Datum: 03.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Abschluss des KiTa Projektes 2020
3.2 Windkümmerer
3.3 Förderprogramm Fahrrad
3.4 Faschingsumzug
4 Aufstellung des V+E Planes "Humuslager Hammerbacher", Steinbach"
5 27. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken
6 Ausbau Halle 5.0 - Einbau Räume für zusätzliche Lehrwerkstätten
7 Ausbau Halle 5.1 für zusätzliche Präsentationsräume
8 Hochwasserschutz Leutenbuch
9 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2021
10 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2021
11 Anfragen
11.1 Walter Weckerlein - Sachstand zur Anschaffung von GPS-Geräten für die Siebener
11.2 Christian Enz - Steuerungsgruppe Verkehr
11.3 Matthias Rank - Veröffentlichung zum Verkehrskonzept auf der Homepage der Stadt Herrieden
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
12.1 Alois Schötz - Landesgartenschau

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Willi Heller, Ing.-Büro Heller, Herrieden,  sowie 9 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.01.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 3
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3.1. Abschluss des KiTa Projektes 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 3.1

Sachverhalt

KiTa-Projekt 2020 erfolgreich abgeschlossen
KiTa in Neunstetten startet mit zusätzlicher Krippengruppe: Der Betrieb wurde in den frisch renovierten Räumen nun mit dem neuen Jahr aufgenommen– wenn auch eingeschränkt aufgrund der Corona-Lage. Damit findet das Herrieder KiTa-Projekt 2020 seinen erfolgreichen Abschluss.
Insgesamt wurde durch die Maßnahmen seit Mai 2020 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder bis 6 Jahren um 49 Plätze ausgebaut: In Herrieden gibt es nun eine neue Krippengruppe in der KiTa „vier elemente“, in Elbersroth bezog eine neue KiTa-Gruppe das alte Schulhaus und in Neunstetten konnte durch den Umzug in das alte Schulhaus neben der bestehenden KiTa-Gruppe ebenfalls eine zusätzliche Krippengruppe ermöglicht werden. Anders als in einem KiTa-Neubau stehen den Kindern und den KiTa-Teams in Elbersroth und Neunstetten aufgrund der räumlichen Zuschnitte der alten Schulhäuser deutlich mehr Platz zur Verfügung. Außerdem erfahren unsere Außenorte eine nachhaltige Stärkung und bleiben so auch für junge Familien als Wohnorte weiterhin attraktiv.
Mit dem neuen KiTa-Jahr ab Sept 2021 bietet die Stadt Herrieden Eltern zukünftiger Kinder außerdem ein bequemes Online- Anmeldeverfahren an. Seit dieser Woche können alle Eltern, die ab September ein Kind in einer der KiTas im Herrieder Gemeindegebiet neu anmelden möchten, auf der Homepage der Stadt Herrieden Ihren Bedarf anmelden.
In den Kitas und Geschäften wurden zwischenzeitlich auch Flyer ausgelegt, die über das Verfahren informieren.
Und da aufgrund von Corona kein „Tag der Offenen Tür“ in den Einrichtungen möglich ist, bieten die einzelnen Einrichtungen individuelle Information- und Beratungstermine an. Die Kontaktdaten finden sich übersichtlich auf der Homepage der Stadt Herrieden und im Amtsblatt.
Darüber hinaus hat heuer erstmals eine zentrale Informationsveranstaltung für alle Eltern zukünftiger KiTa-Kinder auf Initiative der Stadt Herrieden stattgefunden. Bei der online-Veranstaltung mit 40 Teilnehmerinnen wurde das Online-Anmeldeverfahren ausführlich erklärt und Fragen aus der Elternschaft beantwortet.
Wie geht es weiter?
In der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 20. Oktober 2020 wurden Pläne zur Errichtung einer 5-gruppigen KiTa auf dem ehemaligen Nägelein-Areal in der Ansbacher Straße präsentiert. Daraufhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, den Neubau einer KiTa an der Nürnberger Straße nicht weiterzuverfolgen. Der Neubau einer 5-gruppigen KiTa in der Ansbacher Straße auf dem ehemaligen Nägelein-Areal wird seither von der Verwaltung weiter vorangebracht. In einer der nächsten Stadtratssitzungen wird das Projekt zur Beschlussfassung vorgetragen.
Und auch in Neunstetten bedeutet der erfolgreiche Abschluss des KiTa-Projekts nicht das Ende einer Entwicklung. Im Gegenteil: Durch den Umzug der KiTa ins alte Schulhaus konnte nicht nur eine zusätzliche Krippengruppe eingerichtet werden, sondern es wurde damit auch der Weg frei, um die Neugestaltung des sanierungsbedürftigen KiTa-Geländes in der Dorfmitte anzugehen. Im Laufe dieses Jahres soll dazu im Rahmen einer Bürgerbeteiligung mit den Bürgerinnen und Bürgern von Neunstetten ein Nutzungskonzept für den alten Kindergarten in der Dorfmitte erarbeitet werden.

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3.2. Windkümmerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Nachdem in der Stadtratssitzung vom 9. Dezember 2020 das Gremium einstimmig beschloss, die Bewerbung für einen Windkümmerer in die Wege zu leiten, ging am 22. Januar 2021 folgendes Schreiben bei der Stadt Herrieden ein:
Sehr geehrte Frau Erste Bürgermeisterin Jechnerer,
ich freue mich sehr über Ihr Engagement bei der Windenergie und danke Ihnen herzlich für Ihre Bewerbung um einen Windkümmerer, der in meinem Auftrag ausgewählte Kommunen beim Ausbau der Windenergie vor Ort unterstützen soll.
Sehr gerne teile ich Ihnen mit diesem Schreiben mit, dass wir Ihnen den Windkümmerer Mittelfranken an die Seite stellen werden, um Sie bei Ihrem Windenergieprojekt konkret zu unterstützen. Die Energieagentur Nordbayern GmbH wird die Rolle des Windkümmerers Mittelfranken einnehmen und in Kürze auf Sie zukommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen sowie einen ersten Kennenlern-Termin zu vereinbaren.
Die bayernweite Unterstützung durch Windkümmerer ist Teil meiner Windenergieoffensive AUFWIND. Damit möchte ich dem Ausbau der Windenergie Schwung verleihen, viele Rahmenbedingungen für den Ausbau systematisch verbessern und vor allem Ihnen als Kommunen konkret den Rücken stärken. Weitere Infos unter www.aufwind.bayern
Ich freue mich sehr, dass Sie den Mut sowie das Engagement beweisen und der Windenergie bei Ihnen vor Ort eine Chance geben möchten. Besonders über die Einbindung der örtlichen Bevölkerung eröffnen Windenergieanlagen erhebliches Potenzial für die einzelnen Bürger, die Kommune und letztendlich für den gesamten Freistaat Bayern.
Nochmals herzlichen Dank für Ihr Engagement und viel Erfolg für Ihr Windprojekt, bei dem Sie unser Windkümmerer Mittelfranken tatkräftig unterstützen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Aiwanger
Der Bayerische Staatsminister für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
 
Erfreulicherweise konnte bereits am nächsten Werktag Kontakt mit dem neuen Herrieder Windkümmerer, Herrn Maurer von der Energieagentur Nordbayern mit Sitz in Nürnberg aufgenommen werden.
Tags darauf in der Umweltausschusssitzung am 26. Januar 2021, in der sich potentielle Betreiberfirmen vorgestellt haben, war Herr Maurer gleich mit dabei und begleitet nun die Stadt Herrieden beim geplanten Windkraftprojekt. Die Stadtratsmitglieder, die sich einstimmig für Windkraft ausgesprochen haben, sind sich einig, dass Windkraftanlagen in Herrieden nur als Bürgerwindkraftanlagen umgesetzt werden sollen. Außerdem behält sich die Stadt Herrieden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit vor, eine maximale Höhe festzulegen. Die Suche nach einem geeigneten Standort soll zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen und wird ergebnisoffen betrieben

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3.3. Förderprogramm Fahrrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr aufgestockt: Bis 2023 stehen für Bayern voraussichtlich rund 95 Millionen Euro für den Radverkehr durch das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) zur Verfügung (vgl. Schreiben des BayStMB vom 25.01.2021). Ab sofort können Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit den Ländern abgestimmt.
Mit dem Sonderprogramm sollen Radfahrende unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Es soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI auch eine Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen – über kommunale Grenzen hinweg. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Herrieden mit einem umfassenden Radverkehrskonzept um Fördermittel zu bewirbt. Dazu wurden die Fraktionen bereits aufgefordert, ihre Ideen hierzu an die Verwaltung zu melden. In der Märzsitzung der Steuerungsgruppe Verkehr wird ebenfalls hierzu beraten.
Nachdem sich die Stadt Herrieden bereits auf den Weg gemacht „Fahrradfreundliche Kommune“ zu werden, bietet das Förderprogramm eine große Chance, notwendige Maßnahmen umzusetzen, um die Attraktivität des Radverkehrs mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land zu steigern.

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3.4. Faschingsumzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Im Dezember wurde zusammen mit den Organisatoren des Faschingsumzugs angesichts der Corona-Lage beschlossen, für den Fasching 2021 folgendes Motto festzulegen: „Ein ausgefallener Faschingsumzug“. Mittlerweile steht fest, dass dieses Motto im wahrsten Sinne des Wortes zutrifft. Aufgrund der Corona-Lage muss der Faschingsumzug in Herrieden ausfallen. Auf der Homepage der Stadt Herrieden findet sich als kleines Trostpflaster eine Linkliste mit Videos der Faschingsumzüge der vergangenen Jahre von Hans Christ vom Film- und Fotoclub. Und auch andere Vereine haben sich ein coronataugliches Alternativprogramm ausgedacht. So hat die Kolpingfamilie beispielsweise eine DVD herausgebracht.

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4. Aufstellung des V+E Planes "Humuslager Hammerbacher", Steinbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 4

Sachverhalt


Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“, Steinbach, beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Sondergebiets ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Lagerung von Oberboden bzw. Humusmaterial des landwirtschaftlichen Betriebes Hammerbacher. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich zur Lagerung von Oberboden- und Humusmaterial geschaffen werden.
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,26 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Humuslager Hammerbacher“ lag in der Zeit vom 09.11.2020 bis 10.12.2020 öffentlich im Rathaus der Stadt Herrieden aus.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 28.10.2020 angeschrieben und gebeten sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.11.2020 – 10.12.2020 ging keine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan und die Begründung einschließlich textlicher Festsetzungen (jeweils in der Fassung vom 03.02.2021) sowie der Grünordnungsplan und der Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019).

Alle erforderlichen Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Herr Willi Heller macht darauf aufmerksam, dass noch ein Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich ist. Bürgermeisterin Jechnerer teilt mit, dass der Entwurf des Durchführungsvertrages jedoch erst nach Ladefrist bei der Verwaltung einging.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.
  2. Kein Beschluss erforderlich, da keine Stellungnahmen eingegangen sind.
  3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ mit Begründung (in der Fassung vom 03.02.2021) sowie der Grünordnungsplan und der Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht.
  4. Weiteres Verfahren:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung Hammerbacher.pdf
Download BegründungHumuslagerStand 03.02.2021.pdf
Download B-Plan Humuslager 03.02.2021.pdf
Download GOP Sondergebiet Hammerbacher.pdf
Download Umweltbericht BP Hammerbacher.pdf

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5. 27. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ist beabsichtigt, den Regionalplan 8 (RP8) in den drei Teilkapiteln 5.2 „Bodenschätze“, 6.2.2 „Windenergie“ sowie 7.2 „Wasserwirtschaft“ punktuell neuen rechtlichen und fachlichen Grundlagen anzupassen. Ausschließlich die benannten Gebietsveränderung und die entsprechend markierten Textstellen sind Gegenstand des Beteiligungsverfahrens zur 27. Änderung.
Die Stadt Herrieden ist zu den Teilkapiteln 5.2 „Bodenschätze“ und 7.2 „Wasserwirtschaft“ nicht betroffen.

Änderung des Teilkapitels 6.2.2 „Windenergie“ 
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 16. Oktober 2019 in Kraft getretene 26. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“) erneut im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ – 6.2.2.3 („Vorbehaltsgebiete Windkraft“) – überarbeitet. In enger Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern soll im Rahmen der 27. Änderung ein bestehendes Vorbehaltsgebiet für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen erweitert werden.
  Vorbehaltsgebiet WK 26 (Stadt Ansbach; Stadt Herrieden)
Erweiterung eines bestehenden Vorbehaltsgebietes

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.01.2020 beschlossen, einer Windkraftanlage im Staatsforst zwischen Rös und Burgoberbach weiterzuverfolgen und bauplanungsrechtliche Schritte einzuleiten. Mit Schreiben vom 11.03.2020 hat die Stadt Herrieden im Rahmen der nächsten Änderung des RP8 um Aufnahme eines entsprechenden Vorbehaltsgebiet für Windkraftanlagen gebeten.  

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind durch die 27. Änderung des RP8 im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ betroffen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen verschiedene Wortmeldungen zu diesem Thema. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass
  • Bürgerinfoveranstaltungen in den jeweiligen Ortsteilen durchgeführt werden;
  • die Energiewende mehr Alternativen braucht;
  • darauf zu achten ist, dass nicht über den Bedarf Energie produziert wird;
  • mehr Gewerbeflächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden;

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 27. Änderung des RP8, Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 01_27._Änderung_Änderungsbegruendung.pdf
Download 02_27._Änderung_ziele_und_grundsätze.pdf
Download 03_27._Änderung_begründung.pdf
Download 04_27._Änderung_umweltbericht.pdf
Download 05_27_Änderung_begründungskarte_wasserversorgung.pdf
Download 05_27_Änderung_boden_gebietsvorschlag_vr_gi18__vr_gi19_vb_gi_126.pdf
Download 05_27_Änderung_tekturkarte_wasserwirtschaft_web.pdf
Download 05_27_Änderung_wasser_1_gebietsvorschlag_tr_7.pdf
Download 05_27_Änderung_wasser_2_gebietsvorschlag_tr_9.pdf
Download 05_27_Änderung_wasser_3_gebietsvorschlag_tr_20.pdf
Download 05_27_Änderung_wasser_4_gebietsvorschlag_tr_22.pdf
Download 05_27_Änderung_wasser_5_gebietsvorschlag_tr_25.pdf
Download 05_27_Änderung_wind_gebietsvorschlag_vr_wk_26.pdf
Download 06_27._Änderung_datenschutzhinweis.pdf

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6.  Ausbau Halle 5.0 - Einbau Räume für zusätzliche Lehrwerkstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 19.01.2021 beraten:
„Bauantrag für den Ausbau der Halle 5.0 – Einbau Räume für zusätzliche Lehrwerkstätten von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Ausbau Halle 5.1 für zusätzliche Präsentationsräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 19.01.2021 beraten:
„Bauantrag für den Ausbau der Halle 5.1 für zusätzliche Präsentationsräume der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Hochwasserschutz Leutenbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Hochwasserschutzmaßnahmen im „Ortsteil Leutenbuch“ werden durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA), Planungen durchgeführt.
Der Träger des Verfahrens ist nach Art. 39 Abs. 1 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach. Der Vorhabensträger führt die Planung und notwendigen baulichen Maßnahmen durch. Aktuell ist geplant, dass die Maßnahme bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll.
Für die Umsetzung des Vorhabens wird nach aktuellen Stand für die Planung von folgenden Kosten ausgegangen:
  • Planungskosten                                              ca.   161.130 €
  • Kostenschätzung Beschluss 19.02.2014                  100.000 €

Somit erhöht sich die Auftragssumme um 61.130 €, dies entspricht 62 %.
Der TOP: Vereinbarung zur Planung Hochwasserschutzmaßnahmen für Stegbruck und Leutenbuch vom 19.02.2014 ist im RIS hinterlegt.

Die Mehraufwendungen für die Planungskosten sind auf
  • aktuelle und detailliertere Planungen
  • über 30 % gestiegene Baukosten
  • gestiegener Grunderwerb
  • Änderung der Ausführung
zurückzuführen.

Die Stadt Herrieden verpflichtet sich zur Übernahme von Beiträgen, auch in Form von Vorschüssen und unbaren Leistungen, in Höhe von 35 % der am Rahmen des Vorteilsausgleichs nach Art. 42 Bay WG für alle zur Umsetzung des Vorhabens anfallenden Kosten.
Die Aufgabenverteilung und die Regelung zur Kostenaufteilung wird in einer Vereinbarung, welche zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (Vorhabensträger) und der Stadt Herrieden, vertraglich geregelt.
Die Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt:  1400.9400         35 % der Plankosten  von 161.130 €                  56.395,50  €                                                           

Beschluss

Die vorläufigen Kosten für den Hochwasserschutz Leutenbuch belaufen sich auf 161.130 € für die Planung. Die Stadt Herrieden beteiligt sich mit einem Anteil von 35% an den Gesamtkosten. Die Stadt Herrieden verpflichtet sich den baren Beteiligtenbeitrag 56.395,50 € für Planung zu übernehmen. Die Planung soll wie geplant fortgeführt werden.
Dieser Betrag kann durch unbare Leistungen verringert werden. Die genauen Kosten werden in einer gesonderten Sitzung (nach Fertigstellung der Ausführungsplanung) beschlossen.
Die Stadt Herrieden stimmt der Vereinbarung Nr. 2 für die Planung des Hochwasserschutzes „Ortsteil Leutenbuch“ in allen Punkten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2020-08-18 Vereinbarung_2_Planungsleistungen_Stegbruck.pdf
Download 2020-08-18 Vereinbarung_3_Bauleistungen_Stegbruck.pdf
Download Beschluss 2014 Stadtrat.pdf
Download Gründe für die Kostensteigerung.pdf
Download Hochwasserschutz Stegbruck Vortrag 2020-09.pdf
Download VereinbarungNr.2_Planung_HWS_Leutenbuch.pdf

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9. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu den verkaufsoffenen Sonntagen der Stadt Ansbach soll die Öffnung von Verkaufsstellen in Herrieden in zwei unterschiedlichen Verordnungen festgesetzt werden. Die Verordnung für das Stadtgebiet Herrieden 2021 gilt nur für den Bereich Altstadt und Industriestraße.

Im Rahmen der vom Stadtrat zu treffenden Ermessensentscheidung, ob und wie eine Verordnung nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen wird, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sachgerechte und nachvollziehbare Prognose:
    Damit ist gemeint, dass die anlassbildende Veranstaltung (hier: Märkte) einem im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird und die Anzahl der Besucher des Marktes höher ist als die Anzahl der Besucher, die ausschließlich wegen der Sonntagsladenöffnung kommen.
    Beim Kathreinmarkt 2018 haben ca. 3.500 Gäste den Markt besucht. Ca. 1.000 Besucher waren auf Grund der Ladenöffnung der Unternehmer in der Altstadt oder in der Industriestraße vor Ort. Der Frühjahrsmarkt weist eine gleiche Struktur auf.

Für das jährliche Altstadtfest sowie für die Kirchweih fallen diese Prognosen noch deutlicher in Richtung der anlassgebenden Veranstaltung (Altstadtfest und Kirchweih) aus. Für diese beiden Veranstaltungen können allerdings die Besucher nur geschätzt werden, sie liegen jedoch deutlich über die 3.500 Besucher des Frühjahrsmarktes oder Kathreinmarktes.

Ergebnis: In der Vergangenheit haben die Besucher der anlassgebenden Veranstaltungen deutlich die Anzahl der Besucher der Geschäfte überstiegen. 

  1. Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung:
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dass die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes zu begrenzen ist, da nur insoweit der Bezug zum Marktgeschehen erkennbar ist. Je größer die Ausstrahlwirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird.
    Auf Basis dieses Urteils sowie des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gegen die Stadt Ansbach musste die räumliche Begrenzung dieser Verordnung neu geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausstrahlwirkung des Marktes in der Altstadt zwar bis in die Industriestraße zu bejahen, jedoch ist die Entfernung zum Ortsteil Leibelbach, wo weder ein baulicher Zusammenhang besteht noch die Ausstrahlwirkung begründet werden kann, zu groß. Daher ist in der Verordnung für 2021 ausschließlich der Bereich der Altstadt Herrieden sowie die Industriestraße berücksichtigt. 


Vorschlag zur Verordnung:

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 541), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:


§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße aus Anlass

  1. des Frühjahrmarktes am 14.03.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr
  1. des Altstadtfestes am 18.07.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes-Kirchweih am 19.09.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Kathreinmarktes am 21.11.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.

Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße
für das Jahr 2021

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen verschiedene Anregungen, um die Attraktivität der verkaufsoffenen Sonntage zu erhalten. Dies waren:
    • andere Aktivitäten wählen, z. B. wie an der Kirchweih 2020;
    • den Einzelhandel unterstützen;
    • andere Termine im Sommer wählen;
Die Bürgermeisterin teilt dazu mit, dass es die Herausforderung gibt, im landkreisweiten Marktkalender einen freien Termin zu bekommen. Auch müssen Marktbeschicker am neuen Termin Zeit haben.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße unter Berücksichtigung der dargelegten Ermessensentscheidung für das Jahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Stadt Herrieden.pdf

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10. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des VGH zu den verkaufsoffenen Sonntagen der Stadt Ansbach wurde die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen in Herrieden, in zwei unterschiedlichen Verordnungen festgesetzt. Diese Verordnung gilt nur für das Gewerbegebiet an der Autobahn A6.

Im Rahmen der vom Stadtrat zu treffenden Ermessensentscheidung, ob und wie eine Verordnung nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen wird, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sachgerechte und nachvollziehbare Prognose:
    Damit ist gemeint, dass die anlassbildende Veranstaltung (hier: Märkte) einem im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird und die Anzahl der Besucher des Marktes höher ist als die Anzahl der Besucher, die ausschließlich wegen der Sonntagsladenöffnung kommen.
    Am Trödelmarkt vom 25.11.2018 (termingleich mit Kathreinmarkt) haben den Trödelmarkt im Aral-Autohof zwischen 1.500 und 2.500 Besucher besucht. Ca. 500 Besucher waren auf Grund der Ladenöffnung der Unternehmer im Gewerbegebiet an der Autobahn A6 vor Ort. Gleiches gilt für den Trödelmarkt im Frühjahr, am Altstadtfest sowie an der Kirchweih.
    Auf Grund der von der Verwaltung geschätzten Prognose ist ersichtlich, dass die Besucher der anlassgebenden Veranstaltung deutlich die Anzahl der Besucher der Unternehmer übersteigen. 

  1. Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung:
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dass die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes zu begrenzen ist, da nur insoweit der Bezug zum Marktgeschehen erkennbar ist. Je größer die Ausstrahlwirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird.
    Auf Basis dieses Urteils sowie des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gegen die Stadt Ansbach musste die räumliche Begrenzung dieser Verordnung neu geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausstrahlwirkung des Marktes bis zu den Outlets am Piazza Outlet (direkte Fußwegverbindung zu Tamaris, Barutti, usw.) gegeben. Daher ist in der Verordnung für 2021 dieses Gebiet begründet und berücksichtigt. 


§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass

  1. des Jahrmarktes am 14.03.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  1. des Jahrmarktes am 18.07.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes am 19.09.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes am 21.11.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.



Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2021

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Gewerbegebiet an der Autobahn A6 unter Berücksichtigung der dargelegten Ermessensentscheidung für das Jahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan zur Verordnung Autobahn Herrieden.pdf

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 11
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11.1. Walter Weckerlein - Sachstand zur Anschaffung von GPS-Geräten für die Siebener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Herr Weckerlein erkundigt sich nach dem Sachstand seiner Anfrage vom November 2020 über die Anschaffung von GPS-Geräten für die Siebener. 
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Geräte noch nicht bestellt wurden. Herr Marco Jechnerer teilt mit, dass noch auf ein Angebot von einer weiteren Firma gewartet wird.

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11.2. Christian Enz - Steuerungsgruppe Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Herr Enz fragt an, ob es sich bei der Steuerungsgruppe Verkehr um einen beschließenden oder einen vorberatenden Ausschuss handelt und wie sich die Steuerungsgruppe zusammensetzt?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Steuerungsgruppe ein Gremium für die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes ist. Die Steuerungsgruppe besteht aus Vertretern der Gastronomie, der Industriebetriebe, der Altstadtfreunde, der Gewerbetreibenden, der Vereine, des ADFC, des Landschaftspflegeverbandes, der Schulen, des ÖPNV - Vertreten von einem Mitarbeiter des Landratsamtes -, dem Stadtplaner - Architekturbüro Jechnerer, Jugend- und Seniorenbeauftragte und jeweils einem Mitglied aus den Stadtratsfraktionen. Die Steuerungsgruppe soll Lösungsvorschlage dem Stadtrat unterbreiten, damit er über zu treffende Maßnahmen beschließen kann.
Weiter fragt Herr Enz an, ob in der Steuerungsgruppe Verkehr über Maßnahmen abgestimmt wird?
Frau Jechnerer antwortet, dass es zum Grundprinzip einer Diskussion gehört, dass sich konsensfähige Lösungsansätze durch Abstimmungen ergeben. Die Steuerungsgruppe Verkehr gibt Empfehlungen an den Stadtrat.
Herr Enz fragt noch an, ob es schon einen Plan gibt, wann die gesammelten Punkte aus der Steuerungsgruppe Verkehr im Stadtrat vorgetragen werden?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass Ergebnisse nach einer Steuerungsgruppensitzung immer anschließend in einer Pressemitteilung bekannt gegeben werden. Ebenso werden auch die Themen für die nächste Steuerungsgruppensitzung benannt. Damit wird über die Arbeit der Steuerungsgruppe immer transparent informiert.  In diesem Zuge wurde bereits über die Ergebnisse der Verkehrszählung informiert. Da noch die Ergebnisse der Verkehrsbefragung abgewartet werden müssen, wird über das Verkehrskonzept im Ganzen nicht vor Ende des Jahres im Stadtrat beraten werden können. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die die Steuerungsgruppe dem Stadtrat empfiehlt, werden jedoch schon vorher zur Beratung gestellt werden können.

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11.3. Matthias Rank - Veröffentlichung zum Verkehrskonzept auf der Homepage der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 11.3

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob es korrekt ist, dass seit Oktober 2020 Zahlen aus der bisher durchgeführten Verkehrszählung veröffentlicht wurden. Die Bürgermeisterin bestätigt dies und ergänzt, dass die Ergebnisse aus der Steuerungsgruppe Verkehr im Amtsblatt Nr. 23, vom 12.11.2020, veröffentlicht wurden.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 12
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12.1. Alois Schötz - Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Schötz fragt in seiner Bürgeranfrage nach, wie es mit der Bewerbung für die Landesgartenschau steht? Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 16.10.2019 den Beschluss gefasst, das Interesse an einer Landesgartenschau zu bekunden.
Die Bürgermeisterin antwortet, dass sie bereits mehrere Gespräche mit Herrn Richte-Liebald geführt hat und dieses betont hat, es für die Bewerbung wichtig ist, ein Gelände für die Gartenschau auszuweisen. Der Stichtag für die schriftliche Interessensbekundung ist der 21.05.2021.

Datenstand vom 25.02.2021 07:30 Uhr