2008 die Mittel i.H.v. 414.800 € im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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9. Geschäftsordnung für das Jugendparlament der Stadt Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 26. April 2022 wurde dem Stadtrat von mehreren Jugendlichen die Gründung eines Jugendparlaments der Stadt Füssen vorgestellt. Darauf und auf die damalige Präsentation wird verwiesen.
Die Geschäftsordnung für das zu bildende Jugendparlament wurde damals noch nicht beschlossen. Stattdessen wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Einrichtung eines Jugendparlaments für die Jugendlichen der Stadt Füssen bzw. der in den Schulen unterrichteten Jugendlichen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Initiatoren zeitnah eine „Geschäftsordnung“ als Grundlage für die künftige Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Stadtrat zu erarbeiten.“
Am 22. Juli 2022 haben sich nun das Jugendparlament mit dem P-Seminar Sozialkunde des Gymnasiums Füssen und dem Dritten Bürgermeister Wolfgang Bader zur „konstituierenden Sitzung“ getroffen. Nach Vorstellung des neuen Geschäftsordnungsentwurfs erläuterte der Vorsitzende des Jugendparlaments, Lukas Grosch, die erste Pläne bzw. Vorhaben für das Jugendparlament.
Dem Jugendparlament gehören an:
David Wagner, Maria Konovalova, Lorrany Viktoria Carvalho-Silva, Pio Montouri, Miguel Garcia Entrialgo, Colin Lorch und Sophia Mohr.
Sprecherin des Jugendparlaments ist David Wagner. Sophia Mohr fungiert als Kassenwartin.
In der Geschäftsordnung ist auch geregelt, dass dem Jugendparlament ein jährlicher Etat zur Verfügung gestellt wird, der 500,00 Euro betragen soll. Darüber hinaus sieht die Geschäftsordnung ein Anhörungs- und Antragsrecht einschl. eines Rederechts im Stadtrat bei jugendrelevanten Themen vor.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen billigt die vom Jugendparlament erarbeitete und als Anlage beiliegende Geschäftsordnung für das Jugendparlament.
Diskussionsverlauf
Angesprochen wurde, dass künftig darüber nachgedacht werden sollte, wie nicht in Füssener Schulen tätige Jugendliche beteiligt werden können.
Barbara Henle erklärt, dass bei der nächsten Wahl des Jugendparlamentes auch die Auszubildenden mit einbezogen werden sollten.
Erich Nieberle bestätigt, dass in Füssen viele Stimmen abgegeben wurden, da die Wahl über die Schulen gelaufen ist. Wichtig für das Jugendparlament sei es, dass sie über einen bestimmten Betrag verfügen können.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen billigt die vom Jugendparlament erarbeitete und als Anlage beiliegende Geschäftsordnung für das Jugendparlament.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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10 |
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10.1. Kreditwesen;
Bekanntgabe der Aufnahme kommunaler Investitionsdarlehen und Umschuldungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
|
beschliessend
|
10.1 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat werden die getätigten Kreditaufnahmen und Umschuldungen bekanntgegeben. Durch den nicht genehmigten Haushalt 2021 wurde der Kassenkreditrahmen i. H. v. 15 Mio. EUR komplett ausgeschöpft. Kassenkredite dienen lediglich der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
Die Kredite können nach der Genehmigung des Haushalts nun im Rahmen von kommunalen Investitionskrediten aufgenommen werden.
Es erfolgten Ausschreibungen über die jeweiligen Kreditsummen.
Folgende Darlehen wurden aufgenommen und Umschuldungen getätigt. Den Zuschlag erhielt jeweils der wirtschaftlichste Bieter.
Darlehensgrund
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Darlehenshöhe
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Kondition
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Zinslaufzeit
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Tilgung
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Investitionskredit f. Feuerwehrfahrzeug, Sportanlage Weidach, Oberseebad
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2 Mio. EUR
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2,22 %
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2 Jahre
(da in 2024 kein anderer städtischer Kredit mit Zinsablauf vorhanden)
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100.000 € jährl.
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Investitionskredit Neubau Kita Weidach
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3 Mio. EUR
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2,72 %
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10 Jahre
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100.000 € jährl.
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BA I, Neubau/Grundsanierung Grund- und Mittelschule
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4 Mio. EUR
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2,79 %
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20 Jahre
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130.000 € jährl.
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Umschuldung Teilbetrag CHF Darlehen aus 2021
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1 Mio. EUR
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1,90 %
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1 Jahr
(damit Anmeldung zur Stabilisierungshilfe möglich)
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./.
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Umschuldung Teilbetrag CHF Darlehen 2022
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2 Mio. EUR
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1,90 %
|
1 Jahr
(damit Anmeldung zur Stabilisierungshilfe möglich)
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./.
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Prolongation CHF Darlehen
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5,2 Mio. CHF
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1,15 %
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0,5 Jahre gemäß Ausstiegsstrategie
Beschluss Stadtrat
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./.
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den aufgenommenen Investitionskrediten und Umschuldungen.
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10.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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10.2 |
Sachverhalt
Instandsetzung/Sanierung der Aufzugsanlage im städtischen Bauhof
In der letzten Sitzung hat der Stadtrat der Beauftragung der Firma KMS mit der Modernisierung und Mängelbeseitigung der bestehenden Aufzugsanlage im städtischen Bauhof gemäß Angebot in Höhe von 98.217,84 € (brutto) zugestimmt.
Erweiterung des Platzangebotes in der Kindertagesstätte im Weidach
Zugestimmt hat der Stadtrat auch dem Vorschlag des Trägers der Kindertagesstätte Weidach, der AWO Füssen – Schwangau, dort das aktuelle Platzangebot für Kinder mit Förderbedarf um 5 Plätze und für Kindergartenkinder um 10 Regelplätze zu erweitern. Die zusätzlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rund 8.000 Euro.
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10.3. Verkauf der Modelleisenbahn-Sammlung der Gebrüder Haase
Verkaufserlöse und vermeintlicher Wert der Sammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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10.3 |
Sachverhalt
Zum Einwand von Ilona Deckwerth im Rahmen der Haushaltsvorberatungen im HFSK-Ausschuss am 20. September 2022, dass die Verkaufserlöse zu gering waren, schließlich sei ihr ein Wert der Sammlung von rund 3 Millionen in den Ohren, wird Folgendes festgestellt:
Der nominelle Wert der Sammlung, die in städtischen Besitz übergegangen ist, lag vermutlich bei 361.890,00 DM. Dieser Wert ergibt sich aus einer 78-seitigen Auflistung der einzelnen Objekte als Anlage zum Schenkungsvertrag mit Frau Charlotte Haase.
Der Schenkungsvertrag enthält bei näherem Hinsehen umfangreiche und detaillierte Bedingungen, die in der musealen Praxis kaum einzuhalten sind. Das gilt vor allem für die Bedingung einer „Dauerausstellung bzw. Wechselausstellung“. Die Stadt Füssen hat in den Folgejahren eine Sonderausstellung „Modelleisenbahnen“ (02.12.2001-13.01.2002) gezeigt. Außerdem wurde ein eigenes Modelleisenbahnmuseum eingerichtet (Eröffnung 17.04.2003, Schließung aufgrund niedriger Besucherzahlen am 31.10.2005). Der Dauerleihvertrag vom 14.04.2003 zwischen der Stadt Füssen und der Füssen Marketing GmbH nennt eine Versicherungssumme von 250.000 € „für die dauernde Präsentation der Sammlung von Modelleisenbahnen, Modellautos, Zubehör etc. der Schenkung Falk und Ulf Haase“ im Museum „Zeitschienen“, Kemptener Str. 7 in Füssen. Am 27.11.2007 beschloss die Füssen Marketing GmbH ihre Auflösung mit Wirkung zum 01.12.2007. Die dem Eisenbahnmuseum geliehene Schenkung von Charlotte Haase wurde in der Spitalgasse 8 eingelagert, mit jährlichen Mietkosten an die Heilig-Geist-Spitalstiftung. Der Modelleisenbahnclub Ostallgäu/Außerfern betreute seitdem die Sammlung in dem von der Stadt angemieteten Depot und stellte interessante Stücke davon in seiner eigenen Ausstellung aus.
Resultierend aus der Haushaltskonsolidierung wurden sodann Angebote bei zehn möglichen Aufkäufern und Auktionshäusern eingeholt. Letztlich gingen für die Abholung der gesamten Sammlung zwei Angebote für 30.600 bzw. 35.000 €.
Die Stadt hat sich daraufhin für einen Vermarktungsvertrag mit der Firma Walter Eisenbahnen entschieden. Im weiteren Verlauf wurde der verkäufliche Teil der Sammlung in zwei Kleinlastern abgeholt, unverkäufliche Objekte wurden in Füssen entsorgt. Bis Anfang Juli 2022 gelang es der Firma, alle Objekte nach ihrer Erfahrung in optimale Lose zusammenzustellen, zu beschreiben und zu fotografieren, sie im Internet zum Verkauf einzustellen und zu versteigern. Die Firma übernahm alle damit verbundenen Personalkosten und Gebühren. 55 % des Erlöses gingen wie vereinbart an die Stadt Füssen. Der Nettoauszahlungsbetrag, der am 04.07.22 abgerechnet wurde, betrug 65.839,56 €.
Vater und Sohn Walter waren selbst sehr positiv überrascht über den Verkaufserfolg. Sie, wie auch die hiesigen Modellbahnfreunde hatten doch im Vorweg auf mehrere ertragsmindernde Faktoren hingewiesen:
- Die Zeiten, in fast alle männlichen Mitbürger einmal im Leben modelleisenbahnbegeistert waren, sind vorbei.
Die wenigen, zumeist älteren Menschen, die das Hobby heute noch pflegen, sind zumeist an vollfunktionsfähigen, digital steuerbaren Lokomotiven und Wagen interessiert.
Die Funktionsfähigkeit der Motoren und der anderen elektrischen Teile war nicht mehr gewährleistet.
Die Gebrüder Haase hatten in ihrem Bestreben nach Authentizität Änderungen an vielen Modellen vorgenommen. Dies ist stark preismindernd.
Aufgrund des mehrfachen Umzugs der Sammlung und ihrer Nutzung im Modelleisenbahnmuseum waren die meisten Modelle nicht mehr originalverpackt. Die originalen Verpackungen lagen unsortiert in eigenen Pappkartons und konnten aufgrund des sehr großen Zeitaufwands nicht mehr mit den Modellen vereinigt werden. Diese Verpackungen und Modelle mussten daher getrennt versteigert werden. Dies ist ebenfalls stark preismindernd.
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11. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Juli 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Juli 2022 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 26. Juli 2022 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 26. Juli 2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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12. Anträge, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Sitzungsort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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12.1 |
Sachverhalt
Christine Fröhlich fragt, warum die Sitzungen immer noch im Haus Hopfensee abgehalten werden.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass der Sitzungssaal wegen Corona nicht geeignet sei. Für den Sitzungssaal sei die Personenzahl (24 Stadträte plus Verwaltung und Zuhörer) zu hoch.
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12.2. Guggemoswiese
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
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ö
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beschliessend
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12.2 |
Sachverhalt
Christine Fröhlich möchte wissen, wann der Bau auf der Guggemoswiese beginnt.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass der Bauantrag behandelt wurde und jetzt beim Landratsamt zur Genehmigung liege.
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12.3. Bürgerversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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27.09.2022
|
ö
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beschliessend
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12.3 |
Sachverhalt
Christine Fröhlich bittet darum zu Beginn der Bürgerversammlung vorzutragen, welche Rechte die Bürger bei einer Bürgerversammlung haben.
Datenstand vom 02.10.2024 15:27 Uhr