Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 "Steinweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Stadtratssitzung, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 28.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ erstmalig zu ändern.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.04.2019 beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanaufstellung war die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es sollte damit keine Entwicklung bisher unbebauter Flächen, sondern vielmehr durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.  Für das Gebiet wurde damals eine gemischte Nutzung mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandel, Wohnen, Büros, Dienstleistungsnutzungen und Räume für freie Berufe (bspw. heilkundliche Berufe) vorgesehen. 

Nachdem diese Nutzung jedoch nicht mehr angedacht ist und mittlerweile ein Gesamtkonzept mit unterschiedlichen verdichteten Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte für das Areal vorliegt, soll der vorhandene städtebauliche Missstand durch die Schaffung von Planungsrecht für die geänderten Planungsabsichten beseitigt werden. Im Sinne der Innenentwicklung sollen im Plangebiet unterschiedliche Wohnformen in verdichteter Bauweise in zentraler und fußläufig oder mit dem Rad gut angebundener Lage Herriedens realisiert werden.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 3.09.2021 bis 4.10.2021 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 26.08.2021 bekannt gemacht. 

Der Stadtrat behandelt nun in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 5 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.11.2021 entnommen werden.

Es wurden 25 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.08.2021 (und Frist bis 17.09.2021) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 7 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt. 
7 Behörden/TöB und 4 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.11.2021 entnommen werden.

Über folgende Einzelaspekte der Abwägung sollen Abstimmungen erfolgen:
  1. Das Baufenster im Norden wird von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt und eine Höhenstaffelung auch in diesem Bereich nach Norden vorgesehen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Die Errichtung einer Kita im nördlichen Teil des Geltungsbereichs wird vertraglich geregelt.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Eine immissionstechnische Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung wird auf Kosten des Verursachers in Auftrag gegeben.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Zum Entwurfsstand werden textliche Festsetzungen vorgesehen, welche bestimmte Nutzungen im Baugebiet verbindlich ausschließen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. Die Sammelstellen für die Abholung der Mülltonnen werden direkt an die öffentlichen Straßen gelegt werden, so dass kein Müllfahrzeug in das Gebiet einfahren muss und eine Lärmbelästigung an dieser Stelle ausgeschlossen werden kann.
Abstimmung: 18 : 1

Nachdem in der vergangenen Stadtratssitzung aus dem Gremium Bedenken wegen der Geschossigkeit der Mehrfamilienhäuser geäußert wurden und auch die Frage nach der Wirkung der Architektur auf die umgebende Bebauung aufgeworfen wurde, fanden weitere Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro Vogelsang, dem Investor, dem Architekten und der Bürgermeisterin statt. 
Aus städteplanerischer Sicht ist es wünschenswert, dass durch die neue Bebauung die Raumkante der Häuserreihe in der Ansbacher Straße fortgesetzt wird. Das kann durch quadratische Würfel, wie bislang vorgesehen, so nicht geschaffen werden. Deshalb wurde dem Architekten empfohlen, die Grundrisse der Mehrfamilienhäuser eher rechteckig anzulegen und nach Süden hin zu verschieben. Gleichzeitig fügen sich aus städteplanerischer Sicht Satteldächer an dieser Stelle besser in die Umgebung. Außerdem empfiehlt sich eine Begrenzung der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse.

Architekt Roland Schneider stellt in der Stadtratssitzung eine überarbeitete Konzeption vor.

Nach Beratung über die alternative Konzeption der Mehrfamilienhäuser soll das Gremium über folgende Einzelaspekte abstimmen, damit auf Grundlage des Abstimmungsergebnisses der Entwurf des B-Plans überarbeitet werden kann.

  1. Die beiden südlichen Mehrfamilienhäuser werden von der Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse begrenzt.
Abstimmung: 18 : 1
  1. In Anlehnung an die Umgebungsbebauung sollen die Mehrfamilienhäuser einen eher rechteckigen als quadratischen Grundriss aufweisen.
Abstimmung: 19 : 0
  1. In Anlehnung an die Umgebungsbebauung sollen die Mehrfamilienhäuser Satteldächer (ggf. flach geneigt) erhalten.
Abstimmung: 0 : 19

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabelle (Stand: 23.11.2021) und der in der heutigen Sitzung erfolgten Einzelabstimmungen zu.

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte und der in der heutigen Sitzung erfolgten Einzelabstimmungen den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Dokumente
01_Herrieden Steinweg_Bebauungsplan_Bebauungsstudie_220315 (.pdf)
02_Herrieden Steinweg_Bebauungskonzept_Ansichten_Nachbarbebauung_211129_web (.pdf)
03_Untersuchung_Sonnenstand_17.Januar_Dachformen_Herrieden_Bebauungsplan_211123 (.pdf)
Abwägung_Früh_Beteiligung_1ÄndSteinweg_Vorentwurf_211124 (.pdf)
Präsentation_Steinweg_Herrieden_211130_art_schneider_architekten (.pdf)

Datenstand vom 17.03.2022 10:15 Uhr