Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen / Pestenacker Straße - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Auf Grundlage der Diskussion in der Sitzung am 27.09.2022 hat der Bürgermeister mit einzelnen Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet gesprochen. Ein Bericht erfolgt im Rahmen der Sitzung.
Ebenfalls liegt bis zur Sitzung eine Einschätzung eines geeigneten Planungsbüros zum Bebauungsplan vor.
Ergänzung vom 17.11.2022:
Im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss wurde der Antrag vorbesprochen und eine Aufhebung des Bebauungsplans favorisiert, sofern dadurch nach § 34 BauGB die Realisierung des Vorhabens möglich wird. Nach Rückmeldung des Landratsamtes ist das geplante Vorhaben lediglich durch eine Änderung des Bebauungsplans realisierbar.
Es wird daher vorgeschlagen, eine entsprechende Änderung des gesamten Bebauungsplans zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Walleshausen Nord (Pestenacker Straße) – Verzeichnis-Nr. 2.0 für das Grundstück Fl.Nr. 594. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Arnold Consult AG aus Kissing mit der Durchführung dieser Bauleitplanung gem. Angebot vom 08.11.2022 zu einem noch zu bestimmenden Gesamthonorar von maximal 11.600,00 € brutto zu betrauen.
Die Kosten sind mittels städtebaulichem Vertrag vom Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:48 Uhr