Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.07.2023
3.2 Beeinträchtigung in der Nahwärmeversorgung Parkbad
3.3 Bekanntgabe zu den Vorberatungen für den 3. Entwurf des FNP - Ostumfahrung
4 Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" - Verfahrenswechsel zum Regelverfahren i. S. d. § 2 BauGB
5 Aufstellungsbeschluss - 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 7 "Burgerfeld" der Stadt Herrieden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
6 Sportturnhallenneubau - Mögliche Förderung einer 2-fach Turnhalle nach FAG
7 Außensportanlagen Schulzentrum - Nutzung Freibadfläche
8 Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS01 für das Nahwärmenetz Rös
9 Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS02 für das Nahwärmenetz Rös
10 Jahresrechnung 2021
11 Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2021
12 Ergänzende Vorberatung für den 3. Entwurf des FNP - Flächen
13 Ergänzende Vorberatung zum 3. Entwurf des FNP - Wohnmobilstellplatz
14 Beschluss des ergänzten 3. Entwurfs des FNP mit Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange
15 Ermächtigung Vergabe Asphaltierungsarbeiten 2023
16 Landtags- und Bezirkswahl 2023 - Bestellung der Wahlleitung
17 Vergabe von Straßennamen für das Baugebiet "Schrotfeld 15.4"
18 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
19 Anfragen
19.1 Walter Weckerlein - Budget für städtische Kindertagesstätten
19.2 Johanna Serban - Veranstaltung am 29.07.2023

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 12 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bürgermeisterin schlägt vor, den TOP 14 „Ergänzende Vorberatung für den 3. Entwurf des FNP – Ostumfahrung“ als Bekanntgabe auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Das Gremium erhebt keinen Einwand und ist somit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 05.07.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 3
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 3.1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Vergabe Ersatzbeschaffung Fahrzeug Unimog Gärtnerei einschl. Winterdienstausrüstung und Mähkombination an die Firma Henne GmbH aus Nürnberg;
  • Vergabe Teilsanierung Königsberger Straße an die Firma Thannhauser aus Fremdingen;
  • Honorarvergabe – Neuausrichtung Wasserversorgung / Hochbehälterneubau an das Ing.-Büro PFK aus Ansbach;

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3.2. Beeinträchtigung in der Nahwärmeversorgung Parkbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Das Nahwärmerohr, welches das Parkbad mit Heizwärme versorgt, weist im erdverlegten Bereich eine Leckage auf. Eine Beeinträchtigung der Wärmeversorgung des Parkbades ist nicht auszuschließen. Entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens wurden eingeleitet. Ein entsprechender Aushang wurde getätigt.   

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3.3. Bekanntgabe zu den Vorberatungen für den 3. Entwurf des FNP - Ostumfahrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 14.06.2023, in der die möglichen Trassen für den FNP-Entwurf beraten wurden, tauschten sich Erste Bürgermeisterin Jechnerer und Ltd. Baudirektor Schmidt (Staatliches Bauamt) über das weitere Vorgehen in Bezug auf eine Ostumfahrung von Herrieden aus. Nachdem die Befürworter dieser Ostumfahrung in der Beratung betonten, dass es sich dabei nicht um eine gemeindeeigene Straße handeln soll, sondern um eine Staatsstraße, ist die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes für das weitere Vorgehen von zentraler Bedeutung. 

Ltd. Baudirektor Schmidt empfahl im Austausch mit der Bürgermeisterin folgendes Vorgehen: 

„Im Ausbauplan für Staatsstraßen führt der Freistaat Bayern alle größeren Straßenbauprojekte wie den Bau von Ortsumgehungen, welcher er in einem bestimmten Zeitraum verwirklichen möchte. Der bislang letzte gültige Ausbauplan stammt aus dem Jahr 2011. Nachdem bereits viele Projekte diese Plans realisiert wurden und sich wiederum die Rahmenbedingungen für die noch nicht gebauten bzw. geplanten Projekte (Stichworte Kostensteigerungen, Umweltbeeinträchtigungen, Klimaauswirkungen,.) geändert haben, hat sich der Freistaat Bayern dazu entschlossen, den Ausbauplan fortzuschreiben. Im Zuge dieser Fortschreibung können neue Projekte in den Plan aufgenommen werden und bereits enthaltene Projekte z. B. aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit herausfallen. Die Weiterführung des Ausbauplans wurde im Herbst des vergangenen Jahres begonnen. Die Bewertung der ersten Projekte hat begonnen. Neue Projekte können jederzeit vorgelegt werden.
(…) Unserer ersten Einschätzung nach wird eine Aufnahme der Ostvariante in den Ausbauplan schwierig werden. Auf der Basis des Stadtratsbeschlusses (Anmerkung: Vorberatung über Aufnahme der Ostumfahrung in den 3. Entwurfs des FNP) werden wir eine Neubewertung beantragen. Bei der Bewertung der Trasse werden u.a. die Kriterien Umwelt (Natur und Landschaft, Flächeninanspruchnahme, Klimaschutz), Raum (Netzfunktion, Entwicklungspotenzial) und Verkehr (Vernetzung, Verkehrssicherheit, Mobilitätsförderung) berücksichtigt. Nachdem die von der Stadt favorisierte Osttrasse im Vergleich zur früheren Trasse nur eine Verbindung von der St 2249 zur AS Herrieden darstellt (keine Verbindung der Staatsstraße 2248 südlich des Storchentors zur Staatsstraße 2249), wird vor allem die Verkehrswirksamkeit deutlich geringer ausfallen. Ein Großteil des Durchgangsverkehrs wird in der Ortsdurchfahrt verlaufen und keine Entlastung der Anwohner bringen. Im Übrigen liegt auch das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Ostvariante deutlich unter dem bayernweiten Durchschnitt einer Staatsstraße. 
Ein weiteres Bewertungskriterium zur Aufnahme in den Ausbauplan zu den bereits oben genannten ist die Projektakzeptanz. Dieser wird in der Gesamtbewertung eine höhere Priorität zugeordnet als den anderen Kriterien. Daher ist es ein Signal für das Projekt, dass sich die Stadt Herrieden mit einem Stadtratsbeschluss für das Projekt ausspricht. Eine zusätzliche Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt der Projektbewertung nicht notwendig.“

Entsprechend den Ausführungen des Behördenleiters wird vom staatlichen Bauamt die Neubewertung der Ostumfahrung als Voraussetzung für eine zukünftige Aufnahme in den Ausbauplan für Staatsstraßen beantragt, da bei der Bewertung eines Projektes die Zustimmung einer Kommune mittels Beschluss gleich gewertet wird wie das Vorhandensein einer Trasse im FNP. 

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Christian Enz stellte die Frage, ob angesichts der vorliegenden Stellungnahme des staatlichen Bauamtes über die Aufnahme der Ostumfahrung erneut abgestimmt werden kann, denn in diesem Falle möchte er den Antrag stellen, dass die Ostumfahrung nicht in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen wird.
Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung durch Bürgermeisterin Jechnerer und rechtlichen Prüfung des Antrags wurde das weitere Verfahren durch die Bürgermeisterin erläutert. Im Zuge der Abwägungen nach Beteiligung der TöB und der Öffentlichkeit wird das Gremium über den Verbleib der Ostumfahrung im FNP beraten und beschließen.

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4. Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" - Verfahrenswechsel zum Regelverfahren i. S. d. § 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.


Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 23.03.2023 bekannt gemacht.

Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 24.03.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 9 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 26.07.2023 entnommen werden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die geplante Zufahrt in das Baugebiet geändert.
Im bisherigen Planentwurf sollte das geplante Baugebiet über einen bestehenden Wirtschaftsweg mit der Flur Nr. 567 an freier Strecke an die Staatsstraße 2249 an das überregionale Straßennetz erschlossen werden. Durch den Neuanschluss des Wohngebietes wird hier eine neue verkehrliche Situation geschaffen, die eine Linksabbiegespur erfordert.
Im überarbeiteten Entwurf soll die Anbindung an das geplante Gebiet nun über eine Zufahrt innerhalb der Ortsdurchfahrt, auf der Flur Nr. 568 erfolgen und wird ca. 85 m Richtung Süden verlegt. 
Eine Abbiegespur im Bereich Zone 30 ist hier nicht erforderlich. Die geänderte Lage der Zufahrt hat zusätzlich den Vorteil, dass diese kürzer ausgeführt werden kann und eine fußläufige Anbindung an den bestehenden Gehweg vorhanden ist. 

Weiterhin wurden gegenüber der Planung im Rahmen der erfolgten öffentlichen Auslegung folgende Punkte geändert:
  • Darstellung der Regenwasserrückhaltung
  • Ergänzung der Baubeschränkungszone im Bereich der bestehenden Freileitung

Außerdem wurden die Hinweise zur Planung in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung gemäß der Abwägung ergänzt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Halmonslache“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchzuführen. 

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 kann das Verfahren nicht mehr nach §13b BauGB weiterverfolgt werden (siehe nachstehende Presseerklärung), da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht. Demnach kann § 13 b BauGB nicht mehr angewendet werden. 

Aus diesem Grund ist ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß § 2 BauGB durchzuführen.
Der Verfahrensschritt „Entwurf – öffentliche Auslegung“ der im Rahmen des beschleunigten Verfahrens durchgeführt wurde, wird in das Regelverfahren integriert.
Somit muss als nächster Verfahrensschritt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie die Billigung des Entwurfs nach Ergänzung der im Regelverfahren erforderlichen Unterlagen vorgenommen werden. Im Regelverfahren sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Es müssen ggf. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechend überarbeitete und ergänzte Entwurf wird dem Stadtrat nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgestellt.

Rechtliche Würdigung

Pressemitteilung Nr. 59/2023 vom 18.07.2023: https://www.bverwg.de/pm/2023/59 

§ 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Antragsteller, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin. Dieser setzt für ein ca. 3 ha großes Gebiet am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde im planungsrechtlichen Außenbereich ein (eingeschränktes) allgemeines Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag als unbegründet abgewiesen. Die Durchführung des beschleunigten Verfahrens begegne keinen Bedenken. § 13b BauGB sei mit der SUP-Richtlinie vereinbar, seine Tatbestandsvoraussetzungen lägen vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aufgehoben und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Plan leidet an einem beachtlichen Verfahrensfehler im Sinne von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Er ist zu Unrecht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB erlassen worden. Die Vorschrift verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der SUP-RL. Art. 3 Abs. 1 SUP-RL verlangt eine Umweltprüfung für alle Pläne nach den Absätzen 2 bis 4, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Ob dies der Fall ist, bestimmen die Mitgliedstaaten für die in den Absätzen 3 und 4 genannten Pläne entweder durch Einzelfallprüfung, Artfestlegung oder eine Kombination dieser Ansätze (Art. 3 Abs. 5 SUP-RL). Der nationale Gesetzgeber hat sich in § 13b BauGB für eine Artfestlegung entschieden. Diese muss nach der Rechtsprechung des zur Auslegung des Unionsrechts berufenen Europäischen Gerichtshofs gewährleisten, dass erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber darf sich folglich nicht mit einer typisierenden Betrachtungsweise oder Pauschalierung begnügen.
Diesem eindeutigen und strengen Maßstab wird § 13b Satz 1 BauGB nicht gerecht. Anders als bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, die der Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs entgegenwirken sollen, erlaubt § 13b BauGB gerade die Überplanung solcher Flächen. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13b Satz 1 BauGB – Flächenbegrenzung, Beschränkung auf Wohnnutzung sowie Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil – sind nicht geeignet, erhebliche Umwelteinwirkungen in jedem Fall von vornherein auszuschließen. Das gilt schon wegen der ganz unterschiedlichen bisherigen Nutzung der potenziell betroffenen Flächen und der Bandbreite ihrer ökologischen Wertigkeit.
§ 13b BauGB darf daher wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Die Antragsgegnerin hätte somit nach den Vorschriften für das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchführen sowie einen Umweltbericht erstellen und der Begründung des Bebauungsplans beifügen müssen. Dieser beachtliche, vom Antragsteller fristgerecht (§ 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB) gerügte, Verfahrensmangel hat die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge.

BVerwG 4 CN 3.22 - Urteil vom 18. Juli 2023 
Vorinstanz:
VGH Mannheim, VGH 3 S 3180/19 - Urteil vom 11. Mai 2022 - 

Beschluss

Für den Bebauungsplan Nr. 7 „Halmonslache“ erfolgt ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gem. § 2 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren fortgesetzt. Der Beschluss zum Verfahrenswechsel ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 00 Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download Bebauungsplan.pdf
Download Begründung.pdf
Download Festsetzungen (002).pdf

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5. Aufstellungsbeschluss - 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 7 "Burgerfeld" der Stadt Herrieden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. 

Ziel ist es das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.

Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7, 2. Änderung; es ist aktuell ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Das geplante Einzelhandelszentrum ist nur durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO möglich. Entsprechend muss der vorhandene Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ erneut geändert werden. Mit der 3. Änderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelhandelszentrum geschaffen werden. Weiterhin soll im Zuge der Bebauungsplanänderung die verkehrliche, sowie die fuß- und radläufige Erschließung optimiert werden, was eine Erweiterung des Geltungsbereichs im Bereich der angrenzenden Verkehrsflächen erfordert.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße St 2248 Richtung Ansbach.
Der Geltungsbereich liegt im Wesentlichen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“.
Von der Änderung sind die Flurnummern 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), 107 (Nürnberger Straße), 128, 127 und 108 Gemarkung Hohenberg, betroffen. 

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:        durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
Im Osten:        durch die Staatsstraße St 2248 und angrenzende Wohn – und Gewerbeflächen
Im Süden:        durch Gewerbeflächen
Im Westen:        durch angrenzende Wohn- und Gewerbeflächen

Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 1,5 ha. Die Lage des Geltungsbereichs der Änderung ist in der Plananlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt.

Ein Bebauungsplan, der der Nachverdichtung und Innenentwicklung dient, kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung), wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 (2) BauNVO festgesetzt wird, die weniger als 20.000 Quadratmeter aufweist. Zudem darf der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen, beinhalten und es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter vorliegen. Das betroffene Plangebiet allein weist nur eine Gesamtfläche von ca. 15.000 m² auf. 
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen klassischen Fall der Innenentwicklung. Durch das geplante Vorhaben werden Flächen überplant, die bereits heute alle als überbaubare Gewerbeflächen festgesetzt sind. Ergänzend dazu werden Verkehrsflächen in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um die verkehrliche Anbindung, sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für den Kraftfahrzeugverkehr zu optimieren.
Ein Einzelhandelsprojekt in der geplanten Größe unterliegt nach der Nr. 18.6.2 i.V.m. 18.8 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Diese wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt.

Soweit alle Voraussetzung erfüllt sind, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen.
Durch die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung ergeben sich Verfahrensvereinfachungen für die Planung. Insbesondere ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich; folglich entfällt somit auch der Umweltbericht. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 qm festgesetzter Grundfläche ist zudem kein Ausgleich für durch die Planung zu erwartenden Eingriffe erforderlich, da diese gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB so gewertet werden, als wären sie vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gewesen. Des Weiteren kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB verzichtet werden.

Um dennoch frühzeitig die Öffentlichkeit zu informieren und Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken zu äußern, wurde das Projekt bereits in zwei öffentlichen Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses vorberaten, am 28.03.2023 und am 25.04.2023. 

In diesen Sitzungen wurden Umsetzungsmöglichkeiten für ein Einzelhandelsprojekt in Herrieden am Wasserturm vorgestellt, das eine Ansiedlung von EDEKA zusammen mit einem Discounter und einem Drogeriemarkt vorsieht. Bürgermeisterin Jechnerer verwies in der Sitzung auf den Austausch, der seit 2020 zu diesem Thema zwischen ihr und den Projektierern erfolgt ist. Dabei wurden auch die Erwartungen des Gremiums aus den Beratungen in nicht-öffentlicher Sitzung vom 18. Januar 2022 klar kommuniziert: 
Die Stadt Herrieden begrüßt die Entwicklung einer Einzelhandelsansiedlung am Ortsausgang von Herrieden Richtung Ansbach im Bereich zwischen der Straße „Am Wasserturm“, der Ansbacher Straße und der Straße „Am Burgerfeld“.
Der Stadt Herrieden ist es sehr wichtig, dass bei der Überplanung der Potentialfläche eine intelligente Flächennutzung erfolgt und neben dem EG mind. auch ein Obergeschoss bei den Planungen berücksichtigt wird. 
Die Erschließung des Gesamtareals soll ausschließlich über die Straße „Am Wasserturm“ erfolgen.
Außerdem soll bei den Planungen eine Rad- und Fußwegeverbindung entlang der Ansbacher Straße berücksichtigt werden.
Für PV-Anlagen, Dachbegrünung und überdachte Radabstellanlagen sind entsprechende Festsetzungen im Zuge des Baurechtsverfahrens vorzusehen. 
Bei der Planung von Werbeanlagen muss angesichts der exponierten Lage unbedingt auf eine Gestaltung geachtet werden, die sich am Ortseingang stimmig einfügt.
In Bezug auf das Sortiment sieht die Stadt Herrieden als Ergänzung zu einem Vollsortimenter vor allem Bedarf in folgenden Bereichen: Baumarkt, Schreibwaren, Getränkemarkt, Sportartikel, Elektronikartikel. Vorstellbar sind auch ein Discounter bzw. ein Drogeriemarkt. Geschäfte, die in der Altstadt von Herrieden angesiedelt sind, sollen nicht durch eine neue Ansiedlung unter Druck gebracht werden.
Alle Planung sollen im Vorfeld - vor allem hinsichtlich Sortiment und Verkaufsfläche - mit der Regierung abgestimmt werden. 

Aus dem Gremium wurde die Forderung nach einem zweigeschossigen Bau erneut betont. Der Projektierer verwies auf die mangelnde Akzeptanz der Kundschaft im ländlichen Raum, Verkaufsräume im OG zu nutzen. Gleiches gelte für ein Parkdeck. Mehrere Gespräche mit potentiellen Mietern scheiterten, da diese keine Räumlichkeiten im OG beziehen wollten. Wohnen im OG sieht er aufgrund der eingeschränkten Attraktivität oberhalb eines Verbrauchermarktes kaum für realisierbar. Grundsätzlich gebe es jedoch keine Vorbehalte gegen ein zweigeschossiges Gebäude, vorausgesetzt es finden sich im Vorfeld Mieter. Hierzu werden weiter Gespräche geführt.

Außerdem fand im Zusammenhang mit den Planungen um eine zukünftige Einzelhandelsentwicklung am Wasserturm, bei der neben einem EDEKA und einer Drogerie auch eine ALDI-Filiale als Option im Raum steht, seit längerem ein Austausch zwischen Bürgermeisterin Jechnerer, Bürgermeister Göttfert aus Aurach und der Ansprechpartnerin von ALDI statt. Auch Vertreter der Gemeinde Aurach waren in den Bau- und Verkehrsausschuss eingeladen, um den Sachverhalt öffentlich zu diskutieren. 
Erster Bürgermeister S. Göttfert stellte seine Sicht der Dinge dar: Das Einzelhandelsprojekt stellt für Herrieden einen großen Gewinn dar, doch wenn ALDI in Aurach schließt, gibt es vor Ort keine Grundversorgung mehr. Daher ist der Verbleib von ALDI für Aurach von großer Bedeutung und eine Abwanderung der Filiale nach Herrieden wäre auch Sicht von Aurach äußert problematisch. Als Bürgermeister von Aurach vertritt er die Interessen seiner Gemeinde und appelliert an Herrieden. Problematisch ist aus seiner Sicht zudem, dass ALDI gegenüber Aurach seiner Einschätzung nach nicht mit offenen Karten spielt und dass aufgrund von Sperrgrundstücken es für die Gemeinde Aurach aktuell auch nicht möglich ist, sich um eine Alternative für ALDI zu bemühen. 
Erste Bürgermeisterin D. Jechnerer betonte, dass es ihr wichtig ist, dass die Nachbarkommunen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sie sieht die Problematik, die sich für Aurach ergeben kann, wenn die ALDI-Filiale geschlossen wird. Daher stehe Herrieden und Aurach auch im Austausch. 

Bei der Bewertung des Projekts aus Herrieder Sicht ist zu beachten, dass aktuell alle Kundinnen und Kunden in die Industriestraße bzw. Großenrieder Straße zum Einkaufen fahren, was einen nicht unerheblichen Teil des Binnenverkehrs ausmacht. Die Lage am Wasserturm bietet die Chance, dass aufgrund des bereits vorhandenen Verkehrsaufkommens (7.400 Fahrzeugen am Tag) man davon ausgehen darf, dass ein Teil von diesen Verkehrsteilnehmern auch dort einkauft und sich so reine Einkaufsfahrten durch Herrieden erübrigen. Hinzu kommt, dass aktuell viele Bürgerinnen und Bürger aus Herrieden nach Bechhofen oder Leutershausen zu EDEKA fahren. 

Eine Ansiedlung in Herrieden ist im vorgestellten Rahmen von der Regierung geprüft und als genehmigungsfähig angesehen, darüber hinaus steht es im Einklang mit dem Regionalplan: 

2.1.1.2 Unterzentren
Als Unterzentren zur Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs werden folgende Gemeinden festgelegt:
im Landkreis Ansbach
  • Bechhofen (E)
  • Heilsbronn
  • Herrieden
  • Neuendettelsau
  • Wassertrüdingen
  • Windsbach
2.2.2.1 Allgemeiner ländlicher Raum
Auf eine weitere Stärkung der Kleinzentren Dietenhofen, Leutershausen, Windsbach und insbesondere Flachslanden und Petersaurach sowie der Unterzentren Bechhofen, Herrieden, Heilsbronn und Neuendettelsau soll hingewirkt werden.


Die Vertreterin von ALDI hat in Gesprächen erklärt, dass der Bestand der Filiale von ALDI bis 2025 in Aurach gesichert sei. Angesichts der mangelnden Wirtschaftlichkeit sei der Fortbestand diese Filiale über das Jahr 2025 hinaus für ALDI jedoch fraglich. Schriftlich liegt folgende Stellungnahme von ALDI vor: 
„Wie auch Ihrem Kollegen Herrn Bürgermeister Göttfert bereits mehrfach versichert, werden wir Sie und auch Herrn Göttfert in der Entscheidungsfindung zur Zukunft unserer Filiale in Aurach „mitnehmen“ und diesbezüglich auch weiterhin sehr offen kommunizieren. Ich schätze auch hier den vertrauensvollen Austausch sehr.
Die Entscheidung zur Schließung oder zum Erhalt der Filiale in Aurach ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht getroffen, sodass ich dazu heute ausdrücklich keine verbindliche Aussage treffen kann. (…) Eine Anmerkung möchte ich mir jedoch erlauben - eine mögliche Schließung des Standorts Aurach ist nicht abhängig von der Projektentwicklung in Herrieden. Mit Sicherheit beeinflussen sich die Standorte gegenseitig. Eine Schließung in Aurach ist aber auch unabhängig des Projekts in Herrieden denkbar, da der Standort leider weit unter unseren Erwartungen und Kriterien an die Wirtschaftlichkeit einer Filiale liegt.“ 

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO.
  2. Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230720_Anlage zum Aufstellungsbeschluss.pdf

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6. Sportturnhallenneubau - Mögliche Förderung einer 2-fach Turnhalle nach FAG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Mittelschulverbandsversammlung am 18.07.2023 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:

„In der Stadtratssitzung vom 01.03.2023 und in der Mittelschulverbandsversammlung vom 
23.03.2023 haben sich die Gremien mit Varianten für den Ersatzbau der Turnhalle beschäftigt und sich für die Variante 3.1 bzw. 3.2 (1,5-fach bzw. 1,75-fach) entschieden. 
Nach einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Regierung steht nun fest, dass anders als bislang angenommen für die Grund- und Mittelschule Herrieden grundsätzlich eine 2-fach Turnhalle förderfähig ist. Sollte eines 1,5-fach der 1,75-fach Turnhalle gebaut werden, kann nur die Förderung für eine 1-fach Halle beantragt werden.
Die ursprünglichen Überlegungen, durch den Bau einer 1,5-fach bzw. 1,75-fach Turnhalle Kosten einzusparen und dennoch parallel zwei Sportgruppen unterrichten zu können, müssen nun in Frage gestellt werden, da anders als bislang angenommen eine 2-fach Turnhalle förderfähig ist. 
Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass auch eine 2-fach Turnhalle vom Platzbedarf am beschlossenen Standort möglich ist. 
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Arch.-Büro HEF eine Kostenübersicht der einzelnen Varianten erstellt. Die Machbarkeitsstudie für eine 2-fach Turnhalle (Einpassung ins Gelände und Halle an sich) sind im RIS hinterlegt. Ebenso wird die Kostenübersicht im RIS eingestellt.“

Die Mittelschulverbandsversammlung fasste folgenden Beschluss:

„Die Mittelschulverbandsversammlung befürwortet den Bau einer 2-fach Turnhalle und empfiehlt dem Stadtrat, den Bau einer 2-fach Turnhalle zu beschließen.“


Größe der Turnhalle 
Kostenrichtwert FAG
Förderung
Eigenanteil
 
Fördersatz 41 %
 
 
1-fach Turnhalle
3.003.300,00 €
1.231.353,00 €
1.771.947,00 €
2-fach Turnhalle
5.906.100,00 €
2.421.501,00 €
3.484.599,00 €




aktuelle Beschlusslage: 1,5-fach bzw. 1,75-fach je nach Kosten der Entwurfsplanung
 
 
 
 
1,5-fach Halle (mit Kosten Umkleidebereich 1-fach Halle)
4.454.700,00 €
1.231.353,00 €
3.223.347,00 €
1,5-fach Halle (mit Kosten Umkleidebereich 2-fach Halle)
4.835.854,30 €
1.231.353,00 €
3.604.501,30 €
1,75-fach Halle
5.573.274,14 €
1.231.353,00 €
4.341.921,14 €
 
 
Fallen die Baukosten höher als der Kostenrichtwert nach FAG aus, müssen diese von der
Kommune in voller Höhe selbst getragen werden. 
KG 200 (Abbruch) ist in den FAG Richtwerten nicht beinhaltet, weil nicht förderfähig.


Auf Nachfrage der Verwaltung haben verschiedene potentielle Fördergeber bestätigt, dass der heutige Beschluss einem späteren Antrag auf Förderung und einer anschließenden potentiellen Bewilligung von Fördermitteln nicht entgegensteht.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Ersatzneubau als Zweifach-Sporthalle durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Außensportanlagen Schulzentrum - Nutzung Freibadfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.07.2023 beraten:

„Die Realschule, die Wolfhard-Schule und die Sebastian-Strobel-Schule verfügen derzeit über keine Außensportanlagen. Daher werden die Außensportanlagen der Grund- und Mittelschule derzeit auch von den Landkreisschulen genutzt. 
Im Zuge der Machbarkeitsstudie zum Neubau der Sporthalle wurden auch die Außensportanlagen untersucht. Durch eine andere Anordnung kann es gelingen, ein weiteres Kleinspielfeld im oberen Bereich der Außensportflächen unterzubringen. 
Unabhängig davon ging bei der Verwaltung ein Antrag der SG auf die Errichtung eines Mini-Fußballfeldes (ohne konkrete Festlegung auf den Standort) und ein Antrag der Volleyball-Abteilung der SG auf die Errichtung eines zweiten Beach-Volleyball-Feldes auf dem Parkbadgelände ein.
Der BV-Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.03.2023 mit der Frage des Mini-Fußballfeldes beschäftigt und favorisiert als Standort für ein Mini-Fußballfeld die Basketball-Anlage im Parkbad bei Doppelnutzung Fußball/Basketball. Die Zugänglichkeit während des Freibadbetriebes ist zu regeln. Es soll geprüft werden, ob zwei Zugänge sinnvoll und machbar sind. 

Nun stellt sich die Frage, ob der südliche Teil des Parkbades bei der Umgestaltung und Erweiterung der Außensportanlagen grundsätzlich in die Planungen mit einbezogen werden kann, vorausgesetzt der Landkreis beteiligt sich anteilig an den Herstellungskosten. 
Eine Nutzung am Vormittag durch die Schulen, eine öffentliche Zugänglichkeit unabhängig vom Parkbadbesuch und eine Nutzung der Parkbadbesucher sollte gleichermaßen sichergestellt werden. „

In dieser Sitzung verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses auch darauf, dass geprüft werden sollte, ob der Bereich des Parkbades durch eine Versetzung des Zaunes nach Osten hin erweitert werden kann und somit zusätzliche attraktive Liegeflächen unter großen Bäumen geschaffen werden können.

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass der südliche Bereich des Parkbad-Geländes bei den Planungen der Erweiterung der Außensportanlagen berücksichtigt werden soll.“

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, dass der südliche Bereich des Parkbad-Geländes bei den Planungen der Erweiterung der Außensportanlagen berücksichtigt werden soll. Gleichzeitig soll die Erweiterung des Parkbadgeländes nach Osten geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS01 für das Nahwärmenetz Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.07.2023 beraten:

„Bauantrag für die Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS01 für das Nahwärmenetz Rös von Markus Appold auf Flst. 378, Gemarkung Hohenberg, Nähe Seebronn 10 und B-Plan Bioenergie Seebronn.“

  


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, jedoch in unmittelbarer Nähe der Bioenergie Seebronn.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Wärmeübergabestationen.pdf

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9. Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS02 für das Nahwärmenetz Rös

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.07.2023 beraten:

„Bauantrag für die Errichtung einer Wärmeübergabestation ÜS02 für das Nahwärmenetz Rös von Markus Appold auf Flst. 1033, Gemarkung Hohenberg, Nähe Seebronn 10 und B-Plan Bioenergie Seebronn.“

   

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Wärmeübergabestation sich in die Landschaft einfügt (Holzverkleidung, Begrünung). Außerdem sollte die Höhe der Station überprüft werden (Tieferlegung).

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich in unmittelbarer Nähe der Bioenergie Seebronn. 

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Wärmeübergabestation sich in die Landschaft einfügt (Holzverkleidung, Begrünung). Außerdem sollte die Höhe der Station überprüft werden (Tieferlegung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Wärmeübergabestationen.pdf

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10. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Kämmerer, Herr Meyer, trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 21.09.2022 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, berichtet, dass das Gremium hierzu insgesamt sechs Sitzungen abgehalten hat. 

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 22.05.2023 aufgezeigt. Dieser wird im RIS hinterlegt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Gremiums erläutert den Abschlussbericht. 

Die Haushaltsrechnung 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*                (26.571.893,96 €)              30.209.941,60 €
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*                    (7.853.868,78 €)               8.977.162,22  €
  3. Gesamthaushalt                                        (34.425.762,74 €)              39.187.103,82 €

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)        

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2021 festzustellen. 

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2021.
  2. Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2021 mit allen Anlagen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat. 

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist die Erste Bürgermeisterin wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. 

Beschluss

Der Stadtrat erteilt auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungslegung 2021 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeisterin Jechnerer hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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12. Ergänzende Vorberatung für den 3. Entwurf des FNP - Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.07.2023 beraten:

„In der Stadtratssitzung vom 10.05.2023 hat der Stadtrat über die Aufnahme von Bauflächen in den 3. Entwurf des FNP beraten. Im Nachgang wurde folgender Beratungsbedarf deutlich: 

Die gelb markierte Fläche, westlich des Bebauungsplans Nr. 6 „Weidenweg“, war im alten FNP und im 1. und 2. Entwurf der Fortschreibung des FNP als Wohnbaufläche enthalten.  
Im Zuge der Vorberatung zum 3. Entwurf der Fortschreibung des FNP wurde die Fläche herausgenommen. Hintergrund für die Herausnahme waren die Einwände der Raum- und Landesplanung der Regierung von Mittelfranken und die Tatsache, dass diese Fläche im Bereich des Hochwasserausbreitungsgutachtens für den Schreinermühlbach liegt.
Der Grundstückseigentümer beantragte nun bei der Verwaltung, die Fläche doch auch weiterhin im FNP zu berücksichtigen, da diese nach der neuen Hochwassergefahrenkarte des Sturzflut-Risiko-Management nicht im Gefahrenbereich liegt. Entsprechende Nachweise liegen vor. 


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Fläche in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.“

Im Nachgang zur Sitzung ging ein Schreiben bei der Stadtverwaltung ein, adressiert an die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Stadtrates. In diesem Schreiben sprechen sich  Bürgerinnen und Bürger aus Rauenzell gegen die Aufnahme der Fläche in den FNP aus. Für die Mitglieder des Stadtrates ist das Schreiben im RIS vollständig hinterlegt.

Begründet werden die Einwände gegen die Aufnahme der Fläche wie folgt: 

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Matthias Rank stellt den Antrag, über die Aufnahme als Potentialfläche abzustimmen.

Beschluss 1

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die Fläche in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, die Fläche in den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans als Potentialfläche aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Dokumente
Download Stellungnahme WWA v. 09.01.20_Weidenweg_Goth.pdf

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13. Ergänzende Vorberatung zum 3. Entwurf des FNP - Wohnmobilstellplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.07.2023 beraten:

„Aus planerischer Sicht erscheint es sinnvoll, im aktuellen Entwurf für den FNP auch Potentialflächen für einen zukünftigen Wohnmobilstellplatz mit aufzunehmen. 
Zuletzt wurde im Rahmen der Bewerbung um die Landesgartenschau der DJK-Platz für einen zukünftigen Wohnmobilstandort ins Auge gefasst. Dies würde allerdings eine Verlagerung des Platzes erfordern und steht im Konflikt mit dem festgesetzten Hochwassergebiet:

Das Problem des Hochwasser besteht auch am aktuellen Standort.
Daher sieht das WWA im Bereich des jetzigen Standortes keine Ertüchtigungsmöglichkeiten. 
Enstprechend stößt auch der Vorschlag aus der Bürgerschaft, der auf den Aufruf im Amtsblatt hin bei der Verwaltung einging, in der Umsetzbarkeit an Grenzen: 
„(…)
  1. Der Festplatz erscheint wegen seiner Nähe zum Stadtkern günstig.
  2. Hier ist auch die bestmögliche Anbindung an die (überlokalen) Radwege gegeben.
  3. Einschränkungen wegen der dort periodisch stattfindenden Feste erscheinen vernachlässigbar.
  4. Eine Position im Gewerbegebiet hat den Vorteil der Anbindung an die Einkaufsmöglichkeiten dort, ist aber touristisch nachteilig. 
  5. Es ergeben sich im Bereich Storchentor mehr Synergien zu (vorhandenen und ggf. neuen) Geschäften und Einrichtungen dort, welche die Innenstadt weiter beleben könnten.
  6. Es sollte ein „großer Stadtplan“ mit relevanten touristischen und logistischen Informationen installiert werden.
  7. Es sollte neben Stromanschluss unbedingt eine Frischwasser-Zapfmöglichkeit mit Münzeinwurf und gängigen Schlauchkonnektoren eingeplant werden.
  8. Es sollte ein (kostenloses) WLAN (Bayern WLAN?) angeboten werden, in dem „herrieden.de“ leicht verfügbar ist.
  9. Eine Grau- und eine Schwarzwasser-Entsorgung wäre vorteilhaft.“

Denkbar wäre die Anlage eines Wohnbilstellplatzes im Bereich des Bolzplatzes an der Nürnberger Straße. Allerdings müsste in diesem Fall ein alternativer Standort für den Bolzplatz gefunden werden: 
Alternative Grundstücke für den Bolzplatz könnten weiter östlich gefunden werden.
Weitere Vorschläge aus dem Gremium werden diskutiert.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Flächen vom Planungsbüro als Potentialflächen für einen Wohnmobilstellplatz geprüft werden sollen: 1. Bolzplatz nördlich des Spielplatzes an der Nürnberger Straße, jedoch nicht die ganze Fläche, der Spielplatz bleibt bestehen. 2. Westlicher Teil des Parkbades unter der Berücksichtigung eines Teils des aktuellen Parkplatzes. 3. Südlicher Teil der Deponie im Anschluss an den Bikepark.“

In der Zwischenzeit wurden die Standorte in einem ersten Verfahren geprüft. 

  1. Fläche nordöstlich Nürnberger Straße
  • Die westliche Fläche liegt knapp außerhalb des wassersensiblen Bereiches des Klingengrabens (ggf. hydraulische Berechnungen des Überschwemmungsbereiches des Klingengrabens, Wasserrechtsantrag, Retentionsflächenausgleich, Ausgleich im Sinne der Eingriffs/- Ausgleichsregelung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP))

  • Die östliche Fläche (potentieller neuer Bolzplatz) liegt innerhalb des wassersensiblen Bereiches des Klingengrabens, im nordöstlichen Teil befindet sich ein amtlich kartiertes Biotop (1045-001, Nasswiese) (ggf. hydraulische Berechnungen des Überschwemmungs-bereiches des Klingengrabens, Wasserrechtsantrag, Retentionsflächenausgleich, Ausgleich im Sinne der Eingriffs/- Ausgleichsregelung, saP, Antrag auf Befreiung der Schutzvorschriften § 30 BNatSchG i.V.m Art. 23 BayNatSchG und entsprechendem Ausgleich – Schaffung einer flächengleichen Nasswiese)







  1. Fläche am Freibad
  • Innenbereich, voraussichtlich kein Ausgleich im Sinne der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung nötig
  • saP-Verfahren bei Rodung von Gehölzen erforderlich
  • Fläche war bereits ähnlich im letzten Entwurfsstand des FNP/LP enthalten. Im Zuge der öffentlichen Auslegung zum letzten Entwurfsstand gab es verschiedene Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und auch von Behörden zu diesem möglichen Wohnmobilstellplatz am Freibad. Zusammenfassend wurden folgende Aspekte vorgebracht:
    • Regierung von Mittelfranken – Sachgebiet Städtebau: „Aus städtebaulicher Sicht ist die geplante Fläche für die Nutzung als Wohnmobilstellplatz nicht geeignet.“
    • Landratsamt Ansbach: „Der vorgesehene Wohnmobilstellplatz ist verkehrlich mit Wohnmobilen nur schwer erreichbar. Darüber hinaus stellt er einen irreparabelen Eingriff in die Grünflächen des Freibades dar.“
    • Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
  • „Bei einer Auffüllung der Stellfläche für Wohnmobile wird es zu einem Rückstau in unsere Grundstücke kommen. Ohne Auffüllung wird in dem feuchten Wiesengelände aber kein Stellplatz für schwere Fahrzeuge entstehen können. Ein massiver Konflikt ist also vorprogrammiert.“
  • Angst vor Lärm durch Wohnmobilstellplatz
  • Verkehrslage ist bereits im Sommer schwierig und wird durch Wohnmobile noch verstärkt
  • Zentraler Bereich für Freizeit/Erholung wird nicht als geeignet für Wohnmobilstellplatz gesehen

  1. Fläche im Bereich der Deponie im Anschluss an den Bike-Park
  • Abgleich mit naturschutzfachlichen Zielen (Renaturierung) muss erfolgen.
  • Es ist zu prüfen, ob bzw. wie ein Ausgleich im Sinne der Eingriffs/- Ausgleichsregelung, saP erfolgen muss.
  • Es muss näher untersucht werden, ob ggf. Bodenbelastungen der Erholungsnutzung entgegenstehen.
In der folgenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile aufgelistet.

Standort
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Freibadgelände/
Minigolf-Fläche
  • Zentrale Lage
  • Nutzung der Bäder für Wohnmobilstellplatznutzer möglich

  • Verkehrliche Situation im Steinweg
  • Irreparabler Eingriff ins Freibad
  • Keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten
  • Einwände der Behörden und der Öffentlichkeit
  • Vergleichsweise hoher Herstellungsaufwand
Abenteuerspielplatz
  • Fußläufige Erreichbarkeit der Bäder, Einkaufsmöglichkeiten und der Altstadt
  • Weitere Entwicklungsmöglichkeiten
  • Vergleichsweise zeitnah realisierbar
  • Vergleichsweise geringer Herstellungsaufwand
  • gute verkehrliche Erreichbarkeit
  • Potentieller alternativer Standort für Bolzplatz ungeeignet

Deponie
  • Idyllische Lage
  • Nähe zum Bike-Park und der Bärenlochhütte
  • Weitere Entwicklungsmöglichkeiten
  • gute verkehrliche Erreichbarkeit

  • Nicht kurz- oder mittelfristig realisierbar, (erst nach Deponieerweiterung)
  • Vergleichsweise hoher Herstellungsaufwand
  • Große Entfernung von der Altstadt und den Bädern

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund der Prüfung, dass in den 3. Entwurf des FNP keine potentiellen Standorte für einen Wohnmobilstellplatz aufgenommen werden sollen. Eine Aufnahme in den FNP soll erfolgen, wenn ein Gesamtkonzept für einen Wohnmobilstellplatz vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Beschluss des ergänzten 3. Entwurfs des FNP mit Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wird nun nach Vorliegen des Verkehrsgutachtens fortgeführt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung (letzter Entwurfsstand des FNP/LP stammt von Oktober 2019) und den teilweise veränderten übergeordneten raumplanerischen Vorgaben sind die Planinhalte und insbesondere die Flächenausweisungen für Wohnen zu überarbeiten. Nach den Änderungen des Landesentwicklungsprogramms ist inzwischen ein ausführlicher und aktualisierter Bedarfsnachweis für Flächenausweisungen zu führen. In Folge dieser Anforderungen beschäftigte sich der Stadtrat im Rahmen eines Workshops mit möglichen Anpassungen der Flächenausweisungen und beschloss in der Stadtratssitzung vom 10.05.2023 diese Änderungen im Zuge der Überarbeitung des Entwurfs zum FNP/LP umzusetzen. Weitere Vorberatungen erfolgten zum Wohnmobilstellplatz und zu Bauflächen in Rauenzell im BV-Ausschuss am 11.07.2023 und zu möglichen Umfahrungstrassen im SR am 14.06.2023.  
Zum letzten ergänzten Entwurfsstand („Entwurf 2“ vom Oktober 2019) des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erfolgte im November 2019 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorberatenen Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen liegen vor. In der Sitzung gilt es nun die Stellungnahmen öffentlich abzuwägen und einen Beschluss herbeizuführen.
Der nun vorliegende „Entwurf 3“ zur Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans beinhaltet die beschlossenen Anpassungen verschiedener Bauflächen, berücksichtigt die Beschlusslage zu einer möglichen Ortsumgehung und wurde weiterhin hinsichtlich aller enthaltenen Fachplanungen auf seine Aktualität überprüft. Es gilt nun, in der Sitzung des Stadtrates diesen „Entwurf 3“ zu billigen. Weiterhin ist aufgrund der erfolgten Änderungen abermals eine erneute Beteiligung der Behörden/TöB sowie der Öffentlichkeit hierzu erforderlich. 

Beschluss 1

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabellen (Stand: 26.07.2023) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt den geänderten Planentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - „Entwurf 3“ (Stand: 26.07.2023, 21:30 Uhr) mit Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des geänderten Planentwurfs - „Entwurf 3“ (Stand: 26.07.2023) die Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Her_FNP_Entwurf3_Planblatt_230726.pdf
Download Her_FNP_Entwurf3_Begründung_230726.pdf
Download Her_FNP_Entwurf3_Umweltbericht_230726.pdf
Download Her_FNP_Entwurf3_Legende.pdf
Download Her_FNP_OT_Birkach.pdf
Download Her_FNP_OT_Bittelhof.pdf
Download Her_FNP_OT_Böckau.pdf
Download Her_FNP_OT_Brünst.pdf
Download Her_FNP_OT_Elbersroth-Angerhof.pdf
Download Her_FNP_OT_Esbach.pdf
Download Her_FNP_OT_Gimpertshausen.pdf
Download Her_FNP_OT_Gräbenwinden.pdf
Download Her_FNP_OT_Herrieden.pdf
Download Her_FNP_OT_Heuberg.pdf
Download Her_FNP_OT_Höfstetten.pdf
Download Her_FNP_OT_Hohenberg.pdf
Download Her_FNP_OT_Lammelbach-Manndorf.pdf
Download Her_FNP_OT_Lattenbuch.pdf
Download Her_FNP_OT_Leibelbach.pdf
Download Her_FNP_OT_Leuckersdorf.pdf
Download Her_FNP_OT_Leutenbuch.pdf
Download Her_FNP_OT_Limbach.pdf
Download Her_FNP_OT_Mühlbruck.pdf
Download Her_FNP_OT_Neunstetten.pdf
Download Her_FNP_OT_Niederdombach.pdf
Download Her_FNP_OT_Oberschönbronn.pdf
Download Her_FNP_OT_Rauenzell-Kugelmühle.pdf
Download Her_FNP_OT_Regmannsdorf.pdf
Download Her_FNP_OT_Rös.pdf
Download Her_FNP_OT_Roth.pdf
Download Her_FNP_OT_Sauerbach.pdf
Download Her_FNP_OT_Schernberg.pdf
Download Her_FNP_OT_Schönau.pdf
Download Her_FNP_OT_Sickersdorf.pdf
Download Her_FNP_OT_Seebronn.pdf
Download Her_FNP_OT_Stadel.pdf
Download Her_FNP_OT_Steinbach.pdf
Download Her_FNP_OT_Stegbruck.pdf
Download Her_FNP_OT_Velden.pdf
Download Her_FNP_OT_Winn.pdf
Download Abwägung_Beteiligung_4a_Herrieden_230720.pdf

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15. Ermächtigung Vergabe Asphaltierungsarbeiten 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung des BV-Ausschusses beraten:

„Für die unter TOP 11 beratenen Punkte und die restlichen in der Liste aufgeführten Straßensanierungsmaßnahmen (Böckau, Schönau, Dreifaltigkeit) werden vor der Sommerpause Ausschreibungen versendet. Im Haushalt wurden für diese Maßnahmen auf Basis einer Kostenschätzung der Verwaltung unter der HHSt.: 6300.9411 „Straßensanierungsprogramm (Deckenbau) 200.200 € eingestellt. Um eine Vergabe in der Sommerpause und einen evtl. Baubeginn im Herbst zu ermöglichen, soll die Bürgermeisterin bis zur Summe der Kostenschätzung ermächtigt werden.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge bis zur Gesamtsumme von 200.200€ brutto zu vergeben.“

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge bis zur Gesamtsumme von 200.200€ brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweiter Bürgermeister, Andreas Baumgärtner, war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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16. Landtags- und Bezirkswahl 2023 - Bestellung der Wahlleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 16

Sachverhalt

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 muss vom Stadtrat ein/e Wahlleiter/in sowie ein/ Stellvertreter/in berufen werden. Die Verwaltung schlägt als Wahlleiter Herrn Ralph Meyer vor. Als Stellvertretung wird Frau Petra Schuldhaus vorgeschlagen.

Rechtliche Würdigung

Zum Wahlleiter und Stellvertreter dürfen nicht berufen werden:
  • Bewerber/in als Bürgermeister/in
  • Bewerber/in um ein Stadtratsmandat
  • Personen, die für die Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet haben.
  • Personen, die Beauftragte für den Wahlvorschlag oder deren Stellvertreter sind.

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 Herrn Ralph Meyer zum Wahlleiter und Frau Petra Schuldhaus zur Stellvertretung des Wahlleiters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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17. Vergabe von Straßennamen für das Baugebiet "Schrotfeld 15.4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 17

Sachverhalt

Die Vermessung für das neue Baugebiet wurde beantragt. Die Straßenbezeichnungen sind dafür erforderlich. Insgesamt sind neun Straßennamen zu vergeben, wovon zwei Straßen größere Straßen sind und es sich bei den weiteren sieben Straßen um kleinere Straßen bzw. Stichstraßen handelt. Im Vorfeld der Sitzung fand zwischen den Fraktionen bereits ein erster Gedankenaustausch zum Thema statt. Dabei wurde der Vorschlag begrüßt, die Straßen nach Wiesenbrütern zu benennen. 
Wiesenbrüter, wie der Wiesenpieper, der Große Brachvogel oder der Kiebitz, prägen mit ihren markanten Gesängen und Rufen die naturräumliche und kulturelle Eigenart des oberen Altmühltals. Die Bestände nehmen aber trotz vieler Bemühungen stark ab. Viele Wiesenbrüter sind vom Aussterben bedroht. Angesichts dieser besonderen Bedeutung und der Bedrohung haben sich die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen, der Landschaftspflegeverband Mittelfranken und der Landesbund für Vogelschutz zusammengeschlossen, um mit Unterstützung von Bund und Land im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ den „Lebensraum Altmühltal“ zu schützen und wiederherzustellen. Herrieden befindet sich mitten im Projektgebiet.
Mit der Benennung von Straßen nach Wiesenbrütern kann ein sichtbarer Beitrag zur Unterstützung des Projekts geleistet werden. Weitere Informationen unter: https://www.lebensraum-altmuehltal.de/Natur/Voegel-und-Wiesenbrueter.html 

Folgende Straßennamen bieten sich an:
  • Wachtelkönigweg
  • Kiebitzweg
  • Feldlerchenweg
  • Braunkehlchenweg
  • Brachvogelweg
  • Bekassinenweg

Auch die Bezeichnung „Storchenweg“ (kein Wiesenbrüter) ist angesichts der hohen Storchenpopulation im Altmühltal denkbar.


Ebenfalls wurde fraktionsübergreifend der Vorschlag begrüßt, eine der größeren Straßen „Denise-Herrmann-Straße“ zu nennen. Nachdem die Sportlerin, die als mehrfache Olympiasiegerin und Weltmeisterin Biathlon- und Langlaufgeschichte geschrieben hat, aus der Herrieder Partnergemeinde Bockau stammt, wird durch die Namensnennung die Partnerschaft mit Bockau sichtbar gestärkt. Wie vereinbart wurde zunächst Frau Denise Herrmann-Wick angefragt, ob dies auch in ihrem Sinne wäre. Sie bestätigte, dass es für sie eine sehr große Ehre wäre und sie sich über die Straßenbezeichnung sehr freuen würde. Da Frau Wick-Herrmann ihre herausragenden sportlichen Leistungen noch unter ihrem Geburtsnamen „Herrmann“ errang, besteht auch ihr Einverständnis, dass die Bezeichnung „Denise-Herrmann-Straße“ lauten soll. 

Des Weiteren steht der Vorschlag im Raum, eine Straße „Margarete-Adamski-Straße“ zu nennen. Am 13. Januar 2021 verstarb in Kersbach (Gde. Neunkirchen am Sand) Frau Dr. Margarete Adamski im Alter von 95 Jahren. Die gebürtige Berlinerin entstammte einer katholischen Familie, die die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten ablehnte. In den Wirren der Nachkriegszeit hatte sie verwandtschaftliche Kontakte in die Altmühlstadt. Nach dem Abitur wurde sie in den letzten Kriegsjahren als Pflegekraft beim Roten Kreuz verpflichtet. Letztlich studierte sie Geschichte, Latein, Germanistik und Philosophie. Durch einen Besuch bei den Benediktinerinnen von St. Walburg in Eichstätt formte sich bei der religiösen jungen Frau der Wunsch, Benediktinerin zu werden. Zunächst schlug sie jedoch den wissenschaftlichen Weg ein, promovierte 1953 an der Philosophischen Fakultät der Freien Universität Berlin zum Thema „Herrieden – Kloster, Stift und Stadt im Mittelalter“ und legte mit dieser Arbeit wichtige Grundlagen zur Geschichte Herriedens. Dann entschied sie sich für den Höheren Schuldienst und begann in Berlin ein Referat in Geschichte, Latein und Philosophie. Anschließend trat sie in Eichstätt eine Ausbildung im bayerischen Volksschuldienst an. Ihr Weg führte sie später ins oberfränkische Kersbach, wo sie Volksschulleiterin und später Rektorin der Geschwister-Scholl-Mittelschule in Röthenbach/Pegnitz wurde. Herrieden blieb sie immer verbunden. Dass ihre Forschungsarbeit über Herrieden als wegweisend und bis heute von hohem Wert ist, wurde jüngst bei einer Veranstaltung des Historischen Vereins für Mittelfranken e.V. von Dr. Manfred Jehle, Historiker und langjähriger Mitarbeiter am Historischen Atlas von Bayern (HAB), dem wichtigsten Forschungsprojekt der Kommission für bayerische Landes­geschichte, bestätigt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, folgende Straßennamen zu vergeben:
  • Wachtelkönigweg
  • Kiebitzweg
  • Feldlerchenweg
  • Brachvogelweg
  • Braunkehlchenweg
  • Bekassinenweg
  • Storchenweg
  • Denise-Herrmann-Straße
  • Margarete-Adamski-Straße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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18. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 18

Sachverhalt

Folgende Bürgeranfrage von Günther Pöschko ging bei Bürgermeisterin Jechnerer vor der Sitzung ein: 

Warum verzögert sich das Lärmgutachten für den Verkehr nun schon so lange?
Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Wie geht es dann konkret damit weiter?
 
Eines der drängendsten Verkehrsprobleme in Herrieden ist der Schwerlastverkehr, siehe auch die Vielzahl der Nennungen in der Prioritätenliste der Bürgeranfragen im Verkehrskonzept Anlage 3.1. unter dem Punkt „hohe Priorität“. Alle Fakten liegen nun auf dem Tisch. Wann und wie geht die Verwaltung dieses Thema Schwerlastverkehr nun konkret an, z.B. in Zusammenarbeit mit den Herrieder Unternehmen?

Antwort: 
Das Verkehrskonzept wurde in der Sitzung vom 10.05.2023 vom Stadtrat verabschiedet. Am 23.06.2023 fanden die letzten noch ausstehenden abschließenden Abstimmungen zwischen dem Verkehrsplaner, dem beauftragten Büro für das Lärmschutzgutachten und der Verwaltung statt. Die letzten erforderlichen Zahlen lieferte der Stadtplaner an das beauftragte Büro am 03.07.2023. Nach der Sommerpause erwartet die Verwaltung die Ergebnisse des beauftragten Büros. 
Bereits im Juni 2022 erhielten Anwohner der ST2248 ein Anschreiben des staatlichen Bauamts: „…

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 19
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19.1. Walter Weckerlein - Budget für städtische Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 19.1

Sachverhalt

Herr Weckerlein fragt an, weshalb die städt. KiTa Oberschönbronn mit Außenstelle Elbersroth nur ein etwas höheres Budget als die städt. KiTa Neunstetten hat, obwohl in Oberschönbronn mit Außenstelle Elbersroth nahezu doppelt so viele Kinder betreut werden? Außerdem stellt er die Frage, warum der Elternbeirat auf seine Anfrage zu diesem Thema keinen Termin bekommen hat.
Die Bürgermeisterin antwortet, dass dazu im September ein Gesprächstermin zunächst in der Verwaltung anberaumt ist. Die Eltern werden anschließend eingebunden.

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19.2. Johanna Serban - Veranstaltung am 29.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 50. Stadtratssitzung 26.07.2023 ö 19.2

Sachverhalt

Frau Serban lädt alle Anwesenden zur Veranstaltung am 29.07.2023 auf dem Festplatz ein.

Datenstand vom 21.09.2023 09:24 Uhr